Schlagwort: Chancengleichheit

  • Wir müssen Familien- und Bildungspolitik konsequent gemeinsam denken

    Wir müssen Familien- und Bildungspolitik konsequent gemeinsam denken

    In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend wurde der Antrag der SPD-Fraktion „Zusammen aufwachsen in Nordrhein-Westfalen: Aufbruch in ein selbstbestimmtes Leben. Nordrhein-Westfalen braucht eine Familien- und Bildungsoffensive“ (Drs. 17/13777) abschließend beraten.

    Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Mit unserem Antrag haben wir einen grundsätzlich anderen Zugang zur Frage von Chancengleichheit für Kinder und Familien in NRW vorgelegt. Bildungs- und Familienpolitik müssen stärker und konsequenter zusammen gedacht werden. Das hat auch die heutige Debatte im Ausschuss gezeigt. Ein wesentliches Instrument ist die Fortführung der an Kitas etablierten Familienzentren an den Grundschulen. Durch die flächendeckende Ausstattung der Kitas und Grundschulen mit Familienzentren und einer zentralen Anlaufstelle in Form von Familienbüros in den Stadtteilen schaffen wir wichtige Instrumente für Kinder und Familien im Sozialraum. So bekommen wir eine wichtige Präventionsinstanz und niedrigschwellige Hilfsangebote im Lebensraum der Familien. Damit schaffen wir Strukturen, die Familien unterstützen und damit gleichzeitig zur Stärkung von Bildung beitragen.

    Wir wollen Familien und Institutionen befähigen, die Lebenswelt und Lebenslagen von Familien zu unterstützen und zu fördern. Dazu gehört, dass Eltern in Familienbüros vor Ort niedrigschwellige Angebote bekommen, die sie bei Anträgen und der Suche von Bildungsangeboten für ihre Kinder unterstützen. Es geht um das Angebot einer Begleitung von Anfang an. Dabei müssen wir auch bestehende Projekte in eine strukturelle Förderung durch das Land überführen.

    Außerdem müssen wir unsere Kitas mit mehr Geld und Personal ausstatten. Das Land darf sich hier nicht nur auf den Bund verlassen. Wir fordern mehr Anstrengung des Landes für Kinder und Familien. Dazu gehört ein Kita-Zukunftsgesetz, das für bessere Betreuungsschlüssel und Beitragsfreiheit sorgt. Außerdem brauchen wir eine Personaloffensive für die frühkindliche Bildung.“

  • Prüfungsdruck rausnehmen: Freischussregelung fürs Abi!

    Prüfungsdruck rausnehmen: Freischussregelung fürs Abi!

    Foto: janeb13 auf pixabay

    In unserem Änderungsantrag haben wir gefordert, dass für das Schuljahr 2020/2021 pandemiebedingt ein Freiversuch für alle zentralen Abschlussprüfungen gewährt wird. Aufgrund der unterschiedlichen Umsetzungen beim Distanzunterricht sind nicht überall die gleichen Lernvoraussetzungen gegeben gewesen. Für die Abiturienten und Abiturientinnen würde eine Freischussregelung den Prüfungsdruck mildern und ein Stück weit die Sorgen und Ängste nehmen.

    Das ist eine unserer Forderungen mit Blick auf das von der Landesregierung vor Ostern eingebrachte Zweite Bildungsgesetz.

    Unser Änderungsantrag

  • Startschuss für Sofortausstattungsprogramm für Schulen – 500 Millionen Euro für digitalen Unterricht

    Startschuss für Sofortausstattungsprogramm für Schulen – 500 Millionen Euro für digitalen Unterricht

    Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Remscheid:

    Das 500 Millionen Euro Sofortausstattungsprogramm für Schulen kann losgehen. Bund und Länder haben heute die dafür notwendige Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule auf den Weg gebracht.

    „Digitaler Unterricht zu Hause wird den Präsenzunterricht noch länger ergänzen müssen. Der Bund unterstützt jetzt die Schülerinnen und Schüler, die bisher kein digitales Endgerät haben“, so der SPD-Landtagsabgeordnete und Fraktionsvorsitzende Sven Wolf, „Schülerinnen und Schüler, bei denen Online-Unterricht aus Mangel an Geräten bislang keine Option war, sollen mit Tablets oder Laptops ausgestattet werden.

    Erden Ankay-Nachtwein: schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: „Es darf nicht der Geldbeutel der Eltern darüber entscheiden, ob Schülerinnen und Schüler am digitalen Fernunterricht teilhaben können. Das ist eine entscheidende soziale Frage. Für dieses Programm hat die SPD hart gekämpft und es ist gut, dass es jetzt an den Start geht. Für das Bundesland NRW stehen rund 105 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem gemeinsamen Prüfantrag der Ampel im letzten Hauptausschuss wurde bereits für Remscheid der richtige Weg eingeschlagen.“

    Schülerinnen und Schüler, die ein Tablet oder Notebook brauchen, erhalten dies durch die Schulen. Die Geräte gehen nicht in den Besitz der Kinder und Jugendlichen über, sondern werden als Leihgeräte zur Verfügung gestellt. Und wenn kein Internetanschluss vorhanden ist? Auch dafür soll es eine Lösung geben.

    „Wir wissen, dass das alles nur wirklich helfen kann, wenn im Haushalt auch ein notwendiger Internetanschluss vorhanden ist. Der Bund sucht hierfür zurzeit mit den Mobilfunkanbietern nach guten Lösungen. Ich erwarte, dass das Bildungsministerium dies vorantreibt“, so Sven Wolf und appelliert an alle Beteiligten: „Es ist wichtig, dass die Hilfen jetzt schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Kein Kind darf wegen des Fernunterrichts zurückgelassen werden.“

    Die Laptops, Notebooks und Tablets – explizit ausgenommen sind Smartphones – werden je nach Landesregelung von den Ländern oder den Schulträgern beschafft.

     

  • KiTas gebührenfrei für alle?

    KiTas gebührenfrei für alle?

    Nur durch Gebührenfreiheit kann Gerechtigkeit und Chancengleichheit auch für die weiteren Jahre im Bildungsbereich gewährleistet werden. Dem steht allerdings die schwarz-gelbe Landesregierung entgegen.

    Bereits seit 2011 können sich Eltern dank der SPD in NRW die Gebühren für das letzte KiTa-Jahr vor der Einschulung sparen. Dieser Schritt entlastete viele Familien finanziell und führte zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit. Jedoch muss die Beitragsfreiheit auf die gesamte frühkindliche Bildung ausgeweitet werden. Die Belastung für Familien im unteren Einkommensbereich ist immer noch am stärksten, da hier der relative Anteil an KiTa-Ausgaben höher ausfällt als für Familien im mittleren und oberen Einkommensbereich. CDU und FDP verweisen lediglich nach Berlin. Auf Bundesebene haben jedoch weder CDU/CSU noch die FDP beitragsfreie KiTas in ihr Wahlprogramm aufgenommen. Mit Angela Merkel und Christian Lindner sind also weitere Bundesmittel nicht zu erwarten. Lediglich die SPD und Martin Schulz haben sich eine deutschlandweite gebührenfreie Bildung als Ziel gesetzt. Die Schwarz-Gelbe Koalition in Nordrhein-Westfalen müsste also auf einen Wahlsieg von Martin Schulz bei der Bundestagswahl hoffen, um Gelder für gebührenfreie KiTas zu erhalten.

    Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat am 05. September einen Antrag eingebracht und die Verwendung des Haushaltsüberschusses für die Abschaffung der KiTa-Gebühren gefordert. Außerdem muss sich die Landesregierung beim Bund für die Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel einsetzen.

     

  • Betreuungsgeld vom Bundesverfassungsgericht ausgebremst

    Betreuungsgeld vom Bundesverfassungsgericht ausgebremst

    „Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Betreuungsgeld wurde festgestellt, dass dieses für Familien wie Gesellschaft in die falsche Richtung führende Instrument auch verfassungswidrig ist. Der Landtag hatte mehrfach Beschlüsse gegen das Betreuungsgeld gefasst und die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für die ersatzlose Streichung des Betreuungsgeldes einzusetzen und stattdessen die Mittel in die frühkindliche Bildung zu investieren.

    Die Bundesmittel, die bisher jährlich in das Betreuungsgeld geflossen sind, müssen nun auf jeden Fall in den weiteren Ausbau des Betreuungsangebots und in qualitative Verbesserungen in den KiTas fließen – vor allem für eine bessere Personalausstattung. Jeder zusätzlich in strukturelle Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien investierter Euro ist ein gut angelegter Euro.

    Vertrauensschutz und Rechtssicherheit muss es natürlich geben für diejenigen, die bisher Betreuungsgeld bezogen haben. Dafür wird es eine Auslaufregelung geben müssen.“

     

  • Schulrechtsänderungsgesetz: Berücksichtigt werden der örtliche Bedarf und der Wille der Eltern

    Schulrechtsänderungsgesetz: Berücksichtigt werden der örtliche Bedarf und der Wille der Eltern

    Die individuelle Förderung als pädagogisches Grundprinzip wird verankert, um der Vielfalt der Schülerinnen und Schülern, ihren Talenten und Begabungen gerecht zu werden.

    Sven Wolf MdL
    Sven Wolf MdL: »Das bedeutet mehr Chancengleichheit. Wir dürfen kein Talent verschenken.«

    „Wir wollen kein Kind zurücklassen. Die soziale Herkunft darf nicht über Lebenschancen entscheiden. Deshalb will eine breite Mehrheit des Landtags, dass unsere Kinder und Jugendlichen mehr gemeinsam lernen und optimal gefördert werden. Wichtig ist, dass der Elternwille im Mittelpunkt steht. In Remscheid werden zu viele Kinder von den Gesamtschulen abgewiesen. Besteht ein Bedarf für eine gymnasiale Oberstufe liegt der Vorrang des Gesetzes auf der Neugründung von Gesamtschulen.“

    In anderen Fällen kann eine Sekundarschule gegründet werden. Dort werden die Kinder in der fünften und sechsten Klasse gemeinsam unterrichtet; danach entscheidet der Schulträger, ob die Jugendlichen gemeinsam, teilweise gemeinsam oder nach Bildungs­gängen getrennt lernen. In der Regel bilden 25 statt 28 Kinder eine Klasse.

    „Damit werden den jungen Menschen möglichst lange alle Bildungsabschlüsse offengehalten.“, erklärte Wolf. „Das bedeutet: mehr Chancengleichheit. Wir dürfen kein Talent verschenken.“

    Dokumente:

    • Drucksache 15/2767 – Gesetz zur Weiterentwicklung der Schulstruktur in NRW
    • Drucksache 15/2768 – Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land NRW