Maskenaffäre: „Abgeordnete müssen Diener und keine Dealer sein“

Bereits im Jahr 2014 hat die rot-grüne Landesregierung für die Ausweitung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung gesorgt. Aber die aktuelle Maskenaffäre zeigt, dass wir mit dem Strafrecht aktuell nicht weiterkommen. Auch eine freiwillige Selbstverpflichtung oder ein Lobbyregister reichen an dieser Stelle nicht aus. Die Verbindung von Abgeordnetentätigkeit und bezahltem Lobbyismus muss generell verboten werden.

Sven Wolf sitzt locker auf einer Treppe im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Sven Wolf, am