Schlagwort: Grenzen

  • Versammlungsfreiheitsgesetz soll Meinungsfreiheit stützen und demokratische Werte schützen

    Versammlungsfreiheitsgesetz soll Meinungsfreiheit stützen und demokratische Werte schützen

    Foto: Daniel Behmenburg

    Nicht nur Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, was rechtens ist, wenn sie sich versammeln – ob öffentlich, nicht-öffentlich, in Räumen oder unter freiem Himmel. Auch kontrollierende Behörden brauchen Entscheidungssicherheit.

    Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit haben Grenzen. Nicht rechtens ist gewalttätige Randale oder die Gefährdung anderer. Bisher konkretisieren Gerichtsurteile, was eine wehrhafte Demokratie nicht akzeptieren muss.

    Wir müssen aber auch einem Missbrauch der Versammlungsfreiheit vorbeugen. Wichtig ist für uns, dass insbesondere historische Gedenktage an die ungestört bleiben. Viele Menschen haben am vergangenen Montag der Ereignisse vom 9. November 1938 gedacht und an die systematische Diffamierung, Ausgrenzung, Verfolgung und Tötung jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger während der NS-Diktatur erinnert. Ebenso erinnern wir am Tag der Befreiung des KZ Auschwitz am 27. Januar an die Millionen Opfer der Shoah.

    Wie verstörend und provozierend für die Angehörigen der Opfer sind dann aber Versammlungen an diesem Tag, die dazu dienen, diese nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft zu verherrlichen und damit den öffentlichen Frieden zu stören.

    Daher haben wir uns, wie andere Bundesländer auch, für einen Paragraphen entschieden, der ein Verbot von Versammlungen vorsieht, wenn diese die Erinnerung an die Opfer mit Füßen treten.

    Darüber habe ich heute im Plenum gesprochen:

  • Gefahr rechten Terrors ernstnehmen

    Gefahr rechten Terrors ernstnehmen

    Wir müssen wachsam bleiben und genau beobachten, was sich in rechten Netzwerken tut. Das zeigte sich bereits im Verlauf des Untersuchungsausschusses zu den Attentaten des NSU im Landtag Nordrhein-Westfalen. Auch der Mord des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke muss vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass ohne große Strukturen aus kleinen Einheiten heraus Terrorakte begangen werden können. Auch in Nordrhein-Westfalen wurden wiederholt  Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bedroht.

    Wir alle tragen auch Verantwortung dafür, dass bestimmte Grenzen nicht überschritten werden. Das gilt auch für die Kommunikation in sozialen Netzwerken. Es darf nicht selbstverständlich werden, dass Politiker, Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften und Verwaltungsangestellte beschimpft werden und Opfer von Hass-Kommentaren in Medien werden. Das ist die erste Stufe der Eskalation und kann den Boden bereiten für Handgreiflichkeiten. Dazu dürfen wir es nicht kommen lassen. Dazu gehört, die bestehenden Gesetze konsequent anzuwenden und die Grundätze des Rechtsstaats deutlich zu verteidigen.

    Das habe ich auch in meiner Rede zur Aktuellen Stunde im Landtag am 26.06.2019 deutlich gemacht.