Schlagwort: Mittel

  • Landesregierung streicht KOMM-AN-Mittel

    Landesregierung streicht KOMM-AN-Mittel

    Bei der Haushaltsberatung im Land geht es nicht nur um Zahlen. Jede Kürzung im Land hat eine konkrete Geschichte und ein Gesicht vor Ort. Daher habe ich alle Träger gebeten, mir zu berichten, welche Auswirkung die Streichungen der Landesregierung vor Ort konkret haben.

    Das Gespräch mit vielen Haupt- und Ehrenamtlichen der Trägergemeinschaft KOMM-AN hat mich besonders bewegt. Ihre Wut, ihre Enttäuschung ist verständlich. Wir müssen uns jetzt alle gemeinsam stark machen, damit dieser Kahlschlag nicht kommt.

    Alle sind hier in großer Sorge. Beschäftigte und Ehrenamtliche in Organisationen und Vereinen, deren Aufgabe es ist, zu helfen und Menschen zu begleiten. Denn viele Menschen sind auf Unterstützungsangebote angewiesen, um unser Miteinander und unsere Regeln in unserer Stadt zu lernen. Wenn hier Beratungsangebote und Projekte wegfallen, geht vieles zu Bruch, was sich später nicht mehr wieder kitten lässt. Dann ist das Angebot einfach nicht mehr da. Dann sind die Menschen nicht mehr da, die darin kompetent sind.

    Das betrifft Nachhilfe und Unterrichtskurse, Möglichkeiten der Begegnung wie Frauencafés, Sprachcafés und Spielenachmittage und auch Fortbildung für Ehrenamtliche, also Unterstützung für die Unterstützer. Hier geht es auch um Sachkosten und Mietzuschüsse, ohne die es keine Räume für Angebote und keine Materialien zum Verteilen oder Spielen gibt.

    Die Landesregierung will in NRW-Weit insgesamt 7 Millionen bei den KOMM-AN-Fördermitteln ersatzlos streichen. Wir haben am letzten Dienstag in der SPD-Landtagsfraktion einstimmig unser erstes Änderungspaket zum Haushalt beschlossen: Im Mittelpunkt steht darin die Rücknahme der Kürzungen im Sozialbereich und bei den Familien. Nordrhein-Westfalen war immer das Land des Zusammenhalts und der sozialen Gerechtigkeit und wir wollen, dass das so bleibt.

    Auch der Integrationsrat in Remscheid hat in seiner Resolution Alarm geschlagen und warnt besonders bei Kürzungen bei den Hilfen für geflüchtete junge Menschen.

    Hass und Hetze nehmen zu, daher brauchen wir mehr Zusammenhalt. Jetzt dort zu sparen, wo Vorurteile abgebaut werden, ist absolut falsch. Wir brauchen diese Netzwerke. Zugewanderte und Alteingesessene wachsen in Remscheid gut zusammen, weil es viel Unterstützung gibt. Das Ehrenamt baut hier stabile Brücken zwischen Kulturen und Menschen. Das ist ein Pluspunkt für unser Remscheid als eine Stadt mit Vielfalt, wo viele Nationalitäten im Alltag gemeinsam tüchtig und kreativ unser Stadtleben gestalten. Das soll auch so bleiben.

    Letzte Woche demonstrierten bei uns in Düsseldorf 32.000 Menschen lautstark gemeinsam mit den Wohltätigkeitsverbänden gegen die geplanten Sozialkürzungen. „NRW bleib sozial!“ mahnten sie. Dem können wir uns nur alle anschließen! Da waren viele aus der Trägergemeinschaft KOMM AN NRW dabei.

  • Unterstützungspaket für ehrenamtliche Initiativen in der Corona-Krise

    Unterstützungspaket für ehrenamtliche Initiativen in der Corona-Krise

    Das Land hat heute verkündet, dass es zur Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise über eine Million Euro bereitstellen will. Unterstützt werden sollen damit insbesondere die Hilfsangebote der Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine vor Ort, die sich für ältere und vorerkrankte Bürgerinnen und Bürger einsetzen.

    „Damit kann die ehrenamtliche Arbeit in der Krise erleichtert werden und noch besser laufen,“ so Wolf.. „Ein erster Schritt, um auch die vielfältige und kreative neue ehrenamtliche Arbeit zu unterstützen.“

    Das Geld solle nach Angaben des Ministeriums zunächst an die kreisfreien Städte und Gemeinden gehen. Kreisfreie Städte und Kreise bis 200.000 Einwohnerinnen und Einwohner – also auch Remscheid  – sollen dabei jeweils 15.000 Euro erhalten. Kreisfreie Städte und Kreise zwischen 200.000 und 400.000 Einwohnerinnen und Einwohner – dazu zählt der Oberbergische Kreis – sollen je 20.000 Euro erhalten.

     

     

  • Justiz braucht Schutzausrüstung!

    Justiz braucht Schutzausrüstung!

    Zu den geplanten Lockerungen im Bereich der nordrhein-westfälischen Justiz erklären Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion:

    Sonja Bongers: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Gerichte ihre Arbeit langsam wieder normalisieren. Das geht aber nach unserer Auffassung nur, wenn das Land die Bediensteten auch ausreichend schützen kann. Wenn zum Beispiel die Besucher von Strafprozessen im Eingangsbereich durchsucht werden, brauchen die Wachtmeister Mundschutzmasken und Desinfektionsmittel. Die Richter müssen auch die Möglichkeit haben, auf Schutzausrüstung zuzugreifen. Und natürlich gilt das erst recht für die Gerichtsvollzieher, die sogar Hausbesuche machen müssen. Erst wenn diese Schutzausrüstung verfügbar ist, sind Lockerungen vertretbar.“

    Sven Wolf: „Wir werden heute im Rechtsausschuss von der Landesregierung fordern, dass sie für den Gesundheitsschutz der Justizbediensteten sofort dringend erforderliche 12 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Denn wir müssen nicht nur die Gerichte versorgen, sondern vor allen Dingen unsere 36 Gefängnisse. Hier herrschen teilweise unschöne Zustände, weil derzeit keine Schutzausrüstung vorhanden ist. Minister Biesenbach hat die letzten Wochen nicht genutzt, um Vorsorge zu schaffen. Jetzt rennt die Justiz hinterher. Daneben sollten auch ausreichend Informationen über die Hygienevorschriften, Beschilderungen und Markierungen, wie wir sie aus den Supermärkten kennen, in den Gerichten angebracht werden. Die Justiz sollte hier mit gutem Beispiel voran gehen.“

  • Anhörung bestätigt die Notwendigkeit eines schulscharfen Sozialindex

    Anhörung bestätigt die Notwendigkeit eines schulscharfen Sozialindex

    Hierzu erklärt Jochen Ott, schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die heutige Anhörung hat deutlich gemacht, dass das Land die Schulen viel zielgerichteter unterstützen muss. Derzeit wird bei der Zuweisung von Ressourcen und Personal kaum beachtet, in welchem Umfeld sich eine Schule befindet oder welchen familiären Hintergrund die Schülerinnen und Schüler haben. Solche Einflüsse sind aber von entscheidender Bedeutung.

    Hamburg macht vor, wie ein schulscharfer Sozialindex funktionieren kann. Dort werden objektive Kriterien formuliert, anhand derer jede einzelne Schule Personal und Ressourcen zugewiesen bekommt. Die Ausstattung muss dort am besten sein, wo die Herausforderungen am größten sind: an Schulen mit Standorttypen der Stufen 4 und 5 – nur so kann jede Schülerin und jeder Schüler optimal gefördert werden.

    Diese Schulen können nicht warten, bis der Talentschulversuch durch die Landesregierung ausgewertet wird. Sie müssen analog zu den Talentschulen und so schnell wie möglich über die gleichen Ressourcen verfügen. Es gibt kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem.

    Dieser Meinung war auch der überwiegende Teil der Expertinnen und Experten. Wir fordern ausdrücklich den Gegenentwurf zu Frau Gebauers Konzept einzelner Talentschulen. Jede Schule sollte eine Talentschule sein.

    Erläuterung:

    Bei Schulen des Standorttyps 4 und 5 handelt es sich um Schulen in Wohngebieten, deren Einwohnerinnen und Einwohner u.a. ein leicht oder stark unterdurchschnittliches Einkommen aufweisen (bezogen auf den Landesdurchschnitt).

     

  • Mehr Gelder für Klassenfahrten an Gedenkstätten

    Mehr Gelder für Klassenfahrten an Gedenkstätten

    Der Schulausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat heute einstimmig einer deutlichen Mittelerhöhung zur Durchführung von Schulfahrten an Gedenkstätten politischer Gewaltherrschaft zugestimmt.

    Jochen Ott, schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, erklärt zu diesem Votum, das auf einem Änderungsantrag der SPD-Fraktion basiert:

    „Wir freuen uns, dass das Interesse an einem Besuch der Gedenkorte, an denen meist nationalsozialistischer Gewaltverbrechen gedacht wird, so groß ist. Diese hautnahe Vermittlung von Geschichte gilt es unbedingt zu unterstützen und finanziell möglich zu machen. So erfahren Schülerinnen und Schüler, welche grauenhaften Folgen aus populistischen Hassbotschaften erwachsen können.

    Deshalb haben wir heute im Schulausschuss einen Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz 2019 vorgelegt, der eine Mittelerhöhung um ein Drittel (250.000 Euro) vorsieht. Die Nachfrage nach Klassenfahrten an Gedenkstätten im In- und Ausland war zuletzt so hoch, dass die veranschlagten Gelder nicht ausreichten. Wir begrüßen, dass die Landesregierung den Nachbesserungsbedarf eingesehen und einen entsprechenden Änderungsantrag – inhaltsgleich mit unserem – in letzter Minute eingebracht hat. So sind die Mittel für 2019 gesichert.“

  • Mittel für den Kinder-und Jugendplan müssen weiter erhöht werden

    Mittel für den Kinder-und Jugendplan müssen weiter erhöht werden

    Wir haben im Land in den Jahren 2011 bis 2017 die Mittel für den Kinder- und Jugendförderplan in zwei Stufen von gut 80 Millionen Euro um mehr als 36 % auf insgesamt 109 Millionen Euro erhöht. Davon wurden bewährte Maßnahmen, aber auch neue innovative Maßnahmen in der offenen und freien Kinder- und Jugendarbeit gefördert. Gerade im Bereich Prävention konnte mit den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit viel erreicht werden. Dort erreichen wir gerade Kinder und Jugendliche aus belasteten Familien und können viel zur Lebensbildung beitragen – nicht nur durch Bildungsprojekte, sondern auch durch Jugendkulturarbeit, Demokratieförderung, Antidiskriminierungsprojekte und Vorbereitung auf sich laufend verändernde Lebenswirklichkeiten.

    Die SPD-Landtagsfraktion hat  einen Antrag in das Plenum eingebracht mit der Aufforderung an die Landesregierung, die Mittel für den Kinder- und Jugendförderplan um 20 % aufzustocken auf 130,8 Millionen Euro.  Damit kann den steigenden Personal- und Sachkosten bei vielen Trägern Rechnung getragen werden. Spätestens zum Ende der Legislaturperiode sollte dem Landtag ein vollständiger Bericht vorgelegt werden.

    Die Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion wollen sich nun jährlich im zuständigen Ausschuss berichten lassen, um auch künftig die Entwicklung im Blick zu behalten.

  • NRW übernimmt Vorreiterrolle bei der elektronischen Akte

    NRW übernimmt Vorreiterrolle bei der elektronischen Akte

    Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, erklärt dazu:

    „Mit der flächendeckenden Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der E-Akte nimmt die Justiz in Nordrhein-Westfalen aktiv am digitalen Wandel der Gesellschaft teil. Das ist die größte Veränderung in der Justiz seit Jahrzehnten.

    NRW ist dafür gut aufgestellt. Wir haben im Landtag bereits frühzeitig Mittel bewilligt und das Projekt „e2A“ (ergonomischer elektronischer Arbeitsplatz) auf den Weg gebracht. Beim Amtsgericht in Münster ist damit in einem Labor ein Prototyp für eine E-Akte erstellt worden. Ein besonderer Dank gilt den engagierten Richtern, die mit der Modellakte gearbeitet haben. Mit diesem Projekt hat das Land NRW eine Vorreiterrolle übernommen. Von Münster aus tritt die E-Akte nun ihre Reise ins ganze Land an.

    Bei unserem Besuch im Amtsgericht Münster haben sich SPD-Landtagsabgeordnete des Arbeitskreises Recht über das Projekt e2A und die Funktionsweise der E-Akte informiert. Nach der Modellphase beginnt nun die Praxis in vielen Gerichten unseres Landes.

    Wir sind überzeugt, dass die neue E-Akte nicht nur Abläufe vereinfacht, sondern auch viele Vorteile für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen bringen wird, die sich an unsere Gerichte wenden.“

    Richter Michael Kersting, Leiter des Projekts e2A, erklärte den Abgeordneten dazu:

    „Seit einigen Jahren haben wir zuerst in einem Forschungsprojekt an dem Projekt gearbeitet. In unserem Labor in Münster entstand der erste Prototyp. Wir brauchen eine Akte, die unsere Richter nicht ablehnen, sondern bevorzugen. Unser Motto: Die E-Akte soll so funktionieren wie die Papier-Akte. Wir nutzen daher viele Bilder, die aus der Papierwelt bekannt sind. Ein Schwerpunkt war dabei das Lesen in der Akte auf digitalen Endgeräten.

    Ein weiterer Vorteil ist, dass wir agil sind. In der Pilotphase können wir alle vier Wochen Verbesserungsvorschläge in die Software einbauen. Wünsche fließen schnell ein und erhöhen so die Akzeptanz.“

  • Land gibt Milliarden für Schulsanierung

    Land gibt Milliarden für Schulsanierung

    Mit einem Zwei-Milliarden-Investitionsprogramm – «Gute Schule 2020» – sollen die Schulen auf Vordermann gebracht werden. «Mit dem Programm wollen wir die Schulen in den kommenden vier Jahren fit für die Zukunft machen», hat dazu am 06. Juli die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) erklärt. Dazu soll die Nullzinsphase genutzt werden und der Finanzminister mit der NRW.BANK ein kreditfinanziertes Konzept entwickeln. „Das Land wird die Tilgung übernehmen und die Kredite über 20 Jahre gestreckt zurückzahlen – das heißt für Remscheid: es gibt die Mittel zins- und tilgungsfrei“, so Wolf.

    Ab 2017 sollen jedes Jahr 500 Millionen Euro für die Städte und Gemeinden in NRW sowohl für die Renovierung von Gebäuden und Klassenzimmern wie auch für den digitalen Aufbruch Schule 4.0 bereitgestellt werden.

    „Geld für eine gute Bildung ist eine der wichtigsten Investitionen in die Zukunft. Seit 2010 hat Rot-Grün 170 Milliarden Euro in Kinder, Familie und Bildung investiert – gut jeden dritten Euro des Landesetats. Aber es geht noch mehr. Es ist wichtig, hier Prioritäten zu setzen“, findet Wolf.

    „Unser Motto im OB Wahlkampf mit Burkhard Mast-Weisz in Remscheid war: ‚Sehr gute Schulen haben wir. Jetzt machen wir die besten daraus.‘ Das Landesprogramm gibt dieser Idee noch mehr Schwung. Die konkreten Voraussetzungen werden nun über die Sommerpause ausgearbeitet und abgestimmt. Wir können uns in Remscheid schon einmal Gedanken machen, wo es Verbesserungsbedarf gibt und uns mit Konzepten um einen Kredit bewerben.“

    hannelorekraft-parteitag-2012-nrwMinisterpräsidentin Hannelore Kraft erläuterte die Hintergründe des Programms: „Die NRW.BANK soll deshalb die historische Nullzinsphase nutzen und kann damit absichern, dass der Zinssatz 0% beträgt. Die Landesregierung soll darüber hinaus aus dem Landesetat die zu zahlenden Tilgungsleistungen übernehmen und tilgt so den Kredit über 20 Jahre. Die 2 Milliarden Euro erhalten die Kommunen also zins- und tilgungsfrei.

    Das Förderprogramm der NRW.BANK soll Anfang 2017 starten. Die Zukunft unserer Kinder duldet keinen Aufschub. Die genauen Details des Programms wird der Finanzminister in der Sommerpause ausarbeiten. Nach den Sommerferien wird dann der Aufruf zu „Gute Schule 2020“ starten. Also darf in den Ferien schon mal nachgedacht werden, wo das Geld gut investiert wäre.“

    https://www.land.nrw/de/guteschule2020

  • Hilfe für die Kommunen bei den Kosten für die Flüchtlingsunterbringung

    Norbert Römer / Mehrdad Mostofizadeh: „Wir helfen den Kommunen bei den Kosten für die Flüchtlingsunterbringung“

    Die Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNEN haben heute in ihren Sitzungen die nordrhein-westfälische Landesregierung aufgefordert, mit einer neuen Stichtagsregelung bei der Abrechnung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) die Kommunen zu entlasten. Schon für den Haushalt 2016 soll der Abrechnungsstichtag, an dem die Zahl der Flüchtlinge in den jeweiligen Kommunen festgehalten wird, vom 1.1.2015 auf den 1.1.2016 verändert werden. Dazu erklären Norbert Römer, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, und Mehrdad Mostofizadeh, Vorsitzender der GRÜNEN-Fraktion:

    Norbert Römer: „Mit dieser neuen Regelung kommen wir einem Wunsch der Kommunen entgegen. Das gibt ihnen mehr Planungssicherheit, das entlastet die Kassen der Städte, Gemeinden und Kreise. Die Koalition beweist erneut: Wir sind ein verlässlicher Partner der Kommunen.“

    Mehrdad Mostofizadeh: „Die Städte und Gemeinden erhalten mit dem neuen Abrechnungsverfahren zeitnah mehr Mittel, wenn die Zahl der Hilfesuchenden – wie derzeit – stark wächst. Dank der neuen Stichtagsregelung werden die kommunalen Haushalte schneller entlastet. Die Versorgung der Flüchtlinge ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dem trägt Rot-Grün auch mit dem neuen Zuweisungsmodell Rechnung. Der Bund muss dies seinerseits auch anerkennen und endlich die versprochenen strukturellen Entlastungen liefern.“

  • Remscheid erhält 231.840 Euro vom Land für die Förderung der schulischen Inklusion

    Remscheid erhält 231.840 Euro vom Land für die Förderung der schulischen Inklusion

    Dafür stellt das Land den nordrhein-westfälischen Kommunen für die nächsten fünf Jahre insgesamt 175 Millionen Euro zur Verfügung.

    Nach den jetzt vorliegenden Informationen aus dem zuständigen Ministerium profitiert Remscheid dabei mit 170.494 Euro für bauliche Investitionen und mit 61.346 Euro für Personalkosten. Das Geld ist insbesondere für die Bereitstellung von Integrationshelfern. Die erstmalige Auszahlung erfolgt spätestens zum Februar 2015.

    Mit der Vereinbarung zwischen den Fraktionen des Landtags und den kommunalen Spitzenverbänden ist im letzten Jahr eine gute Lösung für die Flankierung der schulischen Inklusion gefunden worden. Die nunmehr vorliegenden Zahlen zeigen, dass das Land die Städte und Gemeinden auch bei der wichtigen Aufgabe der Integration behinderter Menschen nicht im Stich lässt und hierfür einen verlässlichen finanziellen Rahmen bereitstellt.“