Schlagwort: Ermittlungen

  • Selbstjustiz und Kopfgeld haben in einem Rechtsstaat nichts zu suchen

    Selbstjustiz und Kopfgeld haben in einem Rechtsstaat nichts zu suchen

    Die andauernden Angriffe auf eine Pizzeria in Remscheid nehmen leider immer noch kein Ende. Es schockiert mich aber, dass neben den Ermittlungen der Polizei nun auch gewisse undemokratische Stimmen zur Selbstjustiz aufrufen und sogar ein Kopfgeld auf den Täter oder die Täterin aussetzen. Das ist natürlich völlig inakzeptabel.

    Ich habe mich bereits nach den ersten Presseberichten im Januar direkt an den Polizeipräsidenten gewandt und habe mich über den aktuellen Stand der Ermittlungen erkundigt. An die Öffentlichkeit gehe ich in solchen Fällen normalerweise nicht. Nach den letzten Entwicklungen ist es aber wichtig, Stellung zu beziehen.

    Es freut mich sehr, dass die Opfer sich klar gegen Selbstjustiz und Kopfgeld aussprechen. Wir leben in einem Rechtsstaat. Das Gewaltmonopol liegt bei unserer demokratischen Polizei und nirgendwo anders. Ich vertraue darauf, dass die Polizei gemeinsam mit dem Opfern nun alle Mittel einsetzt, um die Täter zu überführen. Dann können sich die Betroffenen hoffentlich endlich wieder sicher fühlen!

     

  • Wolf berichtete vor Schülerinnen und Schülern der EMA über NSU

    Wolf berichtete vor Schülerinnen und Schülern der EMA über NSU

    „Sensibilität im Umgang mit den Angehörigen der Opfer – das ist etwas, auf das in Zukunft viel besser geachtet werden sollte,“ beschreibt der Landtagsabgeordnete Sven Wolf den Schülerinnen und Schülern eine der Empfehlungen, die aus den Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses hervorgegangen sind.

    Das Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium hatte den Abgeordneten, der in der letzten Landtagsperiode Vorsitzender des Parlamentarischen Untersuchungssauschusses zu den Attentaten des NSU gewesen war, zu einem Vortrag in der Aula eingeladen. Von der 8.Stufe bis zur Oberstufe nahmen rund 130 Schülerinnen und Schüler teil.

    Der Schulleiter Rainer Schulz bedankte sich bei den Kolleginnen und Kollegen sowie den Schülerinnen und Schülern, die sich am Aufbau, der Organisation und als Guides in den Führungen durch die Ausstellung im Pferdestall zu den Opfern des NSU sehr engagiert haben. Sie sind verantwortlich dafür, dass zahlreiche Jugendliche sich in den letzten Wochen intensiv mit dieser Thematik auseinandersetzen konnten.

    „Zu lange wurde hauptsächlich im Umfeld der Angehörigen der Opfer ermittelt. Es wurden familiäre Auseinandersetzungen, Drogenhandel oder Gruppenfehden vermutet, bevor ein rechtsextremer Hintergrund klar erkannt wurde. Leider bleibt auch bei solchen Befragungen im Umfeld der diffuse Eindruck hängen, dass es da nicht mit rechten Dingen zugegangen sei,“ so Wolf. „Diesen Eindruck dann  geradezurücken, ist auch eine Aufgabe einer aufmerksamen Polizeiarbeit.“

    Ein besserer Informationsfluss und das Einbeziehen von Erkenntnissen anderer Behörden und Wissenschaftler zu neuen Phänomenen des Extremismus könnten helfen, solche Attentate einzuordnen und nach Kriterien bestimmten Gruppen zuzuordnen. Hier stets auf der Höhe der Erkenntnisse zu sein, sei wichtig für eine erfolgreiche Ermittlungsarbeit.

    „Es wird in Zukunft in Nordrhein-Westfalen eine bessere Kooperation geben – auch zwischen Polizeikräften und Verfassungsschutz“, erläutert der Abgeordnete. „Wir brauchen Erkenntnisse, warum diese Opfer ausgewählt wurden und wie die Täter vorgegangen sind, um künftig schneller und besser potentiellen Tätern auf die Spur zu kommen.“

    Die Befugnisse der Abgeordneten im Untersuchungsausschuss seien sehr weitgehend, sie ähnelten denen bei Gericht. Die Zeugen seien verpflichtet, zum Termin zu erscheinen und wahrheitsgemäß auszusagen.

    „Im Untersuchungsausschuss konnten nicht auf alle Fragen Antworten gefunden werden, aber die Empfehlungen sollen die künftige Arbeit verbessern. Für mich persönlich war die Leitung des PUA eine der interessantesten und spannendsten Aufgaben im Landtag.“

    Zum Schluss mahnte Wolf: „Wir müssen wachsam bleiben, besonders gegenüber rechten Gruppen, die mit Hass und Gewalt unsere Gesellschaft spalten wollen.“

    Bericht auf der Website der EMA

  • Polizei und Justiz verstärken den Kampf gegen rechtsextreme Hetze im Internet

    Polizei und Justiz verstärken den Kampf gegen rechtsextreme Hetze im Internet

    Innenminister Jäger: Wir holen die Täter aus der Anonymität des Internets / Justizminister Kutschaty: NRW ist Kompetenzzentrum bei der Aufklärung rechter Hetze im Netz

    Das Ministerium für Inneres und Kommunales und das Justizministerium teilen mit:

    Polizei und Justiz in NRW verstärken gemeinsam den Kampf gegen die rechtsextremistische Hetze im Internet gegen Flüchtlinge und Helfer. „Im Landeskriminalamt durchsuchen 17 Spezialisten einer Task Force gezielt das Internet, um Täter zu identifizieren und Beweise zu sichern“, erklärte Innenminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf. „Wer im Netz Hetze verbreitet, darf sich nicht sicher fühlen. Wir holen diese Täter aus der Anonymität des Internets und der sozialen Netzwerke.“

    Zur Bekämpfung von Straftaten im Internet will die Justiz ab 2016 die Zuständigkeit der Zentralstelle für Cyberkriminalität bei der Staatsanwaltschaft Köln auf das ganze Land ausdehnen, gab Justizminister Thomas Kutschaty bekannt. „In der Zentralstelle führen fünf Staatsanwälte die Ermittlungen bis zu einer aussagekräftigen Beweislage und sind zentrale Ansprechpartner für Polizeibehörden und die Kompetenzzentren von LKA und BKA. Durch die enge Kooperation von Polizei und Justiz ist NRW damit so gut aufgestellt wie kein anderes Bundesland“, betonte Kutschaty.

    ‎Die Internetexperten der LKA-Task Force haben die sozialen Medien und Internetseiten mit vorwiegend rechtsextremistischen Inhalten im Blick. Seit Mitte Oktober haben sie bereits 105 Anzeigen wegen Hetze gegen Flüchtlinge, ehrenamtliche Helfer, Journalisten und Politiker erstattet. Von den bislang 40 ermittelten Tätern stammen zehn aus NRW. „Die Ermittler stellen fest, dass rechtsextremistische Hetze im Internet immer häufiger unter Klarnamen verbreitet wird. Zudem nimmt die Wortwahl deutlich an Aggressivität und Schärfe zu“, erläuterte Jäger. „Hass in sozialen Netzwerken schürt ein Klima aus Angst und Gewalt und legt Feuer an Flüchtlingsheime.“ Der NRW-Innenminister hat deshalb das Thema auf die Tagesordnung der Innenministerkonferenz am Donnerstag und Freitag in Koblenz gesetzt. Jäger: „Wir müssen eine gemeinsame Strategie gegen diese widerliche Hetze entwickeln.“

    Justizminister Thomas Kutschaty: „Das Internet darf nicht als Sprachrohr für Hass-Botschaften missbraucht werden. Gerade nach den Anschlägen von Paris dürfen wir das Feld nicht denen überlassen, die mit rechter Hetze im Internet versuchen, die Bevölkerung pauschal gegen Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft aufzustacheln. Das ist die Reaktion, die sich Extremisten von ihren Anschlägen erhoffen.“

    Die beiden Minister appellierten an die Internet-Nutzer: „Unterstützen Sie Polizei und Justiz im Kampf gegen Hetze und Hass im Internet. Melden Sie Internetseiten und Einträge in denen gegen Flüchtlinge, Helfer, Journalisten und Politiker gehetzt wird.“

    Anzeigen können im Internet unter www.polizei.nrw.de erstattet werden.

     

  • Minister Kutschaty stellt die Eckpunkte zum neuen Unternehmensstrafrecht vor

    Minister Kutschaty stellt die Eckpunkte zum neuen Unternehmensstrafrecht vor

    Ein so großes Interesse an der Vorstellung eines Gesetzentwurfs hat es noch nie gegeben: Repräsentanten aus Politik, Wirtschaft und Justiz waren zahlreich der Einladung der nordrhein-westfälischen Landesvertretung gefolgt, um dort die Eckpunkte zum neuen Unternehmensstrafrecht zu hören.

    Justizminister Kutschaty hierzu: „In keinem anderen Bereich der Kriminalität geht die Schere zwischen Gewinn und Risiko so weit auseinander! Den Gewinn heimst sich immer das Unternehmen ein, das Risiko trägt nur der kleine Angestellte.“

    Nach einer Studie von Pricewaterhouse Coopers zum Thema „Korruption“ aus dem Jahr 2012 sind bundesweit 52 Prozent der befragten Unternehmen innerhalb eines Jahres Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden. Der Durchschnittsschaden betrug pro Fall über acht Millionen Euro. PwC zieht daraus den Schluss, dass es immer noch Unternehmen gebe, bei denen Korruption zum Geschäftsmodell gehöre. Diesen Zustand hält Justizminister Kutschaty für nicht länger tragbar: „Wer schützt eigentlich die Unternehmen, die ihren Müll nicht illegal im Rhein entsorgen und die nicht bestechen, um an Aufträge zu kommen? Hier ist der Staat gefordert. Dies gilt erst recht im Zeitalter des Internets. Wer tatsächlich die Straftat in dem Unternehmen begangen hat, ist häufig schwer nachzuweisen, vor allen Dingen, wenn das Unternehmen weltweit operiert.“

    Deutschland nimmt mit der derzeitigen Rechtslage, nach der nur natürliche Personen angeklagt werden können, einen Inselstatus ein. Alle unmittelbaren Nachbarländer verfügen über ein Unternehmensstrafrecht oder Quasi-Unternehmensstrafrecht. In Deutschland können Unternehmen bislang nur nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz belangt werden, das vor ansonsten vorwiegend der Ahndung von Verkehrsverstößen angewandt wird.

    Kutschaty dazu: „Wenn durch Wirtschaftskriminalität Arbeitsplätze verloren gehen und Existenzen vernichtet werden, bekommt das Unternehmen einen Bußgeldbescheid. Aber gegen eine Mitarbeiterin eines Supermarkts, die einen Pfandbon findet und einlöst, muss sofort die Staatsanwaltschaft wegen Diebstahls ermitteln. Das passt einfach nicht zusammen!“

    Kutschaty stellte nunmehr die Eckpunkte des von ihm geplanten Unternehmensstrafrechts vor. Danach können Unternehmen und ihre Rechtsnachfolger selbst angeklagt werden. Die Staatsanwaltschaften sollen zu Ermittlungen verpflichtet sein. Mögliche Strafen sind neben der klassischen Geldstrafe auch der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen oder Subventionen oder die öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung. Als ultima ratio kommt auch die Auflösung des Unternehmens in Betracht. Für diese Strafverfahren sollen im Wesentlichen dieselben Regeln gelten, wie für das Verfahren gegen natürliche Personen. Wenn Unternehmen mit der Justiz zusammenarbeiten würden, kann von Strafe abgesehen oder diese zumindest gemildert werden. Vertreten werden soll das Unternehmen vor Gericht durch den jeweiligen gesetzlichen Vertreter. Dies gelte schon seit jeher im Zivilverfahren und habe sich dort bewährt. Wenn kein gesetzlicher Vertreter mehr da sei, werde dem Unternehmen ein Pflichtverteidiger bestellt.

    Nach Minister Kutschaty sprach der Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, Prof. Dr. Gereon Wolters. Dieser kommentierte den Gesetzentwurf: „Als Wissenschaftler bin ich es gewohnt, kritisch zu sein. Hier ist meine größte Kritik, dass das Gesetz erst jetzt kommt!“

    Die Eckpunkte sollen auf der kommenden Justizministerkonferenz am 12. Juni vorgestellt werden. Nach der Sommerpause wird Justizminister Kutschaty das vollständige Gesetz, das den Namen „Verbandstrafgesetzbuch“ tragen soll vorstellen.

    Quelle: Pressestelle des Justizministeriums NRW

  • Thomas Stotko/Sven Wolf: „Wir brauchen ein Unternehmensstrafrecht für den Kampf gegen Korruption“

    Thomas Stotko/Sven Wolf: „Wir brauchen ein Unternehmensstrafrecht für den Kampf gegen Korruption“

     Anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse des „Lagebilds Korruption“ für das Jahr 2012 erklären Thomas Stotko, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, und Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher:

     „Der Lagebericht zeigt, wo es Handlungsbedarf im Kampf gegen Korruption gibt. Die Innen- und Rechtspolitiker der SPD in NRW machen sich seit langem auf Bundesebene für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts stark. Damit könnte gerade Korruption aus großen Unternehmen besser bekämpft werden. Solche Taten lassen sich oft nur schwer einzelnen Mitarbeitern zuordnen. Die Rechtslücken von organisierter Unverantwortlichkeit in Unternehmen müssen wir schließen. Komplexe Entscheidungsabläufe dürfen kein Freibrief für das Spitzenmanagement oder die Eigentümer sein.

    Zurzeit kann Bestechung von Unternehmen nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Ermittlungen erfolgen nur nach Ermessen, sie sind nicht wie bei Straftaten verpflichtend. Außerdem sind mögliche Bußgelder auf maximal eine Millionen Euro begrenzt – eine lächerliche Summe bei den häufig enormen Profiten, die Unternehmen mit Korruption erzielen können.

    Ein neues Unternehmensstrafrecht könnte auch weitere mögliche Sanktionen regeln. Vorstellbar wären zum Beispiel der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen, die Streichung von Steuervorteilen oder Subventionen oder sogar Tätigkeitsverbote.“