Schlagwort: Bundesregierung

  • Wolf: „Bundesrat folgt NRW-Gesetzesinitiative zur Gemeinnützigkeit von Freifunk“

    Wolf: „Bundesrat folgt NRW-Gesetzesinitiative zur Gemeinnützigkeit von Freifunk“

    Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der Initiative aus NRW zugestimmt. Freifunk-Vereine sollen künftig als gemeinnützig anerkannt werden können. Dafür soll es eine Änderung der Abgabenordnung geben.

    „Hier in Remscheid habe ich mich gemeinsam mit der SPD schon oft mit der Freifunkinitiative getroffen und dabei auch viele Bedenken in meiner eigenen Partei ausräumen können. Wir haben uns Router einrichten lassen, diese im Büro der Remscheider SPD aufgestellt und an unsere Mitglieder verteilt. Im Stadtrat haben wir die Idee des Jugendrats aufgegriffen und von der Stadtverwaltung die flächendeckende Einführung des Freifunks eingefordert“, berichtet Wolf.

    In Freifunk-Initiativen bauen Ehrenamtliche kostenlose Kommunikationsnetzwerke auf. Durch bereitgestellte Leitungen oder indem Nutzerinnen und Nutzer einen Teil der Bandbreite ihrer privaten Internetanschlüsse zur Verfügung stellen, entstehen Zugänge ins Internet. Diese Netze können von allen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Beim gemeinsamen Aufbau der Netze lernen sie außerdem von den Freifunkern, wie IT-Infrastrukturen aufgebaut sind.

    „Bisher dürfen die Vereine keine Spendenquittungen ausstellen und sind damit für Spenden nicht so attraktiv. Das soll sich jetzt ändern“, so Wolf.

    Das Gesetz wird nun der Bundesregierung zur Stellungnahme zugeleitet. Danach ist der Bundestag gefordert.

    Jugendrat Remscheid

  • Kein Wahlkampf des türkischen Präsidenten in NRW

    Kein Wahlkampf des türkischen Präsidenten in NRW

    Ich teile die Sorgen und lehne es strikt ab, dass die türkische Regierung versucht in Deutschland oder in NRW Wahlkampf für ein Referendum zu machen, dass die türkische Verfassung weiter von unseren europäischen Werten wegbewegen wird. Wird die Änderung beschlossen, dann verliert das türkische Parlament viele seiner Rechte und wird geschwächt. Das schwächt auch die Demokratie in der Türkei.

    Mein Landtagskollege Ralf Jäger hat sich hierzu für die NRW Landesregierung deutlich positioniert. Er sagte im Kölner Stadtanzeiger: „Die Freiheit der Meinungsäußerung hier darf nicht missbraucht werden, um für eine Verfassungsänderung in der Türkei zu werben, mit der Grundrechte eingeschränkt werden sollen. Wir müssen verhindern, dass innertürkische Konflikte bei uns ausgetragen werden.“

    Mein Kollege Ibrahim Yetim, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW warnt davor, dass solche Wahlwerbung Konflikte verschärfen würde. „Bereits frühere Auftritte in Deutschland haben dem Zusammenleben und den Integrationsbemühungen massiv geschadet.  Es ist zu befürchten, dass ein weiterer Auftritt Erdogans Konflikte in Familien und Freundeskreisen verschärfen und bei den deutschen Bürgerinnen und Bürgern für Unverständnis sorgen würde.“

    Ich begrüße es als Rechtspolitiker sehr, dass sich auch schon im vergangenen Jahr der Deutsche Juristentag in Essen deutlich positioniert hat und die Angriffe der türkischen Regierung auf die Unabhängigkeit der Justiz und die Grundsätze des Rechtsstaates abgelehnt hat. Es war eine selten und bemerkenswerte Positionierung der Deputation des Deutschen Juristentages, der sich in der vergangenen Jahren nur selten so klar zur Tagespolitik in einem anderen Land geäußert hat. Diese Erklärung findet auch weiterhin meine volle Unterstützung. Die Erklärung ist hier nachzulesen.

    Wer kann den Auftritt untersagen?

    Nun stellt sich die Frage, wer ist denn eigentlich für eine solche Entscheidung zuständig und wer kann den Auftritt des Präsidenten verhindern. Hierzu hat der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshof NRW, Dr. Michael Bertrams, klare und verständliche Ausführungen gemacht. Er ist der Ansicht, zwar könne sich in Deutschland jeder auf das Versammlungsrecht nach Art. 8 des Grundgesetzes berufen. Schutzzweck bleibe aber die Bürger hier im Land vor dem Zugriff des Staates zu bewahren. Dabei verweist er auf eine vom Bundesverfassungsgerichts bestätigte Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Münster, in dem das Versammlungsrecht auf solche Fragen keine Antworten geben könne. Im damaligen Leitsatz zur Frage der Videoübertragung einer Rede von Erdogan hieß es : „Das prinzipielle Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters aus Art. 8 I GG, die auf der Versammlung auftretenden Redner festzulegen, ist kein Instrument dafür, ausländischen Staatsoberhäuptern oder Regierungsmitgliedern ein Forum zu eröffnen, sich auf öffentlichen Versammlungen im Bundesgebiet in ihrer Eigenschaft als Hoheitsträger amtlich zu politischen Fragestellungen zu äußern.

    Darüber zu entscheiden ist allein Sache der Bundesrepublik Deutschland.“

    Michael Bertrams ist der Ansicht, hier müsse nun die Bundesregierung ein Besuch des türkischen Präsidenten unterbinden. In seiner Kolumne im Kölner Stadtanzeiger schreibt er zutreffend: „Es fällt in Merkels Zuständigkeit und nicht in die versammlungsrechtliche Zuständigkeit der Länder, einen Auftritt Erdogans in Deutschland durch unmissverständliche Verbalnoten an die Adresse der türkischen Staatsführung zu unterbinden.“ Der vollständige Beitrag von Dr. Michael Bertrams findet sich hier.

  • NRW stellt im Bundesrat Entschließungsantrag gegen die Abmahnabzocke

    NRW stellt im Bundesrat Entschließungsantrag gegen die Abmahnabzocke

    Die Bundesjustizministerin hat in dieser Legislaturperiode bereits fünf Mal öffentlich angekündigt, das Problem der „Abmahnabzocke“ kurz­fristig zu lösen. Zuletzt kündigte sie sogar einen Gesetzentwurf an, der am 6. Februar im Kabinett hätte beschlossen werden sollen. Auch die fünfte Ankündigung blieb ohne Ergebnis. Das Bundeskabinett hat sich am 6. Februar überhaupt nicht mit dem Thema befasst. Eine Begrün­dung für die erneute Verschiebung nannte die Bundesjustizministerin nicht. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat daher auf Vorschlag von Justizminister Thomas Kutschaty beschlossen, in der nächsten Sitzung des Bundesrates am 1. März einen Entschließungsantrag ein­zubringen, um den unstreitig bestehenden Abmahnmissbrauch einzu­dämmen.

    Die heutige Pressemeldung von Justizminister Thomas Kutschaty

    Antrag zur Bundesratssitzung