Schlagwort: Sachverständige

  • Anhörung zeigt: Staat muss endlich aktivere Rolle in Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs bei den Kirchen spielen

    Anhörung zeigt: Staat muss endlich aktivere Rolle in Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs bei den Kirchen spielen

    Foto: Tobias-C.-Wahl auf Pixabay

    Hierzu erklären Sven Wolf, Sprecher der SPD-Fraktion im Hauptausschuss, Dennis Maelzer, Sprecher der SPD-Fraktion für Kinderschutz und Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    Sven Wolf:

    „Die heutige Anhörung war sehr wichtig, denn sie hat das Thema des Missbrauchs in den Kirchen im Landtag in den Mittelpunkt gerückt. Das hat einen hohen symbolischen Stellenwert besonders für die Opfer. Das Thema treibt mich gerade mit Blick auf die Kirchen mit brennender Sorge um. Die sachliche Debatte hat sehr klar gezeigt: Es gibt weiterhin Defizite bei der Aufarbeitung, der persönlichen Gerechtigkeit und der Änderung der Strukturen, besonders bei der katholischen Kirche. Das Vertrauen in die moralische Integrität der Kirchen hat schweren Schaden genommen. Das haben die Sachverständigen in der Anhörung betont. Unser Antrag wurde vor diesem Hintergrund einhellig begrüßt. Es muss hier mehr geschehen, Kirche selbst ist dies den Opfern schuldig. Der Staat muss hier endlich eine aktivere Rolle auch bei den Kirchen spielen.“

    Dennis Maelzer:

    „Wir wollen, dass eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung der sexualisierten Gewalt eingesetzt wird. Zudem muss Nordrhein-Westfalen jetzt beginnen, die Rolle eines Kinderschutzbeauftragten auszugestalten, der Betroffene in ihren Anliegen unterstützt. Es wurde aber ebenso deutlich, dass Betroffene eine eigenständige Rolle in der Aufarbeitung benötigen. Ihr individuelles Wissen ist wichtig, um daraus zu lernen und Veränderungen zu schaffen. Auch dafür braucht es geeignete Strukturen.“

    Sonja Bongers:

    „Wir wurden in unserer Auffassung bestätigt, wie wichtig es ist, dass der Druck zur rechtlichen Aufarbeitung dieser Fälle, hinter denen immer ein tragisches persönliches Schicksal steht, ungebrochen aufrechterhalten wird. Hierfür werden wir uns auch in Zukunft mit Nachdruck und ohne Tabus einsetzen.“

  • Landesregierung muss das Sicherheitsrisiko der Geldautomatensprengungen in den Griff bekommen

    Landesregierung muss das Sicherheitsrisiko der Geldautomatensprengungen in den Griff bekommen

    Zusätzlich sind durch die Sprengungen Sachschäden in Höhe von mehreren Millionen Euro entstanden. Bei den Tätern handelt es sich um zumeist aus den Niederlanden stammende Banden aus dem Großraum Amsterdam-Utrecht.

    Hierzu erklärt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Täter gehen bei den Sprengungen von Geldautomaten immer brutaler und rücksichtsloser vor. Sie nutzen auch zerstörerischen Festsprengstoff für ihre Taten und gefährden damit wissentlich das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Anwohnenden und Passanten. Durch umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen der niederländischen Banken weichen die Täter immer öfter auch nach Nordrhein-Westfalen aus. Nordrhein-Westfalen ist somit deutschlandweit zum Brennpunkt bei den Automatensprengungen geworden.

    Die heutige Anhörung zeigt die Brisanz dieses Kriminalitätsphänomens noch einmal deutlich auf. Die Sachverständigen begrüßen unsere Anregungen für eine Ausweitung von technischen Schutzmaßnahmen. Insbesondere der verstärkte Einsatz von Techniken, die im Falle einer Sprengung Geldnoten verkleben und damit unbrauchbar machen, wurde als vielversprechend angesehen. Einig waren sich die Experten außerdem, dass insbesondere eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden ein Schlüssel zum Erfolg sein kann. Weniger Automaten aufzustellen und damit vor Kriminellen zurückzuweichen wäre hingegen ein falsches Signal.

    Jetzt ist die Landesregierung am Zug und muss endlich handeln. Entgegen der von Innenminister Reul immer wieder vorgetragenen ‚Null-Toleranz-Strategie‘ ist hier nämlich eine gefährliche Sicherheitslücke in NRW entstanden. Die Täter dürfen nicht länger das Gefühl haben, in Nordrhein-Westfalen leichte Beute machen zu können.“

  • Sven Wolf: Krankenhausplan muss öffentlich debattiert werden

    Sven Wolf: Krankenhausplan muss öffentlich debattiert werden

    Vor dem Hintergrund der heutigen (09.12.2020) Anhörung zum Gesetzentwurf „Drittes Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (17/11162)“ erklärt Sven Wolf, Landtagsabgeordneter für Remscheid und Radevormwald.

    „Die Sachverständigenanhörung hat deutlich gemacht, wie intransparent sich das bisherige Gesetzgebungsverfahren für den neuen Krankenhausplan Nordrhein-Westfalens darstellt. Der Prozess läuft hinter geschlossenen Türen ab. Eine Einbindung aller relevanten Akteure und Verbände fand von Anfang an nicht statt. Auch die Bürgerinnen und Bürger, die maßgeblich von einer Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft betroffen sein werden, wurden nicht mit einbezogen.

    Das weitere Verfahren muss zwingend öffentlich debattiert werden, damit die Bevölkerung mitgenommen wird. Völlig unverständlich ist mir auch, dass die neue Krankenhausplanung schnell durchgepeitscht werden soll, obgleich die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Versorgungssystem in keiner Weise ausgewertet wurden und sich im Gesetzentwurf auch nicht wiederfinden.

    Zurecht haben einige der Sachverständigen darauf hingewiesen, dass der Plan viel zu verfrüht kommt und die Krankenhausstruktur von NRW nicht mitten in der Pandemie umgeworfen werden kann. Schließlich wurde die Reform der Krankenhauslandschaft auch mit einem vermeintlichen Kapazitätsüberhang in ländlicheren Regionen wie etwa Radevormwald begründet, aber auch die Kliniklandschaft in Remscheid kann davon betroffen sein. Corona zeigt aber gerade in der 2. Welle, dass Kapazitäten schnell erschöpft sind und im Ernstfall von größter Relevanz werden können.

    Wir unterstützen daher die Volksinitiative „Gesunde Krankenhäuser in NRW – für ALLE!“, die ein patientenorientiertes, barrierefreies, wohnortnahes und bedarfsgerechtes, gemeinwohlorientiertes Gesundheitswesen fordert.“

  • CDU und FDP lassen Unterstützung für mehr Flugsicherheit vermissen!

    CDU und FDP lassen Unterstützung für mehr Flugsicherheit vermissen!

    Hierzu sagt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die derzeitige Situation, nach der private Sicherheitsunternehmen für die Luftsicherheitskontrollen an Flughäfen zuständig sind, weist zahlreiche Mängel auf.

    Die Flugsicherheit ist jedoch ein viel zu sensibler Bereich, um Mängel und Nachlässigkeiten hier in Kauf zunehmen. Nahezu alle Sachverständigen – insbesondere auch die Vertreter der Polizei – haben deshalb unsere Forderung nach Rückübertragung der Luftsicherheitskontrollen in staatliche Hände unterstützt.

    Dies würde die Einhaltung hoher Standards immer noch am besten gewährleisten.
    Leider will die Regierungskoalition das Thema offenbar weiterhin nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit angehen. Das Abstimmungsverhalten von CDU und FDP ist jedenfalls sachlich nicht mehr nachvollziehbar!“

     

  • Lennard Walker: Mein Verwaltungspraktikum bei Sven Wolf

    Lennard Walker: Mein Verwaltungspraktikum bei Sven Wolf

    Grund für meine Arbeit im Büro des Remscheider Landtagsabgeordneten war das Verwaltungspraktikum, das im Rahmen des Jurastudiums absolviert werden muss.

    Zu meinen Aufgaben zählte unter anderem die Auswertung und Zusammenfassung von Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesentwürfen. Besonders aktuell war in meiner Zeit das Veranstaltungsgesetz, das das Anmelden und Abhalten von größeren Veranstaltungen erleichtern soll und auch die Gemeinden entlasten soll, sowie das neu geplante Polizeigesetz in NRW.

    Sachverständige aus verschiedenen Branchen ließen dem Landtag ihre Einschätzungen, sowohl auf inhaltlicher Ebene, als auch auf juristischer Ebene zukommen. Die oft langen Schreiben mussten dann analysiert werden, so dass klar wird, welche Hauptargumente der Sachverständige für oder gegen einen Gesetzesvorschlag nennt. Dadurch wurde mir bewusst, wie viel kleinteilige Arbeit hinter einem beschlossenen Gesetz steht, das rechtlich und inhaltlich auf sicheren Beinen steht.

    Im Landtag konnte ich Sven Wolf auch mit zu den Ausschüssen begleiten: Hier findet quasi das „Plenum im Kleinen“ statt und die verschiedenen Fraktionen beraten in Fachgremien über Anträge und Gesetzesentwürfe. In den Ausschüssen fanden auch die mündlichen Anhörungen von Sachverständigen statt, so dass offen gebliebene Fragen aus den Stellungnahmen geklärt werden konnten. Außerdem konnte zu einzelnen Sachverhalten die Landesregierung befragt werden und im Anschluss an die Debatten über eine Beschlussempfehlung für das Plenum abgestimmt werden. Passend zu meinem Studium begleitete ich Sven Wolf zum Rechts- und Innenausschuss.

    Einen weiteren großen Teil der Arbeit machten Außentermine aus. So lernte ich Remscheid in meiner Praktikumszeit gut kennen und konnte einige lokalpolitisch, aber auch landespolitisch relevante Veranstaltungen besuchen.

    Zudem kam ich zu Treffen mit der Präsidentin des Sozialgerichtes in Köln, dem Bund Deutscher Kriminalbeamten und der Wasserschutzpolizei mit. Hier erlebte ich die Auswirkungen von politischen Entscheidungen auf die Verwaltung.

    Daneben lernte ich mehr über die Abläufe und Gepflogenheiten des Landtages und traf immer wieder auf Dinge, die ich so zwar in der Theorie innerhalb des Studiums gelernt habe, praktisch jedoch noch nicht erleben konnte.

    Vielen Dank für die tolle Möglichkeit und die spannenden Impressionen, die ich erhalten konnte.

  • Warnhinweise ernst nehmen – Landesregierung darf kein verfassungswidriges Polizeigesetz im Eiltempo durchpeitschen!

    Warnhinweise ernst nehmen – Landesregierung darf kein verfassungswidriges Polizeigesetz im Eiltempo durchpeitschen!

    Dazu erklärte Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die heutige Anhörung hat noch einmal verdeutlicht, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung insbesondere im Hinblick auf den neuen Begriff der ,drohenden Gefahr‘ und die Ausdehnung der Möglichkeiten zur präventiven Ingewahrsamnahme großen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Deshalb darf dieser Gesetzentwurf auch nicht im Eiltempo durch den Landtag gepeitscht werden, sondern bedarf einer sorgfältigen Beratung und einer verfassungskonformen Anpassung. Wir fordern Innenminister Herbert Reul dazu auf, die entsprechenden Ergebnisse der heutigen Sachverständigenanhörung im Innenausschuss nicht zu ignorieren.

    Unsere Polizei braucht ein Polizeigesetz, das die Sicherheit in unserem Land erhöht und nicht Unsicherheit schafft! Wenn im Innenausschuss des Landtags renommierte Sachverständige die Auffassung vertreten, dass der Gesetzentwurf von Innenminister Reul verfassungswidrig ist, müssen wir diese Warnhinweise unbedingt ernst nehmen! Wir dürfen unsere Polizeibeamtinnen und – beamte nicht mit einem  Gesetz auf Streife schicken, das gegen Grundprinzipien unserer Verfassung verstößt. Denn das schafft nur Unsicherheit, für die die Polizeibeamten letztendlich ihren Kopf hinhalten müssen.

    Die SPD-Fraktion ist bereit, alles mitzutragen, was die Sicherheit erhöht und unsere Verfassung achtet. Deshalb appellieren wir an Innenminister Reul, unser Gesprächsangebot anzunehmen. Wir arbeiten gerne an einem guten und mit unserer Rechtsordnung im Einklang stehenden Polizeigesetz mit.“

     

  • Nadja Lüders/Sven Wolf: „Wir modernisieren den Strafvollzug“

    Dazu erklären Nadja Lüders, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, und der rechtspolitische Sprecher Sven Wolf:

    Nadja Lüders: „Die Anhörung hat eindeutig gezeigt, dass wir mit dem Entwurf der Landesregierung auf dem richtigen Weg sind, den Strafvollzug in unserem Land zu modernisieren und nachhaltig zu verbessern. Insbesondere das klare Bekenntnis zu einem aktivierenden Behandlungsvollzug wurde einhellig begrüßt. Die Regelungen zur opferbezogenen Vollzugsgestaltung wurden als positiv und vorbildlich gestaltet hervorgehoben. Sie trügen dazu bei, die Ängste der Opfer nach der Straftat zu überwinden oder wenigstens abzubauen.“

    Sven Wolf: „Wir werden im weiteren parlamentarischen Verfahren nun die Aufgabe haben, die Stellungnahmen der Sachverständigen im Einzelnen auszuwerten. Besonders wichtig sind uns hierbei auch die Ausführungen hinsichtlich eines effektiven, früh beginnenden Übergangsmanagements vom Strafvollzug in die Freiheit. Nur so können wir eine nachhaltige soziale (Re-)Integration gewährleisten.“

  • NRW macht seine Hausaufgaben

    NRW macht seine Hausaufgaben


    Am 20. Februar 2013 berieten externe Sachverständige und der Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags über den rot-grünen Gesetzesentwurf zur Sicherungsverwahrung. Seit dem Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011 muss der Vollzug der Sicherungsverwahrung durch Bund und Länder bis zum 31. Mai 2013 neu geregelt werden.

    Das Ziel dürfe nicht die soziale Exklusion, sondern müsse die soziale Inklusion sein, machte Claudia Gelber als Vertreterin des Landesvollzugsbeauftragten NRW deutlich. Wichtig sei, dass das „Abstandsgebot“ eingehalten werde. Demnach muss sich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung von der der Strafhaft deutlich unterscheiden, wie das Bundesverfassungsgericht fordert.