Schlagwort: Justizminister Thomas Kutschaty

  • Vorsorgen für den Fall der Fälle – viele holten sich Tipps und Anregungen bei der Diskussion

    Vorsorgen für den Fall der Fälle – viele holten sich Tipps und Anregungen bei der Diskussion

    Viele Fragen waren zu beantworten: zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Manche begannen erst, sich hierüber Gedanken zu machen, andere wollten sich vergewissern, dass auch an alles gedacht war.

    Gleich zu Beginn räumte der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty, mit einem verbreiteten Irrtum auf: Ehepartner oder verpartnerte Lebensgefährten werden nicht automatisch gegenseitig Betreuer. Auch hier muss vorgesorgt werden. Ein Ehegattenvertretungsrecht halte er aber für sinnvoll, erklärte der Justizminister.  Mit der Eheschließung habe man schließlich bereits sein besonderes Vertrauen in den Partner oder die Partnerin ausgedrückt.

    In seinem Impulsreferat schlug der Minister den Bogen von den formalen Anforderungen über den Auswahlprozess eines Betreuers bis zur institutionellen Aufsicht über die Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen. Ob Generalvollmacht oder mehrere separate Vollmachten, ob Entscheidung durch einen Einzelnen oder in Gemeinsamkeit – hier sind die Gegebenheiten im Einzelfall ausschlaggebend.

    Entscheidend sei, dass eine „Vollmacht“ auch die volle Macht bedeute und man sich hier eine wirkliche Vertrauensperson auswählen sollte. Notar Schmitz-Vornmoor riet dazu, insbesondere bei Regelungen zu Immobilien die Vollmacht notariell beurkunden zu lassen. Bei Banken und Sparkassen gebe es immer wieder Nachfragen, so dass man hier die Vollmacht auch direkt vorab bei der jeweiligen Hausbank einrichten sollte. Auf jeden Fall sollte vorher ein Gespräch mit dem Bevollmächtigten geführt werden, um zu klären, ob er oder sie auch bereit ist, die Vertretung zu übernehmen.

    Daneben sei es möglich, bei der gerichtlichen Betreuung sich vorher einen Betreuer auszusuchen und in einer Betreuungsverfügung festzulegen. Diese wird dann im Fall der Fälle vom Gericht herangezogen und der vorgeschlagene Betreuer ernannt.

    Daneben gebe es auch die Möglichkeit, bei medizinischen Fragen vorzusorgen und Regelungen in einer Patientenverfügung festzuhalten. Dabei rieten die mitdusktierenden Juristen aber auf jeden Fall dazu, vorher das Gespräch mit der Hausärztin oder dem Hausarzt zu führen, da es hier immer wieder neue medizinische Entwicklung gebe, die bedacht werden müssen. Außerdem sei es ratsam, diese Patientenverfügung nach einigen Jahren nochmal neu zu überdenken und vielleicht wieder anzupassen.

    Bei den vielen Zuhörerbeiträgen war der Übergang in die Diskussion fließend. Die vielen rechtlichen Einzelfragen der Zuhörenden beantworteten die Experten auf dem Podium – Stefan Baake vom Betreuungsverein der AWO und der Remscheider Notar Andreas Schmitz-Vornmoor gern. In der Diskussion standen Fragen wie: Wer ist in der Nähe, wer ist selbst noch fit, um eine Betreuung übernehmen zu können? Welche Unterstützung kann ein Betreuungsverein bieten? Wo ist notarieller Rat zweckvoll? im Mittelpunkt.

    Broschüren und Informationsmaterial hatten alle Beteiligten mitgebracht.

    Die Informationsbroschüre des Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erhält man über den folgenden Link Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht

    Weiterführende Informationen und Experten:

    Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zum Betreuungsrecht

    Betreuungsverein Remscheid (AWO)

    Notar Andreas Schmitz-Vornmoor

     

  • Sven Wolf: „Das Land legt rechtzeitig Konzepte vor“

    Sven Wolf: „Das Land legt rechtzeitig Konzepte vor“

    Zwar gibt es aktuell  keine Anhaltspunkte für salafistische Radikalisierung in NRW-Gefängnissen. Umso wichtiger ist es, bereits jetzt handlungsfähig zu sein und Konzepte zu erarbeiten. Dass dies unbedingt notwendig ist, zeigen nicht zuletzt die Zustände in französischen Gefängnissen. Davon sind wir in Nordrhein-Westfalen allerdings sehr weit entfernt.

    Die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Strafvollzug haben auch schon bei früheren Phänomenen wie Terrorismus, Organisierter Kriminalität oder Rockerbanden bewiesen, dass sie wachsam mit diesen Themen auch in den Justizvollzugsanstalten umgehen können.“

    Informationen zur Pressekonferenz des Justizministers Thomas Kutschaty finden sich hier.

  • NRW stellt im Bundesrat Entschließungsantrag gegen die Abmahnabzocke

    NRW stellt im Bundesrat Entschließungsantrag gegen die Abmahnabzocke

    Die Bundesjustizministerin hat in dieser Legislaturperiode bereits fünf Mal öffentlich angekündigt, das Problem der „Abmahnabzocke“ kurz­fristig zu lösen. Zuletzt kündigte sie sogar einen Gesetzentwurf an, der am 6. Februar im Kabinett hätte beschlossen werden sollen. Auch die fünfte Ankündigung blieb ohne Ergebnis. Das Bundeskabinett hat sich am 6. Februar überhaupt nicht mit dem Thema befasst. Eine Begrün­dung für die erneute Verschiebung nannte die Bundesjustizministerin nicht. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat daher auf Vorschlag von Justizminister Thomas Kutschaty beschlossen, in der nächsten Sitzung des Bundesrates am 1. März einen Entschließungsantrag ein­zubringen, um den unstreitig bestehenden Abmahnmissbrauch einzu­dämmen.

    Die heutige Pressemeldung von Justizminister Thomas Kutschaty

    Antrag zur Bundesratssitzung

  • Justizminister: „Grundwissen über das Recht ist im Rechtsstaat unabdingbar“

    Justizminister: „Grundwissen über das Recht ist im Rechtsstaat unabdingbar“

    Rechtskunde an Schulen in Nordrhein-Westfalen ist für die Landesregierung eine Daueraufgabe. Das hat Justizminister Thomas Kutschaty jetzt mit Beginn des neuen Schuljahres deutlich gemacht. „Ein Grundwissen über das Recht ist in einem Rechtsstaat unabdingbar. Deshalb haben wir das Thema ‚Rechtskundeunterricht‘ auch in unseren Koalitionsvertrag mit aufgenommen“, so der Justizminister. In diesem Schuljahr bietet die Justiz erstmals an, dass Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter im Rechtskundeunterricht insbesondere den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen der Haupt- und Realschulen Grundkenntnisse im Arbeitsrecht vermitteln. Ich würde mich daher freuen, wenn möglichst viele Schulen unser Angebot annehmen würden“, so Kutschaty, der gleichzeitig ankündigte, die Finanzmittel für den Rechtskundeunterricht zu erhöhen um zukünftig mehr Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaften zu ermöglichen und das inhaltliche Angebot weiter auszubauen.

    Im Schuljahr 2012/2013 werden weitere interessante Filme zum Rechtskundeunterricht zur Verfügung gestellt, die aktuelle Rechtsfragen aus dem Alltag Jugendlicher aufgreifen, darunter zum Beispiel der illegale Download eines Musikalbums und die daraus folgende hohe Abmahngebühr. Zusätzlich wird es in diesem Jahr auch einen speziell auf die Bedürfnisse des Rechtskundeunterrichts zugeschnittenen Schülerkalender geben, der an alle Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaften verteilt wird.

    Als Leiterinnen und Leiter von Rechtskundearbeitsgemeinschaften sollen künftig auch Diplom-Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie Amtsanwälte eingesetzt werden. „Damit erreichen wir, dass noch mehr Justizexperten dank ihrer Berufserfahrung aus der Rechtspraxis berichten werden“, freut sich der NRW-Justizminister. Auch ein neues Lehrbuch zur Rechtskunde wird die Unterrichtsplanung aktiv unterstützen.

    Rechtskundeunterricht in freiwilligen Arbeitsgemeinschaften dient einer sozialen Aufgabe, der sich die NRW-Justiz seit vielen Jahrzehnten widmet. Jedes Jahr werden rund 1.000 Arbeitsgemeinschaften an allgemeinbildenden Schulen eingerichtet in denen die Schülerinnen und Schüler in zwölf Doppelstunden Grundwissen über das Recht erlangen.

  • Der gute Austausch mit den Schiedsfrauen und Schiedsmännern geht weiter!

    Der gute Austausch mit den Schiedsfrauen und Schiedsmännern geht weiter!

    Ein zentrales Thema war eine größere Anerkennung der professionellen Arbeit der Schiedsleute. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Wiedererlangung des Rechtsfriedens. Minister Thomas Kutschaty berichtete von vielen positiven Beispielen aus seiner früheren beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt, bei denen die Schiedsleute vor Ort gut geholfen hätten zerstritten Parteien wieder zusammenzubringen. Sven Wolf, ebenfalls Rechtsanwalt, ergänzte, dass bei kleineren Angelegenheiten es eine große Arbeitserleichterung für Anwälte und ihre Mandanten sei, dass es mit dem Schiedsamt neben dem gerichtlichen Verfahren eine rasche und kostengünstige Alternative gebe.

    Die Schiedsleute beklagten, dass leider häufig erst zu spät oder gar nicht der Weg zum Schiedsamt gesucht werde. Das „Kölner Modell“ soll hier in den Fällen Abhilfe schaffen, bei denen die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse für die Strafverfolgung feststellen kann. In solchen Fällen werden die Geschädigten und Betroffenen in Köln ausführlich auf die Möglichkeiten des Schiedswesens hingewiesen. Minister Kutschaty machte deutlich, dass er bei den Generalstaatsanwaltschaften immer wieder dafür werbe, dieses Modell auch auf andere Städte im Land auszuweiten. Die Schiedsmännern und Schiedsfrauen lobten besonders, dass Justizminister Kutschaty seit Beginn seiner Tätigkeit immer wieder das Gespräch mit den Schiedsleuten suche und dankten ihm für sein offenes Ohr.

  • Eine moderne, verfassungsrechtlich fundierte gesetzliche Grundlage für den Jugendarrestvollzug

    Eine moderne, verfassungsrechtlich fundierte gesetzliche Grundlage für den Jugendarrestvollzug

    Justizminister Thomas Kutschaty: „Nordrhein-Westfalen schafft als erstes Bundesland eine moderne, verfassungsrechtlich fundierte gesetzliche Grundlage für den Jugendarrestvollzug. Ich bin der festen Überzeugung, dass es sich lohnt, mit den jungen Menschen zu arbeiten. Im Vordergrund steht ganz klar der Erziehungsgedanke. Auch der Jugendarrestvollzug muss das Ziel haben, die jungen Menschen in die Lage zu versetzen, ihr Leben künftig straffrei zu führen. Wer künftig straffrei lebt, verursacht keine weiteren Opfer. Insofern dient der Jugendarrest auch dem Opferschutz.“

    Das neue Jugendarrestvollzugsgesetz zielt auf die Förderung und Erziehung der Jugendlichen.Sie sollen befähigt werden, künftig eigenverantwortlich und ohne weitere Straftaten zu leben. Der Entwurf verbessert die rechtliche Stellung der Jugendlichen, schreibt innovative Standards fest und betont die pädagogische Ausrichtung des Arrestvollzuges. Der Gesetzesentwurf trägt zudem der wissenschaftlichen Erkenntnis Rechnung, dass eine erzieherisch nachhaltige Einwirkung auf Jugendliche in der Regel Zeiträume von mindestens einer Woche erfordert. Der Entwurf ist deshalb im Wesentlichen auf den Dauerarrest ausgerichtet.

    Die wesentlichen Inhalte sind:

    • Konsequent pädagogische Ausgestaltung des Arrestvollzuges,
    • Vorgabe individuell ausgerichteter Bildungs- und Fördermaßnahmen sowie effektive Unterstützung beim Erlernen von Handlungsalternativen,
    • Achtung der verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte der Jugendlichen,
    • Ausrichtung aller Angebote auf eigenverantwortlich handelnde junge Menschen, die Rechte Anderer respektieren und straffrei leben,
    • individuell und altersgemäß zugeschnittene Freizeitangebote zur Stärkung vorhandener Kompetenzen und Förderung der Gemeinschaftsfähigkeit,
    • Benennen ständiger Ansprechpartner für die Jugendlichen,
    • professionell organisiertes Übergangsmanagement,
    • Ausrichtung am Grundsatz des Gender Mainstreaming,
    • Sicherstellung der pädagogischen Ausgestaltung des Arrestes durch qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl.

    Quelle: Presseerklärung des Justizministeriums NRW vom 14. Februar 2012

  • Landtag billigt „Fußfessel“-Staatsvertrag

    Landtag billigt „Fußfessel“-Staatsvertrag

    „Mit der so genannten elektronischen Fußfessel unterstützen wir einerseits aus der Haft oder der Sicherungsverwahrung Entlassene, damit sie ihren Weg in die Gesellschaft zurück finden. Andererseits haben wir ein weiteres wichtiges Mittel an der Hand, um im Rahmen des rechtlich Möglichen den bestmöglichen Schutz der Allgemeinheit vor rückfallgefährdeten Straftätern zu schaffen“, erklärte der Minister heute (Donnerstag, 20. Oktober 2011) in Düsseldorf. „Auch wenn sich Rückfalltaten durch die Überwachung nicht sicher verhindern lassen werden, so geht von der Möglichkeit, den Aufenthaltsort rückwirkend genau bestimmen zu können, eine erhebliche Abschreckungswirkung aus.“

    Die GÜL wird ihren Sitz in Hessen haben und soll ab dem 1. Januar 2012 ihre Arbeit aufnehmen. Neben NRW wollen sich nach derzeitigem Stand neun weitere Bundesländer an der Überwachungsstelle beteiligen. „Die GÜL wird eine effizient arbeitende Einrichtung sein, mit der NRW seiner Verpflichtung zur Umsetzung der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Führungsaufsichtsfällen nachkommen will“, so der Minister. Zudem sei die Beteiligung an einer länderübergreifenden Einrichtung „die kostengünstigste Möglichkeit, unserer Überwachungsaufgabe gerecht zu werden“.

    Der Minister betonte weiter: „Die ‚Fußfessel‘ wird in Nordrhein-Westfalen nur in ihrem gesetzlichen Rahmen eingesetzt. Nicht mehr und nicht weniger. Ob womöglich in Zukunft weitere Anwendungsbereiche sinnvoll sind, brauchen wir heute nicht zu diskutieren. Erst einmal gilt es, die Wirksamkeit der Geräte dort zu beobachten, wo sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind.“

    Hintergrund:

    Die Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) ist seit dem 1. Januar dieses Jahres im Strafgesetzbuch geregelt. Sie wird im Zuge der Führungsaufsicht angewendet, der – unter bestimmten Voraussetzungen – wegen eines schwerwiegenden Delikts verurteilte Straftäter nach ihrer Entlassung aus dem Straf- oder Maßregelvollzug unterstehen. Geht von einem Probanden weiterhin eine besondere Gefahr aus, so kann ihm das zuständige Gericht die Weisung erteilen, ein technisches Überwachungsgerät – die so genannte elektronische Fußfessel – zur Feststellung seines Aufenthalts mittels GPS bei sich zu tragen.

    Vorgesehen ist eine zentrale technische Überwachung und eine Übermittlung der Ereignismeldungen an die GÜL, die rund um die Uhr besetzt sein und die Aufgabe haben wird, die bei ihr eingehenden Daten auszuwerten. Auf dieser Grundlage wird die Überwachungsstelle in der Lage sein, die zuständigen Stellen in den Ländern ohne Zeitverzug auf etwaige Gefahrensituationen hinzuweisen.

  • Jugendarrestvollzug bekommt klare gesetzliche Grundlage – „Nicht wegsperren, sondern erziehen“

    Jugendarrestvollzug bekommt klare gesetzliche Grundlage – „Nicht wegsperren, sondern erziehen“

    Die Landesregierung wird nach den Worten des Ministers dazu in der ersten Hälfte des kommenden Jahres nach Beteiligung der Verbände und Ressorts dem Landtag einen umfassenden Gesetzentwurf vorlegen. Das bisherige Recht des Jugendarrestvollzuges sei gesetzlich nur bruchstückhaft und weitgehend nur durch Rechtsverordnung oder allgemeine Verwaltungsvorschriften geregelt. Der neue Entwurf wende sich vom reinen Sanktionscharakter ab und gebe eine konsequent erzieherische Gestaltung des Arrestvollzuges vor, so der Minister.

    „Die Jugendlichen sollen in sozialen Trainingskursen, durch Gruppenarbeit und in Gemeinschaftsveranstaltungen lernen, künftig eigenverantwortlich und ohne weitere Straftaten zu leben“, betonte der Justizminister. Vorgesehen seien unter anderem Antiaggressions- und Erste-Hilfe-Kurse, Veranstaltungen mit der Polizei sowie individuell ausgerichtete Bildungs- und Fördermaßnahmen. In Einzelgesprächen solle beispielsweise der familiäre Hintergrund der jungen Straffälligen erörtert werden. „Das hilft, wie wir wissen, bei der Bewältigung drückender Probleme“, sagte der Minister.

    Besonderer Stellenwert komme dem Sport zu: „Die Jugendlichen sollen vornehmlich durch Mannschaftssport lernen, Gemeinschaftssinn zu entwickeln, Regeln einzuhalten und auf andere Rücksicht zu nehmen.“ Über handwerkliche, kreative und künstlerische Angebote könnten sie zudem lernen, ihre Freizeit sinnvoll und straffrei zu gestalten.

    Das umfassende Konzept der pädagogischen Ausgestaltung des Jugendarrests endet nicht mit der Entlassung. Für die Zeit nach dem Arrest sieht der Entwurf gezielte Hilfen und breite Unterstützungsmaßnahmen für die Jugendlichen vor“, hob der Minister hervor. Die Arresteinrichtung werde frühzeitig stabilisierende Kontakte und Anlaufstellen vermitteln und auf diese Weise die weitere Betreuung durch Schulen, Ausbildungsbetriebe, Arbeitsagenturen, Beschäftigungsprojekte und Beratungsstellen für die Zeit nach der Entlassung gewährleisten.

    Diese Neuerungen sind nicht zum Nulltarif zu haben

    Um den Vollzug des Jugendarrestes so ausgestalten zu können, wie wir es mit diesem Gesetz vorgeben, benötigen wir weitere qualifizierte Fachleute, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer engagierten und gesellschaftlich wichtigen Arbeit unterstützen können.
    Der Aufwand ist fraglos groß. Aber ich bin sicher, dass er sich lohnt. Junge Menschen sind unsere Zukunft und die Zukunft unseres Landes. Wir helfen ihnen nicht nur auf dem Weg in ein eigenverantwortliches Leben ohne Straftaten, sondern leisten zugleich einen wesentlichen Beitrag zum Schutz unserer Bürger.

    Hintergrund:

    In Wetter wurde durch den Umzug verschiedener Abteilungen des Amtsgerichts in einen Neubau Platz geschaffen, um die benachbarte Jugendarrestanstalt von 22 auf 31 Arrestplätze zu erweitern. Diese sind ausschließlich für weibliche Arrestanten vorgesehen. In den sechs Jugendarrestanstalten in NRW sind rund 190 männliche und etwa 30 weibliche Arrestanten untergebracht.

  • Justizminister Kutschaty: Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partner

    Justizminister Kutschaty: Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partner

    Zur Eröffnung des 19. Deutschen Familiengerichtstags verwies der Minister heute (Mittwoch, 14. September 2011) in Brühl auf einen zurzeit dem Bundestag vorliegenden Gesetzentwurf, der eine Ergänzung des Paragraphen 1353 BGB dahingehend vorsieht, dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses gebe es keine haltbaren Gründe, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten, so die Begründung des Entwurfs.

    „Diese rechtspolitische Zielsetzung wird von mir – und da spreche ich auch für die nordrhein-westfälische Landesregierung – geteilt und unterstützt“, betonte der Minister in Brühl. „Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2010 haben wir uns eindeutig dahingehend positioniert, dass wir uns auf Bundesebene für die Öffnung der Ehe einsetzen werden.“

    Das Bundesverfassungsgericht lege die derzeitige grundgesetzliche Regelung allerdings dahingehend aus, dass zum Begriff der Ehe das Merkmal der Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner gehöre. „Jeder Versuch, die Ehe für gleichgeschlechtliche Partner durch einfaches Bundesrecht zu öffnen, ist deshalb mit einem verfassungsrechtlichen Risiko verbunden. Der sicherere Weg ist der einer Änderung der Verfassung.“
    Quelle: jm.nrw.de