Kategorie: Rechtspolitik

Beiträge, Artikel und Pressemitteilungen zur Rechtspolitik.

  • Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss III (NSU) widmet sich den Opfern der Anschläge des NSU

    Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss III (NSU) widmet sich den Opfern der Anschläge des NSU

    Sven Wolf MdL, Vorsitzender des Untersuchungsausschusses III NSU, erklärt hierzu: „Der Untersuchungsausschuss hat sich in der bisherigen Beweisaufnahme ein Bild von den Anschlägen in der Probsteigasse am 19.01.2001 und in der Keupstraße am 09.06.2004 gemacht. Dabei standen mit den Vernehmungen von Staatsanwälten, polizeilichen Ermittlern, Verfassungsschützern und zuletzt des damaligen Innenministers Dr. Behrens der Ablauf der Ermittlungen im Vordergrund.

    Seine Sitzungen im Oktober wird der Untersuchungsausschuss den Opfern der Anschläge widmen. Neben Ortsbesichtigungen am 20. Oktober in der Mallinckrodtstraße in Dortmund und am 27. Oktober in der Probsteigasse und in der Keupstraße werden am 19.10.2015 drei Geschädigte des Anschlags in der Keupstraße vor dem Untersuchungsausschuss als Zeugen vernommen. Den Geschädigten soll damit die Möglichkeit gegeben werden, einerseits ihre Sicht der damaligen Ermittlungen zu schildern und andererseits den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses ihre Erwartungen und Wünsche an unsere weitere Arbeit mitzuteilen.

    In seiner Sitzung am 21. Oktober wird der Untersuchungsausschuss in einer ausschließlich nichtöffentlichen Sitzung weitere Zeugen vernehmen.“

     

  • „Vermeintlich sicherer Hafen als Farce entlarvt“

    „Vermeintlich sicherer Hafen als Farce entlarvt“

    Schrems hatte in Irland Beschwerde gegen die dort ansässige Tochtergesellschaft von Facebook eingereicht. Nach der NSA-Affäre sah er den Schutz seiner Daten nicht mehr als gewährleistet an. Heute erklärte der EuGH das Safe-Harbor-Abkommen für grundrechtswidrig. Dieses Abkommen der EU-Kommission mit den USA verstößt gegen europäische Grundrechte.

    Birgit SippelBirgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, erklärte hierzu: „Das Urteil ist ein Meilenstein für den Schutz europäischer Grundrechte. Seit Jahren haben wir Sozialdemokraten massive Bedenken an der Grundrechtskonformität von Safe Harbor geäußert, denn der Beschluss erlaubt Firmen die Weitergabe personenbezogener Daten von EU-Bürgern in die USA ohne ausreichende Grundrechtsgarantien zu bieten. Die NSA-Enthüllungen haben den vermeintlich sicheren Hafen endgültig als Farce entlarvt.“

    Rechtsgrundlage für die Daten-Weitergabe war bisher das sogenannte Safe-Harbor-Regime aus dem Jahr 2000. Der Beschluss erlaubte den Transfer an Firmen wie Google, Facebook und Co., wenn diese eine Selbstverpflichtung zum Datenschutz eingehen. Birgit Sippel bemängelt, dass dieses Abkommen ein völlig unzureichendes Schutzsystem biete. Den irischen Behörden war nach dem Abkommen bisher untersagt, die Beschwerde von Herrn Schrems überhaupt zu untersuchen.

    „Durch die mangelhaft definierten Ausnahmen zum Schutz der nationalen Sicherheit stand Safe Harbor von Anfang an auf tönernen Füßen. Die EU-Richter haben dem nur dem Namen nach sicheren Hafen nun endgültig die Legimitation abgesprochen“, so Birgit Sippel. Der EuGH bemängelt in seinem Urteil, dass die derzeitigen Regeln generell die Speicherung aller personenbezogenen Daten sämtlicher Personen, deren Daten aus der EU in die USA übermittelt werden, gestattet, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des verfolgten Ziels vorzunehmen und ohne objektive Kriterien vorzusehen, die es ermöglichen, den Zugang der Behörden zu den Daten und deren spätere Nutzung zu beschränken.

    Birgit Sippel fordert nun Konsequenzen für die laufende EU-Datenschutzreform: „Wir müssen die Regeln für den Datentransfer in Drittstaaten noch mal grundlegend unter die Lupe nehmen. Wirtschaftliche Interessen dürfen wie beim aktuellen Safe-Harbor-Regime kein Einfallstor für millionenfachen Grundrechtsbruch sein.“ Zudem fordertBirgit Sippel eine Stärkung der nationalen Aufsichtsbehörden: ¡Die Aufsichtsbehörden sind das Rückgrat des EU-Datenschutzes. Wir müssen ihnen deshalb auch die Werkzeuge geben, einen hohen Schutz der Grundrechte in der EU effektiv durchzusetzen.“

    Foto: Gerichtshof der Europäischen Union

  • Sven Wolf: „Die Belegungssituation im Strafvollzug in NRW entspannt sich weiter“

    Sven Wolf: „Die Belegungssituation im Strafvollzug in NRW entspannt sich weiter“

    Die CDU-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag übt Kritik an der Belegungssituation in den Justizvollzugsanstalten. Dazu erklärt Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:

    „In NRW befinden sich immer weniger Menschen in den Gefängnissen. Im vergangenen Jahr waren es 15.752, rund 500 weniger als im Jahr zuvor und rund 2.000 weniger als im Jahr 2006.  Vor Jahren gab es noch massive Überbelegungen, davon sind wir inzwischen wieder weit entfernt. Auch wenn von den 19.204 Haftplätzen in NRW derzeit rund 1.000 nicht belegbar sind, besteht dennoch ein Puffer von rund 1.500 freien Haftplätzen.

    Das Land wird kleinere und alte Anstalten in den kommenden Jahren schließen. Dafür setzt die Landesregierung die Mitarbeiter in anderen Einrichtungen ein und nimmt viel Geld in die Hand, um alte Anstalten zu modernisieren. Dann hat das Land mehr Personal für die Arbeit mit den Inhaftierten und deren zeitgemäße Unterbringung. Die Prinzipien der rot-grünen Koalition gelten: Wir verwalten keine Überkapazitäten. Wir schaffen uns finanzielle Freiräume und handeln vorausschauend.

    Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Das Justizministerium startet das größte Modernisierungsprogramm in den Gefängnissen in NRW.“

  • Justizsprecher-Tagung der SPD-Fraktionen in Saarbrücken: Resozialisierung, Transparenzgesetz, Gleichstellung & Mietrecht

    Justizsprecher-Tagung der SPD-Fraktionen in Saarbrücken: Resozialisierung, Transparenzgesetz, Gleichstellung & Mietrecht

    „Wir haben zwei Tage intensiv über rechtspolitische Themen diskutiert und unsere Erfahrungen zwischen den Ländern ausgetauscht.“ so Sven Wolf.

     

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    Petra Berg MdL, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Saarländischen Landtag

    „Mit großem Interesse wurde das saarländische Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und Opferhilfe wahrgenommen. Hierbei ist das Saarland Vorreiter mit dem ersten entsprechenden Gesetz in Deutschland. Die Teilnehmer waren sich einig darin, dass die Resozialisierungsfrage entscheidend ist für eine erfolgreichen Justizvollzug. Die Gesellschaft wünscht sich vollkommen zu Recht, dass die Verurteilten nach ihren Haftstrafen keine Gefahren mehr darstellen für ihre Mitmenschen. Dies müssen die Länder über eine qualitativ hochwertige Resozialisierung sicherstellen. Gefängnisse sind nicht allein Verwahranstalten, denn die Resozialisierung Straffälliger ist grundlegend für guten Opferschutz“, verdeutlicht Petra Berg – rechtspolitische Sprecherin der saarländischen SPD-Landtagsfraktion und Gastgeberin der Konferenz 2015. Sie verweist darauf, dass der Staat hierbei eine besondere Verantwortung hat und die Aufgaben des Justizvollzugs sowie der Resozialisierung nicht einfach auf private (Wach)Dienste zu übertragen sind. „Wir wollen den so genannten Drehtür-Effekt verhindern, so dass Ex-Häftlinge nicht wieder im Gefängnis landen. Notwendig ist zudem die Schaffung einer besseren Wertschöpfungs- und Anerkennungskultur für die Bediensteten im Justizvollzug, die eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft erfüllen und deren Arbeit bedauerlicherweise oftmals noch nicht genug Wertschätzung erfährt.“

    Die Sprecherkonferenz spricht sich zudem für Kooperationen zwischen den Bundesländern beim Justizvollzug aus. Beispiel hierfür ist etwa die Zusammenarbeit zwischen dem Saarland und Rheinland-Pfalz. So werden vom Saarland verurteilte Frauen im rheinland-pfälzischen Zweibrücken inhaftiert. Im Gegenzug werden in der saarländischen Jugendarrestanstalt in Lebach junge Straffällige aus Rheinland-Pfalz untergebracht.

    Darüber hinaus wurde auch die Verabschiedung von Transparenzgesetzen in den Ländern diskutiert. Impulsgeber war Urs Tabbert – rechtspolitischer Experte der Hamburger SPD. Die Hansestadt ist Vorreiter in Sachen Transparenzgesetzgebung. „Mehr Transparenz beim staatlichen Handeln ist unerlässlich für unsere Demokratie“, appellierte er. „Zwar ist mehr Transparenz allein zugegebenermaßen kein Allheilmittel, aber wir überwinden damit die Distanz zur Politik und für die Menschen heißt das auch, dass sie nicht mehr für Informationen staatlicher Institutionen bezahlen müssen, wenn diese von vornherein frei zugänglich sind.“ Laut Tabbert läuft dies in Hamburg sehr erfolgsversprechend, das Interesse ist vielfältig. So werden etwa auch Sachverhalte von öffentlichem Belang bis hin zum (Hamburger) Baumkataster stark nachgefragt. Tabberts saarländische Fachkollegin Berg kündigt an, dass auch das Saarland ein solches Transparenzgesetz erhalten werde: „Das Innenministerium hat dieses noch für das laufende Jahr angekündigt. Das ist richtig, denn aus meiner Sicht ist das derzeitige Informationsfreiheitsgesetz nicht mehr zeitgemäß. Wir sollten es also durch ein echtes Transparenzgesetz ersetzen.“

    Auch die am gestrigen Montag deutschlandweit in Kraft getretenen Mietrechtsreformen wurden einhellig begrüßt, insbesondere die Vorgabe für die Maklergebühren wird als überfällig erachtet. „Künftig gilt auch auf dem Wohnungsmarkt, was überall selbstverständlich ist. Wer bestellt, der bezahlt“, unterstreicht Berg. “Und in besonders angespannten Mietmärkten können die Bundesländer jetzt mit dem Gesetz zur Mietpreisbremse der Kostenexplosion Einhalt gebieten.“

    Neben diesen Themen sprachen sich die SPD-Rechtsexperten erneut für eine völlige Gleichstellung und für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtlich liebende Personen aus. Die Ehe soll für alle Menschen möglich sein – ganz gleich ob diese hetero- oder homosexuell veranlagt sind – wenn sich die Paare ein solches Lebensmodell gemeinsam wünschen. Der Staat sollte es ihnen ermöglichen, aus freien Stücken in einer Ehe Verantwortung füreinander übernehmen zu können. Dies ist die klare Position der SPD in Deutschland – sie setzt darauf, dass die Union sich in dieser Frage endlich dem gesellschaftlichen Wandel annähert und die Ehe auch für Lesben und Schwule ermöglichen wird. „All diese Themen unterstreichen den progressiven Charakter sozialdemokratischer Rechtspolitik, die den Menschen in unserem Lande nutzt“, bilanziert Berg.

  • Sven Wolf: „Das Land legt rechtzeitig Konzepte vor“

    Sven Wolf: „Das Land legt rechtzeitig Konzepte vor“

    Zwar gibt es aktuell  keine Anhaltspunkte für salafistische Radikalisierung in NRW-Gefängnissen. Umso wichtiger ist es, bereits jetzt handlungsfähig zu sein und Konzepte zu erarbeiten. Dass dies unbedingt notwendig ist, zeigen nicht zuletzt die Zustände in französischen Gefängnissen. Davon sind wir in Nordrhein-Westfalen allerdings sehr weit entfernt.

    Die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Strafvollzug haben auch schon bei früheren Phänomenen wie Terrorismus, Organisierter Kriminalität oder Rockerbanden bewiesen, dass sie wachsam mit diesen Themen auch in den Justizvollzugsanstalten umgehen können.“

    Informationen zur Pressekonferenz des Justizministers Thomas Kutschaty finden sich hier.

  • Thomas Stotko/Sven Wolf: „NRW setzt Maßstäbe bei der Bekämpfung von Gewalt im Fußball“

    Thomas Stotko/Sven Wolf: „NRW setzt Maßstäbe bei der Bekämpfung von Gewalt im Fußball“

    Hierzu erklären Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher, und Thomas Stotko, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Wir begrüßen das neue Konzept gegen Gewalt im Fußball. Der Missbrauch des Sports für Gewaltexzesse einzelner Straftäter muss konsequent verfolgt werden.“

    Thomas Stotko: „Polizei und Justiz haben Intensivtäter fest im Blick – sie müssen mit einer schnellen Reaktion und raschem Durchgreifen rechnen. Durch den besseren Informationsaustausch können Gewalttäter auch kurzfristig daran gehindert werden, zu einem Fußballspiel zu fahren.“

    Sven Wolf: „Ein ähnliches Konzept verfolgen wir schon seit einiger Zeit bei jugendlichen Mehrfachtätern. Die Erfolge sind vielversprechend, die Zahl der Straffälligen ging zurück. Dies erhoffen wir uns nun auch von diesem bundesweitem Programm.“

    Beide betonen: „Das Programm richtet sich nicht gegen friedliche Fußballfans, im Gegenteil: Wir hoffen, dass ein Durchgreifen gegen Gewalttäter den Besuch im Fußballstadion für alle Fans sicherer macht.“

  • Gedenkveranstaltung am 27. Januar 2015 am Mahnmal im Kölner Rheingarten

    Gedenkveranstaltung am 27. Januar 2015 am Mahnmal im Kölner Rheingarten

    Rede zur Gedenkveranstaltung für die lesbischen und schwulen Opfer des Nationalsozialismus:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zunächst danke ich den Veranstaltern, dem Schwulen Netzwerk NRW, der LAG Lesben NRW, dem LSDV, ver.di und der Arcus Stiftung, für die freundliche Einladung und die Möglichkeit, hier einige Worte sagen zu dürfen.

    Wir gedenken hier der Opfer der Naziherrschaft, aber mit dem 08. Mai 1945 endete deren Leid nicht.

    Über viele Jahrzehnte wurden homosexuelle Menschen – vor allem homosexuelle Männer – in unserem Land verfolgt. Damit verbunden sind zahlreiche persönliche Schicksale.

    Im Landtag NRW haben wir uns mehrfach mit der Verfolgung und Diskriminierung in den früheren Jahren der Bundesrepublik beschäftigt. Im September 2012 forderten wir die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative zu unterstützen, die sich für eine Aufhebung der Urteile ausspricht. Der Bundesrat beschloss daraufhin im Oktober 2012 den Auftrag an die Bundesregierung die Aufhebung der Urteile „ernsthaft […] zu prüfen.“ Zuletzt haben wir uns im März letzten Jahres mit einem Antrag zu diesem Thema befasst.

    Der Landtag stellte damals fest: „Die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen zwischen 1949 und 1994 war falsch. […] Es ist an der Zeit, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Bundesrepublik Deutschland bei den Männern entschuldigt, die zwischen 1949 und 1994 nach § 175 StGB verurteilt wurden.“

    Wir haben die Landesregierung aufgefordert, die Geschichte der Verfolgung Homosexueller nach 1949 durch beamtenrechtliche Verordnungen, Einzelfälle und Strafurteile aufzuarbeiten und das Thema stärker in die Öffentlichkeit zu tragen, außerdem die Emanzipationsbewegung von Lesben und Schwulen verstärkt zum Gegenstand politischer und historischer Bildung zu machen.

    Es gilt eine Wiederholung dieses Unrechts in Gegenwart und Zukunft auszuschließen. Es gilt sich zu entschuldigen für das, was im Namen des Volkes als Recht gesprochen wurde, obgleich es die Würde des Menschen missachtet.

    Besonders haben mich die Schicksale der Männer erschüttert, die Konzentrationslager überlebten, Entschädigungen beantragten und sich dann erneut Ermittlungsverfahren ausgesetzt sahen. Die verschärften Strafnormen der Nazizeit aus dem Jahr 1937 galten zunächst unverändert in der Bundesrepublik fort.

    Als Jurist bin ich dabei besonders angewidert von der perfiden Stringenz die sich in den Anfangsjahren des Bundesverfassungsgerichts zeigte.

    Noch 1957 bestätigten die damaligen Hüter des Grundgesetzes die Strafnormen gegen Schwule im Einklang mit dem Grundgesetz. Sie führten aus, „Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz.“ Es folgen lange Ausführungen von angeblichen Sachverständigen über den Sexualtrieb von Männern und Frauen, die heute glücklicherweise als überholt gelten dürfen.

    Das Verfassungsgericht spannte einen Bogen über die abendländische, christliche Kultur und Geschichte. Es begründete damit die Ablehnung von Homosexualität und rechtfertigte, diese Handlungen unter Strafe zu stellen.

    Es fehlten jedoch Hinweise, dass in der Rechtsgeschichte bereits seit dem Code Civil 1804 einvernehmliche Sexualhandlungen nicht mehr unter Strafe standen. Erst die Einführung eines einheitlichen Strafrechts 1872 stellte Homosexualität wieder in allen Ländern des Deutschen Reichs unter Strafe.

    Das Verfassungsgericht vergaß auch zu erwähnen, dass es nach dem Inkraftreten des § 175 StGB eine breite Initiative in der Gesellschaft gab, die sich für seine Aufhebung stark machte. Einer ihrer führenden Köpfe war der Begründer des wissenschaftlich-humanitären Komitees, Magnus Hirschfeld.

    Magnus Hirschfeld war es auch, der eine Petition an den Reichstag richtete. Hieraus entstand eine Debatte im Reichstag im Januar 1898, die auch heute noch lesenswert ist. Kein geringerer als der sozialdemokratische Parteivorsitzende August Bebel unterstützte als Mitunterzeichner diese Petition und forderte gemeinsam mit vielen seiner Kollegen eine Aufhebung des § 175 StGB.

    Er beklagte, mit dieser Norm seien der Polizei und Justiz für willkürliche Verfolgung Tür und Tor geöffnet. Er erläuterte, dass anstelle von Verfahren die Sittenpolizei Listen führe, um bestimmte Personen dann später unter Druck zu setzen.

    Der § 175 StGB verkam also zu einem Instrument, mit dem eine willkürliche Verfolgung legitimiert wurde.

    Wir müssen aber nicht nur die strafrechtliche Verfolgung aufarbeiten, sondern auch die vielen tragischen Fälle von Sanktionen im Berufs- und Alltagsleben. Oft genügten Gerüchte um Karrieren und Existenzen zu zerstören.

    Beispielhaft will ich an einen Fall aus Köln in den 1960er Jahren erinnern.

    Es traf Franz Grobben. Er war CDU Mitglied und seit 1958 Regierungspräsident in Köln. Er wird 1966 an einem Treffpunkt für Schwule aufgegriffen, erkennungsdienstlich behandelt und schied daraufhin aus angeblichen „gesundheitlichen Gründen“ aus seinem Amt aus.

    Häufig wird uns die Frage gestellt, „Ist das alles noch notwendig? Es hat sich doch vieles gewandelt.“

    Es stimmt: Einiges hat sich geändert. Zum Beispiel in der Justiz: Heute ist das Bundesverfassungsgericht beinahe ein „Vorkämpfer“ für die Rechte von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Urteile wie eingangs zitiert sind dort nicht mehr zu erwarten.

    Aber: Toleranz und Respekt vor anderen Lebensentwürfen brauchen lange, bis sie in der Gesellschaft verankert und verwurzelt sind. Das zeigen die weiterhin hohen Zahlen von homophoben Übergriffen und Beleidigungen.

    Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass sich Verfolgung von Homosexualität weder in strafrechtlicher, noch in gesellschaftlicher Hinsicht wiederholt.

    Und nicht nur, weil Toleranz gerade modern ist.

    Das kann gelingen, wenn wir auch an diesem Punkt unsere Geschichte gemeinsam aufarbeiten und wach halten!

    Daher sind auch die Demonstrationen und die vielen CSDs in unserem Land wichtig, gerade auch hier in Köln!

    Jetzt ist der richtige Zeitpunkt!

    Jetzt, wo es noch genügend Zeitzeugen gibt, die darüber berichten könnten.

    Jetzt, wo es noch genügend Betroffene gibt, denen wir die Hand zur Entschuldigung reichen können.

  • Sven Wolf: „NRW hat ein eigenes Strafvollzugsgesetz“

    Sven Wolf: „NRW hat ein eigenes Strafvollzugsgesetz“

    „Wir streben daher einen Behandlungsvollzug an, der von den Gefangenen viele Anstrengungen abverlangt. Das ist auch gut so, schließlich wollen wir die Häftlinge in der zur Verfügung stehenden Zeit befähigen, künftig ein Leben ohne Straftaten zu führen.

    Neben der sozialtherapeutischen Behandlung sowie dem Ausbau von schulischen und beruflichen Qualifizierungen stärken wir auch die soziale Wiedereingliederung. Dafür sind eine gute Entlassungsvorbereitung und ein strukturiertes Übergangsmanagement die wichtigsten Voraussetzungen. Eine erfolgreiche Wiedereingliederung dient nicht nur den ehemaligen Straffälligen, sondern natürlich auch dem nicht zu vergessenden Schutz der Allgemeinheit.

    Wir sind mit unserem Gesetz jedoch ebenfalls neue Wege beim Schutz der Opfer gegangen. Deshalb haben wir wichtige Regelungen direkt implementiert – angefangen von den Auskunftsansprüchen des Opfers bis hin zur Berücksichtigung der Opferbelange bei der Gestaltung des Vollzugsplans und bei der Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen. Wir freuen uns, dass Experten bei der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss die Regelungen zum Opferschutz sogar als Höhepunkt des Gesetzes bewertet haben.“

     

  • Widerspruchsverfahren baut Hürden für Bürger ab

    Widerspruchsverfahren baut Hürden für Bürger ab

    „Damit werden die bürokratischen Hürden für Betroffene abgebaut. Sie können sich nach einem Bescheid direkt bei einer Behörde beschweren, ohne gleich vor ein Verwaltungsgericht ziehen zu müssen“,  führt der Remscheider Landtagsabgeordnete Sven Wolf aus.

    „Wir werden das behördliche Widerspruchsverfahren dort wieder einführen, wo die Aussetzung zu Nachteilen für die Bürgerinnen und Bürger geführt hat. Antragsteller auf Wohngeld in Remscheid sind meist einkommensschwächere Menschen, die auf eine zügige Entscheidung angewiesen sind. Sie sind oft nicht in der Lage, langwierige Gerichtsverfahren zu finanzieren. Dagegen ist das Widerspruchsverfahren eine kostengünstige Möglichkeit, um Bedenken überprüfen zu lassen.

    Dies gilt auch für das Unterhaltsvorschussgesetz, von dem überwiegend Alleinerziehende betroffen sind, die über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen. Für all diese Menschen ist der Gang zum Verwaltungsgericht eine hohe Hürde. Viele schreckt das mit einem Prozess verbundene Kostenrisiko ab.

    Das Widerspruchsverfahren wird ab 2016 auch für Entscheidungen der Stadt Remscheid über Abgaben gelten. Das sind oft fehleranfällige Massenverfahren. Damit entlasten wir die Verwaltungsgerichte, und die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger kommen schneller zu ihrem Recht.“

  • Auch für die Freizeit: Vorsorge treffen für den Ernstfall

    Auch für die Freizeit: Vorsorge treffen für den Ernstfall

    Das Justizministerium teilt mit:

    Hausfrau und Mutter, 42 Jahre alt, ein Fehltritt beim Fenster putzen – Lehrling, 17 Jahre, Sportunfall – danach kann alles anders sein, unabhängig vom Alter. Jetzt heißt es für die Angehörigen, dass viel zu regeln ist. Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglich zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht, wie häufig vermutet, automatisch die Angehörigen betraut. Daher sollte jeder Bürger die rechtliche Vertretung nach Unfall oder Krankheit schon in gesunden Zeiten per Vorsorgevollmacht regeln. Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 7. August 2014, Experten aus der Justizverwaltung.

    In der Zeit von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen, per Telefon unter 0211/837-1915. Die Experten beantworten jeweils am ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr Fragen zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht.

    Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem unter 0211/837-1937 eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden.

    Weitere Informationen  des Justizministeriums:

    Formular für eine Vorsorgevollmacht

    Informationsbroschüre Patientenverfügung