Schlagwort: Grundstücke

  • Mehr gutes und bezahlbares Wohnen ermöglichen – Land muss Blockade gegen Baulandmobilisierungsgesetz aufgeben

    Mehr gutes und bezahlbares Wohnen ermöglichen – Land muss Blockade gegen Baulandmobilisierungsgesetz aufgeben

    Foto: Danielle Schäfer

    Hierzu erklärt Andreas Becker, baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Landesregierung muss deutlich mehr für guten und bezahlbaren Wohnraum in Nordrhein-Westfalen tun. Das bestätigt die schriftliche Anhörung zum Baulandmobilisierungsgesetz einmal mehr.

    Das Baulandmobilisierungsgesetz wurde im Mai vom Bundestag beschlossen. Es gibt den Kommunen zahlreiche vor allem planungsrechtliche Instrumente an die Hand, um Bauland zu mobilisieren. Ebenso ermöglicht es, zügiger mit der Bebauung eines Grundstücks zu beginnen und auch die Interessen der Mieterinnen und Mieter zu schützen. Angesichts von explodierenden Mieten, mangelndem Wohnraum und immensem Baubedarf ist das ein wichtiges Instrument. Die Landesregierung nutzt es nicht ausreichend.

    Im Gegenteil: Die Landesregierung hat maßgeblich dafür gesorgt, dass ein Teil der Regelungen nur in 18 von 396 Kommunen in NRW umgesetzt werden kann, die ausweislich der Mieterschutzverordnung des Landes NRW über einen angespannten Wohnungsmarkt verfügen. Diese Beschränkung auf wenige Kommunen geht an der Realität vorbei. Denn die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist in deutlich mehr Gemeinden angespannt. Doch die Landesregierung hat wichtige Teile der bundesrechtlichen Möglichkeiten einfach ausgehebelt. Das kommt einer Blockade gleich.

    Die Landesregierung verweigert den Kommunen damit vielfach, erweiterte, preislimitierte Vorkaufsrechte für brachliegende Grundstücke auszuüben. Ebenso nimmt das Land vielen Kommunen die Möglichkeit, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu erschweren. Dabei ist das ein gutes Instrument, um rasant steigenden Mieten entgegenzuwirken. Die Leidtragenden der Haltung der Landesregierung sind die 10 Millionen Mieterinnen und Mieter in NRW.

    Die Stellungnahmen der Kommunen bestärken unsere Auffassung, die Gebietskulissen zu verändern und zu erweitern. Jetzt liegt es an CDU und FDP, mit uns die Landesregierung zu entsprechendem Handeln aufzufordern, damit bundesgesetzliche Regelungen in ganz NRW ihre positiven Wirkungen entfalten.“

     

  • Preisexplosion bei Wohnkosten und Grundstückspreisen – was tun?

    Preisexplosion bei Wohnkosten und Grundstückspreisen – was tun?

    „Wenn die Bundesländer in 10 Jahren nicht zu einer Einigung gekommen sind, dann werden sie das wohl kaum jetzt in diesen 1 ½ Jahren hinbekommen“, meint Sven Wolf. „Im Grunde ist der Zeitraum zu knapp, um ein komplett neues Modell zu entwickeln“.

    Das Verfassungsgericht hatte der Politik auferlegt, innerhalb dieses Zeitraums die künftigen Kriterien zur Erhebung der Grundsteuer zu entwickeln und festzulegen. Die Bundesländer gehen dabei unterschiedlich mit der Thematik um. Hamburg und Bayern plädieren für ein jeweils unterschiedlich ausgestaltetes Flächenmodell. Grundsteine für ein Kostenwertmodell wurden in den 70ern gelegt, die Wertanpassung jedoch ausgesetzt und immer wieder verschoben.

    Wie definiert man jenseits der Grundstücksfläche Kriterien, die die Grundstückslage abbilden, die den Grundstückswert beeinflusst? Darüber hat sich auch Fabian Pramel von den Jusos Gedanken gemacht und schlägt einen Katalog vor, der nach der Lage innerhalb eines Ober-, Mittel- oder Unterzentrums differenziert und die Kriterien der Altlasten, des sozialen Gefüges und der Kaufkraft, der technischen und sozialen Infrastruktur, des Baurechts und Flächennutzungsplans und der Nutzungen in der Grundstücksumgebung mit einbezieht. Dabei muss das Bewertungssystem zudem dynamisch sein und eine automatisierte ständige Anpassung an die Entwicklung ermöglichen.

    „Wir müssen uns auch mit einer Spekulationsgrundsteuer beschäftigen, die eine stärkere Belastung für diejenigen vorsieht, die aus Spekulationsgründen bebaubare Grundstücke nicht bebauen und so dem Markt möglichen Wohnraum entziehen“, findet Sven Wolf.

    David Miga meint dazu, ihm fehle da manchmal der Umsetzungszwang. Das müsse auch von den Städten steuerbar sein und nicht von Investoren bestimmt werden. Man sollte durchaus Investoren auch Aufgaben auferlegen, wie beispielsweise eine KiTa in ein Bauprojekt zu integrieren. Das Ziel müsse sein, die schwächeren mittelständischen Familien zu entlasten.

    Marco Ankert sieht es als grundsätzliches Problem an, dass Modernisierungskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.

    „Die Lösung für ein zukünftig bezahlbares Wohnen – auch in den Ballungsräumen und Schwarmstädten –  liegt auf jeden Fall in der öffentlich geförderten Wohnungsbau und auch in kommunalen Wohnungsgesellschaften, die vielerorts in der Vergangenheit privatisiert worden sind. Wir müssen die Kommunen wieder in die Lage versetzen, eine aktive Baulandpolitik zu machen und auch, wo nötig und gewünscht, neue kommunale Wohnungsgesellschaften zu gründen“, erläutert Sven Wolf. „Kommunale Wohnungsgesellschaften haben auch ein starkes Interesse daran, in Quartiersmaßnahmen zu investieren.“

    „Es fällt auf, dass Städte in Anonymität untergehen, wenn nicht auch die Plätze in Planungen mit einbezogen werden“, stellt Sabrina Proschmann fest. „Die Menschen haben Angst, dass der soziale Zusammenhalt innerhalb der Stadtviertel verschwindet. Treffpunkte und Spielplätze einzubeziehen – das ist ganz entscheidend.“

    „Ist der Tübinger Weg nicht auch ein Beispiel, das Schule machen könnte?“, fragen sich die Jusos. Dabei werden große Flächen gekauft, Baurecht geschaffen, die Flächen geteilt und so kleine – für Investoren weniger attraktive – Grundstücke verkauft, etwa an Baugemeinschaften mit überzeugenden Konzepten, die oft selbst einziehen.

    „Nach den Kriterien der EU-Richtlinie ist nicht mehr nur der Preis entscheidend, sondern die Kommune kann sich für das ‚wirtschaftlichste‘ Angebot entscheiden,“ sagt Fabian Pramel. „Bietet sich hier nicht die Chance, auch soziale Kriterien einzubeziehen und die Projekte so kleinteilig zu gestalten, dass sie für Spekulanten uninteressant werden?“

  • Landesregierung muss sich für eine zügige und aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer einsetzen!

    Landesregierung muss sich für eine zügige und aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer einsetzen!

     Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zu erwarten gewesen. Die bisherige Erhebung der Grundsteuer mit teilweise völlig veralteten Einheitswerten war völlig ungerecht.

    Die künftige Neubewertung darf unter dem Strich nicht zu Mehrbelastungen führen. Besonders Mieterinnen und Mieter müssen sich auch weiterhin darauf verlassen, dass die bisher geringe monatliche Belastung gleich bleibt. Die Grundsteuer darf nicht Kostentreiber der Wohnnebenkosten sein. Auch die Wirkung auf die Eigenheimbesitzer sollte grundsätzlich stabil bleiben. Wir fordern die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, die genannten Grundsätze bei den anstehenden Diskussionen über die Neuregelung der Grundsteuer zu beherzigen.

    Hintergrund:

    Die Grundsteuer ist mit einem bundesweit jährlichen Gesamtaufkommen von rund

    14 Milliarden Euro (NRW: mehr als drei Milliarden Euro) eine der bedeutendsten Einnahmequellen der Kommunen. Ihr Erhalt ist für die Städte und Gemeinden unverzichtbar. Besteuert werden deutschlandweit rund 35 Millionen wirtschaftliche Einheiten, das heißt Grundstücke und gegebenenfalls darauf errichtete Immobilien. Die Grundsteuer wird bisher auf der Grundlage völlig veralteter „Einheitswerte“ erhoben, die im Jahre 1964 für Westdeutschland bzw. 1935 für Ostdeutschland festgesetzt wurden. Da die Grundstücks- und Immobilienpreise zwischenzeitlich deutlich gestiegen sind, bringen die damals ermittelten Einheitswerte die tatsächlichen Wertverhältnisse von heute nicht einmal mehr ansatzweise zum Ausdruck. Die Konsequenz daraus ist: Die einen zahlen zu viel, die anderen zu wenig. Die derzeitige Situation verstößt nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Grundgesetz.

    Die Erhebung der Grundsteuer auf Grundlage der Einheitswerte wurde deshalb für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber wurde eine Übergangsfrist bis zu einer Neuregelung bis zum 31.12.2019 auferlegt.