Schlagwort: Rechtsausschuss

  • SPD bringt Debatte zum Unternehmensstrafrecht erneut in den Landtag ein

    SPD bringt Debatte zum Unternehmensstrafrecht erneut in den Landtag ein

    Bereits zu Beginn des sogenannten Dieselskandals forderte das Manager Magazin im Oktober 2015 auch in Deutschland ein Unternehmensstrafrecht einzuführen. Die bisherigen Initiativen aus NRW in den vergangenen Wahlperioden sind am Widerstand der CDU im Bund gescheitert. Nach langer Debatte hat sich nunmehr in der Rechtswissenschaft und in der öffentliche Meinung ein Klima gebildet, dass bereit ist für diesen mutigen Schritt des Gesetzgebers.

    Deutschland nimmt damit auch weiterhin eine Außenseiterrolle ein. In fast allen Ländern Europas gibt es inzwischen ein Strafrecht, das sicherstellt, dass auch Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden können. Heute können Firmen und juristische Personen nur nach den Regeln des Ordnungswidrigkeitengesetzes zur Verantwortung gezogen werden. Kurz und knapp: Falsch parken oder ein Schaden für tausende Verbraucher und Käufer von Dieselfahrzeugen – für beides gibt es maximal ein Knöllchen. Das ist ein falsches Signal für die vielen ehrlichen Unternehmen in Deutschland.

    Die Fachdiskussion hierzu ist schon viele Jahre alt. Bereits in den 1950er Jahren hatte sich der Deutsche Juristentag mit dem Thema beschäftigt, ob sich auch juristische Personen strafbar machen können. Erst der frühere NRW-Justizminister Thomas Kutschaty hat dieses Thema wieder auf die Tagesordnung gebracht und mit einem eigenen NRW-Gesetzentwurf sich in die Debatte eingebracht. In vielen Vorträgen hat mein Kollege Thomas Kutschaty für diese Initiative geworben.

    Wir haben im Arbeitskreis Recht der SPD-Landtagsfraktion daher nochmal unsere Forderungen und Kritikpunkte formuliert und in die Diskussion eingebracht. Im Landtag haben wir daher erneut eine Debatte eingefordert und werden diese nunmehr im zuständigen Rechtsausschuss fortsetzen.

     

     

  • NRW macht seine Hausaufgaben

    NRW macht seine Hausaufgaben


    Am 20. Februar 2013 berieten externe Sachverständige und der Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags über den rot-grünen Gesetzesentwurf zur Sicherungsverwahrung. Seit dem Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011 muss der Vollzug der Sicherungsverwahrung durch Bund und Länder bis zum 31. Mai 2013 neu geregelt werden.

    Das Ziel dürfe nicht die soziale Exklusion, sondern müsse die soziale Inklusion sein, machte Claudia Gelber als Vertreterin des Landesvollzugsbeauftragten NRW deutlich. Wichtig sei, dass das „Abstandsgebot“ eingehalten werde. Demnach muss sich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung von der der Strafhaft deutlich unterscheiden, wie das Bundesverfassungsgericht fordert.

  • Sven Wolf: Herr Biesenbach, wir laden zur sachlichen Debatte ein!

    Sven Wolf: Herr Biesenbach, wir laden zur sachlichen Debatte ein!

    „Die Misshandlungsvorwürfe an der Justizvollzugsschule in Wuppertal müssen vollständig aufgeklärt werden. Das ist nicht nur in unser aller Interesse, sondern gerade auch im Interesse der künftigen Anwärter, die auf der JVS in Wuppertal ausgebildet werden.

    Der Minister hat sofort und ohne Zögern nach Bekanntwerden der Vorwürfe reagiert. Zurzeit werden in allen Justizeinrichtungen des Landes Erfahrungen mit Misshandlungen abgefragt. Wir brauchen eine vollständige Aufklärung – die Schnellschüsse des Herrn Biesenbach sind nicht hilfreich: Eine Wertung vor Abschluss der Ermittlungen oder gar ein Fordern von personellen Konsequenzen bringt uns nicht weiter.

    Im Rechtsausschuss haben wir die Opposition heute zu einer Debatte eingeladen. Ich würde gern spätestens nach Abschluss der Ermittlungen neue Ideen für den Vollzug und klare Werte im Umgang mit den Beschäftigen und Insassen dort diskutieren. Wir brauchen charakterstarke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzug in NRW, die Tag für Tag ein verbindliches Wertgerüst in die Justizvollzugsanstalten unseres Landes vermitteln.“

  • Rechtsausschuss tagte in der JVA Werl

    Rechtsausschuss tagte in der JVA Werl

    Rechtsausschuss des Landtags in einer auswärtigen Sitzung in der JVA Werl
    Der Rechtsausschuss des Landtags in einer auswärtigen Sitzung in der JVA Werl

    Zu Beginn fand ein Rundgang durch die Anstalt statt: „Bei diesem Rundgang unter fachkundiger Erläuterung durch den Leiter der JVA Herrn Skirl haben wir uns über die Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen in der Justizvollzugsanstalt und die Besonderheiten der Sicherheitsverwahrung informiert“, schildert Sven Wolf, Sprecher der SPD im Rechtsausschuss.
    „Wir sahen uns dort die JVA-eigenen Betriebe an: Schreinerei, Bäckerei und Metallverarbeitung. Neben einer Besprechung mit dem Anstaltsarzt und dem Psychologen stand auch ein ausführliches Gespräch mit der Gefangenenmitverantwortung und dem Personalrat auf der Tagesordnung. Als stellvertretender Vorsitzender der Vollzugskommission werde ich mich auch in Zukunft mit der Situation der Inhaftierten beschäftigen.“


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