Schlagwort: Entscheidungen

  • Schule in NRW braucht mutige Entscheidungen

    Schule in NRW braucht mutige Entscheidungen

    Foto: Steven Weirather auf Pixabay

    Schule unter Corona-Bedingungen muss auch nicht einfach nur ein Wechsel zwischen Präsenz und Distanzunterricht sein. Es gibt viele Abstufungen zwischen diesen beiden Extremen. Es gibt kreative Lösungen, die vor Ort gefunden werden können. Das muss gefördert werden. Lehrkräfte und Schulleitungen haben bereits gezeigt, dass sie überzeugende digitale und räumliche Konzepte entwickeln können. Diesen Innovationsgeist muss man finanziell und personell unterstützen, anstatt ihn zu sanktionieren.

    Wir brauchen auch Lernorte für die Kinder, die zuhause keinen Platz zum Lernen haben – in Kleinstgruppen an der Schule oder außerhalb der Schule. Schulen müssen auch neue Räume nutzen dürfen, indem sie zum Beispiel mit Bibliotheken, Museen oder Theatern zusammenarbeiten. Für die Abschlussprüfungen ist Unterstützung nötig, zum Beispiel in Form von Nachschulmöglichkeiten mit Hilfe der Kammern oder der Agentur für Arbeit. Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 8 und 9 am Gymnasium sollten das Angebot bekommen, freiwillig in G9 umzusteigen.

    Mehr über unsere Vorschläge gibt es kurz und knackig in der Kompaktinfo und etwas ausführlicher in unserem Antrag.

    Kompaktinfo

    Unser Antrag „Neustart! Die Krise im Schulbereich durch mutige Entscheidungen meistern“

     

  • Widerspruchsverfahren baut Hürden für Bürger ab

    Widerspruchsverfahren baut Hürden für Bürger ab

    „Damit werden die bürokratischen Hürden für Betroffene abgebaut. Sie können sich nach einem Bescheid direkt bei einer Behörde beschweren, ohne gleich vor ein Verwaltungsgericht ziehen zu müssen“,  führt der Remscheider Landtagsabgeordnete Sven Wolf aus.

    „Wir werden das behördliche Widerspruchsverfahren dort wieder einführen, wo die Aussetzung zu Nachteilen für die Bürgerinnen und Bürger geführt hat. Antragsteller auf Wohngeld in Remscheid sind meist einkommensschwächere Menschen, die auf eine zügige Entscheidung angewiesen sind. Sie sind oft nicht in der Lage, langwierige Gerichtsverfahren zu finanzieren. Dagegen ist das Widerspruchsverfahren eine kostengünstige Möglichkeit, um Bedenken überprüfen zu lassen.

    Dies gilt auch für das Unterhaltsvorschussgesetz, von dem überwiegend Alleinerziehende betroffen sind, die über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen. Für all diese Menschen ist der Gang zum Verwaltungsgericht eine hohe Hürde. Viele schreckt das mit einem Prozess verbundene Kostenrisiko ab.

    Das Widerspruchsverfahren wird ab 2016 auch für Entscheidungen der Stadt Remscheid über Abgaben gelten. Das sind oft fehleranfällige Massenverfahren. Damit entlasten wir die Verwaltungsgerichte, und die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger kommen schneller zu ihrem Recht.“