Kategorie: Rechtspolitik

Beiträge, Artikel und Pressemitteilungen zur Rechtspolitik.

  • Eine 16.000€ teure Facebook Pinnwand

    Eine 16.000€ teure Facebook Pinnwand

    RS1.tv Videobericht zur Veranstaltung

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    Fotos vom Forum „Urheberrecht im Internet“

    In der Presse

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    Die Referenten

    Henning Tillmann
    Henning Tillmann
    Henning Tillmann, Webseite, Twitter
    Henning Tillmann ist Mitglied im „Gesprächskreis Netzpolitik und digitale Gesellschaft“ beim SPD-Parteivorstand. Geboren im westfälischem Kamen, arbeitet er heute als selbstständiger Informatiker in Berlin. Außerdem ist er Associate der überparteilichen Stiftung Neue Verantwortung, wo er in der Projektgruppe „The Business Web“ arbeitet.


    Rechtsanwalt Christian Solmecke
    Rechtsanwalt Christian Solmecke
    Christian Solmecke, Webseite, Twitter
    Rechtsanwalt Christian Solmecke (38) ist Partner der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE tätig, welche sich auf die Beratung der Fernseh-, Film- und Entertainmentbranche spezialisiert hat. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei jetzt sechzehn Anwälte. Christian Solmecke hat in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht stetig ausgebaut. Er vertritt unter anderem zahlreiche Web 2.0 Plattformen. Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Christian Solmecke auch Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.

  • Der gute Austausch mit den Schiedsfrauen und Schiedsmännern geht weiter!

    Der gute Austausch mit den Schiedsfrauen und Schiedsmännern geht weiter!

    Ein zentrales Thema war eine größere Anerkennung der professionellen Arbeit der Schiedsleute. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Wiedererlangung des Rechtsfriedens. Minister Thomas Kutschaty berichtete von vielen positiven Beispielen aus seiner früheren beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt, bei denen die Schiedsleute vor Ort gut geholfen hätten zerstritten Parteien wieder zusammenzubringen. Sven Wolf, ebenfalls Rechtsanwalt, ergänzte, dass bei kleineren Angelegenheiten es eine große Arbeitserleichterung für Anwälte und ihre Mandanten sei, dass es mit dem Schiedsamt neben dem gerichtlichen Verfahren eine rasche und kostengünstige Alternative gebe.

    Die Schiedsleute beklagten, dass leider häufig erst zu spät oder gar nicht der Weg zum Schiedsamt gesucht werde. Das „Kölner Modell“ soll hier in den Fällen Abhilfe schaffen, bei denen die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse für die Strafverfolgung feststellen kann. In solchen Fällen werden die Geschädigten und Betroffenen in Köln ausführlich auf die Möglichkeiten des Schiedswesens hingewiesen. Minister Kutschaty machte deutlich, dass er bei den Generalstaatsanwaltschaften immer wieder dafür werbe, dieses Modell auch auf andere Städte im Land auszuweiten. Die Schiedsmännern und Schiedsfrauen lobten besonders, dass Justizminister Kutschaty seit Beginn seiner Tätigkeit immer wieder das Gespräch mit den Schiedsleuten suche und dankten ihm für sein offenes Ohr.

  • Eine moderne, verfassungsrechtlich fundierte gesetzliche Grundlage für den Jugendarrestvollzug

    Eine moderne, verfassungsrechtlich fundierte gesetzliche Grundlage für den Jugendarrestvollzug

    Justizminister Thomas Kutschaty: „Nordrhein-Westfalen schafft als erstes Bundesland eine moderne, verfassungsrechtlich fundierte gesetzliche Grundlage für den Jugendarrestvollzug. Ich bin der festen Überzeugung, dass es sich lohnt, mit den jungen Menschen zu arbeiten. Im Vordergrund steht ganz klar der Erziehungsgedanke. Auch der Jugendarrestvollzug muss das Ziel haben, die jungen Menschen in die Lage zu versetzen, ihr Leben künftig straffrei zu führen. Wer künftig straffrei lebt, verursacht keine weiteren Opfer. Insofern dient der Jugendarrest auch dem Opferschutz.“

    Das neue Jugendarrestvollzugsgesetz zielt auf die Förderung und Erziehung der Jugendlichen.Sie sollen befähigt werden, künftig eigenverantwortlich und ohne weitere Straftaten zu leben. Der Entwurf verbessert die rechtliche Stellung der Jugendlichen, schreibt innovative Standards fest und betont die pädagogische Ausrichtung des Arrestvollzuges. Der Gesetzesentwurf trägt zudem der wissenschaftlichen Erkenntnis Rechnung, dass eine erzieherisch nachhaltige Einwirkung auf Jugendliche in der Regel Zeiträume von mindestens einer Woche erfordert. Der Entwurf ist deshalb im Wesentlichen auf den Dauerarrest ausgerichtet.

    Die wesentlichen Inhalte sind:

    • Konsequent pädagogische Ausgestaltung des Arrestvollzuges,
    • Vorgabe individuell ausgerichteter Bildungs- und Fördermaßnahmen sowie effektive Unterstützung beim Erlernen von Handlungsalternativen,
    • Achtung der verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte der Jugendlichen,
    • Ausrichtung aller Angebote auf eigenverantwortlich handelnde junge Menschen, die Rechte Anderer respektieren und straffrei leben,
    • individuell und altersgemäß zugeschnittene Freizeitangebote zur Stärkung vorhandener Kompetenzen und Förderung der Gemeinschaftsfähigkeit,
    • Benennen ständiger Ansprechpartner für die Jugendlichen,
    • professionell organisiertes Übergangsmanagement,
    • Ausrichtung am Grundsatz des Gender Mainstreaming,
    • Sicherstellung der pädagogischen Ausgestaltung des Arrestes durch qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl.

    Quelle: Presseerklärung des Justizministeriums NRW vom 14. Februar 2012

  • „Ein weißer Fleck auf der Landkarte weniger“

    „Ein weißer Fleck auf der Landkarte weniger“

    Am Donnerstagabend, den 02. Februar 2012, fanden sich SPD-Mitglieder des Bergischen Städtedreieckes im SPD-Büro in der Robertstraße in Wuppertal ein, um eine Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen (ASJ) erneut ins Leben zu rufen.

    Der Landesvorsitzende der ASJ NRW Roy Hardin freute sich bei der Jahreshauptversammlung, dass nun ein weiterer weißer Fleck auf der Landkarte der ASJ in NRW verschwinde und sich ein arbeitsfähiger Vorstand gefunden habe. Damit kann nun an die gute Arbeit der Vergangenheit angeschlossen werden.

    Sven Wolf MdL
    Sven Wolf MdL, neuer Vorsitzender der ASJ Wuppertal Solingen Remscheid

    „Wir verstehen uns als Ansprechpartner für alle, die Interesse an Rechtspolitik haben. Das müssen nicht ausschließlich Juristinnen und Juristen sein“ betonte der neugewählte Vorsitzende des Unterbezirks Sven Wolf, „Gerne habe ich zugesagt, neben meiner Aufgabe als rechtspolitischer Sprecher in der Landtagsfraktion in Düsseldorf, beim Neustart in Wuppertal, Solingen und Remscheid zu helfen. In den kommenden Wochen erarbeiten wir ein kleines Jahresprogramm mit Besuchen in Justizeinrichtungen im Bergischen Land und mit spannenden Diskussionen rund um rechtspolitische Themen, wie etwa das Internetrecht, die Vorratsdatenspeicherung oder die Rechte und Pflichten von Schöffinnen und Schöffen.“

    Der neugewählte Vorstand besteht aus Sven Wolf MdL als Vorsitzendem und den Stellvertretern Simone Fiß-Bähner aus Wuppertal und Sönke Nippel aus Remscheid. Der Vorstand wird ergänzt von den Beisitzern Nico Falkenberg (Remscheid), Reimund von der Höh (Wuppertal), Hans-Werner Hölschen (Hückeswagen), Sebastian Thiel und Oliver Witte (beide Remscheid).

  • Sven Wolf trifft Mitglieder der ver.di-Landesfachkommission Justizvollzug NRW

    Sven Wolf trifft Mitglieder der ver.di-Landesfachkommission Justizvollzug NRW

    Ein besonderes Anliegen war ihnen dabei eine zeitnahe Lösung zur Entscheidung zur Einführung der neuen (blauen) Dienstbekleidung für die Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes. Weitere Gesprächsthemen waren der Bericht des Justizvollzugsbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen an die Landesregierung hinsichtlich der im Bereich der Justizvollzugsschule in Wuppertal aufgetretenen Probleme, die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der „Gitterzulage“, die aktuelle Personalsituation im Justizvollzug, die aktuelle Situation der JVK Fröndenberg sowie der Sachstand zur Dienstrechtsreform.

    Im Zusammenhang mit der aktuellen Personalsituation im Justizvollzug begrüßten die Mitglieder der ver.di-Landesfachkommission die im geplanten Landeshaushalt 2012 bereitgestellten 88 weiteren Stellen im Justizvollzug. Zugleich wiesen sie auf die große Zahl der altersbedingten Abgänge in den nächsten Monaten hin. Um einen geordneten und gesicherten Justizvollzug gewährleisten zu können, müssten diese Stellen unverzüglich nachbesetzt werden.

    „Ich werde die ihm Gespräch vorgetragenen Problemstellungen weiter deutlich im Blick behalten und bedanke mich für das sehr konstruktive Gespräch“, erklärte Sven Wolf als Fazit des Gesprächs.  Unter den Gesprächsteilnehmern bestand Einigkeit, zukünftig weiter im engen Kontakt zu bleiben und sich in künftigen Gesprächen über die aktuellen Probleme auszutauschen und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

  • Sven Wolf trifft Vorstand des BSBD

    Sven Wolf trifft Vorstand des BSBD

    „Ich werde die in dem Gespräch vorgetragenen Problemstellungen weiter deutlich im Blick behalten,“ erklärt Sven Wolf als Fazit des Gesprächs.

    In einem sachlichen und sehr konstruktiven Gespräch stellten die Vorstandsmitglieder des BSBD Sorgen und Nöte der Bediensteten dar und waren unter anderem am Sachstand der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Dienstrechtsreform interessiert. Die Dienstrechtsreform wird im Jahr 2012 entsprechend dem – bewährten – Verfahren bei der Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes unter frühzeitiger und maßgeblicher Beteiligung der Gewerkschaften und Berufsverbände umgesetzt werden. Neben Personal- und Arbeitszeitfragen war ein weiteres bestimmendes Thema des Gesprächs die neue Dienstbekleidung der Justiz und der von vielen Beschäftigten geäußerte Wunsch, entsprechend der Polizeibeamten auch die Bediensteten der Justiz in einer zentralen Ausgabestelle einzukleiden und das bisherige Modell des Bekleidungszuschusses aufzugeben.

    Der BSBD ist die Fachgewerkschaft der Strafvollzugsbediensteten. In ihm sind mehr als 80 % aller im Strafvollzug Beschäftigten organisiert, die durch den BSBD in allen berufspolitischen, rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Belangen Unterstützung und Vertretung finden.

  • Ansprechpartner für Beschäftigte, Inhaftierte und die Politik

    Ansprechpartner für Beschäftigte, Inhaftierte und die Politik

    Am vergangenen Montag traf sich Sven Wolf mit dem Justizvollzugsbeauftragten des Landes NRW, Prof. Michael Walter. Der Justizvollzugsbeauftragte ist die Ansprechstelle für die vom NRW-Justizvollzug Betroffenen. Zu seinen Aufgaben gehören Beschwerden, Anregungen, Beobachtungen und Eingaben von Beschäftigten wie Inhaftierten entgegen zu nehmen. Er soll Verbesserungen im Vollzugsbereich anregen, etwa bei den Erfordernissen der Aus- und Fortbildung bei Bediensteten sowie der Entwicklung einer opferbezogenen Vollzugsgestaltung, welche die Wiedergutmachung und den Schutz gefährdeter Menschen zum Ziel hat.

    Wolf zeigte sich im Anschluss an das gut 90-minütige Gespräch sichtlich zufrieden. „Es ist mir wieder einmal verdeutlicht worden, dass es richtig ist, Einblicke in die Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen zu nehmen.“ Wolf besichtigte in diesem Jahr bereits viele Justizvollzugsanstalten oder Einrichtungen, die mit diesen Institutionen eine starke Verästelung aufweisen.

    Der Justizvollzugsbeauftragte ist aus dem Ombudsmann hervorgegangen. Dieser war vor der vorherigen Landesregierung nach dem Mord an einem Insassen in der JVA Siegburg durch Mitgefangene eingerichtet worden. Diese Funktion übte der ehemalige langjährige Remscheider Amtsgerichtsdirektor Söhnchen aus. Die aktuelle Landesregierung hat sich bei ihrem Amtsantritt entschlossen, die Einrichtung des Ombudsmannes aufzuwerten und zu einem Justizvollzugsbeauftragten auszubauen.

    Dass der Justizvollzugsbeauftragte eine wichtige Einrichtung ist, davon zeigten sich sowohl Wolf als auch Prof. Walter überzeugt. „Viele Anfragen erledigen sich meistens nach nur einem Briefwechsel!“ sagte Prof. Walter.

  • 10. November ist „Tag des Betreuungsrechts“ an 57 NRW-Gerichten

    10. November ist „Tag des Betreuungsrechts“ an 57 NRW-Gerichten

    „Das Betreuungsrecht – und mit ihm die so genannte Vorsorgevollmacht – ist keineswegs ein Thema, das nur Menschen fortgeschrittenen Alters betrifft“, betonte der Minister. „Jeder von uns kann von einem Augenblick zum anderen eine rechtliche Betreuung benötigen – unabhängig vom Alter. Niemand ist beispielsweise vor einem Unfall gefeit, der in schlimmen Fällen dazu führt, dass ein anderer Mensch sich um die rechtlichen Angelegenheiten kümmern muss.“

    „Wer von einem schweren Schicksalsschlag getroffen wird und niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilt hat, dem muss das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer zur Seite stellen“, so der Minister weiter. „Die Betreuerin oder der Betreuer regeln dann die rechtlichen Angelegenheiten der betreuten Person, soweit dies erforderlich ist. Sie können beispielsweise bestimmen, ob und wie deren Vermögen für die Pflege eingesetzt wird, ob und welche Pflegeeinrichtung in Betracht kommt oder ob die bisherige Wohnung gekündigt werden muss.“

    Der Schlüssel, um die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung durch ein Betreuungsgericht zu verhindern und selbstbestimmt einen vertrauten Menschen umfassend mit der Wahrnehmung aller relevanten Entscheidungen zu betrauen, sei eine Vorsorgevollmacht, so der Minister weiter. Ein Musterformular befinde sich in der vom Justizministerium herausgegebenen kostenlosen Broschüre zum Betreuungsrecht, wie sie jährlich rund 100.000 Mal verteilt werde. Neu sei ein Flyer, der in knapper Form über die Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung informiere. „Wir lassen diesen Flyer auch in russischer und türkischer Sprache drucken. Die Herausgabe des Flyers in weiteren Fremdsprachen ist in der Planung“, so der Minister.

    Eine Übersicht über die Aktivitäten der 57 teilnehmenden Gerichte am Donnerstag, den 10. November 2011, befindet sich unter www.justiz.nrw.de. Einen Überblick über das Thema Betreuungsrecht gibt es auch unter www.betreuung.nrw.de.

  • Landtag billigt „Fußfessel“-Staatsvertrag

    Landtag billigt „Fußfessel“-Staatsvertrag

    „Mit der so genannten elektronischen Fußfessel unterstützen wir einerseits aus der Haft oder der Sicherungsverwahrung Entlassene, damit sie ihren Weg in die Gesellschaft zurück finden. Andererseits haben wir ein weiteres wichtiges Mittel an der Hand, um im Rahmen des rechtlich Möglichen den bestmöglichen Schutz der Allgemeinheit vor rückfallgefährdeten Straftätern zu schaffen“, erklärte der Minister heute (Donnerstag, 20. Oktober 2011) in Düsseldorf. „Auch wenn sich Rückfalltaten durch die Überwachung nicht sicher verhindern lassen werden, so geht von der Möglichkeit, den Aufenthaltsort rückwirkend genau bestimmen zu können, eine erhebliche Abschreckungswirkung aus.“

    Die GÜL wird ihren Sitz in Hessen haben und soll ab dem 1. Januar 2012 ihre Arbeit aufnehmen. Neben NRW wollen sich nach derzeitigem Stand neun weitere Bundesländer an der Überwachungsstelle beteiligen. „Die GÜL wird eine effizient arbeitende Einrichtung sein, mit der NRW seiner Verpflichtung zur Umsetzung der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Führungsaufsichtsfällen nachkommen will“, so der Minister. Zudem sei die Beteiligung an einer länderübergreifenden Einrichtung „die kostengünstigste Möglichkeit, unserer Überwachungsaufgabe gerecht zu werden“.

    Der Minister betonte weiter: „Die ‚Fußfessel‘ wird in Nordrhein-Westfalen nur in ihrem gesetzlichen Rahmen eingesetzt. Nicht mehr und nicht weniger. Ob womöglich in Zukunft weitere Anwendungsbereiche sinnvoll sind, brauchen wir heute nicht zu diskutieren. Erst einmal gilt es, die Wirksamkeit der Geräte dort zu beobachten, wo sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind.“

    Hintergrund:

    Die Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) ist seit dem 1. Januar dieses Jahres im Strafgesetzbuch geregelt. Sie wird im Zuge der Führungsaufsicht angewendet, der – unter bestimmten Voraussetzungen – wegen eines schwerwiegenden Delikts verurteilte Straftäter nach ihrer Entlassung aus dem Straf- oder Maßregelvollzug unterstehen. Geht von einem Probanden weiterhin eine besondere Gefahr aus, so kann ihm das zuständige Gericht die Weisung erteilen, ein technisches Überwachungsgerät – die so genannte elektronische Fußfessel – zur Feststellung seines Aufenthalts mittels GPS bei sich zu tragen.

    Vorgesehen ist eine zentrale technische Überwachung und eine Übermittlung der Ereignismeldungen an die GÜL, die rund um die Uhr besetzt sein und die Aufgabe haben wird, die bei ihr eingehenden Daten auszuwerten. Auf dieser Grundlage wird die Überwachungsstelle in der Lage sein, die zuständigen Stellen in den Ländern ohne Zeitverzug auf etwaige Gefahrensituationen hinzuweisen.

  • Jugendarrestvollzug bekommt klare gesetzliche Grundlage – „Nicht wegsperren, sondern erziehen“

    Jugendarrestvollzug bekommt klare gesetzliche Grundlage – „Nicht wegsperren, sondern erziehen“

    Die Landesregierung wird nach den Worten des Ministers dazu in der ersten Hälfte des kommenden Jahres nach Beteiligung der Verbände und Ressorts dem Landtag einen umfassenden Gesetzentwurf vorlegen. Das bisherige Recht des Jugendarrestvollzuges sei gesetzlich nur bruchstückhaft und weitgehend nur durch Rechtsverordnung oder allgemeine Verwaltungsvorschriften geregelt. Der neue Entwurf wende sich vom reinen Sanktionscharakter ab und gebe eine konsequent erzieherische Gestaltung des Arrestvollzuges vor, so der Minister.

    „Die Jugendlichen sollen in sozialen Trainingskursen, durch Gruppenarbeit und in Gemeinschaftsveranstaltungen lernen, künftig eigenverantwortlich und ohne weitere Straftaten zu leben“, betonte der Justizminister. Vorgesehen seien unter anderem Antiaggressions- und Erste-Hilfe-Kurse, Veranstaltungen mit der Polizei sowie individuell ausgerichtete Bildungs- und Fördermaßnahmen. In Einzelgesprächen solle beispielsweise der familiäre Hintergrund der jungen Straffälligen erörtert werden. „Das hilft, wie wir wissen, bei der Bewältigung drückender Probleme“, sagte der Minister.

    Besonderer Stellenwert komme dem Sport zu: „Die Jugendlichen sollen vornehmlich durch Mannschaftssport lernen, Gemeinschaftssinn zu entwickeln, Regeln einzuhalten und auf andere Rücksicht zu nehmen.“ Über handwerkliche, kreative und künstlerische Angebote könnten sie zudem lernen, ihre Freizeit sinnvoll und straffrei zu gestalten.

    Das umfassende Konzept der pädagogischen Ausgestaltung des Jugendarrests endet nicht mit der Entlassung. Für die Zeit nach dem Arrest sieht der Entwurf gezielte Hilfen und breite Unterstützungsmaßnahmen für die Jugendlichen vor“, hob der Minister hervor. Die Arresteinrichtung werde frühzeitig stabilisierende Kontakte und Anlaufstellen vermitteln und auf diese Weise die weitere Betreuung durch Schulen, Ausbildungsbetriebe, Arbeitsagenturen, Beschäftigungsprojekte und Beratungsstellen für die Zeit nach der Entlassung gewährleisten.

    Diese Neuerungen sind nicht zum Nulltarif zu haben

    Um den Vollzug des Jugendarrestes so ausgestalten zu können, wie wir es mit diesem Gesetz vorgeben, benötigen wir weitere qualifizierte Fachleute, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer engagierten und gesellschaftlich wichtigen Arbeit unterstützen können.
    Der Aufwand ist fraglos groß. Aber ich bin sicher, dass er sich lohnt. Junge Menschen sind unsere Zukunft und die Zukunft unseres Landes. Wir helfen ihnen nicht nur auf dem Weg in ein eigenverantwortliches Leben ohne Straftaten, sondern leisten zugleich einen wesentlichen Beitrag zum Schutz unserer Bürger.

    Hintergrund:

    In Wetter wurde durch den Umzug verschiedener Abteilungen des Amtsgerichts in einen Neubau Platz geschaffen, um die benachbarte Jugendarrestanstalt von 22 auf 31 Arrestplätze zu erweitern. Diese sind ausschließlich für weibliche Arrestanten vorgesehen. In den sechs Jugendarrestanstalten in NRW sind rund 190 männliche und etwa 30 weibliche Arrestanten untergebracht.