Kategorie: Rechtspolitik

Beiträge, Artikel und Pressemitteilungen zur Rechtspolitik.

  • „Dank und Anerkennung für Michael Walter“

    „Dank und Anerkennung für Michael Walter“

    „Die SPD-Fraktion dankt Professor Dr. jur. Michael Walter für seine fachliche und versierte Begleitung des Strafvollzugs in den vergangenen Jahren. Ausgezeichnet hat er sich als geduldiger Gesprächspartner, der viele konstruktive Hinweise gab und zu einer sachlichen Debatte beitrug. Mit seinen wissenschaftlichen Beiträgen hat er Anhörungen im Rechtsausschuss bereichert. Wir bedauern es sehr, dass er aus gesundheitlichen Gründen diese für den nordrhein-westfälischen Vollzug so wichtige Aufgabe nicht mehr ausfüllen kann und wünschen ihm für seine weitere Zukunft alles Gute.“

    Weitere Informationen über Prof. Dr. jur. Michael Walter finden sich hier.

  • Mit Katharina Keil beim Symposium „Vollzug in freien Formen“

    Mit Katharina Keil beim Symposium „Vollzug in freien Formen“

    Katharina, aus welchem Grund beschäftigt sich der Landtag mit dem Thema? Grundlage dieses Symposiums ist der Abschlussbericht der Enquetekommission „Prävention“ aus der 14. Wahlperiode des Landtags. Die damalige Enquetekommission hat sich mit den Ursachen von Gewalt und Kriminalität im Kindes-und Jugendalter beschäftigt. Sie hat sich für 35 Handlungsempfehlungen ausgesprochen, um Gewalt und Kriminalität zu bekämpfen. Eine dieser Möglichkeiten ist der Vollzug in freien Formen.

    Sven und Katharina ZweitfotoUnd was genau ist unter „Vollzug in freien Formen“ zu verstehen? Bei dem Vollzug in freien Formen handelt es sich um einen Jugendstrafvollzug. Es stellt eine Alternative zum herkömmlichen Strafvollzug dar. Abseits von Gefängnismauern und den klaren Hierarchien unter Gefangenen sollen die Jugendlichen erfolgreicher soziale Verantwortung lernen und erkennen, dass ein Leben ohne Straftaten möglich und auch erfüllend ist. Jugendliche können der Gewalt aus eigener Kraft entfliehen.

    Wo gibt es das bereits in Nordrhein-Westfalen? Mittlerweile ist mit dem Raphaelshaus in Dormagen ein Modellprojekt zum „Vollzug in freien Formen“ entstanden. Als Vorbild diente das Seehaus Leonberg in der Nähe von Stuttgart. Es wurden noch einige andere Modellprojekte, unter anderem auch eines aus Brandenburg, vorgestellt, welche nach ähnlichen Prinzipien bei den Jugendlichen vorgehen.

    Für wen eignet sich diese Form des Vollzugs und wer wird da aufgenommen? Diese Projekte richten sich an Intensivstäter bis in der Regel 18 Jahre. Diese Jugendlichen sollten eine Reststrafe von 12-24 Monaten haben. Diese Projekte werden von Mitarbeitern in den JVA’s vorgestellt und die Jugendlichen können sich aus selbstgesetzten Motiven für eines dieser Projekte bewerben.

    Wie sieht der Alltag im offenen Vollzug aus? In jeder dieser Einrichtungen gibt es einen sehr strikten Tagesablauf, welcher um 6 Uhr morgens mit Frühsport beginnt. Die Jugendlichen erfahren zum ersten Mal einen geregelten Tagesablauf und erlernen Strukturen. Die Jugendlichen werden so gefordert und auf ein Leben außerhalb der Maßnahme und dem Strafvollzug vorbereitet. Schule, Arbeit, Sport, Musik und andere Beschäftigungen gehören zum täglichen Programm. Die Jugendlichen werden in den Bereichen gefördert und erzielen Erfolge. Sie erfahren oftmals zum ersten Mal positive Aufmerksamkeit durch die Gesellschaft. Die Jugendlichen lernen ebenfalls, sinnvoll mit ihrer Freizeit umzugehen. Sie üben Fairness und Ausdauer. Durch erlebnispädagogische Aktivitäten erfahren sie ihre eigenen Grenzen und entdecken Stärken und Schwächen. Sie reifen in ihrer Persönlichkeit und erlernen soziale Kompetenzen, die vielen bis dahin nicht vermittelt wurden.

    Können die Jugendlichen sich auf spätere Berufstätigkeit vorbereiten? Die Jugendlichen absolvieren ihren Schulabschluss und können ebenfalls eine Berufsausbildung beginnen. Die Einrichtungen sind mit Werkstätten ausgerichtet, wodurch die Jugendlichen externe Aufträge erledigen und sich mit der Berufspraxis der freien Wirtschaft auseinandersetzen. Eine Mitarbeiterfamilie wohnt mit jeweils 5-7 Jugendlichen und ihren eigenen Kindern familienähnlich zusammen. Familienleben ist für viele der Jugendliche keine Selbstverständlichkeit. Sie erlernen so gegenseitige Fürsorge und Verantwortung. Die Jugendlichen lernen für andere da zu sein und zu helfen und auch Hilfe von anderen anzunehmen.

    Was bedeutet das für die Einstellung der Jugendlichen zur Umwelt? Die Mitarbeiter vermitteln den Jugendlichen Werte und Normen. Neben christlichen Normen und Werte werden eigentlich selbstverständliche Tugenden wie Toleranz, Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Fleiß, Ehrgeiz, Höflichkeit, Ordnung, Pflichtbewusstsein und Disziplin praktiziert und geübt.

    Was ist unter „Wiedergutmachung“ zu verstehen? Das Prinzip der Wiedergutmachung besagt, dass die Jugendlichen den Schaden, den sie in der Gesellschaft angerichtet haben, durch gemeinnützige Arbeit und Dienst am Nächsten symbolisch auszugleichen haben.
    Durch Opfer-Täter-Gespräche sollen die Jugendlichen mit den Erfahrungen der Opfer konfrontiert werden. Es soll auf beiden Seiten die Möglichkeit geben, Erlebtes wieder aufzuarbeiten und mit der Vergangenheit abzuschließen. Die Jugendlichen sollen sich in die Opfer hineinversetzen. Hier kann auf diese Weise echtes Mitgefühl der Täter für ihre Opfer entstehen.

    Und nach dem Aufenthalt dort? Auch nach dem Aufenthalt in solch einer Einrichtung werden die Jugendlichen weiterhin von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern begleitet. Dies geschieht in vielen Fällen durch die Aufnahme in Familien und Wohngemeinschaften. Die Jugendlichen werden weiter dabei unterstützt, Herausforderungen zu bewältigen.

    Was hältst Du von dem „Vollzug in freien Formen“? Abschließend kann man sagen, dass es trotz vieler Kritik ein sehr erfolgreiches Projekt ist. Es wird auf die individuellen Defizite der Jugendlichen eingegangen und die eigentlichen psychischen Motive, welche die Jugendlichen zu Straftaten verleitet haben, werden wahrgenommen und möglichst durch Resozialisierung bekämpft. Einen Strafvollzug empfinden viele Jugendliche als weitere Zurückweisung durch die Gesellschaft und so ist es ihnen oft nach Absitzen ihrer Haftstrafe aufgrund mangelnder sozialer Kompetenzen und eines mangelnden gefestigten sozialen Umfelds nicht möglich, der Gewalt und Kriminalität
    aus eigener Kraft zu entkommen. Man kann durch das Abbauen frühkindlicher Defizite verhindern, dass aus den jugendlichen Intensivstraftätern erwachsene Straftäter werden. Ich finde, dass das Raphaelshaus in Dormagen, das Seehaus Leonberg und weitere Einrichtungen mit einem guten Beispiel vorausgegangen sind und dass noch einige mehr Einrichtungen den klassischen Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen und am liebsten bundesweit ersetzen sollten. Die Jugendlichen werden als bedürftige Menschen wahrgenommen und nicht lediglich als Straftäter. Es zählt der Mensch hinter der gewalttätigen und kriminellen Fassade. Und gerade das ist es, was vielen der Jugendlichen bisher in ihrem Leben gefehlt hat. In Deutschland hat jeder Straftäter das Recht auf Resozialisierung und auch, wenn man vom klassischen Vollzug hierbei abweicht, sollte am Vollzug in freien Formen festgehalten werden. Die Projekte haben sich schließlich in den letzten Jahren bewährt.

    • Hier gibt es noch mehr Informationen zum Raphaelshaus in Dormagen.
  • Sven Wolf: „NRW schützt redliche Unternehmen“

    Sven Wolf: „NRW schützt redliche Unternehmen“

    In beinahe allen europäischen Ländern gibt es entsprechende Regelungen, nach denen auch gegen Firmen vorgegangen werden kann. Unredliche Unternehmen ziehen Profit und können allerhöchstens mit geringen Bußgeldern bestraft werden. Die Justizminister der Länder haben NRW-Justizminister Thomas Kutschaty beauftragt, einen Entwurf zu erarbeiten, dieser Entwurf liegt jetzt vor. Wir erfahren für diese Initiative viel Zuspruch vor allem von mittelständischen Unternehmen, die sich bereits strenge Anti-Korruptions-Regeln auferlegt haben. Wir hoffen auf Unterstützung aus den anderen Bundesländern.“

  • Ein gutes Signal aus Karlsruhe für mehr Toleranz!

    Ein gutes Signal aus Karlsruhe für mehr Toleranz!

    DSC_2691x„Amüsiert hat mich, als mich die Nachricht bei der Eröffnungsveranstaltung hinter der Bundesjustizministerin erreichte, diese kurz danach sofort das Urteil als Durchbruch lobte. Der CDU-Kollege Dr. Krings, der daneben saß, wird sich wohl nicht so sehr gefreut haben.“

    „Wir in NRW wollen schon lange die steuerrechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe und haben schon im Jahre 2010 dafür gesorgt, dass im Besoldungs- und Ver­sorgungsrecht eine rückwirkende Gleichstellung erfolgte. Zudem hat NRW eine Initiative im Bundesrat eingebracht, der im Januar 2013 einen Vorschlag für das Jahresteuergesetz 2013 zur Gleichstellung vorsah. Das hat der Bundestag mit der schwarz-gelben Mehrheit abgelehnt. Ich teile ausdrücklich die vielen lobenden Worte, die meine Kolleginnen und Kollegen aus NRW für das Urteil gefunden haben.“ so Wolf

    Pressemitteilungen

    André Stinka: Wichtiger Schritt für die Gleichstellung von Lesben und Schwulen

    Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ungleichbehandlung von homosexuellen Paaren beim Ehegattensplitting erklärt André Stinka, Generalsekretär der NRWSPD:

    Wir begrüßen das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich. Es ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Gleichstellung von Lesben und Schwulen in unserem Land. Die Bundesregierung aus CDU, CSU und FDP muss ihre Blockadehaltung bei der Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern nun endlich aufgeben. Für das politische Miteinander ist es aber kein gutes Zeichen, wenn die Einhaltung von grundgesetzlichen Rechten wiederholt erst durch Urteile aus Karlsruhe zustande kommt. Wir fordern die Regierungsparteien deshalb auf, die Vorgaben nun konsequent umzusetzen. Die steuerrechtliche Gleichstellung kann dabei nur ein Schritt zur Öffnung der Ehe sein.

    Happy-End für gleichgeschlechtliche Lebens­partner
    Minister Walter-Borjans: Karlsruhe überführt die Bundesregierung der doppelten Täuschung

    Das Finanzministerium teilt mit:
    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Ungleich­behandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist.

    NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans: „Der Karlsruher Richter­spruch ist für die Bundesregierung eine doppelte Watsche. Er beendet nicht nur das unwürdige Spiel von Schwarz-Gelb in Berlin gegen eine konsequente Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften auch im Steuerrecht. Er macht zugleich auch Schluss mit der bewussten Täuschung des urkonservativen Wählerpotentials, dem wider besseres Wissen vorgegaukelt wurde, man könne die Gleichstellung verhindern. Man kann auch sagen: Karlsruhe beendet die versuchte Spaltung der Gesellschaft durch CDU/CSU und FDP aus rein wahltaktischen Gründen – zumindest in diesem Punkt.“

    Nordrhein-Westfalen befürwortet die steuerrechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe und hat bereits im Jahre 2010 nach dem Regierungswechsel dafür gesorgt, dass im Besoldungs- und Ver­sorgungsrecht eine rückwirkende Gleichstellung erfolgt. Um auch die steuerrechtliche Gleichstellung voranzubringen, hat Finanzminister Norbert Walter-Borjans das Thema auch im Bundesrat forciert. Mitte Januar 2013 wurde der im Vermittlungsausschuss erarbeitete Kom­promiss zu einem Jahressteuergesetz 2013, der dann die steuerliche Gleichstellung enthielt, vom Bundestag abgelehnt. Am 1. März 2013 hat der Bundesrat mit seiner rot-grünen Mehrheit beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht in den Deutschen Bundestag einzubringen.

    Finanzminister Norbert Walter-Borjans: „Der Richterspruch war mehr als absehbar. Das ist einen Tag nach dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat besonders ärgerlich. Gestern konnte erst mit sechsmonatiger Verzögerung der Weg frei gemacht werden für die Schließung von Steuerschlupflöchern, weil CDU, CSU und FDP den im vergangenen Dezember erzielten Kompromiss einzig und allein an der jetzt in Karlsruhe entschiedenen Gleichstellungsfrage scheitern ließen.
    So, wie die Bundesregierung bei der Bekämpfung der Steuerhinter­ziehung erst zum Jagen getragen werden musste und jetzt so tut, als sei das schon immer ihr höchstes Streben gewesen, so ist jetzt schon vor­hersagbar, dass sie sich ab jetzt als oberste Verfechterin der steuer­lichen Gleichstellung feiern lassen wird. Ein weiteres Kapitel Absur­distan in Berlin.“

    Gerda Kieninger/Ina Spanier-Oppermann: „Gleichgeschlechtliche Lebenspartner müssen im Steuerrecht wie Eheleute behandelt werden“

    Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting erklären
    Gerda Kieninger, Sprecherin des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation und Ina Spanier-Oppermann, queerpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion:

    „Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, das Ehegattensplitting auch für gleichgeschlechtliche Paare gelten zu lassen. Wichtig dabei ist, dass diese Regelung bereits rückwirkend zum 1. August 2001 in Kraft tritt.

    Wir sehen uns bestätigt in unseren Forderungen, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Steuerrecht wie Eheleute behandelt werden und vom Ehegattensplitting profitieren müssen.

    Erneut sind die Blockierer der CDU/CSU-Fraktion von Karlsruhe in Grundsatzfragen des Verfassungsrechtes korrigiert worden.“

  • Übergangsmanager auch künftig in der Arrestanstalt in Remscheid

    Übergangsmanager auch künftig in der Arrestanstalt in Remscheid

    Arrestzeit noch besser nutzen – Übergangsmanager unterstützen Jugendarrestanstalten, Chancen für die Eingliederung jugendlicher Täter zu verbessern

    Ein neues Projekt ist jetzt durch Kooperation des NRW-Justizminis­teriums mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen an den Start gegangen. Hintergrund ist das neue Jugendarrestvollzugsgesetz, das deutliche Schwerpunkte in den Bereichen Erziehung und Förderung setzt.

    In den Jugendarrestanstalten Bottrop, Düsseldorf, Lünen, Remscheid und Wetter gibt es seit einiger Zeit einen zusätzlichen Ansprechpartner: Im sogenannten Übergangsmanagement werden die jährlich rund 4500 straffällig gewordenen Jugendliche im Dauerarrest gezielt auf nötige Hilfen nach der Arrestzeit angesprochen. In enger Abstimmung mit dem Sozialdienst und dem allgemeinen Vollzugsdienst in den Jugendarrest-anstalten vermitteln Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas, der Diakonie und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes die Jugendlichen in Einrichtungen und Hilfeorganisationen in ihrer Heimatstadt.

    Die Schwierigkeiten der Jugendlichen sind vielfältig: Mangelnde Ausbildung, fehlende berufliche Perspektive, häufig Drogengebrauch, hohe Schulden, Wohnungslosigkeit und bei den Mädchen zudem Schwangerschaft oder frühe Mutterschaft sind Beispiele für dringenden Unterstützungsbedarf nach der Zeit im Jugendarrest. Während ihrer Arrestzeit von ein bis vier Wochen soll zeitnah geklärt werden, welche Art von Unterstützung die Jugendlichen nach dem Arrest dringend benötigen um künftig ein straffreies Leben führen zu können. Diese intensive Unter-stützung wird ihnen dann in ihrer jeweiligen Heimatstadt angeboten.

    Dies ist eine große Herausforderung an alle Beteiligten. Das Projekt im Rahmen eines Förderprogramms kann nur gelingen, wenn die Vernetzung und Kooperation zwischen Justiz, Trägern des Übergangsmanagements und allen Partnern vor Ort wie Jugendämter, Jugendgerichts-hilfe, Sucht- und Schuldnerberatung sowie Jobcenter gut funktioniert. Dazu stehen derzeit Fördermittel in Höhe von 205.000 Euro jährlich zur Verfügung. Das Projekt soll vorbehaltlich der jeweiligen Haushaltsbewilligungen in den nächsten Jahren fortgeführt werden.

    „Das umfassende Konzept der pädagogischen Ausgestaltung des Jugendarrests endet nicht mit der Entlassung. Für die Zeit nach dem Ar-rest sieht das neue Jugendarrestvollzugsgesetz gezielte Hilfen und breite Unterstützungsmaßnahmen für die Jugendlichen vor“, so NRW-Justizminister Thomas Kutschaty.

    Landesweit wird das Übergangsmanagement durch eine zentrale Koordination unterstützt. Diese hat den Auftrag, Netzwerkstrukturen aufzubauen und die dabei gewonnenen Kontakte in einer Adressdatenbank zur Verfügung zu stellen, um so auch die Weitervermittlung in Hilfen vor Ort zu erleichtern. „Alle Maßnahmen zur Unterstützung der Jugendlichen helfen dabei, Rückfälle zu verhindern und den Jugendlichen neue Perspektiven für die Zukunft zu bieten“, macht der Minister deutlich.

    Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Justizministeriums, Telefon 0211 8792-255.

  • Minister Kutschaty stellt die Eckpunkte zum neuen Unternehmensstrafrecht vor

    Minister Kutschaty stellt die Eckpunkte zum neuen Unternehmensstrafrecht vor

    Ein so großes Interesse an der Vorstellung eines Gesetzentwurfs hat es noch nie gegeben: Repräsentanten aus Politik, Wirtschaft und Justiz waren zahlreich der Einladung der nordrhein-westfälischen Landesvertretung gefolgt, um dort die Eckpunkte zum neuen Unternehmensstrafrecht zu hören.

    Justizminister Kutschaty hierzu: „In keinem anderen Bereich der Kriminalität geht die Schere zwischen Gewinn und Risiko so weit auseinander! Den Gewinn heimst sich immer das Unternehmen ein, das Risiko trägt nur der kleine Angestellte.“

    Nach einer Studie von Pricewaterhouse Coopers zum Thema „Korruption“ aus dem Jahr 2012 sind bundesweit 52 Prozent der befragten Unternehmen innerhalb eines Jahres Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden. Der Durchschnittsschaden betrug pro Fall über acht Millionen Euro. PwC zieht daraus den Schluss, dass es immer noch Unternehmen gebe, bei denen Korruption zum Geschäftsmodell gehöre. Diesen Zustand hält Justizminister Kutschaty für nicht länger tragbar: „Wer schützt eigentlich die Unternehmen, die ihren Müll nicht illegal im Rhein entsorgen und die nicht bestechen, um an Aufträge zu kommen? Hier ist der Staat gefordert. Dies gilt erst recht im Zeitalter des Internets. Wer tatsächlich die Straftat in dem Unternehmen begangen hat, ist häufig schwer nachzuweisen, vor allen Dingen, wenn das Unternehmen weltweit operiert.“

    Deutschland nimmt mit der derzeitigen Rechtslage, nach der nur natürliche Personen angeklagt werden können, einen Inselstatus ein. Alle unmittelbaren Nachbarländer verfügen über ein Unternehmensstrafrecht oder Quasi-Unternehmensstrafrecht. In Deutschland können Unternehmen bislang nur nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz belangt werden, das vor ansonsten vorwiegend der Ahndung von Verkehrsverstößen angewandt wird.

    Kutschaty dazu: „Wenn durch Wirtschaftskriminalität Arbeitsplätze verloren gehen und Existenzen vernichtet werden, bekommt das Unternehmen einen Bußgeldbescheid. Aber gegen eine Mitarbeiterin eines Supermarkts, die einen Pfandbon findet und einlöst, muss sofort die Staatsanwaltschaft wegen Diebstahls ermitteln. Das passt einfach nicht zusammen!“

    Kutschaty stellte nunmehr die Eckpunkte des von ihm geplanten Unternehmensstrafrechts vor. Danach können Unternehmen und ihre Rechtsnachfolger selbst angeklagt werden. Die Staatsanwaltschaften sollen zu Ermittlungen verpflichtet sein. Mögliche Strafen sind neben der klassischen Geldstrafe auch der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen oder Subventionen oder die öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung. Als ultima ratio kommt auch die Auflösung des Unternehmens in Betracht. Für diese Strafverfahren sollen im Wesentlichen dieselben Regeln gelten, wie für das Verfahren gegen natürliche Personen. Wenn Unternehmen mit der Justiz zusammenarbeiten würden, kann von Strafe abgesehen oder diese zumindest gemildert werden. Vertreten werden soll das Unternehmen vor Gericht durch den jeweiligen gesetzlichen Vertreter. Dies gelte schon seit jeher im Zivilverfahren und habe sich dort bewährt. Wenn kein gesetzlicher Vertreter mehr da sei, werde dem Unternehmen ein Pflichtverteidiger bestellt.

    Nach Minister Kutschaty sprach der Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, Prof. Dr. Gereon Wolters. Dieser kommentierte den Gesetzentwurf: „Als Wissenschaftler bin ich es gewohnt, kritisch zu sein. Hier ist meine größte Kritik, dass das Gesetz erst jetzt kommt!“

    Die Eckpunkte sollen auf der kommenden Justizministerkonferenz am 12. Juni vorgestellt werden. Nach der Sommerpause wird Justizminister Kutschaty das vollständige Gesetz, das den Namen „Verbandstrafgesetzbuch“ tragen soll vorstellen.

    Quelle: Pressestelle des Justizministeriums NRW

  • Vollzug in NRW: Innovativer Jugendarrest und Sicherungsverwahrung mit intensiver Therapie

    Vollzug in NRW: Innovativer Jugendarrest und Sicherungsverwahrung mit intensiver Therapie

    Mit dem Gesetz zur Regelung des Jugendarrestvollzuges (JAVollzG NRW) setzt Rot-Grün auf eine intensive pädagogische Betreuung der jugendlichen Straftäter während ihrer teilweise sehr kurzen Arrestdauer. Betreuung und Erziehung geht vor Repression. Dafür soll es auch mehr Personal im Jugendarrestvollzug geben.

    Mit dem Gesetz zum Vollzug der Sicherungsverwahrung (SVVollzG NRW) setzt NRW auf intensive Therapie für die Straftäter, die ihnen nach der Sicherungsverwahrung einen Anschluss an ein Leben in Freiheit ermöglicht und orientiert sich damit an den Vorgaben der Verfassungshüter in Karlsruhe. Die Regelungen des neuen Gesetzes berücksichtigen das Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit. Der Opferschutz wird ausdrücklich festgeschrieben.

    Rede Plenum 2013-04-24 JAVollzG

    Rede Plenum 2013-04-24 SVVollzG

  • Thomas Stotko/Sven Wolf: „Wir brauchen ein Unternehmensstrafrecht für den Kampf gegen Korruption“

    Thomas Stotko/Sven Wolf: „Wir brauchen ein Unternehmensstrafrecht für den Kampf gegen Korruption“

     Anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse des „Lagebilds Korruption“ für das Jahr 2012 erklären Thomas Stotko, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, und Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher:

     „Der Lagebericht zeigt, wo es Handlungsbedarf im Kampf gegen Korruption gibt. Die Innen- und Rechtspolitiker der SPD in NRW machen sich seit langem auf Bundesebene für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts stark. Damit könnte gerade Korruption aus großen Unternehmen besser bekämpft werden. Solche Taten lassen sich oft nur schwer einzelnen Mitarbeitern zuordnen. Die Rechtslücken von organisierter Unverantwortlichkeit in Unternehmen müssen wir schließen. Komplexe Entscheidungsabläufe dürfen kein Freibrief für das Spitzenmanagement oder die Eigentümer sein.

    Zurzeit kann Bestechung von Unternehmen nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Ermittlungen erfolgen nur nach Ermessen, sie sind nicht wie bei Straftaten verpflichtend. Außerdem sind mögliche Bußgelder auf maximal eine Millionen Euro begrenzt – eine lächerliche Summe bei den häufig enormen Profiten, die Unternehmen mit Korruption erzielen können.

    Ein neues Unternehmensstrafrecht könnte auch weitere mögliche Sanktionen regeln. Vorstellbar wären zum Beispiel der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen, die Streichung von Steuervorteilen oder Subventionen oder sogar Tätigkeitsverbote.“

  • Besuch in der JVA Detmold

    Besuch in der JVA Detmold

    Bereits auf dem NRW Tag in Detmold im Jahr 2012 habe ich in einem angenehmen Gespräch mit der Leiterin der Anstalt, Frau Höltkemeyer-Schwick, über die besonderen Herausforderungen für lebenältere Insassen gesprochen. Ein Besuch war daher schon lange geplant.

    Am heutigen Tag (28.03.2013), kurz vor den Osterfeiertagen, hat es geklappt. Besonders die Lebensälterenabteilung hat mich beeindruckt. Hier werden Insassen aufgenommen, die in der Regel älter als 62 Jahre sind. Damit verbunden gibt es ein beinahe völlig anderes Konzept zur Betreuung. Besonders die speziellen medizinischen Bedürfnisses älterer Gefangener, wie Demenz oder Altersdepression, werden engagiert aufgegriffen. Auch wenn sich, wie es in der Informationsbroschüre heißt, ältere Gefangene besser an die Rahmenbedingungen einer Haft anpassen, gibt es besondere Probleme. Hier sind besonders der Angst vor dem Ende des sozialen Lebens und einer Perspektivlosigkeit zu begegnen. Hieraus ergibt sich bereits ein zu vielen anderen Anstalten ganz anderer Tagesablauf. Anstatt eines Umschlusses gibt einen großzügigen Aufschluss und Angebote, wie altersgerechten Sport.

    Ein besonderer Dank gilt den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mich durch die JVA geführt haben, zudem der Leiterin und meinem Landtagskollegen Dennis Maelzer, der zugleich als Vorsitzender des Anstaltsberates fungiert.

    Weitere Informationen zur JVA Detmold.

  • Parlamentarischer Untersuchungsausschuss BLB nimmt unter Vorsitz von Sven Wolf seine Arbeit auf

    Parlamentarischer Untersuchungsausschuss BLB nimmt unter Vorsitz von Sven Wolf seine Arbeit auf

    Heute hat sich der Parlamentarische Untersuchungsausschuss I (PUA I) zu Bauvorhaben unter Leitung des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW im Landtag Nordrhein-Westfalen konstituiert. Neben dem Vorsitzenden Sven Wolf gehören dem Untersuchungsausschuss12 Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen des Landtags an.

    Der PUA I hat heute zunächst die grundsätzlichen Verfahrensregeln beschlossen. In den nächsten drei Sitzungsterminen, die heute terminiert wurden, soll eine grundsätzliche Vereinbarung über die Reihenfolge des Vorgehens bei der Untersuchung der Objekte getroffen werden und es sollen ferner erste Beweisbeschlüsse gefasst werden.