Schlagwort: Klarheit

  • Welche Quarantäneregelungen gelten zum Schulstart?

    Welche Quarantäneregelungen gelten zum Schulstart?

    Zur heutigen Pressekonferenz von Schulministerin Gebauer erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „In den Tagen und Wochen nach dem Schulstart wird es leider nicht ausbleiben, dass es auch an den Schulen zu Corona-Erkrankungen kommen wird. Schulministerin Gebauer hat allerdings bis heute völlig offen gelassen, welche konkreten Quarantäneregelungen für diesen Fall gelten sollen. In der SchulMail vom gestrigen Donnerstag verliert das Ministerium darüber jedenfalls kein Wort.

    Auch zu der Idee ihres Kabinettkollegen Stamp, nur infizierte Kinder in Quarantäne zu schicken, hat sie sich bisher nicht verhalten. Dabei kann in diesem Fall von einer Quarantäneregel keine Rede sein. Dass kranke Kinder zuhause bleiben, ist eine Selbstverständlichkeit. Wir erwarten hier also umgehend Klarheit von der Landesregierung.

    Darüber hinaus muss die Landesregierung jetzt alles daran setzen, den sichersten Schulbetrieb zu organisieren, der möglich ist. Dabei müssen alle verfügbaren, auch außerschulischen Lernräume für den Präsenzunterricht genutzt werden, die dafür nutzbar sind. Schulen brauchen die Freiheit, Lerngruppen auch verkleinern zu können. Vor allem die unter 12-jährigen Kinder, für die es keine Impfmöglichkeit gibt, brauchen den bestmöglichen Schutz. Und für alle Kinder und Jugendlichen über 12 Jahre braucht es flächendeckende Impfangebote und Elterninformationen auch an den Schulen.

    Das kommende Schuljahr soll mit dem Präsenzunterricht so beginnen, wie das vergangene geendet ist. Das ist vom Grundsatz her gut und richtig. Für alle anderen Eventualitäten aber hat die Schulministerin mal wieder keinen Plan B.“

  • Schulministerin schwenkt nach 180-Grad-Wende auf Alternativmodelle ein

    Schulministerin schwenkt nach 180-Grad-Wende auf Alternativmodelle ein

    Foto: Alexandra Koch. Pixabay

    Zu den heute von Schulministerin Gebauer angekündigten Szenarien für den Unterrichtsbetrieb nach dem 10. Januar 2021 erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Damit schwenkt Schulministerin Gebauer endlich auf Alternativmodelle wie den Solinger Weg ein, die sie bisher so vehement abgelehnt hatte. Besser spät als nie, möchte man dazu sagen. Bei Lehrkräften, Eltern und auch Schülerinnen und Schülern ist schon genug Unsicherheit und Misstrauen in die Führungskompetenz der Schulministerin entstanden.

    Mit den heute angekündigten Szenarien sendet die Schulministerin wenigstens das Signal, dass sie verstanden hat. Dafür hat es offenbar den Druck einer Rücktrittsforderung gebraucht. Das ist sehr bedauerlich. Immerhin scheint die Zeit der kurzfristigen Schul-Mails nun vorbei zu sein.

    Nach ihrer 180-Grad-Wende schaut Schulministerin Gebauer zumindest in die richtige Richtung. Jetzt muss sie aber auch konsequent in diese Richtung gehen. Das bedeutet, dass sie den Schulträgern und Lehrkräften nun alle mögliche Unterstützung bieten muss, die sie dringend brauchen. Und dazu gehören die Ausstattung aller Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten, ein funktionierendes Fortbildungskonzept mit entsprechendem IT-Support und ein verbindlicher Rechtsrahmen für die Durchführung von Klassenarbeiten und Prüfungen im 2. Schulhalbjahr.

    Gleichzeitig bleibt die Ministerin in der Pflicht, transparent über das Infektionsgeschehen an den Schulen zu informieren und entsprechend des Stufenplans einzuordnen. Leider hat sie es verpasst, allen Beteiligten reinen Wein einzuschenken. Denn zusätzliche Eskalationsstufen hat sie in ihrer Pressekonferenz lediglich angedeutet.

    Hier haben Schulen und Kommunen weitere Klarheit verdient. Denn nur, wenn alle Szenarien bekannt sind, können sie vollständig planen.

    Das alles muss jetzt schnell gehen. Bis zum 10. Januar ist nicht mehr viel Zeit. Nur FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen, ist zu wenig.“

  • Versammlungsfreiheitsgesetz soll Meinungsfreiheit stützen und demokratische Werte schützen

    Versammlungsfreiheitsgesetz soll Meinungsfreiheit stützen und demokratische Werte schützen

    Foto: Daniel Behmenburg

    Nicht nur Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, was rechtens ist, wenn sie sich versammeln – ob öffentlich, nicht-öffentlich, in Räumen oder unter freiem Himmel. Auch kontrollierende Behörden brauchen Entscheidungssicherheit.

    Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit haben Grenzen. Nicht rechtens ist gewalttätige Randale oder die Gefährdung anderer. Bisher konkretisieren Gerichtsurteile, was eine wehrhafte Demokratie nicht akzeptieren muss.

    Wir müssen aber auch einem Missbrauch der Versammlungsfreiheit vorbeugen. Wichtig ist für uns, dass insbesondere historische Gedenktage an die ungestört bleiben. Viele Menschen haben am vergangenen Montag der Ereignisse vom 9. November 1938 gedacht und an die systematische Diffamierung, Ausgrenzung, Verfolgung und Tötung jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger während der NS-Diktatur erinnert. Ebenso erinnern wir am Tag der Befreiung des KZ Auschwitz am 27. Januar an die Millionen Opfer der Shoah.

    Wie verstörend und provozierend für die Angehörigen der Opfer sind dann aber Versammlungen an diesem Tag, die dazu dienen, diese nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft zu verherrlichen und damit den öffentlichen Frieden zu stören.

    Daher haben wir uns, wie andere Bundesländer auch, für einen Paragraphen entschieden, der ein Verbot von Versammlungen vorsieht, wenn diese die Erinnerung an die Opfer mit Füßen treten.

    Darüber habe ich heute im Plenum gesprochen:

  • Es muss schnell Klarheit für Temposünder geschaffen werden

    Es muss schnell Klarheit für Temposünder geschaffen werden

    Es ist folgerichtig, dass die Vollstreckung von Fahrverboten und höheren Geldbußen erst einmal eingestellt wird, bis der Fehler korrigiert ist.

    Ich meine aber, dass alle Temposünder gleich behandelt werden sollten. Konsequent wäre es dann, in allen Fällen den alten Bußgeldkatalog anzuwenden. Wenn jemand, der versehentlich 6 km/h zu schnell war, mehr bezahlen muss als jemand, der 20 km/h zu schnell war, wäre das eine Ungleichbehandlung, die nicht gerecht ist.

    Die Landesregierung muss jetzt schnell Klarheit für die Oberbürgermeister und Bürgermeister schaffen.

     

  • Schulen brauchen jetzt umgehend Klarheit

    Schulen brauchen jetzt umgehend Klarheit

    Zum Schreiben der kommunalen Spitzenverbände, die sich für eine Schulöffnung erst ab dem 27. April aussprechen, erklären Eva-Maria Voigt-Küppers, stellvertretende Vorsitzende, und Jochen Ott, schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW.

    „Jetzt ist die Verwirrung komplett. Es rächt sich, dass Schulministerin Gebauer nicht direkt das Gespräch mit den Schulträgern gesucht hat und nicht bereits im Vorfeld ein Konzept für die schrittweise Öffnung der Schulen erarbeitet hat. Anstatt Termine voreilig festzulegen, hätten zuerst die Rahmenbedingungen definiert werden müssen.

    Schulleiter und -träger sind hoch engagiert und geben ihr Bestes. Dafür brauchen sie aber die nötige Unterstützung. Die dafür erforderliche Zeit sollte die Ministerin ihnen einräumen und umgehend klare Vorgaben machen, an denen sich Leitung und Träger orientieren können. Die Forderung der kommunalen Spitzenverbände unterstützen wir daher ausdrücklich.“

  • Online-Angebote sind eine wichtige Hilfe und Unterstützung für Familien

    Online-Angebote sind eine wichtige Hilfe und Unterstützung für Familien

    Remscheid geht mit der Online-Lernförderung den richtigen Weg.Mit der neuen Richtlinie kann Lernförderung nun auch in vollem Umfang online – statt wie bisher nur im direkten Kontakt zwischen der Schülerin oder dem Schüler und der Lehrkraft – erfolgen.

    Damit möglichst viele Angebote an Kinder und Jugendliche auch online fortgeführt werden können, ist es wichtig, dass Online- und Telefonberatung auch als Fachleistungsstunden anerkannt werden. Gerade jetzt, wo die Herausforderungen besonders groß sind, sollten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch bei den freien Trägern im Rahmen von Online-Angeboten ihre Arbeit leisten können, anstatt etwa in Kurzarbeit geschickt zu werden.

    Wichtig ist uns dabei die Zusage, dass die landesseitigen Förderungen der Jugendhilfe zu 100 Prozent weiter finanziert werden. Die SPD-Landtagsfraktion hat gestern die Landesregierung aufgefordert, hier für Klarheit zu sorgen. Wir haben außerdem mit einem Fragenkatalog einen Bericht von der Landesregierung eingefordert, auf welche Hilfen für Kinder und Jugendliche Familien in der Krise zählen können.

    Familien unterstützen – Kinder schützen: Fragenkatalog an die Landesregierung