Schlagwort: Strafrecht

  • Entwurf der Landesregierung ist nicht tragbar – NRW braucht ein freiheitliches und modernes Versammlungsgesetz

    Entwurf der Landesregierung ist nicht tragbar – NRW braucht ein freiheitliches und modernes Versammlungsgesetz

     Hierzu erklärt Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Der Entwurf der Landesregierung für ein nordrhein-westfälisches Versammlungsgesetz ist nicht tragbar. Der Vorstoß ist vom Geist geprägt, dass eine Versammlung erstmal etwas schlechtes sei. Denn der Gesetzentwurf erweckt den Eindruck, dass die Landesregierung Versammlungen eher verhindern als schützen will.

    So sollen zahlreiche Verstöße gegen das Versammlungsrecht in NRW künftig strafrechtlich geahndet werden, die in anderen Bundesländern lediglich Ordnungswidrigkeiten sind. Wenn Menschen sich nicht rechtzeitig von einer Versammlung entfernen oder etwas falsch anmelden, soll das ein Straftatbestand werden. Eine objektive Notwendigkeit, in diesen und anderen Fällen gleich das Strafrecht heranzuziehen, besteht nicht. Allein an diesem Beispiel zeigt sich, warum wir den Gesetzentwurf der Landesregierung ablehnen.

    Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist bereits eine angepasste Fassung. Die Diskussion um ein landeseigenes Versammlungsgesetz prägt die innenpolitische Debatte seit Monaten. Ein erster Vorschlag der Landesregierung enthielt allerdings sehr restriktive Regelungen und war deshalb in der Öffentlichkeit auf harsche Kritik gestoßen.

    Beim Entwurf, der nun zur Debatte steht, ist die schwarz-gelbe Koalition teilweise auf Kritik eingegangen und hat Änderungen vorgenommen. Dennoch engt dieser Entwurf die Versammlungsfreiheit viel zu stark ein. Zudem gibt es auch im überarbeiteten Entwurf keine Verbesserungen bei den restriktiven Vorgaben für die behördlichen Ablehnungsrechte von Versammlungen. Darüber hinaus gibt es nach wie vor keine zufriedenstellende Klarstellung bei der Frage, welche Handlungen unter das Störungsverbot einer Versammlung fallen.

    Die SPD-Fraktion hat bereits im November 2020 einen Entwurf für ein freiheitliches und modernes Versammlungsfreiheitsgesetz für NRW vorgelegt. Denn grundsätzlich besteht Einigkeit, dass eine eigenständige landesgesetzliche Regelung notwendig ist. Denn das in Nordrhein-Westfalen geltende Versammlungsgesetz des Bundes ist in vielen Bereichen überholt.

    Bei unserem Gesetzentwurf steht im Mittelpunkt, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten. Von CDU und besonders der FDP wünschen wir uns morgen mehr Mut für ein starkes Bekenntnis zu diesem wichtigen Freiheitsgrundrecht.“

  • Kampf gegen rechte Gewalt, Hass und Hetze

    Kampf gegen rechte Gewalt, Hass und Hetze

    Meine Rede können Sie hier im Video verfolgen:

     

     

     

  • Mit Mut unseren Rechtsstaat gegen Populismus verteidigen

    Mit Mut unseren Rechtsstaat gegen Populismus verteidigen

    Eine Säule unserer Gemeinschaft ist der Rechtsstaat. Sprüche wie „auf hoher See und vor Gericht …“ oder „Recht haben und Recht bekommen“ kennt jeder und diese lassen sich nicht aus den Köpfen verbannen. Aber auch bei Entscheidungen von Gerichten müssen wir – besonders jene, die in unserem Land politische Verantwortung übertragen bekommen haben – den Rücken breit machen.

    Die schrecklichen Erfahrungen der NS-Diktatur und besonders die unrühmliche Rolle der Justiz in diesem System haben nach Gründung der Bundesrepublik glücklicherweise eine lebhafte Debatte in der Rechtswissenschaft ausgelöst. Dabei waren es besonders sozialdemokratische Juristinnen und Juristen, die durch fundierte Beiträge dieser Debatte eine gute Richtung gegeben haben. Zwei Namen, die wir hier nicht vergessen sind Gustav Radbruch und Fritz Bauer.

    Beide haben dabei ihre ganz persönlichen, leidvollen Erfahrungen der NS-Zeit und ihre hohen fachlichen Fähigkeiten einfließen lassen. Sie wurden – trotz vieler Widerstände – nicht müde, für die Herrschaft des Rechts und den starken Rechtsstaat zu kämpfen, der sich nicht nur durch formale Gesetze, sondern durch materielle Gerechtigkeit auszeichnet.

    Im Ergebnis ging Radbruch mit seiner rechtsphilosophischen Herleitung so weit, Richterinnen und Richtern etwas beinahe Unvorstellbares zu erlauben: Gesetze nicht anzuwenden, wenn sie nach der Radbruch’schen Formel gegen übergeordnete Prinzipien wie die Gleichheit aller Menschen verstoßen und „unerträglich ungerecht“ sind.

    Besonders bei uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist das Thema Gerechtigkeit nicht nur ein Thema, sondern ein Teil unseres Grundwertekanons. Diese Werte stehen aber nicht alleine oder isoliert, sondern stehen gemeinsam in einem sich gegenseitig stützenden und gegenseitig begrenzenden Bezug, eben Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität.

    Warum ist eine solche Debatte heute wichtiger denn je? Weil heute in hitzigen Diskussionen immer wieder Entscheidungen mit vermeintlich einfachen Fragen in Zweifel gezogen werden. Gerne wird einem ein „Ist es denn gerecht, wenn…?“ entgegengeschleudert – in sozialen Netzwerken leider häufig mit einer wesentlich stumpferen Wortwahl. Dann dürfen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten und alle, denen unser Rechtsstaat am Herzen liegt, nicht einfach schweigen.

    Im Kleinen kann dies gelingen. Wenn ich früher als Rechtsanwalt mit meinem Mandanten den Gerichtssaal verließ und das Urteil nicht so ausfiel, wie mein Mandant erhofft hatte, dann begann für mich manchmal der wichtige Teil meiner Arbeit: zu erklären, was gerade passiert war und warum das Urteil des Gerichts uns beiden vielleicht nicht passt, aber dennoch zeigt, wie gut unser Rechtssystem funktioniert. Diese vornehmste Aufgabe als „Organ der Rechtspflege“ ist nicht zu unterschätzen. Heute besteht die Pflicht, immer und überall sich an diese Aufgabe des Erklärens zu erinnern.

    Besonders im Bereich der Rechts- und Innenpolitik müssen wir dazu immer wieder neue Ideen einbringen, die uns das Erklären und das Werben für unsere Grundprinzipien erleichtern.

    Recht muss auch durchgesetzt werden und darf nicht beim Urteil enden. Das verlangt besonders in den Ländern Kärrnerarbeit. Denn dort wird das Recht auf die Straße gebracht. Kürzere Laufzeiten bei Gericht, effektivere Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher, rasche Vollstreckung von Strafen und Zugang zum Recht für jedermann sind nicht nur kostspielig, sondern auch mühsame Ziele, die nur vor Ort erreicht werden können.

    Genauso ist es auch beim Thema der öffentlichen Sicherheit. Wir haben uns versprochen, dass wir auf einander achtgeben, dass niemand Angst haben muss, Opfer einer Straftat zu werden. Öffentliche Sicherheit ist also keinesfalls nur ein Thema der Konservativen, sondern gerade ein Thema für uns, die wir uns seit jeher den Schutz der Schwachen auf unsere Fahne geschrieben haben. Auch hier gilt das vorher Gesagte: Das Recht kann nur durch mehr Präsenz, mehr Prävention und Repression und natürlich durch unser aller Courage im Alltag überall ankommen.

    Die aktuellen Beispiele ließen sich schier endlos weiter aufreihen. Ein angespannter Wohnungsmarkt, wie etwa in den Großstädten unseres Landes braucht klare Regeln. Dazu muss eine Mietpreisbremse aber auch in der Praxis wirken. Wenn ich als möglicher Mieter in München, Hamburg oder Düsseldorf mit einigen hundert Bewerberinnen und Bewerbern das Rennen um die neue Wohnung gewonnen habe, ist es unrealistisch, davon auszugehen, dass ich sofort meine Auskunftsrechte beim Vermieter geltend mache, um zu erfahren, wie hoch denn der frühere Mietzins war.

    Wenn die deutsche Automobilindustrie Kundinnen und Kunden mit bewusst eingesetzter Softwaremanipulation hinters Licht führt, gutgläubigen Dieselkäufern nun Fahrverbote drohen und die Hersteller Softwareupdates statt Hardwarenachrüstungen anbieten, ist das Recht gefragt. Unsere Sozialdemokratische Antwort ist daher klar: die „Klage für alle“, also die Musterfeststellungsklage.

    Aber auch aus dem Strafrecht gäbe es Reformen, die dringend angepackt werden müssen. Ein Fall aus Nordrhein-Westfalen bewegte vor Jahren die Justiz und die Öffentlichkeit. Eine ältere Dame wurde wiederholt beim „Schwarzfahren“ erwischt und musste sodann eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Inzwischen gibt es eine Debatte, ob dem „Schwarzfahren“ tatsächlich mit der Härte des Rechtsstaates begegnet werden muss oder ob hier nicht eine Einstufung als Ordnungswidrigkeit ausreicht. Einen weiteren Fall, in dem ein Reformbedarf besonders deutlich wird, spiegeln die Debatten rund um die Einführung eines Unternehmensstrafrechts.

    Spätestens nach den Korruptionsskandalen in großen Konzernen wie etwa SIEMENS hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, dass wir auch in Deutschland internationalen Standards entsprechend Korruption bekämpfen. Denn erst, wenn empfindliche Strafen drohen – und hier im Gegensatz zum Schwarzfahren nur Bußgelder –, lohnt sich auch aus wirtschaftlichen und nicht nur aus ethischen Gründen die Implementierung von Compliance-Regeln.

    Dabei lohnt sich ein Blick in die Vereinigten Staaten, die derzeit mit hohen Standards und erheblichen Befugnissen arbeiten. Bemerkenswert etwa ist die Rolle des sogenannten „Monitors“, der vom Justizministerium der USA als Überwacher in Unternehmen entsandt wird und dort vor keiner Tür halt machen muss. Diese scharfen Instrumente, gepaart mit dem US-amerikanischen Sendungsbewusstsein als Weltpolizei, bringen derzeit den deutschen Baukonzern Bilfinger Berger ganz schön ins Schwitzen. Hier in Deutschland droht dagegen allenfalls ein „Knöllchen“ im Rahmen eines Bußgeldverfahrens.

    Mein Resümee: Kopf hoch und nicht müde werden! Unsere Demokratie lebt davon, dass die Minderheit grundsätzlich akzeptiert, was die Mehrheit in einer Demokratie entscheiden darf. Nur, wenn viele das Gefühl behalten: „Bei uns geht es gerecht zu und dieses Recht kommt auch bei allen an.“, werden auch Populisten es nicht schaffen, unser Rechtsstaatsprinzip zu schleifen.

  • Härtere Strafen für illegale Autorennen

    Härtere Strafen für illegale Autorennen

    „Immer wieder kommt es durch illegale Autorennen zu erheblichen Sachschäden, Verletzten und auch Toten. Doch die Bestrafungsmöglichkeiten sind begrenzt. So lange es zu keinen Verletztenoder Sachbeschädigungen kommt, handelt es sich bei einem Autorennen nur um eine Ordnungswidrigkeit, die nur begrenzte Strafen vorsieht.“

    Minister Kutschaty will das ändern und dem Bundesrat einen eigenen Straftatbestand vorschlagen, um schon die Veranstaltung und Teilnahme an illegalen Autorennen bestrafen zu können.

    „Nicht zuletzt der Fall des Autofahrers, der vor fünf Jahren bei einem illegalen Autorennen die Kontrolle über sein Auto verlor und die Brücke am Willy-Brandt-Platz massiv beschädigte, zeigt, dass auch in Remscheid immer wieder Autofahrer die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer für einen kleinen Adrenalinrausch aufs Spiel setzen.

    Wer sich auf öffentlichen Straßen Rennen liefert, nimmt immer auch in Kauf, Menschenleben zu gefährden, daher finde ich es sehr gut, dass der Justizminister mit seiner Initiative Lücken im bisherigen Strafrecht schließen will“, so Sven Wolf.

    Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der nun über den Bundesrat zur Debatte in den Bundestag eingebracht werden soll.