Kita-Gebühren müssen vollständig erstattet werden – Solidarität der Landesregierung aber nur auf zwei Monate beschränkt

Seit Jahresbeginn sind die Kindertageseinrichtungen, die Tagespflege und die offenen Ganztagsschulen (OGS) nur eingeschränkt geöffnet. Viele Familien stemmen seit dieser Zeit die Betreuung ihrer Kinder neben ihrem Beruf und stehen unter großer Belastung. Und gleichzeitig müssen sie weiter Elternbeiträge bezahlen. Da ist es das Mindeste, sie von Beiträgen für eine Leistung zu befreien, die nicht in Anspruch genommen werden kann.

Sven Wolf sitzt locker auf einer Treppe im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Sven Wolf, am