Schlagwort: Türkei

  • Nordrhein-Westfalen trauert gemeinsam mit den Überlebenden der Erdbeben-Katastrophe

    Nordrhein-Westfalen trauert gemeinsam mit den Überlebenden der Erdbeben-Katastrophe

    Foto: Daniel Behmenburg

    Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNEN und FDP

    Zu dem gemeinsamen Antrag „Nordrhein-Westfalen trauert um die Opfer der Erbeben in Syrien und der Türkei“ erklären Thorsten Schick (CDU), Rainer Schmeltzer (SPD), Berîvan Aymaz (GRÜNE) und Dr. Werner Pfeil (FDP):

    „Wir trauern um alle, die in dieser Naturkatastrophe ihr Leben verloren haben. All denen, die den Verlust von geliebten Menschen zu beklagen haben, sprechen wir unsere tiefempfundene Anteilnahme aus. Sie trauern nicht alleine!

    Wir danken den vielen professionellen und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern aus NRW, die vor Ort unter großem persönlichen Einsatz Menschenleben gerettet haben. Viele von ihnen sind noch immer dort und kümmern sich um die Überlebenden. Zusätzlich engagieren sich unzählige Vereine, Religionsgemeinschaften und private Initiativen, um von NRW aus Hilfe zu leisten. Auch ihnen möchten wir für dieses Engagement danken.

    Aber auch wenn die internationale Hilfe schnell angelaufen ist und viele Menschen gerettet und medizinisch versorgt werden konnten, ist die humanitäre Lage vor Ort weiterhin katastrophal. Für die Menschen in den Erdbebengebieten, aber auch für zahlreiche Menschen in NRW mit familiären Bezügen zur Türkei oder Syrien wird diese Katastrophe noch lange Folgen haben. Die Region ist weiterhin dringend auf internationale Unterstützung und Nothilfe angewiesen. Nordrhein-Westfalen wird seinen Teil dazu beitragen, die akute Not zu lindern und beim Wiederaufbau in der Region zu unterstützen. Angehörige in NRW sind für Überlebende, die oft alles verloren haben, ein wichtiger Anker. Es ist gut, dass die Betroffenen dank Visaerleichterungen derzeit vereinfacht bei Kindern oder Enkeln auch in NRW unterkommen können. Das Land prüft weitere Maßnahmen, um das Visaverfahren hier zu beschleunigen.“

    Den Antrag „Nordrhein-Westfalen trauert um die Opfer der Erbeben in Syrien und der Türkei“ finden Sie im Anhang

  • Mein Beileid gilt den Angehörigen der Opfer in der Türkei und in Syrien

    Mein Beileid gilt den Angehörigen der Opfer in der Türkei und in Syrien

    Foto: Danielle Behmenburg

    „Mit tiefer Trauer und Anteilteilnahme haben mich die Nachrichten über das schwere Erdbeben aus der Türkei und Syrien erreicht. Aus Nordrhein-Westfalen heraus bestehen viele persönliche und familiäre Verbindungen in diese Region, umso schwerer wiegt auch hier der Schmerz.“

    „Türkiye ve Suriye’den gelen şiddetli deprem haberleri bana derin bir üzüntü ve kaygı ile ulaşıyor. Kuzey Ren-Vestfalya’da da birçok insanın etkilenen bölgelerde kişisel ve aile bağı vardır. Bu yüzden acı burada daha da ağırlaşıyor.“

     

    Viele fragen mich nun, wie wir helfen können. Am schnellsten und besten helfen Geldspenden an folgende Organisationen wie Deutschland hilft: https://www.tagesschau.de/spendenkonten/spendenkonten-137.html

     

  • Beute von falschen Polizisten jetzt aus der Türkei zurückholen

    Beute von falschen Polizisten jetzt aus der Türkei zurückholen

    Foto: Gerd Altmann (pixabay)

    Hierzu erklärt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Ermittler des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts (LKA) hatten einen kriminellen Clan im türkischen Izmir enttarnt, der über viele Jahre deutsche Seniorinnen und Senioren durch Telefonbetrug massiv geschädigt hat. Die Betrüger gaben sich dabei am Telefon als ‚falsche Polizeibeamte‘ aus und überredeten die Seniorinnen und Senioren, sich deren Vermögenswerte wie Bargeld oder Schmuck aushändigen zu lassen, damit diese vor einem angeblich drohenden Einbruch gesichert werden. Die auf diese Weise getäuschten Opfer händigten daraufhin Ersparnisse und Vermögenswerte in Höhe von insgesamt rund 1,4 Mio. Euro aus.

    Es ist unfassbar dreist und abstoßend, auf diese Art und Weise die Gutgläubigkeit von Menschen auszunutzen, die sich ihr hart erarbeitetes Vermögen für einen sorgenfreien Lebensabend aufgespart haben. Deshalb ist es gut, dass die Beamten des LKA den Betrügern endlich das Handwerk legen konnten. Dennoch ist die derzeitige Aufklärungsquote bei Telefonbetrug aus dem Ausland mit maximal 0,2 Prozent ein Desaster. Das Beispiel zeigt: Auch Kriminelle machen Home-Office. Umso wichtiger ist, beim Kampf gegen Organisierte Kriminalität konsequent dem Weg des Geldes zu folgen.

    Konsequent wäre es vor allem, wenn die Geschädigten ihre Vermögenswerte auch wieder zurückerstattet bekommen. Bislang werden diese jedoch noch von den türkischen Behörden einbehalten. Das ist in keiner Weise nachvollziehbar. Hier muss die Landesregierung im Zusammenspiel mit der Bundesregierung bei den zuständigen Behörden in der Türkei vorstellig werden, damit die Opfer nicht ein zweites Mal um ihre Ersparnisse betrogen werden.“

  • Kein Wahlkampf des türkischen Präsidenten in NRW

    Kein Wahlkampf des türkischen Präsidenten in NRW

    Ich teile die Sorgen und lehne es strikt ab, dass die türkische Regierung versucht in Deutschland oder in NRW Wahlkampf für ein Referendum zu machen, dass die türkische Verfassung weiter von unseren europäischen Werten wegbewegen wird. Wird die Änderung beschlossen, dann verliert das türkische Parlament viele seiner Rechte und wird geschwächt. Das schwächt auch die Demokratie in der Türkei.

    Mein Landtagskollege Ralf Jäger hat sich hierzu für die NRW Landesregierung deutlich positioniert. Er sagte im Kölner Stadtanzeiger: „Die Freiheit der Meinungsäußerung hier darf nicht missbraucht werden, um für eine Verfassungsänderung in der Türkei zu werben, mit der Grundrechte eingeschränkt werden sollen. Wir müssen verhindern, dass innertürkische Konflikte bei uns ausgetragen werden.“

    Mein Kollege Ibrahim Yetim, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW warnt davor, dass solche Wahlwerbung Konflikte verschärfen würde. „Bereits frühere Auftritte in Deutschland haben dem Zusammenleben und den Integrationsbemühungen massiv geschadet.  Es ist zu befürchten, dass ein weiterer Auftritt Erdogans Konflikte in Familien und Freundeskreisen verschärfen und bei den deutschen Bürgerinnen und Bürgern für Unverständnis sorgen würde.“

    Ich begrüße es als Rechtspolitiker sehr, dass sich auch schon im vergangenen Jahr der Deutsche Juristentag in Essen deutlich positioniert hat und die Angriffe der türkischen Regierung auf die Unabhängigkeit der Justiz und die Grundsätze des Rechtsstaates abgelehnt hat. Es war eine selten und bemerkenswerte Positionierung der Deputation des Deutschen Juristentages, der sich in der vergangenen Jahren nur selten so klar zur Tagespolitik in einem anderen Land geäußert hat. Diese Erklärung findet auch weiterhin meine volle Unterstützung. Die Erklärung ist hier nachzulesen.

    Wer kann den Auftritt untersagen?

    Nun stellt sich die Frage, wer ist denn eigentlich für eine solche Entscheidung zuständig und wer kann den Auftritt des Präsidenten verhindern. Hierzu hat der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshof NRW, Dr. Michael Bertrams, klare und verständliche Ausführungen gemacht. Er ist der Ansicht, zwar könne sich in Deutschland jeder auf das Versammlungsrecht nach Art. 8 des Grundgesetzes berufen. Schutzzweck bleibe aber die Bürger hier im Land vor dem Zugriff des Staates zu bewahren. Dabei verweist er auf eine vom Bundesverfassungsgerichts bestätigte Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Münster, in dem das Versammlungsrecht auf solche Fragen keine Antworten geben könne. Im damaligen Leitsatz zur Frage der Videoübertragung einer Rede von Erdogan hieß es : „Das prinzipielle Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters aus Art. 8 I GG, die auf der Versammlung auftretenden Redner festzulegen, ist kein Instrument dafür, ausländischen Staatsoberhäuptern oder Regierungsmitgliedern ein Forum zu eröffnen, sich auf öffentlichen Versammlungen im Bundesgebiet in ihrer Eigenschaft als Hoheitsträger amtlich zu politischen Fragestellungen zu äußern.

    Darüber zu entscheiden ist allein Sache der Bundesrepublik Deutschland.“

    Michael Bertrams ist der Ansicht, hier müsse nun die Bundesregierung ein Besuch des türkischen Präsidenten unterbinden. In seiner Kolumne im Kölner Stadtanzeiger schreibt er zutreffend: „Es fällt in Merkels Zuständigkeit und nicht in die versammlungsrechtliche Zuständigkeit der Länder, einen Auftritt Erdogans in Deutschland durch unmissverständliche Verbalnoten an die Adresse der türkischen Staatsführung zu unterbinden.“ Der vollständige Beitrag von Dr. Michael Bertrams findet sich hier.