Schlagwort: Experten

  • Förderungsmöglichkeiten für Unternehmen

    Förderungsmöglichkeiten für Unternehmen

    Foto: Thomas Wunsch

    Oft werde ich von Unternehmerinnen und Unternehmern gefragt, ob ich eine Idee habe, wie ihr Unternehmen gefördert werden kann. Sie stellen sich die Frage, ob ihr Produkt zeitgemäß ist und was sie an ihrem Unternehmen verbessern können. Dabei ist es wichtig nicht nur im Unternehmen sondern vor allem auch am Unternehmen zu arbeiten. Doch wie ist das möglich?

    Als Tür-Öffner für vieler Unternehmen habe ich den Kontakt zwischen diesen und Experten für Förderungsmöglichkeiten geknüpft. In der Vor-Ort-Veranstaltung am 22.02.2022 in Remscheid habe ich diverse Unternehmen in das Gespräch mit Stephan Kunz von der NRW.Bank, Volker Pleiss von der Stadtsparkasse Remscheid, Christoph Imber von der Gründerschmiede Remscheid und Dr. Peter Dültgen von der Forschungsgemeinschaft Werkzeuge gebracht.

    Nach einer Vorstellung der Förderungsmöglichkeiten durch Stephan Kunz, fand eine interessante Diskussion statt, in der die Unternehmerinnen und Unternehmer offene Fragen klären konnten.

    Foto Thomas Wunsch

    Foto Thomas Wunsch

    Vor allem ist der Wunsch der Unternehmerschaft nach mehr Transparenz in Förderprogrammen groß. Unbestimmte Begriffe wie „Coronabetroffenheit“ sollen in Zukunft klarer ausgedrückt und definiert werden. Da die Förderprogramme sehr lukrativ sind, ist die Nachfrage entsprechend hoch. Dadurch kann es dazu kommen, dass sich der „Topf leert“. Auch hier fordern Unternehmen eine Art Frühwarnsystem.

    Schade ist allerdings, dass es immer noch viele Unternehmen gibt, die nichts von den Förderungsprogrammen wissen. Förderungsmöglichkeiten im Rahmen von Darlehen und Zuschüssen gibt es im Grunde für alle Unternehmen, seien es kleine, mittelständische oder große Unternehmen.

    https://www.nrwbank.de/de/unternehmen/

    https://gruenderschmiede.org/fuer-unternehmen/

  • Aus dem System Schule muss der Druck raus

    Aus dem System Schule muss der Druck raus

    Foto: stocksnap pixabay Schule

    Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Schulen brauchen dringend mehr Eigenverantwortung. Das gilt vor allem in dieser Pandemie, in der die Lehrkräfte und Schulleitungen schon viel zu lange durch starre Vorgaben an einem flexiblen und situationsbezogenen Handeln gehindert werden. Seit bald zwei Jahren haben wir daher von dieser Landesregierung gefordert, für die Schulen mehr Freiräume zu schaffen. Mit Blick auf die Ausgestaltung der Lehrpläne und die Durchführung von Prüfungen ist da aber viel zu wenig passiert. Es herrscht immer noch zu starker Druck im System Schule, insbesondere was die Form und Anzahl von Leistungsüberprüfungen betrifft. Das wirkt sich auch auf die Unterrichtsgestaltung aus. Diese orientiert sich in den meisten Fällen noch zu sehr an festgefahrenen Mustern. Stattdessen sollten Schulen auch mehr von den Möglichkeiten beispielsweiser soziokultureller Lehr- und Lernangebote in Zusammenarbeit mit Künstler*innen, Musiker*innen oder Theaterpädagog*innen im außerschulischen Bereich Gebrauch machen können.

    Wenn jetzt ein Schritt zu mehr Eigenverantwortung für die Schulen gegangen wird, dann ist das zu begrüßen. Gleichwohl ist das Ziel noch weit. So sind digitale Endgeräte immer noch nicht in den Bereich der Lernmittelfreiheit aufgenommen worden. In einer Zeit, in der nahezu jedes Lehrwerk auch digital vorliegt und die Medienkompetenz in allen Lehrplänen festgeschrieben ist, müssen auch die digitalen Endgeräte zur Grundausstattung der Schülerinnen und Schüler gehören. Hier bleibt die Landesregierung hinter der allgemeinen Entwicklung zurück. In diesem Zusammenhang muss auch dringend geklärt werden, wer für die Wartung und Pflege der Hard- und Software zuständig ist. Wir können unseren Lehrkräften, die in Zeiten des Lehrermangels bereits sehr belastet sind, nicht noch mit weiteren zusätzlichen außerunterrichtlichen Aufgaben belasten.

    Das gilt auch für das geplante Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch. Wir müssen unsere Kinder vor Gewalt und Missbrauch schützen. Das gehört aber in die Hände von Expertinnen und Experten. Sie müssen hierfür ein Rahmenkonzept erstellen, das die Schulen ihren individuellen Ausgangslagen anpassen können. Hierfür ist die Landesregierung verantwortlich. Sie muss dafür sorgen, dass mehr fachliche Expertise von außen im System Schule Raum findet.“

  • Die Gute Arbeit von morgen muss jetzt vorbereitet werden

    Die Gute Arbeit von morgen muss jetzt vorbereitet werden

    Foto: Foto: Malachi Witt auf pixabay

    Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat und André Stinka, stellvertretende Vorsitzende, sowie Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

    „Die Corona-Pandemie hat uns über ein Jahr im Griff gehabt. Jetzt gilt es, mit einem klaren Plan aus der Krise herauszukommen und den sozialen Neustart in die Wege zu leiten. Unser Leitantrag gibt die nötigen Impulse, damit Nordrhein-Westfalen in diesem wichtigen Jahrzehnt vorankommen kann.

    Mit einem Investitionsprogramm in Höhe von 30 Milliarden Euro wollen wir Unternehmen in NRW das nötige Kapital an die Hand geben, damit sie in Klimaschutz, Digitalisierung und Beschäftigung investieren können. Die Gelder werden dringend benötigt, denn der digitale und ökologische Umbau unserer Wirtschaft kostet deutlich mehr als warme Worte.

    Unterstützung fanden wir bei vielen Sachverständigen mit der Forderung nach mehr Arbeitsschutz. Das eine Stärkung des Arbeitsschutzes und die Förderung von Betriebsratsgründungen wichtig ist, sieht man auch dadurch, dass die Beschäftigten viel besser durch die Krise gekommen sind, wo sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Gewerkschaften oder Betriebsräten organisieren konnten.

    Großen Zuspruch der Experten gab es für die Forderungen zum sozialen Arbeitsmarkt. Er wurde als wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit auch in Corona-Zeiten gelobt. Gefordert wurde, den sozialen Arbeitsmarkt dauerhaft zu etablieren und ihn weiterzuentwickeln. Auch für die Stärkung des Industriestandorts Nordrhein-Westfalen setzen wir uns ein. Wir müssen die Arbeitsplätze in der NRW-Industrie zukunftsfähig ausrichten. In der heutigen Sachverständigenanhörung haben wir dafür ausdrückliche Unterstützung erhalten.“

  • Bei der Debatte über Lockerungen müssen alle mitgenommen werden!

    Bei der Debatte über Lockerungen müssen alle mitgenommen werden!

    Sie greifen teilweise tief in unsere Grundrechte ein, aber sie werden größtenteils akzeptiert und eingehalten. Diese Einschränkungen dürfen aber nur auf Zeit gelten. Weiterhin erreichen mich viele Anfragen dazu, besonders zum Schulunterricht, der Kinderbetreuung oder der Situation in Alten- und Pflegeheimen.

    In allen Vorschlägen kommt mir aber die Rolle der Städte und Gemeinden zu kurz. Denn gerade hier vor Ort in Remscheid und Radevormwald wird Unglaubliches geleistet, damit unser Leben normal funktioniert und der Virus sich nicht weiter ausbreitet.

    Die Ausarbeitung der Leopoldina ist im Vergleich zum Papier des Expertenrates Corona der Landesregierung NRW deutlich differenzierter. Die Entscheidungen über die Schritte zur Rückkehr zur Normalität werden nicht leicht, denn wie immer gibt es Zielkonflikte. Die Leopoldina rät dringend, diese an Gerechtigkeit und Solidarität auszurichten. Außerdem muss es klare und verständliche Entscheidungen geben, die gut vermittelt werden. Das NRW Papier warnt davor, dass auch manche Lockerung erst erlaubt und später wieder kassiert werden könnte. Für eine solches Hin- und Her gäbe es aber vermutlich wenig Verständnis.

    Der soziale Aspekt der Krise darf nicht vergessen werden. Wir dürfen nicht vergessen, dass die psychischen und finanziellen Folgen der Krise sozial sehr ungleich verteilt sind. Denn nicht alle Berufe lassen sich von zuhause erledigen. Das teilt unsere Gesellschaft derzeit stark. Die Pandemie darf nicht dazu führen, dass am Ende die finanzielle und soziale Spaltung unserer Gesellschaft größer wird, weil die einen mit sicherem Job und gleichem Einkommen im Homeoffice sitzen und die anderen mit weniger Geld durch Kurzarbeit oder Kündigung kaum über die Runden kommen.

     

     

  • Uns fehlen die Handlungsoptionen für die zentralen Abschlussprüfungen

    Uns fehlen die Handlungsoptionen für die zentralen Abschlussprüfungen

    In der heutigen Sondersitzung des Schulausschusses tagten  die Parlamentarier gemeinsam mit Experten und diskutierten die Rahmenbedingungen, die Abschlussprüfungen ermöglichen sollen. Zu den Abschlussprüfungen an allen Schulformen erklärten Eva-Maria Voigt-Küppers, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Jochen Ott, schulpolitischer Sprecher SPD-Landtagsfraktion:

    „Alle Abschlussprüfungen sind verschoben worden und ein neuer Zeitplan wurde vorgelegt. Das haben wir ausdrücklich begrüßt. In Bezug auf das Regierungshandeln hat das Expertengespräch jedoch mehr offene Fragen als Antworten gegeben. Es gab viele wertvolle Hinweise aus den Reihen der Schülerschaft, der Eltern und der Verbände, die die Ministerin noch mit aufnehmen muss.

    Wir brauchen dringend Rechtssicherheit, damit keinem Schüler und keiner Schülerin in NRW Nachteile erwachsen. Einvernehmlich wurde festgestellt, dass natürlich der Gesundheitsschutz oberste Priorität hat. Das könnte auch bedeuten, dass Prüfungen ersatzlos gestrichen werden. Da die Schulministerin in der kommenden Wochen mitteilen will, wie es nach dem Ende der Schulferien weitergeht, haben wir  gemeinsam mit den Grünen eine Sondersitzung für nächste Woche beantragt. Es darf nicht vergessen werden, dass es eine Mammutaufgabe ist, alle Schulen im Land wieder hochzufahren. Deshalb ist es wichtig, auch Kommunen und Verkehrsbetriebe frühzeitig zu informieren.

    Wir als Parlamentarier machen Politik mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte. Das zeigt erneut, wie wichtig demokratische Prozesse in dieser Krisensituation sind.“

  • Plenarsitzungen in außergewöhnlichen Zeiten. Gesundheitskrise, aber keine Demokratiekrise

    Plenarsitzungen in außergewöhnlichen Zeiten. Gesundheitskrise, aber keine Demokratiekrise

    Am 24. März habe ich dem Rettungspaket des Landes in Höhe von 25 Milliarden Euro zugestimmt. Dies, obwohl die von unserer Fraktion formulierten konkreten Erwartungen nicht von allen mitgetragen wurden. Wir merken aber jetzt, dass einige unserer Anregungen bei der konkreten Verteilung der Gelder berücksichtigt werden.

    Eine zentrale Forderung ist, die Kommunen auch unter den Rettungsschirm des Landes zu nehmen. Im Zuge der Krise brechen den Kommunen Gewerbe- und Einkommensteuereinnahmen weg. Gleichzeitig steigen die kommunalen Ausgaben etwa im Bereich der Gesundheitsfürsorge an. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Rettungspaktes müssen die Kommunen daher besondere Berücksichtigung finden und Mittel zur Kompensation von Steuerausfällen zur Verfügung gestellt werden.

    Gestern gab es eine intensive Debatte über ein umfangreiches Gesetz der Landesregierung mit vielen einzelnen Maßnahmen, wie Änderungen der Beschlüsse in den Stadträten, Regelungen für Schulabschlüsse oder der Zwangsverpflichtung von medizinischem Personal.

    In der Debatte haben wir als Fraktion deutlich gemacht, dass auch in einer besonderen Situation die Grundprinzipen des Rechtsstaates und unserer parlamentarischen Demokratie gelten müssen.

    Schließlich haben sich alle Fraktionen verständigt, den Entwurf nun sorgfältig mit Experten zu beraten und erst nächste Woche am Donnerstag erneut aufzurufen. Damit bleibt Zeit, um etwa verfassungsrechtliche Fragen im Detail zu betrachten oder Anregungen aus den Städten aufzugreifen.

    Denn eines ist auch in dieser Pandemie klar: Wir haben eine Gesundheitskrise, aber keine Demokratiekrise. Denn der Landtag kann unter den geschilderten Einschränkungen jederzeit zusammentreten und notfalls auch ganz schnell Gesetze beschließen oder wie beim Rettungspakt Steuergelder zur Hilfe bereitstellen.

    Unser Antrag „Städte und Gemeinden nicht im Stich lassen – Kommunen gehören unter den Rettungsschirm“

     

  • Schwarz-gelbe Koalition blockiert dringend notwendigen Altschuldenfonds für Kommunen

    Schwarz-gelbe Koalition blockiert dringend notwendigen Altschuldenfonds für Kommunen

    Vor dem Hintergrund einer weiterhin angespannten Finanzlage in vielen Kommunen hat der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen im nordrhein-westfälischen Landtag nun abschließend über eine Initiative der SPD-Landtagsfraktion zur Einrichtung eines kommunalen Altschuldenfonds beraten. Trotz des einhelligen Befürwortens der Initiative durch Experten und Praktiker aus den Kommunen lehnt die schwarz-gelbe Koalition den entsprechenden Antrag ab.

    Dazu sagt Christian Dahm, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die schwierige Finanzlage in vielen nordrhein-westfälischen Kommunen ist trotz eines derzeit günstigen konjunkturellen Umfelds weiterhin besorgniserregend. Ende 2017 betrug die kommunale Verschuldung hierzulande fast 62 Milliarden Euro. Deshalb ist die Einrichtung eines Altschuldenfonds zur Tilgung der kommunalen Kredite dringend erforderlich. Durch einen solchen Fonds würden die Kommunen von einem großen Teil ihrer teilweise über Jahrzehnte angehäuften Schulden befreit und auch von künftigen Zinsrisiken entlastet werden.

    Die Städte und Gemeinden hätten damit wieder Handlungsspielräume für Investitionen in ihre Zukunft, insbesondere in Bildung und Infrastruktur. Bei der Sachverständigenanhörung im Landtag zu unserem Antrag waren sich sämtliche Experten darüber einig, dass dabei zügiges Handeln das Gebot der Stunde ist.  Denn das aktuell günstige Zinsniveau wird nicht für immer auf dem heutigen Stand bleiben.

    Leider sehen die Vertreter der schwarz-gelben Koalition das anders. Bezeichnend ist, dass keine sachlichen Argumente zur Untermauerung der Ablehnung unseres Antrags hervorgebracht werden. Es zeugt von fehlendem Verantwortungsbewusstsein, dass die schwarz-gelbe Koalition offenkundig kleinliche parteitaktische Erwägungen höher bewertet als nachhaltige Entlastungen für die Kommunen!“

     

  • Mit Katharina Keil beim Symposium „Vollzug in freien Formen“

    Mit Katharina Keil beim Symposium „Vollzug in freien Formen“

    Katharina, aus welchem Grund beschäftigt sich der Landtag mit dem Thema? Grundlage dieses Symposiums ist der Abschlussbericht der Enquetekommission „Prävention“ aus der 14. Wahlperiode des Landtags. Die damalige Enquetekommission hat sich mit den Ursachen von Gewalt und Kriminalität im Kindes-und Jugendalter beschäftigt. Sie hat sich für 35 Handlungsempfehlungen ausgesprochen, um Gewalt und Kriminalität zu bekämpfen. Eine dieser Möglichkeiten ist der Vollzug in freien Formen.

    Sven und Katharina ZweitfotoUnd was genau ist unter „Vollzug in freien Formen“ zu verstehen? Bei dem Vollzug in freien Formen handelt es sich um einen Jugendstrafvollzug. Es stellt eine Alternative zum herkömmlichen Strafvollzug dar. Abseits von Gefängnismauern und den klaren Hierarchien unter Gefangenen sollen die Jugendlichen erfolgreicher soziale Verantwortung lernen und erkennen, dass ein Leben ohne Straftaten möglich und auch erfüllend ist. Jugendliche können der Gewalt aus eigener Kraft entfliehen.

    Wo gibt es das bereits in Nordrhein-Westfalen? Mittlerweile ist mit dem Raphaelshaus in Dormagen ein Modellprojekt zum „Vollzug in freien Formen“ entstanden. Als Vorbild diente das Seehaus Leonberg in der Nähe von Stuttgart. Es wurden noch einige andere Modellprojekte, unter anderem auch eines aus Brandenburg, vorgestellt, welche nach ähnlichen Prinzipien bei den Jugendlichen vorgehen.

    Für wen eignet sich diese Form des Vollzugs und wer wird da aufgenommen? Diese Projekte richten sich an Intensivstäter bis in der Regel 18 Jahre. Diese Jugendlichen sollten eine Reststrafe von 12-24 Monaten haben. Diese Projekte werden von Mitarbeitern in den JVA’s vorgestellt und die Jugendlichen können sich aus selbstgesetzten Motiven für eines dieser Projekte bewerben.

    Wie sieht der Alltag im offenen Vollzug aus? In jeder dieser Einrichtungen gibt es einen sehr strikten Tagesablauf, welcher um 6 Uhr morgens mit Frühsport beginnt. Die Jugendlichen erfahren zum ersten Mal einen geregelten Tagesablauf und erlernen Strukturen. Die Jugendlichen werden so gefordert und auf ein Leben außerhalb der Maßnahme und dem Strafvollzug vorbereitet. Schule, Arbeit, Sport, Musik und andere Beschäftigungen gehören zum täglichen Programm. Die Jugendlichen werden in den Bereichen gefördert und erzielen Erfolge. Sie erfahren oftmals zum ersten Mal positive Aufmerksamkeit durch die Gesellschaft. Die Jugendlichen lernen ebenfalls, sinnvoll mit ihrer Freizeit umzugehen. Sie üben Fairness und Ausdauer. Durch erlebnispädagogische Aktivitäten erfahren sie ihre eigenen Grenzen und entdecken Stärken und Schwächen. Sie reifen in ihrer Persönlichkeit und erlernen soziale Kompetenzen, die vielen bis dahin nicht vermittelt wurden.

    Können die Jugendlichen sich auf spätere Berufstätigkeit vorbereiten? Die Jugendlichen absolvieren ihren Schulabschluss und können ebenfalls eine Berufsausbildung beginnen. Die Einrichtungen sind mit Werkstätten ausgerichtet, wodurch die Jugendlichen externe Aufträge erledigen und sich mit der Berufspraxis der freien Wirtschaft auseinandersetzen. Eine Mitarbeiterfamilie wohnt mit jeweils 5-7 Jugendlichen und ihren eigenen Kindern familienähnlich zusammen. Familienleben ist für viele der Jugendliche keine Selbstverständlichkeit. Sie erlernen so gegenseitige Fürsorge und Verantwortung. Die Jugendlichen lernen für andere da zu sein und zu helfen und auch Hilfe von anderen anzunehmen.

    Was bedeutet das für die Einstellung der Jugendlichen zur Umwelt? Die Mitarbeiter vermitteln den Jugendlichen Werte und Normen. Neben christlichen Normen und Werte werden eigentlich selbstverständliche Tugenden wie Toleranz, Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Fleiß, Ehrgeiz, Höflichkeit, Ordnung, Pflichtbewusstsein und Disziplin praktiziert und geübt.

    Was ist unter „Wiedergutmachung“ zu verstehen? Das Prinzip der Wiedergutmachung besagt, dass die Jugendlichen den Schaden, den sie in der Gesellschaft angerichtet haben, durch gemeinnützige Arbeit und Dienst am Nächsten symbolisch auszugleichen haben.
    Durch Opfer-Täter-Gespräche sollen die Jugendlichen mit den Erfahrungen der Opfer konfrontiert werden. Es soll auf beiden Seiten die Möglichkeit geben, Erlebtes wieder aufzuarbeiten und mit der Vergangenheit abzuschließen. Die Jugendlichen sollen sich in die Opfer hineinversetzen. Hier kann auf diese Weise echtes Mitgefühl der Täter für ihre Opfer entstehen.

    Und nach dem Aufenthalt dort? Auch nach dem Aufenthalt in solch einer Einrichtung werden die Jugendlichen weiterhin von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern begleitet. Dies geschieht in vielen Fällen durch die Aufnahme in Familien und Wohngemeinschaften. Die Jugendlichen werden weiter dabei unterstützt, Herausforderungen zu bewältigen.

    Was hältst Du von dem „Vollzug in freien Formen“? Abschließend kann man sagen, dass es trotz vieler Kritik ein sehr erfolgreiches Projekt ist. Es wird auf die individuellen Defizite der Jugendlichen eingegangen und die eigentlichen psychischen Motive, welche die Jugendlichen zu Straftaten verleitet haben, werden wahrgenommen und möglichst durch Resozialisierung bekämpft. Einen Strafvollzug empfinden viele Jugendliche als weitere Zurückweisung durch die Gesellschaft und so ist es ihnen oft nach Absitzen ihrer Haftstrafe aufgrund mangelnder sozialer Kompetenzen und eines mangelnden gefestigten sozialen Umfelds nicht möglich, der Gewalt und Kriminalität
    aus eigener Kraft zu entkommen. Man kann durch das Abbauen frühkindlicher Defizite verhindern, dass aus den jugendlichen Intensivstraftätern erwachsene Straftäter werden. Ich finde, dass das Raphaelshaus in Dormagen, das Seehaus Leonberg und weitere Einrichtungen mit einem guten Beispiel vorausgegangen sind und dass noch einige mehr Einrichtungen den klassischen Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen und am liebsten bundesweit ersetzen sollten. Die Jugendlichen werden als bedürftige Menschen wahrgenommen und nicht lediglich als Straftäter. Es zählt der Mensch hinter der gewalttätigen und kriminellen Fassade. Und gerade das ist es, was vielen der Jugendlichen bisher in ihrem Leben gefehlt hat. In Deutschland hat jeder Straftäter das Recht auf Resozialisierung und auch, wenn man vom klassischen Vollzug hierbei abweicht, sollte am Vollzug in freien Formen festgehalten werden. Die Projekte haben sich schließlich in den letzten Jahren bewährt.

    • Hier gibt es noch mehr Informationen zum Raphaelshaus in Dormagen.