Schlagwort: Bundestagswahl

  • Gewählt und jetzt?

    Gewählt und jetzt?

    In Berlin ist die Große Koalition zurecht abgewählt worden, eine solche Koalition sollte in unserem Land nur die Ausnahme bleiben, denn die Debattenkultur hat darunter gelitten. So sehr, dass es viele Wählerinnen und Wähler aus Protest aus der Mitte an den rechten Rand gedrängt hat. Sie hatten keinen Bock mehr – auf Stillstand und zu wenig kritische Stimmen. Es ist richtig, dass die SPD die Konsequenzen ziehen wird und die Opposition im Bund anführt. Denn in unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung gehört eine funktionierende Opposition genauso als Bestandteil dazu wie eine stabile Regierung. Ich mag mir nicht vorstellen, welches Bild es gegeben hätte, wenn auf die Bundesregierung als erstes die Rechten im Bundestag das Wort ergriffen hätten.

    Ein deutliches Signal aller Demokraten ist es, dass wir nun gemeinsam verhindern werden, den Grundkonsens unseres Landes 72 Jahre nach Ende der Naziherrschaft aufzugeben. Dieser Konsens besagt: wir werden die Gräueltaten und Toten nicht vergessen und es nicht zulassen, dass Rechte die Geschichte unseres Landes glattbügeln wollen. In Deutschland haben nationalistische und völkische Gedanken auch weiter keine Mehrheit. Denn wir sind Demokraten in einem gemeinsamen Europa. Dafür zu kämpfen und zu werben wird die wichtigste Aufgabe in der neuen Wahlperiode des Bundestages sein.

    Ich wünsche den neu- und wiedergewählten Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag nun viel Kraft und Erfolg bei der wichtigen Aufgabe eines Neuanfangs. In der SPD insgesamt werden wir mit den vielen Menschen, die seit Beginn des Jahres ihre politische Heimat in der SPD gefunden haben, diesen Aufbruch gemeinsam meistern. Vielleicht gelingt dies leichter, denn nun sind wir von der Notwendigkeit befreit, die Kompromisse in Berlin zu vertreten und zu verteidigen. Die trotzdem häufig nur eins waren: Kompromisse.

    Ich wünsche mir jetzt mehr Debatte und Diskurs über die Bundespolitik. Denn es gibt viele Fragen, auf die ich in den letzten Wochen angesprochen wurde: Rente, Löhne, Mieten. Darauf müssen wir in leidenschaftlichen Debatten Antworten finden. Und die dürfen und sollen zwischen den großen Strömungen unseres Landes auch mal unterschiedlich ausfallen.

  • 13,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger in NRW am 22. September zur Bundestagswahl aufgerufen.

    13,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger in NRW am 22. September zur Bundestagswahl aufgerufen.

    In dieser Woche (02. bis 06. September) halten die nordrhein-westfälischen Wahlämter die Wählerverzeichnisse für die Bürgerinnen und Bürger während ihrer allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit. Landeswahlleiterin Helga Block: „Wer bisher noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber der Meinung ist, wahlberechtigt zu sein, sollte sich spätestens bis Freitag (06. September) mit seiner Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen. Dann kann noch rechtzeitig eine Nachprüfung und eine Berichtigung erfolgen.“

    „Wer an der Bundestagswahl per Briefwahl teilnehmen möchte, kann die dazu erforderlichen Unterlagen auf Antrag ab sofort erhalten“, so die Landeswahlleiterin. Der Antrag kann schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder persönlich im Wahlamt des Wohnortes gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht zugelassen. Briefwahlunterlagen können mit entsprechender Vollmacht auch für einen Dritten beantragt werden. Bei schriftlichen Anträgen sollte die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllt und der Antrag an der hierfür vorgesehenen Stelle unterzeichnet werden. Die Briefwahlanträge können im Wahlamt am Wohnort abgegeben oder in einem frankierten Umschlag dorthin geschickt werden. Für die Antragstellung per E-Mail haben viele Gemeinden in ihrem Internetangebot ein Online-Formular (so auch in Remscheid) eingerichtet. Wer den Antrag auf Briefwahl persönlich im Wahlamt stellen will, muss Personalausweis und Wahlbenachrichtigungskarte mitbringen. Auf Wunsch werden die Unterlagen im Wahlamt den Antragstellerinnen und Antragstellern unmittelbar ausgehändigt. „Es ist praktisch, dass in diesem Fall sofort an Ort und Stelle gewählt werden kann“, erläuterte die Landeswahlleiterin. Briefwahlunterlagen können auch von einer anderen Person abgeholt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass diese Person hierzu bevollmächtigt ist. Die entsprechende Vollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu erteilen. Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen, erklärte die Landeswahlleiterin. Die Landeswahlleiterin wies darauf hin, dass Briefwahlunterlagen nur bis Freitag, den 20. September 2013 beim Wahlamt beantragt werden können.

    Weiter Informationen

    • Weitere Informationen für Remscheid finden sich hier. Hier kann auch online ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden.
    • Informationen des MIK zur Wahl sind dort zu finden.

    Gut zu wissen

    Sven Wolf erinnert daran: „Bei der Bundestagswahl haben alle Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat im Wahlkreis direkt in den Bundestag gewählt. Die Zweitstimme entscheidet über die Zusammensetzung des künftigen Bundestages, also viel wiele Sitze auf jede Partei entfallen und wie groß die künftigen Fraktionen werden .“