Schlagwort: Bund

  • Städte endlich von Altschulden befreien

    Städte endlich von Altschulden befreien

    Die Altschulden sind in vielen Kommunen in NRW – so auch in Remscheid und Radevormwald – eine enorme Belastung. Sie schränken Handlungsspielräume der Städte und Gemeinden ein. Wir haben gestern vor und im Landtag erneut deutlich gemacht: Das darf so nicht bleiben. Die Zukunft der Kommunen ist die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder. Ihnen sind wir es schuldig, die Städte und Gemeinden von der Last der Altschulden zu befreien, um Gestaltungsspielraum für lebenswerte Städte und Gemeinden von Morgen zu schaffen.

    Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ hatte mit einem Gasballon und der Forderung „Weg mit dem Altschuldenballast – und NRW hebt ab“ auf der Wiese vor dem Düsseldorfer Landtag demonstriert.

    Mit der Aktion hat das Bündnis noch einmal deutlich gemacht, dass auch die ungerechte Finanzverteilung dazu geführt hat, dass Kommunen in Finanznot geraten sind. Knapp 100 der 396 Kommunen in NRW haben Kassenkredite von 1.000 Euro und mehr pro Einwohnerin und Einwohner. Für die Städte und Gemeinden ist das eine  Vergeblichkeitsfalle – Schulden, die so hoch sind, dass sie niemals aus eigener Kraft abgetragen werden können.

    Schwarz-Gelb hat sich fünf Jahre gegen eine zukunftsfähige Lösung gesperrt. Die Landesregierung hat 2020 sogar ein Unterstützungsangebot des damaligen Bundesfinanzministers Olaf Scholz ausgeschlagen. Anstatt zu helfen, hat sie den Kommunen im Zuge der Corona-Krise neue Schulden aufgebürdet. Und auch aktuell gehen die Städte wieder in Vorleistung beim Kümmern um Geflüchtete. Mehr Probleme kommen jetzt auf die Städte zu, wenn die Landesregierung die Kommunen bei der Versorgung und Integration der Geflüchteten aus der Ukraine finanziell allein lässt.

    Schnellschüsse kurz vor Ende der Legislaturperiode ein paar Wochen vor der Wahl bringen aber nichts, wenn man sich in fünf Jahren Amtszeit nicht gekümmert hat. Die Altschuldenproblematik kann nur in Gemeinsamkeit von Bund, Land und Kommunen gelöst werden. Dafür hat Professor Martin Junkernheinrich in einem Gutachten im Auftrag der SPD-Fraktion einen Weg aufgezeigt. Bei einer Übernahme der Schulden zu 75% durch Bund (50%) und Land (25%) würde eine vollständige Tilgung bei 93 % der Kommunen in 20 Jahren gelingen. Für eine rasche Lösung ist die Hilfe des Bundes erforderlich. Aufgabe der Landesregierung ist es, auf den Bund zuzugehen. Mit steigenden Zinsen wird sich das Zeitfenster für eine Lösung schließen. Eine Lösung für die Altschuldenproblematik darf nicht weiter aufgeschoben werden. Die Zeit zu Handeln ist jetzt. Das hat auch der Protest der Städte und Gemeinden vor dem Landtag noch einmal unterstrichen.

     

  • Kommunen brauchen dringend Entlastung und Unterstützung – Land muss dazu endlich Lösung für Altschuldenproblematik vorlegen

    Kommunen brauchen dringend Entlastung und Unterstützung – Land muss dazu endlich Lösung für Altschuldenproblematik vorlegen

    Dieses Gutachten hat Professor Martin Junkernheinrich, Inhaber des Lehrstuhls für Stadt-, Regional- und Umweltökonomie an der TU Kaiserslautern, im Auftrag der SPD-Fraktion erstellt. Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Viele Kommunen in NRW leiden unter einer enormen Schuldenlast, die ihnen die Luft zum Atmen nimmt. Aktuell rächt es sich besonders, dass die Landesregierung die Städte und Gemeinden damit viel zu lange allein gelassen hat.

    Die Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine schafft enorme Herausforderungen vor Ort. Dabei brauchen die Kommunen jetzt dringend organisatorische Unterstützung und ebenso schnelle finanzielle Hilfe. Es entstehen Kosten für die Unterbringung, die Versorgung in den Schulen und Kitas und die medizinische Betreuung der Geflüchteten. Diese Kosten müssen den Kommunen vollständig erstattet werden. Das ist dringend notwendig. Denn die Kassenlage ist vielerorts ohnehin schon angespannt.

    Knapp 100 der 396 Kommunen in NRW haben bereits jetzt Kassenkredite von 1.000 Euro und mehr pro Einwohnerin und Einwohner. Diese Altschulden sind wie ein Klotz am Bein und nehmen Handlungsspielräume. Die Kommunen befinden sich in einer Vergeblichkeitsfalle – die Schulden sind so hoch, dass sie niemals von den Kommunen alleine abgetragen werden können.

    Die schwarz-gelbe Landesregierung hat – obwohl es anders im Koalitionsvertrag steht – nichts dagegen unternommen. Im Gegenteil: Sie hat den Kommunen im Zuge der Corona-Krise sogar neue Schulden aufgebürdet. Und sie wird weitere Probleme schaffen, wenn sie die Kommunen im Umgang mit der Flüchtlingsbewegung finanziell allein lässt.

    Statt weiterer Belastung ist Entlastung gefragt. Eine Lösung der Altschuldenproblematik duldet keinen Aufschub mehr. Die Landesregierung muss endlich mit einem Konzept auf den Bund zugehen. Denn für eine zeitige Lösung braucht es die Unterstützung des Bundes. Das zeigt das Gutachten von Professor Martin Junkernheinrich. Bei einer Übernahme der Schulden zu 75% durch Bund (50%) und Land (25%) würde eine vollständige Tilgung bei 93 % der Kommunen in 20 Jahren gelingen. Das Gutachten belegt also, wie effektiv ein  gemeinsames Vorgehen wäre. Doch einfach auf Berlin zu warten, wird nicht reichen. Die Landesregierung muss selbst handeln und einen Vorschlag machen. Denn mit steigenden Zinsen schließt sich das Zeitfenster für eine Lösung. Abwarten ist keine Option. Schließlich ist die Zukunft der Kommunen die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder. Ihnen sind wir es schuldig, sie endlich von der Last der kommunalen Altschulden zu befreien.“

  • Ganztagsschule braucht ein Zukunftskonzept

    Ganztagsschule braucht ein Zukunftskonzept

    Trotz des großen Zuspruchs und der gesellschaftlichen Akzeptanz ist der Offene Ganztag seit seiner Einführung ein bildungspolitisches Provisorium: Eine gesetzliche Verankerung existiert nicht und die Frage der finanziellen Zuständigkeit ist nicht abschließend geklärt. Ebenfalls nicht gewährleistet ist eine landesweit einheitliche Qualität des Angebots.

    2017 haben die Träger der freien Wohlfahrtspflege zu der landesweiten Kampagne „OGS darf keine Glückssache sein“ aufgerufen und drei Kernforderungen aufgestellt: Verlangt werden Qualitätsstandards für Räume, Personal und   inhaltliche Ausgestaltung des Ganztags, gefordert wird der Gesetzesrang für die OGS sowie eine einheitliche und auskömmliche Finanzierung.

    Wir haben in unserem Antrag weitere Fragen, die für die Weiterentwicklung des Ganztags zu diskutieren sind, aufgelistet (Antrag der SPD-Landtagsfraktion) und die Landesregierung aufgefordert, anhand dieser Herausforderungen ein Zukunftskonzept für den Ganztag in der Primarstufe zu erarbeiten und dem Landtag vorzulegen. Hierzu sind Verhandlungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden zu führen, um die zukünftige Ausgestaltung des Ganztags in organisatorischer und finanzieller Hinsicht abzustimmen. Zudem müssen Verhandlungen mit Bund und Ländern geführt werden, um die Rahmenbedingungen für den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ab 2025 abzustimmen sowie die Unterstützung bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs durch den Bund.

  • LKW-Maut für Bundesstraßen: Auf Remscheid entfielen mindestens 215.000 Euro jährlich

    LKW-Maut für Bundesstraßen: Auf Remscheid entfielen mindestens 215.000 Euro jährlich

    Nach einer groben Vorabschätzung des Ministeriums ist insgesamt mit einer zweistelligen Millionenhöhe als Einnahmen zu rechnen.

    Nach gesetzlicher Grundlage ist mit den Einnahmen ab Mitte 2018 zu rechnen. Die Einnahmen fließen zunächst an das Land. Der Verkehrsminister hat mir in seiner Antwort zugesichert, dass diese Einnahmen Remscheid zur Verfügung gestellt werden. Wann diese Mittel kommen, konnte die Landesregierung noch nicht angeben. Wichtig für uns ist, dass das auch zeitnah passiert. Für Remscheid hieße das: es gibt mindestens 215.000 Euro.“

    Der Minister räumte ein, dass derzeit das Verwaltungsverfahren und haushaltsrechtliche Bestimmungen trotz Nachfrage noch unklar seien.

    „Wichtig ist, dass Remscheid diese Mittel erhält und möglichst zügig. Hier steht der Minister im Wort. Ich erwarte, dass sich die Landesregierung in dieser Sache auch beim Bund für einen fairen Umgang mit den Städten und Gemeinden einsetzt. Schließlich müssen wir hier für den Erhalt und die Ausbesserung der Straßen mit unseren Stadtfinanzen aufkommen. Dann muss auch für den höheren Verschleiß ein Ausgleich kommen.“

    Hintergrund:

    Die Erhebung der LKW-Maut laut Bundesgesetzgeber soll zusätzliche Einnahmen generieren, die in den Verkehrshaushalt reinvestiert werden. Die Einnahmen hängen von den Fahrleistungen, welche die Lkw auf den neu mautpflichtigen Bundesstraßenabschnitten zurücklegen, sowie den festgesetzten Mautsätzen ab.

    Die jährlichen Mehreinnahmen ab 2018 werden auf bis zu 2 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung) geschätzt. Konkretere Ergebnisse soll das neue Wegekostengutachten 2018 –2022 liefern können, das auch die bereits durchgeführten Mautänderungen (Ausweitung des mautpflichtigen Streckennetzes zum 1. Juli 2015 sowie Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zum 1. Oktober 2015) berücksichtigen wird.

    Da die Lkw-Maut im Umfang von nach Ministeriumsangaben 8,6 Prozent auch auf Bundesstraßen zu entrichten ist, bei denen der Bund nicht Träger der Straßenbaulast ist, werden die dortigen Einnahmen – nach Abzug der Kosten für das Mautsystem, die Mautkontrollen und die Mautharmonisierung – den jeweiligen Ländern ausgekehrt.

    Das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 27. März 2017 ist am 31. März 2017 in Kraft getreten. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass die Bundesregierung durch Rechtsverordnung – voraussichtlich zum Juli 2018 alle Bundesstraßen mautpflichtig für LKW erklärt.

     

  • Keine Aussage vom Land zur Finanzierung der Schulsozialarbeit nach dem Jahr 2018

    Keine Aussage vom Land zur Finanzierung der Schulsozialarbeit nach dem Jahr 2018

    „Es kann nicht sein, dass hier die bestehenden Strukturen erst wieder eingerissen werden und dann irgendwann mühsam wieder aufgebaut werden müssen,“ sagte Sven Wolf. „Auf die 1500 vom Land bisher finanzierten zusätzlichen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter können wir nicht verzichten.“

    „Im Rat der Stadt haben wir uns für eine gute Schulsozialarbeit eingesetzt und den Bund aufgefordert, sich endlich wieder an den Kosten zu beteiligen. Seit dem 01. Januar 2014 ist der Bund seiner Verantwortung nicht mehr nachgekommen, die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) zu finanzieren.

    Die ehemalige rot-grüne Landesregierung ist mit jährlich rund 48 Millionen Euro in die Bresche gesprungen mit einem landeseigenen Förderprogramm für den Erhalt Schulsozialarbeit. Wenn das Land nun aber unter Schwarz-Gelb die Unterstützung einstellt, ist das im höchsten Maß kontraproduktiv.“

    Die SPD hat die Landesregierung mit einem Antrag aufgefordert, die Finanzierungsverantwortung des Bundes für die Schulsozialarbeit einzufordern und das Förderprogramm des Landes fortzuschreiben. Die Städte und die Schulen brauchen dringend Planungssicherheit.

    „Die Schulen und die Stadt können sich zumindest darauf verlassen, dass es im Jahr 2018 weitergeht. Dafür haben wir mit einer Verpflichtungsermächtigung bei der Verabschiedung des Haushalts 2017 gesorgt und sichergestellt, dass die Städte und Gemeinden die Mittel auch in 2018 erhalten. Was danach passiert, ist allerdings völlig unklar.“

     

  • Betreuungsgeld vom Bundesverfassungsgericht ausgebremst

    Betreuungsgeld vom Bundesverfassungsgericht ausgebremst

    „Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Betreuungsgeld wurde festgestellt, dass dieses für Familien wie Gesellschaft in die falsche Richtung führende Instrument auch verfassungswidrig ist. Der Landtag hatte mehrfach Beschlüsse gegen das Betreuungsgeld gefasst und die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für die ersatzlose Streichung des Betreuungsgeldes einzusetzen und stattdessen die Mittel in die frühkindliche Bildung zu investieren.

    Die Bundesmittel, die bisher jährlich in das Betreuungsgeld geflossen sind, müssen nun auf jeden Fall in den weiteren Ausbau des Betreuungsangebots und in qualitative Verbesserungen in den KiTas fließen – vor allem für eine bessere Personalausstattung. Jeder zusätzlich in strukturelle Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien investierter Euro ist ein gut angelegter Euro.

    Vertrauensschutz und Rechtssicherheit muss es natürlich geben für diejenigen, die bisher Betreuungsgeld bezogen haben. Dafür wird es eine Auslaufregelung geben müssen.“

     

  • Wolf: „Erste gute Nachrichten aus Berlin für Kommunen.“

    Wolf: „Erste gute Nachrichten aus Berlin für Kommunen.“

    Auf die Mitteilung der Bundesregierung und der Fraktionen von CDU und SPD zur Vorabhilfe für Kommunen erklärt der Remscheider Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion Sven Wolf:

    „Die Bundeshilfe für die Entlastung der Städte bei der wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe der Integration von Menschen mit Handikap lässt leider noch auf sich warten. Aber nach Aussage meiner Kolleginnen und Kollegen im Bundestag wird hieran intensiv gearbeitet. Ein erstes vorsichtiges Signal der Hilfe gibt es nun. Zwar ein kleiner Schritt, aber besonders hier in Remscheid bei der schwankenden Gewerbesteuer eine wichtige Stütze. Für Remscheid heißt dies ab dem nächsten Jahr: eine weitere Entlastung in Höhe von zusätzlich 900.000 Euro bei den Kosten der Unterkunft (KdU) und ein zusätzlicher Anteil an der Umsatzsteuer in Höhe von 990.000 Euro pro Jahr.

    Für Remscheid bleibt das Ziel des Haushaltsausgleichs das zentrale Thema vor Ort. Nach der massiven Hilfe des Landes mit dem Stärkungspakt greift jetzt der Bund dank des Drucks der SPD in den Koalitionsverhandlungen armen Städten wie Remscheid unter die Arme. Der Verteilungsschlüssel zur Vorabhilfe ist nun in Berlin festgelegt worden. Der Bund zahlt die insgesamt eine Milliarde Euro Soforthilfe nun zur Hälfte als Anteil an der Umsatzsteuer (für NRW rund 120 Mio. Euro) und zur Hälfte als zusätzliche KdU (für NRW rund 130 Mio. Euro). Diese Soforthilfe gewährt der Bund ab 2015 bis zur gesetzlichen Regelung der Übernahme der Eingliederungshilfe, die eine weitere Entlastung durch den Bund in einer Größenordnung von fünf Milliarden Euro schaffen soll.

  • NRW macht seine Hausaufgaben

    NRW macht seine Hausaufgaben


    Am 20. Februar 2013 berieten externe Sachverständige und der Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags über den rot-grünen Gesetzesentwurf zur Sicherungsverwahrung. Seit dem Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011 muss der Vollzug der Sicherungsverwahrung durch Bund und Länder bis zum 31. Mai 2013 neu geregelt werden.

    Das Ziel dürfe nicht die soziale Exklusion, sondern müsse die soziale Inklusion sein, machte Claudia Gelber als Vertreterin des Landesvollzugsbeauftragten NRW deutlich. Wichtig sei, dass das „Abstandsgebot“ eingehalten werde. Demnach muss sich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung von der der Strafhaft deutlich unterscheiden, wie das Bundesverfassungsgericht fordert.

  • Presseschau: Trends, Duelle und Titelverteidigungen in NRW

    Presseschau: Trends, Duelle und Titelverteidigungen in NRW

    In der Presse

    Hannelore Kraft Liveticker:

    Balkantrasse eröffnet (Bildergalerie anschauen »)

    Bildquelle: CC BY 2.0: flickr.com/photos/dulnan/

  • „Wir können auch Politik in schwierigen Zeiten machen“

    „Wir können auch Politik in schwierigen Zeiten machen“


    Heiß diskutiert wurde daraufhin über die Kommunalpolitik, die Rente mit 67 sowie die aktuelle Haushaltsdebatte.
    Sven Wolf bekräftigte, dass die rot-grüne Koalition bis jetzt einen guten Weg gegangen sei und bis zum heutigen Zeitpunkt keine Abstimmung im Landtag verloren habe.
    Die finanzielle Lage der Städte und Gemeinden war ebenso ein wichtiger Punkt, der den IG–Metallern auf dem Herzen lag. „Der Bund muss sich deutlich stärker an der Finanzierung der Kommunen beteiligen“ sagte Sven Wolf im Hinblick auf das momentane Haushaltsdefizit von 95 Millionen Euro allein in Remscheid.
    Bezüglich der Rente mit 67 versicherte Sven Wolf, dass es erst „flexible Modelle für ältere Arbeitnehmer geben muss“, bevor dieser Entwurf umgesetzt werden kann. „Wir müssen Arbeitspolitik machen, die für ältere Menschen geschaffen ist“. Mit diesem Statement appellierte er an Politik und Unternehmen.
    Die anschließende Fragerunde gab den IGM-Senioren Gelegenheit, Fragen über den aktuellen Sachstand der Haushaltsdebatte und möglicher Neuwahlen zu stellen.
    Wolf entgegnete, dass man „im Mai einen verfassungskonformen Haushalt beschließen“ werde und es „keinen Automatismus“ gebe.
    „Die Regierung ist arbeitsfähig, das haben wir bewiesen!“, gab Wolf den Senioren zum Schluss mit auf den Weg.
    Angesichts des sich in Japan abspielenden Dramas um ein havariertes Atomkraftwerk bekräftigte Wolf: „Meine Meinung zur Atompolitik hat sich nicht geändert. Es ist gut, dass sich in Deutschland selbst in konservativen Kreisen Umdenkprozesse stattfinden. Ich bin gespannt, wie weit diese über den nächsten Wahlsonntag hinaus andauern!“