Schlagwort: Kosten

  • SPD will Straßenausbaubeiträge abschaffen und die Bürgerinnen und Bürger entlasten

    SPD will Straßenausbaubeiträge abschaffen und die Bürgerinnen und Bürger entlasten

    Aktuell: Landtagsabgeordneter Sven Wolf und Fraktionsvorsitzender Dietmar Stark zum Thema

    Die SPD-Fraktion im Landtag NRW wird am nächsten Mittwoch einen Gesetzentwurf in das Plenum einbringen, der die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorsieht.

    „Das entlastet besonders Anwohner in Anliegerstraßen. Bei ihnen ist nämlich der Kostenanteil grundsätzlich höher als für Hauptverkehrsstraßen, weil bei den Hauptverkehrsstraßen eine höhere Nutzung durch die Allgemeinheit greift“, so Wolf.

    Diese Initiative begrüßt der Radevormwalder SPD-Fraktionsvorsitzende Dietmar Stark ausdrücklich. „Wir haben uns bereits bei den Beratungen zur Erschließung der Bahnstraße nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die betroffenen Anlieger nur geringfügig an den Kosten beteiligt werden. Da dies nicht die notwendige Unterstützung gefunden hat, wurde die Maßnahme von uns abgelehnt“ informiert Stark.

    „Nun künftig alle betroffenen Anlieger von den Kosten freizustellen ist eine hervorragende Initiative der SPD-Landtagsfraktion“ äußert sich Stark weiter. „Wir werden dies in unserer Stadt zum Anlass nehmen, zum einen den Antrag zu stellen, dass das weitere Erschließungsverfahren in Sachen Bahnstraße zunächst ausgesetzt wird. Zum anderen werden wir eine Resolution für die Ratssitzung vorbereiten, mit der die nordrhein-westfälische Landesregierung aufgefordert wird, der SPD-Gesetzesinitiative  zuzustimmen und damit alle NRW-Bürger zu entlasten“ kündigt Stark weiter an.

     

    Hintergrund:

    Die Straßenausbaubeiträge nach § 8 Abs. 1 und 2 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) sind in erhebliche Kritik geraten, da die Beitragsbelastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen können.

    In den letzten Jahren ist es in diesem Zusammenhang zu einer steigenden Zahl von Rechtsbehelfsverfahren gekommen. Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die dargestellte Problematik der starken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht beseitigen. Die derzeitige Rechtslage berücksichtigt nicht die persönliche oder wirtschaftliche Situation der Bürger. Insgesamt gehen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sehr unterschiedlich mit den Straßenausbaukosten um und legen diese per Satzung fest. Einige legen 50% der Kosten auf die Anlieger um, andere sogar 80%.

     

     

  • Produktpiraterie und Markenfälschung haben beim Wirtschaftsminister keinen hohen Stellenwert

    Produktpiraterie und Markenfälschung haben beim Wirtschaftsminister keinen hohen Stellenwert

    „Die Landesregierung verweist bei unserer Nachfrage nach Landesinitiativen auf die Vereinbarung über die Sicherheitspartnerschaft aus dem Jahr 2001, die noch unter der damaligen rot-grünen Landesregierung getroffen wurde. Darüber hinaus sei das Landeskriminalamt zuständig. Eigene und zukunftsweisende Ansätze: Fehlanzeige!“ zeigen sich die Bergischen SPD-Abgeordneten enttäuscht.

    Im Übrigen werde aus der Antwort deutlich, dass nach Ansicht der Landesregierung die Unternehmen auf sich gestellt seien und ihrer Eigenverantwortung nachkommen müssten.

    „Die juristischen und technischen Abwehrmaßnahmen und die Heranziehung von Experten, die hier von der Landesregierung aufgeführt werden, sind aber auch mit erheblichen Kosten für die Unternehmen verbunden. Das ist kein Engagement einer Landesregierung. Bleibt nur zu hoffen, dass der Minister in seinen politischen Gesprächen etwas mehr Biß hat als mit seiner Antwort auf unsere Frage.“

    Das Interesse an beiderseitig gleichen und fairen Bedingungen in den Wirtschaftsbeziehungen mit China, die bereits mehrfach Thema von Gesprächen des Ministers waren, teilten sicherlich auch die Unternehmen des Bergischen Landes.

     

  • Sicherheit von größeren Veranstaltungen: NRW braucht ein Veranstaltungsgesetz

    Sicherheit von größeren Veranstaltungen: NRW braucht ein Veranstaltungsgesetz

    Es existiert vielmehr eine Zersplitterung von Zuständigkeiten, die der staatlichen Schutzpflicht für Besucherinnen und Besucher von Großveranstaltungen nicht gerecht wird.

    Für viele Vereine ist das eine komplizierte Materie, Abläufe und Zuständigkeiten sind von Stadt zu Stadt völlig unterschiedlich und die Genehmigungen mit Kosten verbunden, die für ehrenamtliche Vereinigungen oft an die Grenze des Belastbaren führen.

    Die zuständigen Behörden befinden sich in einen permanenten Zustand der Rechtsunsicherheit. Es gibt einen unübersichtlichen Wust aus Ordnungspflichten, Verkehrspflichten, Baupflichten, Anzeigepflichten und Genehmigungspflichten. Aus diesem Bürokratiewirrwarr klare Verantwortlichkeiten oder eine einheitliche Verwaltungspraxis herzuleiten, ist höchst schwierig.

    Die Rechtsgrundlagen für die Planung, Genehmigung und Durchführung von Großveranstaltungen müssen deshalb vereinheitlicht werden. Sowohl für die zuständigen Behörden als auch für die Veranstalterinnen und Veranstalter sollte es klare, verständliche und transparente Regelungen geben. Diese müssen eine reibungslose und unbürokratische Genehmigung und die sichere Durchführung von Großveranstaltungen ermöglichen.

    Wir haben hierzu im April-Plenum einen Antrag vorgelegt und die Landesregierung aufgefordert, ein Veranstaltungsgesetz zur Regelung der Zulassung und Überwachung von Großveranstaltungen vorzulegen. Jetzt ist der Antrag zur Beratung im Innenausschuss des Landtags, mitberatend sind auch der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen und der Rechtsausschuss. Wichtig ist uns: Die gesetzlichen Regelungen sollen nicht zu mehr Regeln oder zu höheren Kosten der Veranstalter wie z.B. der Schausteller, Karnevalsvereine und Schützenvereine führen.

    Antrag der SPD-Landtagsfraktion

     

  • Stärkungspakt Stadtfinanzen wirkt!

    Die kürzlich durchgeführte Expertenanhörung im Kommunalpolitischen Ausschuss  über die bisher mit dem „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ erzielten Fortschritte bei der Sanierung der kommunalen Haushalte bestätigte, dass NRW hier auf einem guten Weg ist. Insgesamt 61 überschuldete oder von Überschuldung bedrohte Kommunen erhielten Konsolidierungshilfen – in einem Gesamtumfang von 5,76 Milliarden Euro. Im Gegenzug müssen die betroffenen Städte und Gemeinden aber einen klaren Sanierungskurs im Hinblick auf ihre kommunalen Haushalte einschlagen.

    Die teilnehmenden Kommunen konnten den Gesamtfehlbetrag ihrer Haushaltsergebnisse von über zwei Milliarden Euro im Jahr 2010 auf 892 Millionen im Jahr 2014 reduzieren. Das Programm ist damit für die Kommunen eine enorm wichtige Hilfe zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung. Alle Kommunen planen ab 2018 mit einem positiven Jahresergebnis.

    „Mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen sorgt das Land dafür, dass die Kommunen wieder handlungsfähig werden. Wir korrigieren auch die massiven Fehlentwicklungen in den kommunalen Haushalten unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung. Dies bestätigten auch die bei derAnhörung im Landtag anwesenden Experten. Kein Sachverständiger stellte in Abrede, dass der Stärkungspakt richtig ist. Im Gegenteil: Am Ende der Anhörung stand die eindeutige Schlussfolgerung – Der Stärkungspakt wirkt! Nun ist die Bundesregierung in der Pflicht, die Kommunen endlich bei den stark steigenden Sozialausgaben sowie den Kosten für die Flüchtlingsunterbringung zu entlasten.“