Schlagwort: Umfeld

  • Zukunftskonferenz Wohnen „Von Grund auf fair“

    Zukunftskonferenz Wohnen „Von Grund auf fair“

    MEHR BAUEN + MIETEN RUNTER = GUTES WOHNEN

    Nordrhein-Westfalen braucht gutes und bezahlbares Wohnen für alle Menschen

    VIER WÄNDE, EIN ZUHAUSE. Das ist die Grundlage für ein lebenswertes Leben.

    Das klingt nach nicht viel. Und doch wird bezahlbarer Wohnraum in der Heimatstadt für immer mehr Menschen unerreichbar.

    Denn die drastisch steigenden Mieten fressen Einkommen, Kaufkraft und Wohlstand. Unsere Städte werden teure Wohnviertel für Besser- und Bestverdienende auf der einen, und soziale Brennpunkte auf der anderen Seite.

    Für bezahlbares Wohnen in einer lebenswerten und familienfreundlichen Umgebung kann Landespolitik eine Menge tun. Es ist Zeit, dass sie damit beginnt.

    Zukunftskonferenz Wohnen „Von Grund auf fair“: Anmeldung

     

  • Rot-grün stärkt Immobilien- und Standortgemeinschaften – dies kommt auch der geplanten Initiative an der Alleestraße zugute

    „Das privat-öffentliches Engagement für die Stadtentwicklung soll gestärkt werden. Dabei geht es um die Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG), die um weitere Aufgabenbereiche, wie Wohnquartiere und Gewerbegebiete ergänzt werden sollen. Wir wollen die Initiative von Privaten unterstützen, die sich in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen um ihr eigenes geschäftliches Umfeld kümmern wollen.“, erläutert Sven Wolf.

    Insbesondere der Wohnungswirtschaft sollen ISG nützen, um städtebaulich sinnvolle Umfeldverbesserungen auch für Wohnquartiere umsetzen zu können. Bisher seien nur die innerstädtischen Kerngebiete einbezogen worden, um die Attraktivität der Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote aufzuwerten. Mit dem neuen Gesetz könnten nun weitaus mehr Gebiete, auch reine Wohn- oder Gewerbeansiedlungen, ausgewiesen werden. Darüber hinaus solle das Quorum erhöht werden, mit dem einzelne Eigentümer den Erlass einer solchen Satzung verhindern können. Anstelle von 25 Prozent solle zukünftig erst ein Drittel der Widerspruchsberechtigten oder ein Drittel der im Satzungsgebiet gelegenen Grundstücksflächen als ‚Verhinderungsquorum‘ ausreichen.

    „Das entspricht der Regelung in anderen Bundesländern und erleichtert die Gründung von ISG. Das Gesetz über die sogenannten Immobilien- und Standortgemeinschaften des Landes NRW (ISGG NRW) gibt es bereits seit 2008“, so Wolf.