Schlagwort: Strafvollzugsgesetz

  • Sven Wolf: „NRW hat ein eigenes Strafvollzugsgesetz“

    Sven Wolf: „NRW hat ein eigenes Strafvollzugsgesetz“

    „Wir streben daher einen Behandlungsvollzug an, der von den Gefangenen viele Anstrengungen abverlangt. Das ist auch gut so, schließlich wollen wir die Häftlinge in der zur Verfügung stehenden Zeit befähigen, künftig ein Leben ohne Straftaten zu führen.

    Neben der sozialtherapeutischen Behandlung sowie dem Ausbau von schulischen und beruflichen Qualifizierungen stärken wir auch die soziale Wiedereingliederung. Dafür sind eine gute Entlassungsvorbereitung und ein strukturiertes Übergangsmanagement die wichtigsten Voraussetzungen. Eine erfolgreiche Wiedereingliederung dient nicht nur den ehemaligen Straffälligen, sondern natürlich auch dem nicht zu vergessenden Schutz der Allgemeinheit.

    Wir sind mit unserem Gesetz jedoch ebenfalls neue Wege beim Schutz der Opfer gegangen. Deshalb haben wir wichtige Regelungen direkt implementiert – angefangen von den Auskunftsansprüchen des Opfers bis hin zur Berücksichtigung der Opferbelange bei der Gestaltung des Vollzugsplans und bei der Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen. Wir freuen uns, dass Experten bei der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss die Regelungen zum Opferschutz sogar als Höhepunkt des Gesetzes bewertet haben.“

     

  • Kirchenkreis Lennep zu Gast im Landtag und im „Raum der Stille“

    Kirchenkreis Lennep zu Gast im Landtag und im „Raum der Stille“

    Sven Wolf betonte zu Beginn, dass die Politik in Remscheid den guten Kontakt in den Rheinisch-Bergischen Kreis stets im Auge behalte, auch wenn Remscheid an der Grenze des Regierungsbezirkes läge. Für viele Bürgerinnen und Bürger vor Ort sei ja der Weg etwa von Hückeswagen oder Radevormwald nach Remscheid kürzer als in die Kreisstadt. Der Kirchenkreis bilde hier von seiner Zusammensetzung her die gewachsene Struktur besser ab.

    Als das für ihn wichtigste Gesetzesvorhaben in der nächsten Zeit nannte Wolf die Überarbeitung des Strafvollzugsgesetzes. Zum kürzlich verabschiedeten Jugendarrestvollzugsgesetz fasste er auf Nachfrage aus dem Kirchenkreis zusammen, dass jetzt stärker der pädagogische Ansatz im Vordergrund stünde. Nun sei es auch gesetzlich geregelt, dass es ein Aufnahmegespräch und weitere Gespräch- und Therapieangebote gebe und eine Übergabe nach dem Arrest in die Hände der Jugendhilfe oder des mobilen Sozialdienstes der Justiz stattfände. Es sei gelungen, für den neuen Ansatz mehr Personal zu erhalten, die zusätzlichen pädagogischen Stellen für die Arrestanstalten stünden nun zur Verfügung. Einige Themen konnten auch nur andiskutiert werden – darunter die Ladenöffnungszeiten, die Gemeindefinanzen, die Inklusion, der konfessionelle Religionsunterricht und das kirchliche Arbeitsrecht.

    Raum der Stille_02Der Kirchenrat berichtete, dass die evangelischen und katholischen Kirchenvertretungen beim Land die Stellungnahmen zu relevanten Gesetzesentwürfen aus kirchlicher Sicht sehr oft gemeinsam erarbeiteten und vorlegten. Das Evangelische Büro nehme aber auch Seelsorgefunktion für die Abgeordneten wahr. Die regelmäßige gemeinsame Landtagsandacht, zu der die evangelische und katholische Kirche gemeinsam in den „Raum der Stille“ einluden, gehe stets auch mit einem gemeinsamen Frühstück vor der Parlamentssitzung einher. Mit zwischen 30 und 50 teilnehmenden Personen seien diese auch relativ gut besucht.

    Danach nahmen alle gemeinsam die Gelegenheit wahr, den „Raum der Stille“ in Augenschein zu nehmen. Dr. Weckelmann führte anschließend eine gemeinsame Andacht durch. „Zwischen all den Terminen eine gute Gelegenheit zum Innehalten und Besinnen“ so Sven Wolf.

    Hier finden sich weitere Informationen zum Kirchenkreis Lennep. Weitere Informationen zum Evangelischen Büro NRW gibt es hier.