Schlagwort: Versammlungsfreiheit

  • Entwurf der Landesregierung ist nicht tragbar – NRW braucht ein freiheitliches und modernes Versammlungsgesetz

    Entwurf der Landesregierung ist nicht tragbar – NRW braucht ein freiheitliches und modernes Versammlungsgesetz

     Hierzu erklärt Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Der Entwurf der Landesregierung für ein nordrhein-westfälisches Versammlungsgesetz ist nicht tragbar. Der Vorstoß ist vom Geist geprägt, dass eine Versammlung erstmal etwas schlechtes sei. Denn der Gesetzentwurf erweckt den Eindruck, dass die Landesregierung Versammlungen eher verhindern als schützen will.

    So sollen zahlreiche Verstöße gegen das Versammlungsrecht in NRW künftig strafrechtlich geahndet werden, die in anderen Bundesländern lediglich Ordnungswidrigkeiten sind. Wenn Menschen sich nicht rechtzeitig von einer Versammlung entfernen oder etwas falsch anmelden, soll das ein Straftatbestand werden. Eine objektive Notwendigkeit, in diesen und anderen Fällen gleich das Strafrecht heranzuziehen, besteht nicht. Allein an diesem Beispiel zeigt sich, warum wir den Gesetzentwurf der Landesregierung ablehnen.

    Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist bereits eine angepasste Fassung. Die Diskussion um ein landeseigenes Versammlungsgesetz prägt die innenpolitische Debatte seit Monaten. Ein erster Vorschlag der Landesregierung enthielt allerdings sehr restriktive Regelungen und war deshalb in der Öffentlichkeit auf harsche Kritik gestoßen.

    Beim Entwurf, der nun zur Debatte steht, ist die schwarz-gelbe Koalition teilweise auf Kritik eingegangen und hat Änderungen vorgenommen. Dennoch engt dieser Entwurf die Versammlungsfreiheit viel zu stark ein. Zudem gibt es auch im überarbeiteten Entwurf keine Verbesserungen bei den restriktiven Vorgaben für die behördlichen Ablehnungsrechte von Versammlungen. Darüber hinaus gibt es nach wie vor keine zufriedenstellende Klarstellung bei der Frage, welche Handlungen unter das Störungsverbot einer Versammlung fallen.

    Die SPD-Fraktion hat bereits im November 2020 einen Entwurf für ein freiheitliches und modernes Versammlungsfreiheitsgesetz für NRW vorgelegt. Denn grundsätzlich besteht Einigkeit, dass eine eigenständige landesgesetzliche Regelung notwendig ist. Denn das in Nordrhein-Westfalen geltende Versammlungsgesetz des Bundes ist in vielen Bereichen überholt.

    Bei unserem Gesetzentwurf steht im Mittelpunkt, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten. Von CDU und besonders der FDP wünschen wir uns morgen mehr Mut für ein starkes Bekenntnis zu diesem wichtigen Freiheitsgrundrecht.“

  • Versammlungsfreiheitsgesetz soll Meinungsfreiheit stützen und demokratische Werte schützen

    Versammlungsfreiheitsgesetz soll Meinungsfreiheit stützen und demokratische Werte schützen

    Foto: Daniel Behmenburg

    Nicht nur Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, was rechtens ist, wenn sie sich versammeln – ob öffentlich, nicht-öffentlich, in Räumen oder unter freiem Himmel. Auch kontrollierende Behörden brauchen Entscheidungssicherheit.

    Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit haben Grenzen. Nicht rechtens ist gewalttätige Randale oder die Gefährdung anderer. Bisher konkretisieren Gerichtsurteile, was eine wehrhafte Demokratie nicht akzeptieren muss.

    Wir müssen aber auch einem Missbrauch der Versammlungsfreiheit vorbeugen. Wichtig ist für uns, dass insbesondere historische Gedenktage an die ungestört bleiben. Viele Menschen haben am vergangenen Montag der Ereignisse vom 9. November 1938 gedacht und an die systematische Diffamierung, Ausgrenzung, Verfolgung und Tötung jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger während der NS-Diktatur erinnert. Ebenso erinnern wir am Tag der Befreiung des KZ Auschwitz am 27. Januar an die Millionen Opfer der Shoah.

    Wie verstörend und provozierend für die Angehörigen der Opfer sind dann aber Versammlungen an diesem Tag, die dazu dienen, diese nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft zu verherrlichen und damit den öffentlichen Frieden zu stören.

    Daher haben wir uns, wie andere Bundesländer auch, für einen Paragraphen entschieden, der ein Verbot von Versammlungen vorsieht, wenn diese die Erinnerung an die Opfer mit Füßen treten.

    Darüber habe ich heute im Plenum gesprochen:

  • Am 23. Mai ist Geburtstag des Grundgesetzes

    Am 23. Mai ist Geburtstag des Grundgesetzes

    Dass wir über einige Freiheiten, wie zum Beispiel die Versammlungsfreiheit und selbstverständlich auch die Meinungsfreiheit, trotz der Epidemie weiterhin verfügen dürfen, haben wir unserer starken Verfassung zu verdanken.

    Zu keiner Zeit standen diese zentralen Grundrechte, die unsere Demokratie ausmachen, zur Disposition. Jede andere Behauptung ist falsch, darf aber gesagt werden. D

    enn Meinungsfreiheit heißt, dass jeder auch seltsame, abstruse und unvertretbare Meinungen äußern darf. Sie heißt aber auch das jeder Meinung widersprochen werden darf. Denn die Freiheit der Meinung bedeutet nicht die Pflicht, andere Meinungen unwidersprochen hinzunehmen.