Schlagwort: Versammlungsgesetz

  • Entwurf der Landesregierung ist nicht tragbar – NRW braucht ein freiheitliches und modernes Versammlungsgesetz

    Entwurf der Landesregierung ist nicht tragbar – NRW braucht ein freiheitliches und modernes Versammlungsgesetz

     Hierzu erklärt Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Der Entwurf der Landesregierung für ein nordrhein-westfälisches Versammlungsgesetz ist nicht tragbar. Der Vorstoß ist vom Geist geprägt, dass eine Versammlung erstmal etwas schlechtes sei. Denn der Gesetzentwurf erweckt den Eindruck, dass die Landesregierung Versammlungen eher verhindern als schützen will.

    So sollen zahlreiche Verstöße gegen das Versammlungsrecht in NRW künftig strafrechtlich geahndet werden, die in anderen Bundesländern lediglich Ordnungswidrigkeiten sind. Wenn Menschen sich nicht rechtzeitig von einer Versammlung entfernen oder etwas falsch anmelden, soll das ein Straftatbestand werden. Eine objektive Notwendigkeit, in diesen und anderen Fällen gleich das Strafrecht heranzuziehen, besteht nicht. Allein an diesem Beispiel zeigt sich, warum wir den Gesetzentwurf der Landesregierung ablehnen.

    Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist bereits eine angepasste Fassung. Die Diskussion um ein landeseigenes Versammlungsgesetz prägt die innenpolitische Debatte seit Monaten. Ein erster Vorschlag der Landesregierung enthielt allerdings sehr restriktive Regelungen und war deshalb in der Öffentlichkeit auf harsche Kritik gestoßen.

    Beim Entwurf, der nun zur Debatte steht, ist die schwarz-gelbe Koalition teilweise auf Kritik eingegangen und hat Änderungen vorgenommen. Dennoch engt dieser Entwurf die Versammlungsfreiheit viel zu stark ein. Zudem gibt es auch im überarbeiteten Entwurf keine Verbesserungen bei den restriktiven Vorgaben für die behördlichen Ablehnungsrechte von Versammlungen. Darüber hinaus gibt es nach wie vor keine zufriedenstellende Klarstellung bei der Frage, welche Handlungen unter das Störungsverbot einer Versammlung fallen.

    Die SPD-Fraktion hat bereits im November 2020 einen Entwurf für ein freiheitliches und modernes Versammlungsfreiheitsgesetz für NRW vorgelegt. Denn grundsätzlich besteht Einigkeit, dass eine eigenständige landesgesetzliche Regelung notwendig ist. Denn das in Nordrhein-Westfalen geltende Versammlungsgesetz des Bundes ist in vielen Bereichen überholt.

    Bei unserem Gesetzentwurf steht im Mittelpunkt, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten. Von CDU und besonders der FDP wünschen wir uns morgen mehr Mut für ein starkes Bekenntnis zu diesem wichtigen Freiheitsgrundrecht.“

  • Beim Versammlungsgesetz die Freiheitsrechte in den Mittelpunkt stellen

    Beim Versammlungsgesetz die Freiheitsrechte in den Mittelpunkt stellen

    Hierzu erklären Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender, und Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    Sven Wolf:  „Im Mittelpunkt der heutigen Anhörung stand die Frage, welche Versammlungsregeln künftig für Nordrhein-Westfalen passen. NRW ist ein vielfältiges und liberales Land. Als SPD-Fraktion haben wir deswegen den Entwurf für ein Versammlungsfreiheitsgesetz eingebracht, das die Gewährleistung von Grundrechten in den Mittelpunkt stellt und nicht deren Verhinderung. Die Landesregierung schlägt viel restriktivere Regeln vor. Sie will zahlreiche Verstöße strafrechtlich ahnden, die in anderen Bundesländern lediglich als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Eine objektive Notwendigkeit für eine Strafbarkeit besteht nicht. Solche strengen Regeln verhindern ein flexibles und deeskalierendes Handeln der Polizei. Das passt nicht zu unserem Land und ist schlichtweg nicht nötig.“

    Hartmut Ganzke: „Wir haben heute nochmal die vielen praktischen Sorgen beispielsweise der Fußballfans und Gewerkschaften in die Anhörung eingebracht. Das Militanz-Verbot im Entwurf der Landesregierung geht viel zu weit und ist undifferenziert. Unser Gesetzentwurf hat in dieser Hinsicht eine ausgewogenere Regelung. Wir setzen zudem auf die Selbstorganisation von Versammlungen bei der Auswahl der Leitung und der Ordner. Hier muss und sollte sich der Staat raushalten. Darin haben uns die Experten bestärkt.

    Bemerkenswert ist außerdem, wie leidenschaftlich die FDP die strengen Regeln von Innenminister Reul verteidigt, obwohl sie sich sonst immer als Bürgerrechts-Partei stilisiert. Vergleicht man beide Gesetzentwürfe, erkennt man sehr schnell, dass unser Entwurf derjenige ist, der die Freiheitsrechte in den Mittelpunkt stellt.“