Kategorie: Rechtspolitik

Beiträge, Artikel und Pressemitteilungen zur Rechtspolitik.

  • Wachsende Armutsgefahr in NRW durch Pflegebedürftigkeit

    Wachsende Armutsgefahr in NRW durch Pflegebedürftigkeit

    Foto: eliola auf Pixabay

    In NRW wächst die Gefahr, durch Pflegebedürftigkeit arm zu werden. Das musste die Landesregierung nun auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion („Arm durch Pflegebedürftigkeit – wie entwickeln sich die Zahlen der Hilfe zur Pflege in NRW?”, LT-Drs. 18/11235) bestätigen. Danach ist die Anzahl der Menschen, die in NRW Hilfe zur Pflege erhalten, von 2017 (93.064) bis 2021 (104.020) um 12 Prozent und bis 2023 (99.395) immer noch um 7 Prozent angestiegen. Eine zum 1.1.2022 wirkende Gesetzesänderung führte demnach zwar kurzfristig zu einem einmaligen leichten Knick bei den Hilfen zur Pflege. Diese Änderung wird aber inzwischen wieder aufgefressen. Schon im Folgejahr 2023 näherte sich die Zahl derer, die sich die Pflegekosten nicht mehr leisten konnten, dem früheren Niveau an. Und auch die Tendenz für 2024 dürfte klar nach oben zeigen.

    Hilfe zur Pflege erhält nach SGB XII, wer die von der Pflegeversicherung nicht gedeckten Kosten der Pflege nicht selbst zahlen kann. In dem Fall springen dann die Kommunen vor Ort ein. Die Hilfe zur Pflege gibt also auch Hinweise auf die Leistungsfähigkeit der Pflegeversicherung, die am 1. Januar 30 Jahre alt wird. Und sie ist ein Indikator für die Armutsgefahr durch Pflegebedürftigkeit.

    Mit der steigenden Armutsgefahr durch Pflegebedürftigkeit steigen auch die Ausgaben der Kommunen für Hilfe zur Pflege. Mussten sie im Jahr 2017 noch etwa 831 Millionen netto in NRW zur Unterstützung von Pflegebedürftigkeit aufwenden, waren es im Jahr 2021 bereits knapp 1,16 Milliarden Euro. Die Erhöhung der Unterstützung durch den Bund für Menschen, die in Pflegeheimen leben, senkte die kommunalen Ausgaben in NRW dann im Jahr 2022 vorübergehende auf knapp 792 Millionen Euro. Aber schon im Jahr 2023 schnellten die Aufwendungen der Kommunen für Hilfe zur Pflege in NRW um etwa 23 Prozent auf rund 975 Millionen Euro hoch. Auch hier gilt für die Zukunft: Tendenz weiter klar steigend.

    Dabei ist die Armutsgefahr durch Pflegebedürftigkeit in NRW regional unterschiedlich groß. In Duisburg zum Beispiel stiegen die kommunalen Ausgaben für Hilfe zur Pflege trotz Entlastung durch den Bund im Jahr 2022 von 2017 bis 2023 um knapp 32 Prozent, im Kreis Gütersloh um 40 gut Prozent und in Oberhausen und im Kreis Steinfurt gar um etwa 50 Prozent. An der Spitze des Anstiegs steht mit über 100 Prozent Steigerung der Kreis Unna. Im Kreis Kleve hingegen gingen die kommunalen Ausgaben für Hilfe zur Pflege von 2017 bis 2023 um knapp 9 Prozent zurück, in Düsseldorf um etwa 15 Prozent und Köln um 17 Prozent.

    Kaum gestiegen ist im Zeitraum 2017 bis 2023 hingegen das Engagement des Landes NRW für die Pflege. Die Bundesländer haben in Deutschland über die Investitionskostenförderung der Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen Einfluss zu nehmen. Seit Karl-Josef Laumann wieder Gesundheitsminister in NRW ist, ist die Anzahl der Pflegebedürftigen in NRW deutlich angestiegen. So ist es auch mit den Ausgaben der Kommunen für die Menschen, die die von der Pflegeversicherung nicht gedeckten Kosten der Pflege nicht aus eigener Tasche zahlen können. Allerdings blieben die Ausgaben des Landes NRW für die Investitionskosten in der Pflege jedoch weitgehend konstant. Von 2017 bis 2023 stiegen sie lediglich um 4 Prozent von 681 Millionen Euro auf 709 Millionen Euro. In den stationären Pflegeeinrichtungen, also den Pflegeheimen, gingen die Ausgaben des Landes sogar um über 2 Prozent zurück – von rund 549 Millionen Euro auf rund 536 Millionen.

    Dabei sind es gerade die vollstationären Pflegeeinrichtungen, deren Kosten die Pflegebedürftigen, pflegende Angehörige und die Kommunen besonders belasten. In Städten wie Duisburg (82 Prozent), Oberhausen (73 Prozent) und Gelsenkirchen (71 Prozent) beziehen inzwischen fast alle Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen Hilfe zur Pflege, weil sie es selbst nicht mehr bezahlen können.

    Hierzu sagt Thorsten Klute, pflegepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Zahlen zeigen eindeutig: Die Gefahr, durch Pflegebedürftigkeit arm zu werden, steigt in Nordrhein-Westfalen immer weiter an. Die Landesregierung setzt dem nichts entgegen und gibt keine neuen Impulse. Während die Ausgaben der NRW-Kommunen für Hilfe zur Pflege immer weiter steigen, macht sich Minister Laumann bei seiner Investitionskostenförderung für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste einen schlanken Fuß. Das geht zu Lasten der Pflegebedürftigen, der pflegenden Angehörigen und der Kommunen.

    Zum 30. Geburtstag der Pflegeversicherung müssen wir feststellen: Das Ziel bei ihrer Einführung Anfang 1995, Armut durch Pflegebedürftigkeit zu verhindern, erreicht die Pflegeversicherung nur noch bedingt. Die nächste Legislaturperiode des Bundestags muss deshalb eine Periode der Pflegereform werden. Pflegende Angehörige müssen deutlich mehr Unterstützung erfahren. Die Pflegeversicherung muss reformiert werden. Pflegebedürftigkeit darf nicht zwangsläufig in die Armut führen.“

  • Glücksspielhochburg NRW – Landesregierung mit gespaltener Zung

    Glücksspielhochburg NRW – Landesregierung mit gespaltener Zung

    Foto: stokpic auf Pixabay

    In der Antwort weist die Landesregierung zudem darauf hin, dass ein Großteil der Einnahmen im Automatenspiel auf Menschen mit problematischem Glücksspiel zurückzuführen ist. Hierzu erklären Rodion Bakum, Gesundheits- und Suchtexperte, sowie Sven Wolf, Sprecher im Hauptausschuss des Landtags NRW:

    Rodion Bakum:

    „Das ist alles eine sehr besorgniserregende Entwicklung. Bis zu 80 Prozent der Geldverluste werden Expertenangaben zufolge von Personen mit problematischem und pathologischem Spielverhalten verursacht. Für die schwarz-grüne Landesregierung ist das aber weiterhin kein Anlass zur stärkeren Regulierung. Sie spricht vielmehr mit gespaltener Zunge. Auf der einen Seite behauptet sie, sich für weitere Beschränkungen stark zu machen, auf der anderen hat sie beim letzten Staatsvertrag das Glücksspiel massiv gelockert. Während es zudem immer mehr Menschen mit Suchterkrankungen gibt, kürzen CDU und Grüne die Mittel für psychiatrische Präventionsarbeit im Haushalt 2025 um 50 Prozent. Gleichzeitig sind jedoch die Steuereinnahmen durch das Glücksspiel im Laufe der vergangenen Jahre immer wieder angestiegen. Das ist schon ziemlich bigott.“

    Sven Wolf:

    „Fakt ist: Die jetzige Abstandsregelung ist viel zu großzügig. Die starke Präsenz der Spielhallen insbesondere in verdichteten Ballungsgebieten wie Köln, Dortmund oder Duisburg verleitet vor allem Menschen mit Suchterkrankungen viel zu intensiv zum Glücksspiel. Hinzu kommen die ausgesprochen langen Öffnungszeiten wie auch die unzureichenden Kontrollen. So soll es Branchen-Insidern zufolge immer wieder auch dazu kommen, dass nachts die ,Hintertüren‘ geöffnet werden. Die Landesregierung nimmt das bisher alles billigend in Kauf. Wenn sie ihren Worten Wahrheitsgehalt verschaffen will, muss sie die zuletzt veranlassten Lockerungen wieder rückgängig machen und für mehr Kontrollinstrumente sorgen.“

  • „Minister Limbach verschärft das Personalproblem, statt es zu lösen“

    „Minister Limbach verschärft das Personalproblem, statt es zu lösen“

    Foto: pixabay, ka—re


    Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Mit der Reduzierung der Zahl der auszubildenden Referendare erweist Minister Limbach der Justiz einen Bärendienst. Angesichts der hohen Arbeitsbelastung, zahlreicher unbesetzter Stellen und einer anstehenden Pensionierungswelle vergrößert er mit seiner Entscheidung das Personalproblem, anstatt es zu lösen. Seine Hochglanzkampagne zur Nachwuchsgewinnung ist so nur blanker Hohn. Mit diesem Kahlschlag schreckt Limbach junge Menschen ab, die wir eigentlich für die Justiz in NRW gewinnen wollen und gewinnen müssen. Dieser Fehler muss sofort korrigiert werden, damit wir wieder mehr junge Menschen begeistern, sich für unseren Rechtsstaat zu engagieren.

    Offensichtlich wird diese Maßnahme bereits umgesetzt. Wir haben Zuschriften von angehenden Referendarinnen und Referendaren bekommen, die davon berichten, dass ihr schriftlich angekündigter Termin zur Aufnahme in den Referendardienst aufgrund der Reduzierung der Stellen nicht mehr eingehalten werden könne. Zudem hätten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der entsprechenden Abteilung des Ministeriums der Justiz erklärt, sie dürften keine Auskunft darüber erteilen, wie viele Stellen in der Referendarausbildung gekürzt werden und wie sich dieser Umstand auf die Wartezeiten auswirkt. Das ist unverantwortlich und ein Schlag ins Gesicht der jungen Menschen, die sich darauf verlassen haben, dass sie nach dem Studium ihre Ausbildung als Referendare fortsetzen können. Wir haben daher einen Bericht der Landesregierung zur nächsten Sitzung des Rechtsausschusses eingefordert und einen Fragenkatalog eingereicht.

    Dieser Vorgang zeigt einmal mehr, dass Justizminister Limbach mit seiner Aufgabe überfordert ist. Er reiht sich ein in eine Kette von strukturellen Fehlentscheidungen und einer mindestens grenzwertigen Personalpolitik.“

     

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  • Fragen zur Sicherheitslage in Remscheid kann nur der Innenminister beantworten.

    Fragen zur Sicherheitslage in Remscheid kann nur der Innenminister beantworten.

    „Manche fragen sich, ob eine Bedrohung durch terroristische Anschläge auch bei uns in Remscheid größer geworden sein könnte und ob das Land auch hier seine Beobachtung verstärkt hat.“

    Innenminister Herbert Reul habe Anfang des Jahres im WDR bestätigt, sie gingen davon aus – seit Monaten und Jahren im Grunde -, dass es islamistischen Terror und Terroristen in Deutschland und auch in NRW gebe. Er habe dazu gesagt, manche Netzwerke kenne man, manche Informationen habe man.

    „Viele Menschen sehen das mit Sorge, auch ich hier vor Ort. In Remscheid hat sich auch die CDU-Fraktion mit vielen Fragen an den Oberbürgermeister gewandt. Wir sind in diesem Punkt aber auf die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden des Landes und die Einschätzung des Landesregierung angewiesen“, so Wolf.

    „Wir müssen hier erst deren Erkenntnisse kennen, bevor wir über kommunale Maßnahmen diskutieren können. Auch darüber, welche Schutzmaßnahmen das Land vorschlägt. Ich erhoffe mir hier vom Innenminister eine klare Einschätzung der Lage.“

    Sven Wolf hat daher die beigefügte kleine Anfrage an die Landesregierung eingereicht.

    https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-7741.pdf

  • „Missstände in der Justiz treffen nicht nur die Gerichtsvollzieher“

    „Missstände in der Justiz treffen nicht nur die Gerichtsvollzieher“

    Foto: Pixabay – Scholacantorum

    Die SPD-Landtagsfraktion hat gestern einen Antrag dazu im Plenum zur Abstimmung gestellt, wonach das Land aufgefordert wird diese Mehrkosten auszugleichen. Zur Ablehnung durch die schwarz-grüne Mehrheit erklärt Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Verweigerungshaltung der schwarz-grünen Mehrheit ist schon ein absolutes Unding, wenn man bedenkt, dass Gerichtsvollzieher Kopf und Kragen für uns riskieren, wenn sie ohne jeden Schutz in Wohnungen gehen, um ihrem gesetzlichen Auftrag nachzugehen. Die Landesregierung kann nicht einfach Ziele vorgeben und dann andere dafür bezahlen lassen. So geht man nicht mit seinen Beschäftigten um. Wir wollten mit diesem Antrag bewirken, dass die Landesregierung zu ihrer Verantwortung steht, die für die Gerichtsvollzieher bereits entstandenen und noch zukünftig entstehenden Mehrkosten zu ersetzen sowie die Vergütungsverordnung entsprechend anzupassen. Was die Gerichtsvollzieher bekommen haben sind leere Worte, ein Abwälzen von Verantwortung und die vage Aussicht auf eine Evaluierung. Das reicht aber nicht. Die Anhörung im Rechtsausschuss im August diesen Jahres hatte das bereits sehr deutlich aufgezeigt, bei CDU und Grünen jedoch keine Wirkung erzielt.

    Die Missstände in der nordrhein-westfälischen Justiz treffen aber nicht nur die Gerichtsvollzieher: Vakante Stellen, Nachwuchsprobleme, Öffentliche Verfehlungen und eine schlechte finanzielle Ausstattung sind Defizite, durch die eine Gefahr für den Rechtsstaat droht. Die schwarz-grüne Landesregierung steht in der Verantwortung, entsprechende Maßnahmen in den einzelnen Bereichen zu ergreifen, um die Justiz wieder von innen heraus zu stärken. Unsere Lösungsvorschläge haben wir in dem Antrag „Die Missstände in der Justiz sind überall sind überall sichtbar – es braucht großzügige Veränderungen für das Herzstück des Rechtsstaates  zusammen gefasst, der nun in den kommenden Wochen im Parlament beraten wird.“

  • Sven Wolf:  „Mauschelei statt Bestenauslese“

    Sven Wolf: „Mauschelei statt Bestenauslese“

    Foto: Thomas Wunsch

    Anlass dafür war eine neue Wendung in der Causa, nachdem am Mittwoch in der Fragestunde des Landtags erstmalig bekannt geworden war, dass auch der Minister und Chef der Staatskanzlei (MCdS), Nathanael Liminski, Gespräche mit einzelnen Bewerber*innen in dem Verfahren geführt hat. In der Aktuellen Stunde musste der MCdS heute sogar einräumen, dass es gleich mehrere Gespräche mit zweien der Bewerber*innen gegeben hat. Und auch Justizminister Limbach musste eine erneute Pirouette vollziehen: Anders als noch in der Fragestunde behauptet, kann der Minister nun nicht mehr nachvollziehen, ob sein Gespräch mit einem der Bewerber*innen am 12. oder am 20. September stattgefunden hat. Hierzu erklärt Sven Wolf für die SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Justizministerium und Staatskanzlei versuchen sich durch die wiederholte Behauptung aus der Affäre zu ziehen, dass Vorstellungsgespräche bei der Besetzung von hochkarätigen Ämtern in der Justiz ein völlig normaler Vorgang seien. Das ist falsch. In der Justiz wird rein nach Aktenlage entschieden und nicht nach politischem Gutdünken. Insofern können die Gespräche, die sowohl MCdS Liminiski als auch Justizminister Limbach im Vorfeld der Entscheidung mit ausgewählten Bewerber*innen geführt haben, nicht anders als Versuch der politischen Einflussnahme gedeutet werden. Allein der Schein, der dadurch entstanden ist, bedeutet einen schweren Schaden für die Justiz, den beide Minister zu verantworten haben. Dass sich die Staatskanzlei mit diesem Vorgehen auch noch in die Belange des Justizministeriums eingemischt hat, ist alles andere als normal und setzt dem ganzen noch die Krone auf. Selbst wenn es sich hier um eine Aufgabe der Regierungskoordination gehandelt haben soll: Wie konnte diese zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Kabinettvorlage noch gar nicht geschrieben war und die sogenannten Überbeurteilungen noch gar nicht vorlagen? Und warum werden dann nur Gespräche mit einzelnen und nicht mit allen Bewerber*innen geführt? Von einer Gleichbehandlung in dem Verfahren kann daher auch nicht die Rede sein. Das war Mauschelei statt Bestenauslese.

    Darüber hinaus blieben heute weitere Fragen einmal mehr offen: Was war der genaue Inhalte der Gespräche des MCdS mit den zwei Bewerber*innen? Mit welcher Erwartungshaltung sind die beiden Bewerber*innen in die Gespräche gegangen? Was wurde in den Gesprächen verabredet, das Anlass dazu gab, sich ein weiteres Mal zu treffen? Alles das sind Fragen, die sich seit heute zusätzlich stellen. Nur eins ist klar: Justizminister Limbach hat die Gratwanderung zwischen zweiter und dritter Gewalt, die seine ureigenste Aufgabe ist, nicht hinbekommen. Deshalb muss er von diesem Amt zurücktreten.“

  • „Justizminister Limbach ist nicht mehr tragbar“

    „Justizminister Limbach ist nicht mehr tragbar“

    Die SPD-Landtagsfraktion hat aus diesem Grund zusammen mit der FDP-Fraktion heute eine erneute Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragt. Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Das Maß ist für uns schon lange voll. Mit dieser neuen Wendung sehen wir uns in unserer Rücktrittsforderung einmal mehr bestätigt. Jetzt ahnen wir auch, was mit dem Vorwurf der Manipulation gemeint sein könnte: Der Noch-Minister hat offenbar versucht, persönlich auf das Verfahren und konkurrierende Bewerber einzuwirken. Damit ist er aus unserer Sicht nicht mehr tragbar.

    Minister Limbach wird sich in einer erneuten Sondersitzung des Rechtsausschusses für diese Einflussnahme verantworten müssen.“

  • Antisemitismus entschieden bekämpfen

    Antisemitismus entschieden bekämpfen

     

    Unser Mitgefühl und unsere Solidarität sind bei den Menschen in Israel. Das bringen unsere Fraktionen mit einem gemeinsamen Antrag für die morgige Plenarsitzung zum Ausdruck. Dazu erklären Thorsten Schick (Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion), Jochen Ott (Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion), Verena Schäffer, (Vorsitzende der GRÜNEN-Landtagsfraktion) und Henning Höne (Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion):

    „Der 7. Oktober ist eine Zäsur in der Geschichte Israels und der Welt. Die Schrecken dieses Tages werden wir niemals vergessen. Seit dem Ende der Shoah wurden an einem Tag nicht so viele Jüdinnen und Juden ermordet wie am 7. Oktober. Der  terroristische Angriff der Hamas reiht sich ein in die Gräueltaten und Pogrome, die Jüdinnen und Juden weltweit ertragen müssen – seit Jahrtausenden.

    Dieser Angriff ist nicht nur ein Angriff auf Israel und auf die israelische Bevölkerung, sondern auch ein Angriff auf die Freiheit und Menschlichkeit weltweit, den wir auf das Schärfste verurteilen. Alle Demokratinnen und Demokraten müssen jetzt zusammenstehen. In unserem Land darf es keinen Platz für Hass geben. Insbesondere die historische Verantwortung Deutschlands verpflichtet uns als Demokratinnen und Demokraten, antisemitischen Äußerungen entschieden zu widersprechen. Es ist unerträglich, dass Menschen auf deutschen Straßen die Gewalt der Hamas bejubeln. Wer antisemitische Straftaten begeht, muss mit den strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Hamas hat Israel angegriffen und Israel hat das völkerrechtlich verbriefte Recht, sich zu verteidigen und die eigene Bevölkerung zu schützen. Unser Platz ist und bleibt der an der Seite Israels.”

  • „Justizminister hängt am seidenen Faden“

    „Justizminister hängt am seidenen Faden“

    Wörtlich warf es Justizminister Benjamin Limbach eine „manipulative Verfahrensgestaltung“ vor und bewertete die Vorgehensweise als „rechtswidrig“. Vor diesem Hintergrund haben SPD- und FDP-Fraktion für den 5. Oktober 2023 eine Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragt, in der sich der Justizminister zu den Vorwürfen erklären soll. Hierzu äußern sich die beiden Fraktionsvorsitzenden Jochen Ott und Hennig Höne wie folgt:

     Jochen Ott:

    „Hier stehen Vorwürfe im Raum, die nicht ohne Folgen bleiben können, wenn sie sich bewahrheiten. Welche Autorität soll ein Justizminister gegenüber rund 43.000 Beschäftigten in fast 280 Einrichtungen noch haben, wenn ihm von einem Gericht rechtswidriges und manipulatives Verhalten vorgeworfen wird? Minister Limbach muss den Verdacht in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses vollumfänglich ausräumen. Ansonsten wird er sich nur schwer im Amt halten können.“

    Henning Höne:

    „Nordrhein-Westfalens ranghöchster Staatsanwalt kritisiert Justizminister Limbach im Cum-Ex-Verfahren. Die Verwaltungsrichter in Münster äußern vernichtende Kritik an Limbachs Einflussnahme bei der OVG-Stellenbesetzung. Nur 1,5 Jahre nach Amtsantritt bröckelt bereits der Rückhalt in der Justiz. Die Vorwürfe sind erdrückend und schaden dem Ansehen von Amt und Ministerium. Minister Limbach muss sich umfassend erklären.“

  • Elisabeth Müller-Witt: „Justizminister Limbach muss Verdacht der Manipulation ausräumen“

    Elisabeth Müller-Witt: „Justizminister Limbach muss Verdacht der Manipulation ausräumen“

    Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Dieser Vorgang wird ein politisches Nachspiel haben müssen. Dass ein Gericht einem Justizminister rechtswidriges Verhalten vorhält, dürfte einmalig in der Geschichte unseres Landes sein. Die Tonalität der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Münster hat es bundesweit in einer solchen Form jedenfalls noch nie gegeben. Minister Limbach muss den Vorwurf der manipulativen Verfahrensgestaltung umgehend ausräumen. Sonst wird es um seine Legitimation nicht mehr gut bestellt sein. Wir werden zu diesem Vorgang eine Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragen. Darin wird sich der Minister vollumfänglich erklären müssen.“