Schlagwort: grundrecht

  • Entwurf der Landesregierung ist nicht tragbar – NRW braucht ein freiheitliches und modernes Versammlungsgesetz

    Entwurf der Landesregierung ist nicht tragbar – NRW braucht ein freiheitliches und modernes Versammlungsgesetz

     Hierzu erklärt Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Der Entwurf der Landesregierung für ein nordrhein-westfälisches Versammlungsgesetz ist nicht tragbar. Der Vorstoß ist vom Geist geprägt, dass eine Versammlung erstmal etwas schlechtes sei. Denn der Gesetzentwurf erweckt den Eindruck, dass die Landesregierung Versammlungen eher verhindern als schützen will.

    So sollen zahlreiche Verstöße gegen das Versammlungsrecht in NRW künftig strafrechtlich geahndet werden, die in anderen Bundesländern lediglich Ordnungswidrigkeiten sind. Wenn Menschen sich nicht rechtzeitig von einer Versammlung entfernen oder etwas falsch anmelden, soll das ein Straftatbestand werden. Eine objektive Notwendigkeit, in diesen und anderen Fällen gleich das Strafrecht heranzuziehen, besteht nicht. Allein an diesem Beispiel zeigt sich, warum wir den Gesetzentwurf der Landesregierung ablehnen.

    Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist bereits eine angepasste Fassung. Die Diskussion um ein landeseigenes Versammlungsgesetz prägt die innenpolitische Debatte seit Monaten. Ein erster Vorschlag der Landesregierung enthielt allerdings sehr restriktive Regelungen und war deshalb in der Öffentlichkeit auf harsche Kritik gestoßen.

    Beim Entwurf, der nun zur Debatte steht, ist die schwarz-gelbe Koalition teilweise auf Kritik eingegangen und hat Änderungen vorgenommen. Dennoch engt dieser Entwurf die Versammlungsfreiheit viel zu stark ein. Zudem gibt es auch im überarbeiteten Entwurf keine Verbesserungen bei den restriktiven Vorgaben für die behördlichen Ablehnungsrechte von Versammlungen. Darüber hinaus gibt es nach wie vor keine zufriedenstellende Klarstellung bei der Frage, welche Handlungen unter das Störungsverbot einer Versammlung fallen.

    Die SPD-Fraktion hat bereits im November 2020 einen Entwurf für ein freiheitliches und modernes Versammlungsfreiheitsgesetz für NRW vorgelegt. Denn grundsätzlich besteht Einigkeit, dass eine eigenständige landesgesetzliche Regelung notwendig ist. Denn das in Nordrhein-Westfalen geltende Versammlungsgesetz des Bundes ist in vielen Bereichen überholt.

    Bei unserem Gesetzentwurf steht im Mittelpunkt, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten. Von CDU und besonders der FDP wünschen wir uns morgen mehr Mut für ein starkes Bekenntnis zu diesem wichtigen Freiheitsgrundrecht.“

  • Bezahlbar Wohnen – von Wien lernen

    Bezahlbar Wohnen – von Wien lernen

    Wir haben mit Dr. Kurt Puchinger und Dr. Andreas Höferl von der SPÖ Wien gesprochen und hatten eine gute Führung von Julia Schranz durch den Karl-Marx-Hof. Wir sind durch den neu entstehenden Stadt Seestadt Aspern spaziert und haben uns die Planungen erläuerten lassen.  Bei der Planung stand der Mensch und nicht das Auto im Mittelpunkt. Daher war das erste, was eröffnet wurde, die U-Bahn-Station. Einfach Fahrräder oder Lastenräder leihen, um die Menschen zu ermutigen, kurze Wege ohne Auto zurückzulegen. Auch hier soll der Wiener Grundsatz des „leistbaren Wohnens“ – also bezahlbares Wohnen – gelten. Daher entstehen hier seit zehn Jahren erstmals wieder neue Gemeindewohnungen.

    Zum Abschluss schauten wir uns unter fachkundiger Führung der Gebietsbetreuung Stadterneuerung das Nordbahnviertel an. Über viele Jahrzehnte entstand hier auf einem ehemaligen Bahngelände ein neues Quartier für Wohnen und Gewerbe. Bei Projektende werden hier rund 10.000 Wohnungen Platz für die WienerInnen bieten und dazu eine großzügige Freifläche entstehen. Im Zentrum liegt der Rudolf-Bednar-Park, der schon zu Beginn dem Quartier ein neues Gesicht gab.

    Wir haben viele Anregungen und Ideen mitnehmen können und unser Wissen über die Geschichte Wiens vertiefen können.Welche Erkenntnisse wir gewonnen haben? Darüber sprechen wir in diesem Video: