Schlagwort: Thomas Kutschaty

  • Politischer Filmabend: „ Der Staat gegen Fritz Bauer“

    Politischer Filmabend: „ Der Staat gegen Fritz Bauer“

    Er ist die zentrale Figur eines Spielfilms, der seiner Arbeit und seinem Privatleben gewidmet ist. Den Film wollen wir gemeinsam im Rahmen eines politischen Filmabend anschauen und anschließend diskutieren. Der Film zeigt, wie die Aufklärung über die Verbrechen der Nazi-Zeit begann und wie sie gegen das Schweigen im Nachkriegsdeutschland mit Hartnäckigkeit und Unerbittlichkeit fortgeführt wurde.

    „Wenn ich mein Dienstzimmer verlasse, betrete ich feindliches Ausland“ – dieser Satz symbolisiert die Situation, der sich Fritz Bauer gegenüber sieht.

    Regisseur Lars Kraume gelingt es, historische Realität und Fiktion zu einem schlüssigen Bild des unermüdlich ermittelnden Fritz Bauer zusammenzufügen. Ein hervorragendes Schauspieler- Ensemble trägt zur intensiven Wirkung dieses Films bei.

    Zum politischen Filmabend laden wir Interessierte ganz herzlich ein

    am 02. Februar 2017
    um 18.00 Uhr
    in das Corso-Kino,
    Hohenfuhrstraße 11
    42477 Radevormwald

    Einführung:
    Thomas Kutschaty, Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen

    Diskussion im Anschluss an die Filmvorführung mit den Gästen und den Landtagsabgeordneten Thomas Kutschaty und Sven Wolf.

  • Sven Wolf: „NRW schützt redliche Unternehmen“

    Sven Wolf: „NRW schützt redliche Unternehmen“

    In beinahe allen europäischen Ländern gibt es entsprechende Regelungen, nach denen auch gegen Firmen vorgegangen werden kann. Unredliche Unternehmen ziehen Profit und können allerhöchstens mit geringen Bußgeldern bestraft werden. Die Justizminister der Länder haben NRW-Justizminister Thomas Kutschaty beauftragt, einen Entwurf zu erarbeiten, dieser Entwurf liegt jetzt vor. Wir erfahren für diese Initiative viel Zuspruch vor allem von mittelständischen Unternehmen, die sich bereits strenge Anti-Korruptions-Regeln auferlegt haben. Wir hoffen auf Unterstützung aus den anderen Bundesländern.“

  • Minister Kutschaty stellt die Eckpunkte zum neuen Unternehmensstrafrecht vor

    Minister Kutschaty stellt die Eckpunkte zum neuen Unternehmensstrafrecht vor

    Ein so großes Interesse an der Vorstellung eines Gesetzentwurfs hat es noch nie gegeben: Repräsentanten aus Politik, Wirtschaft und Justiz waren zahlreich der Einladung der nordrhein-westfälischen Landesvertretung gefolgt, um dort die Eckpunkte zum neuen Unternehmensstrafrecht zu hören.

    Justizminister Kutschaty hierzu: „In keinem anderen Bereich der Kriminalität geht die Schere zwischen Gewinn und Risiko so weit auseinander! Den Gewinn heimst sich immer das Unternehmen ein, das Risiko trägt nur der kleine Angestellte.“

    Nach einer Studie von Pricewaterhouse Coopers zum Thema „Korruption“ aus dem Jahr 2012 sind bundesweit 52 Prozent der befragten Unternehmen innerhalb eines Jahres Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden. Der Durchschnittsschaden betrug pro Fall über acht Millionen Euro. PwC zieht daraus den Schluss, dass es immer noch Unternehmen gebe, bei denen Korruption zum Geschäftsmodell gehöre. Diesen Zustand hält Justizminister Kutschaty für nicht länger tragbar: „Wer schützt eigentlich die Unternehmen, die ihren Müll nicht illegal im Rhein entsorgen und die nicht bestechen, um an Aufträge zu kommen? Hier ist der Staat gefordert. Dies gilt erst recht im Zeitalter des Internets. Wer tatsächlich die Straftat in dem Unternehmen begangen hat, ist häufig schwer nachzuweisen, vor allen Dingen, wenn das Unternehmen weltweit operiert.“

    Deutschland nimmt mit der derzeitigen Rechtslage, nach der nur natürliche Personen angeklagt werden können, einen Inselstatus ein. Alle unmittelbaren Nachbarländer verfügen über ein Unternehmensstrafrecht oder Quasi-Unternehmensstrafrecht. In Deutschland können Unternehmen bislang nur nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz belangt werden, das vor ansonsten vorwiegend der Ahndung von Verkehrsverstößen angewandt wird.

    Kutschaty dazu: „Wenn durch Wirtschaftskriminalität Arbeitsplätze verloren gehen und Existenzen vernichtet werden, bekommt das Unternehmen einen Bußgeldbescheid. Aber gegen eine Mitarbeiterin eines Supermarkts, die einen Pfandbon findet und einlöst, muss sofort die Staatsanwaltschaft wegen Diebstahls ermitteln. Das passt einfach nicht zusammen!“

    Kutschaty stellte nunmehr die Eckpunkte des von ihm geplanten Unternehmensstrafrechts vor. Danach können Unternehmen und ihre Rechtsnachfolger selbst angeklagt werden. Die Staatsanwaltschaften sollen zu Ermittlungen verpflichtet sein. Mögliche Strafen sind neben der klassischen Geldstrafe auch der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen oder Subventionen oder die öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung. Als ultima ratio kommt auch die Auflösung des Unternehmens in Betracht. Für diese Strafverfahren sollen im Wesentlichen dieselben Regeln gelten, wie für das Verfahren gegen natürliche Personen. Wenn Unternehmen mit der Justiz zusammenarbeiten würden, kann von Strafe abgesehen oder diese zumindest gemildert werden. Vertreten werden soll das Unternehmen vor Gericht durch den jeweiligen gesetzlichen Vertreter. Dies gelte schon seit jeher im Zivilverfahren und habe sich dort bewährt. Wenn kein gesetzlicher Vertreter mehr da sei, werde dem Unternehmen ein Pflichtverteidiger bestellt.

    Nach Minister Kutschaty sprach der Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, Prof. Dr. Gereon Wolters. Dieser kommentierte den Gesetzentwurf: „Als Wissenschaftler bin ich es gewohnt, kritisch zu sein. Hier ist meine größte Kritik, dass das Gesetz erst jetzt kommt!“

    Die Eckpunkte sollen auf der kommenden Justizministerkonferenz am 12. Juni vorgestellt werden. Nach der Sommerpause wird Justizminister Kutschaty das vollständige Gesetz, das den Namen „Verbandstrafgesetzbuch“ tragen soll vorstellen.

    Quelle: Pressestelle des Justizministeriums NRW

  • Rückgang von Jugendkiminalität in NRW

    Rückgang von Jugendkiminalität in NRW

    Nach wie vor problematisch ist die Gruppe der jungen Intensivtäter, die einen großen Anteil an der Quote der Jugendkriminalität haben. Um diese Jugendlichen müssen wir uns wie mit dem Haus des Jugendrechts auch in Zukunft verstärkt kümmern.“

    Zur Pressekonferenz von Justizminister Thomas Kutschaty

  • Thomas Kutschaty: „Warnschussarrest ist kein taugliches Mittel gegen Jugendkriminalität.“

    Thomas Kutschaty: „Warnschussarrest ist kein taugliches Mittel gegen Jugendkriminalität.“

    der bei seiner heutigen Rede im Bundesrat deutlich machte, dass dieser Lösungsansatz an der Realität vorbeigehe, da er die Ursachen von Kriminalität ignoriere. Darüber hinaus ist für den NRW-Minister die weitere Verschärfung des Jugendstrafrechts durch die Einführung eines so genannten Warnschussarrestes kein taugliches Mittel gegen Jugendkriminalität.

    „Die Vorstellung von CDU/CSU und FDP, der Warnschussarrest setze einen erfolgversprechenden Impuls zur Verhaltensänderung, geht völlig an den Realitäten jugendlicher Täterkarrieren vorbei. Wenn das Jugendgericht gegen einen jungen Menschen eine Jugendstrafe verhängt, beruht dies zumeist auf dem Vorliegen schädlicher Neigungen. Erhebliche Erziehungsmängel lassen erwarten, dass der Täter ohne längere Gesamterziehung weitere schwere Straftaten begehen wird. Eine solche Gesamterziehung, die massive Sozialisationsdefizite beseitigt, braucht einen langen Atem. Sie kann im Rahmen eines Arrestes nicht geleistet werden. Mehr noch: Wir gefährden die Erfolge der Bewährungshilfe. Um Verantwortungsbewusstsein zu fördern und den Umgang miteinander zu lernen ist ein in sich stimmiges dauerhaftes Bewährungskonzept erforderlich. Der Arrest ist dabei nur ein Störfaktor“, so Kutschaty. Der Justizminister weiter: „Mit der Schaffung eines Warnschussarrestes stellen sich CDU/CSU und FDP gegen die Bewertung der Fachwelt und versprechen eine höhere Wirksamkeit, obwohl der Warnschussarrest bestenfalls nur nutzlos ist. Selbst der erzieherisch optimal ausgestaltete Jugendarrest – und einen solchen streben wir in Nordrhein-Westfalen mit unserem künftigen Jugendarrestvollzugsgesetz an – kann eine langjährige negative Persönlichkeitsentwicklung nicht in maximal vier Wochen umkehren. Bei jungen Menschen mit schweren Entwicklungsdefiziten ist der Jugendarrest daher verfehlt.“

  • Unabhängige staatsanwaltliche Ermittlungen abwarten

    Unabhängige staatsanwaltliche Ermittlungen abwarten

    „Justizminister Thomas Kutschaty hat in der heutigen Sondersitzung des Rechtsausschusses zum wiederholten Mal die Mitglieder über den Stand der Ermittlungen gegen einen Krefelder Rechtsanwalt umfassend und transparent informiert.

    Die von der CDU- und FDP-Opposition aufgestellten Vorwürfe, der Minister halte Informationen zurück, laufen ins Leere. Vielmehr hat sich gezeigt, dass die beiden Oppositionsfraktionen sich in Spekulationen und Mutmaßungen ergehen und dabei Sachverhalte bewusst vermischen.

    Unrühmlicher Höhepunkt dieser Spekulationen war der Antrag des Abgeordneten Biesenbach, der Justizminister solle die mit den Untersuchungen beauftragten Staatsanwälte von den weiteren Untersuchungen abziehen, da sie aus politischer Motivation nur halbherzig ermitteln würden. Für diese Aussage muss sich der CDU-Abgeordnete Biesenbach bei der nordrhein-westfälischen Justiz und den beteiligten Staatsanwälten entschuldigen.

    Es entspricht dem Bild der unabhängigen Justiz im demokratischen Rechtsstaat, dass die Staatsanwaltschaft unabhängig von Politik und Justizministerium ihre Ermittlungen durchführt. Warten wir also den weiteren Fortgang der Ermittlungen und die dann zugesagte weitere Unterrichtung des Rechtsausschusses durch Justizminister Kutschaty ab.“