Schlagwort: Bestechung

  • Maskenaffäre: „Abgeordnete müssen Diener und keine Dealer sein“

    Maskenaffäre: „Abgeordnete müssen Diener und keine Dealer sein“

    Foto: Viarami auf Pixabay

    Abgeordnetentätigkeit und bezahlter Lobbyismus schließen sich aus. Ich habe nichts dagegen, wenn Abgeordnete einer Nebentätigkeit nachgehen. Aber diese Nebentätigkeit darf nicht darin bestehen, politischen Einfluss gegen Geld zu verkaufen.

    Provisionen, Vorteile oder Jobs als Gegenleistung für Amtshandlungen sind daher nicht nur unanständig, sie beschädigen auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die gewählten Volksvertreterinnen und -vertreter.

    Abgeordnete müssen immer Diener der Menschen und des Staates sein. Und Diener dürfen nicht zu Dealern werden. Deswegen werden wir uns dafür einsetzen, dass bezahlte Lobby-Tätigkeiten von Abgeordneten gesetzlich verboten werden.

  • Thomas Stotko/Sven Wolf: „Wir brauchen ein Unternehmensstrafrecht für den Kampf gegen Korruption“

    Thomas Stotko/Sven Wolf: „Wir brauchen ein Unternehmensstrafrecht für den Kampf gegen Korruption“

     Anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse des „Lagebilds Korruption“ für das Jahr 2012 erklären Thomas Stotko, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, und Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher:

     „Der Lagebericht zeigt, wo es Handlungsbedarf im Kampf gegen Korruption gibt. Die Innen- und Rechtspolitiker der SPD in NRW machen sich seit langem auf Bundesebene für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts stark. Damit könnte gerade Korruption aus großen Unternehmen besser bekämpft werden. Solche Taten lassen sich oft nur schwer einzelnen Mitarbeitern zuordnen. Die Rechtslücken von organisierter Unverantwortlichkeit in Unternehmen müssen wir schließen. Komplexe Entscheidungsabläufe dürfen kein Freibrief für das Spitzenmanagement oder die Eigentümer sein.

    Zurzeit kann Bestechung von Unternehmen nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Ermittlungen erfolgen nur nach Ermessen, sie sind nicht wie bei Straftaten verpflichtend. Außerdem sind mögliche Bußgelder auf maximal eine Millionen Euro begrenzt – eine lächerliche Summe bei den häufig enormen Profiten, die Unternehmen mit Korruption erzielen können.

    Ein neues Unternehmensstrafrecht könnte auch weitere mögliche Sanktionen regeln. Vorstellbar wären zum Beispiel der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen, die Streichung von Steuervorteilen oder Subventionen oder sogar Tätigkeitsverbote.“