Schlagwort: Städte

  • Tarifabschluss macht Altschuldenlösung immer wichtiger

    Tarifabschluss macht Altschuldenlösung immer wichtiger

    Zum Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst im Bund und in den Kommunen erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Tarifeinigung ist ein notwendiger, aber auch ein sehr teurer Kompromiss. Die Kosten wiegen insbesondere für die ohnehin schon stark belasteten Kommunen schwer. Seit Jahren wird ihnen immer mehr aufgebürdet, ohne dafür ausreichend kompensiert zu werden. Das war in der Corona-Pandemie so, als sie erhebliche Millionen ohne Entlastung durch die Landesregierung aufgewendet haben. Und das ist auch aktuell in der Krise durch den Ukraine-Krieg so, in der das Land die Kommunen vor allem bei der Unterbringung von Geflüchteten so gut wie keine eigenen Hilfen aufbringt. Hinzu kommt, dass ihnen die Altschulden wie ein Mühlstein um dem Hals hängen. Da wirkt die Tarifeinigung auf die Kassenlage der Kommunen wie ein zusätzliches Schwergewicht.

    Kommunalministerin Scharrenbach sollte allerdings weniger die Tarifeinigung geißeln und sich endlich einmal an die eigene Nase fassen. Die CDU-geführte Landesregierung schaut den Kommunen seit Jahren dabei zu, wie sie versuchen über Wasser zu bleiben, und wirft ihnen immer wieder einen Amboss zu. Wann, wenn nicht jetzt, wäre es an der Zeit, die Altschuldenfrage zu lösen? Nicht-Handeln ist keine Option mehr. Für Schwarz-Grün aber scheint es das Regierungsmotto zu sein.“

     

  • „Häuser der Ewigkeit“ pflegen – verwaiste jüdische Friedhöfe erhalten

    „Häuser der Ewigkeit“ pflegen – verwaiste jüdische Friedhöfe erhalten

    Foto: Thomas Wunsch

    Dazu habe ich im Plenum gesagt:

    Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNEN und FDP vom 30.03.2023:

    Dazu erklären Daniel Hagemeier, Sprecher der CDU-Fraktion im Hauptausschuss, Sven Wolf, Sprecher der SPD-Fraktion im Hauptausschuss, die Vorsitzende der Grünen Landtagsfraktion Verena Schäffer sowie Dirk Wedel, Sprecher im Hauptausschuss in der FDP-Landtagsfraktion NRW:

    „Jüdische Friedhöfe sind ein unschätzbares Zeugnis der über 1700 Jahre alten Geschichte der Jüdinnen und Juden in Deutschland. Sie zeigen wie und wo Jüdinnen und Juden in Deutschland über die Jahrhunderte gelebt haben, welche Stellung sie in der Gesellschaft hatten, wo und wann sie akzeptiert oder verdrängt und verfolgt waren.

    Aufgrund des Grundsatzes der Unantastbarkeit der Totenruhe haben jüdische Friedhöfe eine hohe religiöse Bedeutung. Im Hebräischen werden sie daher auch „Haus des Lebens“ oder „Haus der Ewigkeit“ genannt. Jüdinnen und Juden waren in Deutschland immer wieder von Ausgrenzung und Vertreibung bis hin zur Shoah betroffen. Für viele jüdische Friedhöfe bedeutet dies, dass es keine jüdischen Gemeinden mehr gibt, die sie pflegen könnten. Nicht zuletzt aus der menschenverachtenden Vernichtungspolitik des Nationalsozialismus erwächst für uns die besondere Verantwortung, diese wichtigen historischen Quellen angemessen zu pflegen.

    Die Kommunen tragen mit Mitteln des Bundes und der Länder Sorge für die Pflege der verwaisten jüdischen Friedhöfe, die zusammen 785.980 Quadratmeter groß sind. Da die derzeit zur Verfügung stehenden Mittel nicht mehr auskömmlich sind – die Pflegepauschale wurde seit 2010 nicht angepasst –, setzen wir mit dem heutigen Beschluss das Signal, dass Bund und Land gemeinsam die Mittel mit dem Haushalt für das Jahr 2024 erhöhen sollten. Die Landesregierung hat den Auftrag, sich in den Verhandlungen mit dem Bund für eine Erhöhung der anteiligen Kostenübernahme einzusetzen. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen steht zu seiner historischen Verantwortung.“

    Antrag „Geschichte für die Zukunft erhalten – Verantwortung für die Pflege verwaister jüdischer Friedhöfe in Nordrhein-Westfalen weiterhin nachkommen“

  • Schwarz-Gelb hält am Bürokratiemonster fest – echte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gibt es nur mit der SPD-Fraktion

    Schwarz-Gelb hält am Bürokratiemonster fest – echte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gibt es nur mit der SPD-Fraktion

     Hierzu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Ankündigung von Schwarz-Gelb ist ein unausgereifter Schnellschuss kurz vor Ende der Legislatur. Fünf Jahre hatte die Landesregierung Zeit, Bürgerinnen und Bürger bei den Straßenausbaubeiträgen spürbar zu entlasten. Was CDU und FDP nun planen, behält ein Bürokratiemonster bei, ohne einen Effekt. Das bisherige aufwändige Fördersystem soll einfach mit angepasster Förderquote fortgesetzt werden. Unter enormem Verwaltungsaufwand müssten Kommunen in diesem System also fällige Straßenausbaubeiträge ermitteln, um dann festzustellen,  dass keine Zahlung notwendig ist. Das unterstreicht, wie undurchdacht die Ankündigung von Schwarz-Gelb ist.

    Zudem ist das schwarz-gelbe Vorgehen rechtlich fragwürdig. Die Straßenausbaubeiträge werden laut Gesetz weiter zu erheben sein. Das möchte die Landesregierung durch eine untergesetzliche Regelung aushebeln. Warum schaffen CDU und FDP die Straßenausbaubeiträge nicht ganz ab? Das ist wesentlich effektiver und verlässlicher als ein undurchsichtiges Fördersystem. Denn was passiert, wenn Fördermittel aufgebraucht sind? Werden die Bürgerinnen und Bürger doch wieder zur Kasse gebeten? Die rechtliche Grundlage bestünde beim Vorgehen von CDU und FDP weiter.

    Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur endgültigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge liegt vor und wird in der kommenden Woche im Plenum abgestimmt. Wenn die Regierungsfraktionen ihre Versprechen ernst meinen, müssen sie unserem Gesetz zustimmen. Ansonsten haben CDU und FDP nicht mehr als Ankündigungspolitik betrieben.

    Zumal es von der CDU zu Beginn der Debatte noch hieß, die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sei ,Freibier für alle‘. Jetzt können die Betroffenen nur hoffen, dass die Landesregierung die Zeche auch wirklich zahlt. Wenn es um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge geht, wissen die Betroffenen sehr wohl, wem sie in dieser Frage am meisten vertrauen können. Alle wissen: Nur durch die SPD-Fraktion wird die Abschaffung auch wirklich Realität.“

  • Kommunen brauchen dringend Entlastung und Unterstützung – Land muss dazu endlich Lösung für Altschuldenproblematik vorlegen

    Kommunen brauchen dringend Entlastung und Unterstützung – Land muss dazu endlich Lösung für Altschuldenproblematik vorlegen

    Dieses Gutachten hat Professor Martin Junkernheinrich, Inhaber des Lehrstuhls für Stadt-, Regional- und Umweltökonomie an der TU Kaiserslautern, im Auftrag der SPD-Fraktion erstellt. Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Viele Kommunen in NRW leiden unter einer enormen Schuldenlast, die ihnen die Luft zum Atmen nimmt. Aktuell rächt es sich besonders, dass die Landesregierung die Städte und Gemeinden damit viel zu lange allein gelassen hat.

    Die Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine schafft enorme Herausforderungen vor Ort. Dabei brauchen die Kommunen jetzt dringend organisatorische Unterstützung und ebenso schnelle finanzielle Hilfe. Es entstehen Kosten für die Unterbringung, die Versorgung in den Schulen und Kitas und die medizinische Betreuung der Geflüchteten. Diese Kosten müssen den Kommunen vollständig erstattet werden. Das ist dringend notwendig. Denn die Kassenlage ist vielerorts ohnehin schon angespannt.

    Knapp 100 der 396 Kommunen in NRW haben bereits jetzt Kassenkredite von 1.000 Euro und mehr pro Einwohnerin und Einwohner. Diese Altschulden sind wie ein Klotz am Bein und nehmen Handlungsspielräume. Die Kommunen befinden sich in einer Vergeblichkeitsfalle – die Schulden sind so hoch, dass sie niemals von den Kommunen alleine abgetragen werden können.

    Die schwarz-gelbe Landesregierung hat – obwohl es anders im Koalitionsvertrag steht – nichts dagegen unternommen. Im Gegenteil: Sie hat den Kommunen im Zuge der Corona-Krise sogar neue Schulden aufgebürdet. Und sie wird weitere Probleme schaffen, wenn sie die Kommunen im Umgang mit der Flüchtlingsbewegung finanziell allein lässt.

    Statt weiterer Belastung ist Entlastung gefragt. Eine Lösung der Altschuldenproblematik duldet keinen Aufschub mehr. Die Landesregierung muss endlich mit einem Konzept auf den Bund zugehen. Denn für eine zeitige Lösung braucht es die Unterstützung des Bundes. Das zeigt das Gutachten von Professor Martin Junkernheinrich. Bei einer Übernahme der Schulden zu 75% durch Bund (50%) und Land (25%) würde eine vollständige Tilgung bei 93 % der Kommunen in 20 Jahren gelingen. Das Gutachten belegt also, wie effektiv ein  gemeinsames Vorgehen wäre. Doch einfach auf Berlin zu warten, wird nicht reichen. Die Landesregierung muss selbst handeln und einen Vorschlag machen. Denn mit steigenden Zinsen schließt sich das Zeitfenster für eine Lösung. Abwarten ist keine Option. Schließlich ist die Zukunft der Kommunen die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder. Ihnen sind wir es schuldig, sie endlich von der Last der kommunalen Altschulden zu befreien.“

  • Mehr gutes und bezahlbares Wohnen ermöglichen – Land muss Blockade gegen Baulandmobilisierungsgesetz aufgeben

    Mehr gutes und bezahlbares Wohnen ermöglichen – Land muss Blockade gegen Baulandmobilisierungsgesetz aufgeben

    Foto: Danielle Schäfer

    Hierzu erklärt Andreas Becker, baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Landesregierung muss deutlich mehr für guten und bezahlbaren Wohnraum in Nordrhein-Westfalen tun. Das bestätigt die schriftliche Anhörung zum Baulandmobilisierungsgesetz einmal mehr.

    Das Baulandmobilisierungsgesetz wurde im Mai vom Bundestag beschlossen. Es gibt den Kommunen zahlreiche vor allem planungsrechtliche Instrumente an die Hand, um Bauland zu mobilisieren. Ebenso ermöglicht es, zügiger mit der Bebauung eines Grundstücks zu beginnen und auch die Interessen der Mieterinnen und Mieter zu schützen. Angesichts von explodierenden Mieten, mangelndem Wohnraum und immensem Baubedarf ist das ein wichtiges Instrument. Die Landesregierung nutzt es nicht ausreichend.

    Im Gegenteil: Die Landesregierung hat maßgeblich dafür gesorgt, dass ein Teil der Regelungen nur in 18 von 396 Kommunen in NRW umgesetzt werden kann, die ausweislich der Mieterschutzverordnung des Landes NRW über einen angespannten Wohnungsmarkt verfügen. Diese Beschränkung auf wenige Kommunen geht an der Realität vorbei. Denn die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist in deutlich mehr Gemeinden angespannt. Doch die Landesregierung hat wichtige Teile der bundesrechtlichen Möglichkeiten einfach ausgehebelt. Das kommt einer Blockade gleich.

    Die Landesregierung verweigert den Kommunen damit vielfach, erweiterte, preislimitierte Vorkaufsrechte für brachliegende Grundstücke auszuüben. Ebenso nimmt das Land vielen Kommunen die Möglichkeit, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu erschweren. Dabei ist das ein gutes Instrument, um rasant steigenden Mieten entgegenzuwirken. Die Leidtragenden der Haltung der Landesregierung sind die 10 Millionen Mieterinnen und Mieter in NRW.

    Die Stellungnahmen der Kommunen bestärken unsere Auffassung, die Gebietskulissen zu verändern und zu erweitern. Jetzt liegt es an CDU und FDP, mit uns die Landesregierung zu entsprechendem Handeln aufzufordern, damit bundesgesetzliche Regelungen in ganz NRW ihre positiven Wirkungen entfalten.“

     

  • Für das tatenlose Zusehen der Landesregierung in der 4. Corona-Welle fehlt mir jedes Verständnis

    Für das tatenlose Zusehen der Landesregierung in der 4. Corona-Welle fehlt mir jedes Verständnis

    Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

    Nun springt wieder einmal die Stadt ein und organisiert mit einem improvisierten Impfzentrum die Impfungen. Es ist unverantwortlich, dass die Landesregierung erneut die Impfungen in die Hände der Kassenärztlichen Vereinigung gelegt hat, die damit Ärzte, deren Mitarbeiter und Patienten heillos überfordert.

    Die 7-Tage-Inzidenz ist in der aktuellen vierten Welle auf einem Höchststand, die Zahl der Patienten in den Kliniken in NRW nimmt stetig zu – auch die Zahl der Todesfälle steigt. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion im Landtag NRW einen 10-Punkte-Plan vorgelegt, um sicher durch den Winter zu kommen, ohne wieder alles runter zu fahren.

    In dieser Situation darf die Landesregierung nicht mehr weiter tatenlos zusehen und abwarten. Es muss zügig eine niedrigschwellige Infrastruktur für Impfangebote geben.

    Es gibt Instrumente, die genutzt werden können. Dazu gehört auch die Einführung einer konsequenten 2G-Regel. Dazu hat sich die Landesregierung bisher nicht durchringen können. Der Experten-Rat Corona muss dringend wieder aktiviert werden und der Landtag dieses Mal in die Beratungen eingebunden werden.

    Genauso fehlt mir das Verständnis, dass die Landesregierung die Maskenpflicht an den Schulen aufgehoben hat, obwohl dort gerade vielen jüngeren Schülerinnen und Schülern noch gar keine Impfangebote erhalten können.

     

  • Kommunen müssen beim Wiederaufbau vom Land auch personell unterstützt werden

    Kommunen müssen beim Wiederaufbau vom Land auch personell unterstützt werden

    Demnach soll die Wiederanschaffung zerstörter Kraftfahrzeuge nicht förderfähig sein und auch Maßnahmen der Kommunen zum Schutz vor künftigen Hochwassern nicht finanziert werden. Hinzu kämen technische Probleme bei der Antragstellung, die vielerorts zu chaotischen Zuständen geführt haben sollen.

    Hierzu erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Der Wiederaufbau in den Hochwassergebieten ist ohne Zweifel eine herausfordernde Aufgabe. Umso wichtiger ist es, dass die Kommunen vor Ort und die zuständigen Behörden mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet werden, um diese Herausforderung auch bewältigen zu können. Tatsächlich gibt es von der Landesregierung bisher aber noch keinerlei personelle Unterstützung – sehr zum Ärger und zum Nachteil der betroffenen Menschen. Die Kommunen müssen sich wieder selbst helfen – mit interkommunaler Solidarität oder zum Teil sogar mit Zeitarbeit. Das Land muss daher jetzt schleunigst mit Personal nachsteuern. Schließlich hat die Landesregierung seit Beginn der Legislaturperiode über 1.000 neue Stellen in der Ministerialbürokratie geschaffen. Schnelle Hilfen sind wichtig, sie müssen aber auch rechtzeitig ankommen können. Hier gibt es noch erheblichen Nachholbedarf – auch mit Blick auf die Förderrichtlinie. Der Winter steht bald vor der Tür, da muss der Wiederaufbau höchste Priorität haben.“

  • Landesregierung macht Erfolge der Städte und Gemeinden im Kampf gegen Spielhallen und Wettbüros zunichte

    Landesregierung macht Erfolge der Städte und Gemeinden im Kampf gegen Spielhallen und Wettbüros zunichte

    Trotz Warnung von vielen Experten und von Städten und Gemeinden haben CDU und FDP mit ihrer Mehrheit ein Umsetzungsgesetz zum Glücksspielvertrag beschlossen.  Damit kürzt jetzt NRW die Abstandsflächen zwischen den Spielhallen. Wo bislang nur eine Spielhalle stand, dürfen jetzt drei stehen.

    Mit diesen Regelungen dürfen durch Fristverlängerungen drei Spielhallen als sogenannte Verbundspielhallen unter einem Dach betrieben werden. Neu ist, dass Spielhallen und Wettbüros nach einer Zertifizierung zukünftig statt 350 Metern nur noch 100 Meter Abstand untereinander einhalten müssen.

    Mit diesem Gesetz haben die Betreiber der Spielhallen und Wettbüros den Kampf gegen die Kommunen gewonnen – mit Unterstützung von CDU und FDP.

    Wir haben versucht, mit einem Änderungsantrag die derzeit gültige Abstandsregelung von 350 Metern beizubehalten und nur eine Spielhalle pro Standort zuzulassen. Denn durch die Neuregelung wird der erfolgreiche Einsatz der Städte und Gemeinden torpediert. Den Antrag haben CDU und FDP aber abgelehnt.

    Aus Leerständen könnten jetzt Spielhallen werden. Nun müssen wir auf Städte-Ebene schauen, dass das nicht so kommt und ein besonderes Auge auf Straßen mit Leerstand haben – wie etwa in Remscheid die untere Alleestraße. Das hätte mit einer besseren Gesetzeslage auf Landesseite von vornherein verhindert werden können. Auch Radevormwald hat in den letzten Jahren viele Maßnahmen ergriffen, um die Innenstadt schöner zu machen und Leerstände in den Griff zu bekommen.

  • Mehr Bauland für mehr Kommunen mobilisieren – jetzt ist die Landesregierung am Zug

    Mehr Bauland für mehr Kommunen mobilisieren – jetzt ist die Landesregierung am Zug

    Foto: Jürgen Rübig auf Pixabay

     

    Hierzu erklärte Andreas Becker, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

    „Der Bundesrat hat heute das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Dafür hat sich die SPD-Bundestagsfraktion lange eingesetzt. Das Gesetz sieht in vielen Rechtsbereichen deutliche Verbesserungen vor, was die Bedingungen für Wohnungsbau, Mieterschutz und Stadtentwicklung angeht. Jetzt ist die Landesregierung am Zug und muss das Bundesgesetz zeitnah für die vielen Kommunen in NRW nutzbar machen.

    Die neuen Eingriffsmöglichkeiten für die Kommunen vor Ort sind darauf gerichtet, die Versorgung der Bevölkerung mit gutem und bezahlbaren Wohnraum zu fördern. Einzelne Regelungen richten sich beispielsweise gegen Grundstücksspekulationen zulasten des Wohnungsbaus, für den Erhalt gewachsener Bewohnerstrukturen in Ortsteilen und Wohnquartieren und für die Belebung unserer Innenstädte.

    Hierbei kommt den Kommunen vor Ort eine entscheidende Rolle zu. Daher darf die Landesregierung der Anwendung des Baulandmobilisierungsgesetzes für die Kommunen nicht im Wege stehen.

    Die bisherige Festlegung von angespannten Wohnungsmärkten würde viele der neuen Möglichkeiten auf 18 von 396 Kommunen in NRW beschränken und große Chancen für neuen Wohnraum ungenutzt lassen. Damit möglichst viele Kommunen in NRW von den neu geschaffenen Instrumenten profitieren können, ist die Landesregierung jetzt am Zug: Sie muss die Gebietskulissen für angespannte Wohnungsmärkte auf einer wissenschaftlich fundierten Basis realitätsnah neu bestimmen. Sonst werden viele neue Chancen für mehr Wohnraum in NRW ungenutzt bleiben.“

     

  • Kita-Gebühren müssen vollständig erstattet werden – Solidarität der Landesregierung aber nur auf zwei Monate beschränkt

    Kita-Gebühren müssen vollständig erstattet werden – Solidarität der Landesregierung aber nur auf zwei Monate beschränkt

    Seit Jahresbeginn sind die Kindertageseinrichtungen, die Tagespflege und die offenen Ganztagsschulen (OGS) nur eingeschränkt geöffnet – teilweise sogar ganz geschlossen. Mit Inkrafttreten der Notbremse sind die Einrichtungen in vielen Städten und Gemeinden wieder auf Notbetreuung umgestiegen.

    „Viele Familien stemmen seit dieser Zeit die Betreuung ihrer Kinder neben ihrem Beruf und stehen unter großer Belastung. Das wird aus den Schilderungen der Eltern, die mich von vielen Seiten – auch über die Stadtschulpflegschaft in Remscheid – erreicht haben, deutlich. Hinzu kommt oft eine zusätzliche finanzielle Belastung durch Einkommenseinbußen infolge von Kurzarbeit oder gar Jobverlust einerseits sowie zusätzliche Kosten für homeoffice und homeschooling andererseits. Das bringt Eltern an ihre Grenzen. Und gleichzeitig müssen sie weiter Elternbeiträge bezahlen.

    Für eine Betreuung, die man nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen kann, die vollen Beiträge zu zahlen, das kann man niemanden vermitteln. Familien stehen in dieser Zeit unter besonderem Druck. Da ist es das Mindeste, sie von Beiträgen für eine Leistung zu befreien, die nicht in Anspruch genommen werden kann“, kommentiert Wolf die Weigerung der Landesregierung, die Beiträge vollständig zu erstatten.

    Familienminister Joachim Stamp hat den kommunalen Spitzenverbänden angeboten, die Beiträge lediglich für zwei Monate zu erstatten. Das Angebot des Ministers steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass im laufenden Kindergartenjahr darüber hinaus keine weitere Erstattung erfolgt.

    „Seit Jahresbeginn ist die Betreuung eingeschränkt und gerade wird in den Einrichtungen wieder auf Notbetreuung umgestellt. In dieser Zeit ein solches Angebot zu unterbreiten, grenzt an Erpressung und missachtet die Situation in vielen Familien. Wieder wird den Familien eine große Solidarleistung abverlangt. Wie lange, lässt sich jetzt noch nicht sagen. Die Solidarität der Landesregierung ist hingegen auf maximal zwei Monate begrenzt, wovon CDU und FDP auch maximal die Hälfte der Kosten übernehmen wollen. Für alles weitere sollen Familien und Kommunen ins Risiko gehen“, so Wolf.

    Die kommunalen Spitzenverbände haben das Angebot bereits als „unzureichend“ zurückgewiesen und kritisieren die Verweigerungshaltung der Landesregierung. Es brauche laut Wolf jetzt eine klare Entscheidung des Ministerpräsidenten: „Der Ministerpräsident kann die Familien nicht weiter im Stich lassen. Das Geld für eine vollständige Erstattung ist da. Der 25 Milliarden Euro schwere Rettungsschirm des Landes ist genau für solche Fälle aufgelegt worden.“