Schlagwort: Befugnisse

  • Rede zur Überlastungssituation bei der Polizei in NRW

    Rede zur Überlastungssituation bei der Polizei in NRW

    Meine Rede im heutigen Plenum:

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

    Wir sind uns einig, dass die Überlastungssituation bei der nordrhein-westfälischen Kriminalpolizei – so habe ich es zumindest auch aus den Worten meiner Vorredner herausgehört – mittlerweile wirklich besorgniserregend ist.

    Herr Katzidis, Sie haben darauf hingewiesen, dass wir das aufgrund der Initiative unserer Fraktion, der Anhörung, die wir durchgeführt haben, wissen. Es sind zwei Gründe sehr deutlich dargestellt worden, nämlich zum einen die steigende Anzahl an Pensionierungen – das haben wir in vielen Bereichen der Polizei – und zum anderen der Zuwachs an Aufgaben. Beides zusammen führt zu Engpässen insbesondere bei der Kripo.

    In der Anhörung ist auch sehr differenziert dargestellt worden, in welchen Bereichen es Zuwächse gibt. So spielt beispielsweise die Digitalisierung sowohl bei der Kriminalität als auch bei der Kriminalistik eine Rolle. Hinzu kommen die zunehmende Verfolgung und Verhütung von Cybercrime sowie der Mehraufwand bei der vielschichtigen Aufgabe der Gefahrenabwehr. Zudem werden Befugnisse und Maßnahmen komplexer, insbesondere was die juristischen Fragen angeht. Das ist der Befund.

    Herr Minister, die personelle Ausstattung hält mit dieser Entwicklung nicht mehr Stand. Insgesamt ist bereits jetzt ein enormer Überstundenberg entstanden. – Herr Kollege Schnelle hat das schon beim ersten Tagesordnungspunkt unterzubringen versucht, weil es ihm offenbar so auf dem Herzen lag. Dieser Überstundenberg ist bei der Kriminalpolizei weiter angewachsen. Das macht die Arbeit bei der Kriminalpolizei insgesamt unattraktiver, und das darf nicht passieren.

    Wenn uns jetzt Beispiele geschildert werden, bei denen versucht wird, freie Stellen bei der Kripo durch Zwangsrekrutierungen nachzubesetzen, muss uns das doch alle alarmieren. Das ist ein Alarmzeichen für uns alle. Die Kriminalpolizei droht tatsächlich auszubluten.

    Das führt auch dazu, dass effiziente Verbrechensbekämpfung nur noch unter sehr erschwerten Umständen wahrgenommen werden kann. Es gibt einige Kriminalitätsphänomene, die dann bevorzugt werden, andere bleiben liegen. Das ist insbesondere bei den Kontrolldelikten, die sehr personalintensiv sind, der Fall, und das führt dazu, dass Verbrecher freien Lauf haben. Das ist ein brandgefährliches Sicherheitsrisiko, und das darf nicht entstehen, weil es auch das Rechtsgefühl und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erschüttert.

    Wir sind deswegen grundsätzlich sehr erfreut, dass Sie jetzt, wenige Monate vor der Landtagswahl, auch erkannt haben, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Ihr Antrag enthält sicherlich auch einige kluge Ansätze, um die Kripo künftig besser zu unterstützen. Kollege Lürbke, Sie haben das Programm „Spezialisten zu Polizisten“ angesprochen. Da muss man im Detail noch mal nachschärfen.

    Aber, Herr Katzidis, angesichts dieser zugespitzten Situation, die uns die Expertinnen und Experten geschildert haben, ist Ihr Antrag sehr dünn. Sie mussten sehr mühsam in Ihrer Rede noch all das erläutern, was eigentlich in den Antrag reingehört hätte. Dann hätten wir dem Antrag wahrscheinlich sogar noch zugestimmt. So kriegen Sie für einen derart dünnen Antrag – gute Idee! – aber nur eine Enthaltung.

    Herr Lürbke, wie oft soll denn jetzt noch gemessen werden, wie angespannt die Situation ist? Das wissen wir doch alle. Sie wollen jetzt noch mal ein Gutachten in Auftrag geben, damit noch mal untersucht wird, wie stark die Überlastung ist. Schauen Sie sich den Überstundenberg an! Dann sehen Sie, wie stark die Belastung ist.

    Herr Minister Reul, Sie hatten mehr als vier Jahre Zeit, die Strukturen anzupacken. Aber ich weiß von Ihnen, dass Sie in Strukturfragen eher der Minister der kleinen Schritte sind.

    Ich möchte noch einen zweiten wichtigen Punkt nennen. Die kritische Reaktion der GdP zeigt, worum es auch noch geht. Es geht nicht nur um eine rasche Unterstützung der Kriminalpolizei, sondern es geht auch um die Einheit der Polizei. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen verlassen sich auf eine gemeinsame Polizei. Wenn Spezialbereiche personelle Hilfe brauchen, dann dürfen Sie als Minister den restlichen Bereich nicht aus dem Blick verlieren.

    Das heißt aber auch: miteinander reden und alle Bereiche in der vielfältigen Arbeit der Polizei mitnehmen. Das braucht Zeit, das braucht Ausdauer. Das ist Zeit, die Sie jetzt, kurz vor Ende der Wahlperiode, nicht mehr haben.

    Herr Kollege Lürbke, Sie haben auf die Werbekampagne hingewiesen. Wir haben schon vor Monaten eine Ankündigung bekommen, dass es einen Imagefilm für die Kripo geben soll. Den haben wir bisher noch nicht gesehen. Vielleicht wäre das ein kleiner Schritt.

    Ein Stichwort – ich gehe davon aus, Frau Kollegin Schäffer wird noch ausführlich darauf eingehen – fehlt vollständig in Ihrem Antrag: die Ausbildungsinhalte. Das wäre aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion wichtig, um ein Personalentwicklungskonzept im Ganzen zu erstellen. Daher gibt es von unserer Fraktion nur eine Enthaltung.

    Vielen herzlichen Dank!

  • NRW braucht ein eigenes Kinderschutzgesetz – und hat auch die Kompetenz dafür

    NRW braucht ein eigenes Kinderschutzgesetz – und hat auch die Kompetenz dafür

    Foto: Cheryl Holt auf Pixabay

    Über die Kompetenzen, die bezüglich einer Verbesserung dieser Situation landesseitig existieren, herrschte lange Unklarheit. Die SPD-Landtagsfraktion hat dazu ein Rechtsgutachten beim wissenschaftlichen Dienst des Landtags in Auftrag gegeben. Das Gutachten liegt nun vor.

    Hierzu erklärt Dennis Maelzer, Sprecher der SPD-Fraktion in der Kinderschutzkommission im Landtag NRW:

    „Wir dürfen uns nicht hinter Kompetenzfragen verstecken, sondern müssen als Land den bestmöglichen Beitrag zum Schutz unserer Kinder leisten. Als SPD-Fraktion waren wir immer der Auffassung, dass das Land hier über eine Fülle von Möglichkeiten verfügt. Die Ergebnisse des Gutachtens schaffen hier Klarheit – indem sie uns in unserer Auffassung recht geben. Das Land kann verbindliche Standards für die Personalbemessung, die Durchführung von Verfahren zur Kindeswohlgefährdung oder Anforderungen an Kinderschutzkonzepte landesrechtlich regeln. Weder das Bundesrecht, noch die kommunale Selbstverwaltung stellen dafür einen ausreichenden Hinderungsgrund dar.

    Der nächste Schritt muss jetzt sein, ein Kinderschutzgesetz für NRW zu erarbeiten, dass in ganz Nordrhein-Westfalen hohe, einheitliche Standards für den Schutz unserer Kinder festlegt. Darin wollen wir Mindestanforderungen für die personelle Ausstattung des Kinderschutzes vor Ort formulieren, Netzwerkstrukturen fördern und verbindlich aufstellen und den Kinderschutz als Pflichtmodul in der Ausbildung etwa von Erzieherinnen und Erziehern, Lehrerinnen und Lehrern sowie im Polizeibereich verankern. Rechtlich verfügt das Land über umfangreiche Befugnisse, den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen verbindlicher und besser zu regeln. Es kommt auf den politischen Willen an, diese Spielräume zu nutzen.“

     

  • Epidemiegesetz für Nordrhein-Westfalen heute beschlossen

    Epidemiegesetz für Nordrhein-Westfalen heute beschlossen

    Aber auch vor Ort bleiben Räte und Kreistage handlungsfähig. Mit Mehrheit des Rates können nun dringende Entscheidungen durch den Hauptausschuss in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.

    Zugleich hat der Landtag heute festgestellt, dass eine epidemischen Lage von landesweiter Tragweite besteht und damit die Grundlage für erweiterte Befugnisse der Landesregierung gelegt. Diese Feststellung gilt für zwei Monate und müsste danach nach einen umfassenden Bericht durch die Regierung vom Landtag verlängert werden.

  • Plenarsitzungen in außergewöhnlichen Zeiten. Gesundheitskrise, aber keine Demokratiekrise

    Plenarsitzungen in außergewöhnlichen Zeiten. Gesundheitskrise, aber keine Demokratiekrise

    Am 24. März habe ich dem Rettungspaket des Landes in Höhe von 25 Milliarden Euro zugestimmt. Dies, obwohl die von unserer Fraktion formulierten konkreten Erwartungen nicht von allen mitgetragen wurden. Wir merken aber jetzt, dass einige unserer Anregungen bei der konkreten Verteilung der Gelder berücksichtigt werden.

    Eine zentrale Forderung ist, die Kommunen auch unter den Rettungsschirm des Landes zu nehmen. Im Zuge der Krise brechen den Kommunen Gewerbe- und Einkommensteuereinnahmen weg. Gleichzeitig steigen die kommunalen Ausgaben etwa im Bereich der Gesundheitsfürsorge an. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Rettungspaktes müssen die Kommunen daher besondere Berücksichtigung finden und Mittel zur Kompensation von Steuerausfällen zur Verfügung gestellt werden.

    Gestern gab es eine intensive Debatte über ein umfangreiches Gesetz der Landesregierung mit vielen einzelnen Maßnahmen, wie Änderungen der Beschlüsse in den Stadträten, Regelungen für Schulabschlüsse oder der Zwangsverpflichtung von medizinischem Personal.

    In der Debatte haben wir als Fraktion deutlich gemacht, dass auch in einer besonderen Situation die Grundprinzipen des Rechtsstaates und unserer parlamentarischen Demokratie gelten müssen.

    Schließlich haben sich alle Fraktionen verständigt, den Entwurf nun sorgfältig mit Experten zu beraten und erst nächste Woche am Donnerstag erneut aufzurufen. Damit bleibt Zeit, um etwa verfassungsrechtliche Fragen im Detail zu betrachten oder Anregungen aus den Städten aufzugreifen.

    Denn eines ist auch in dieser Pandemie klar: Wir haben eine Gesundheitskrise, aber keine Demokratiekrise. Denn der Landtag kann unter den geschilderten Einschränkungen jederzeit zusammentreten und notfalls auch ganz schnell Gesetze beschließen oder wie beim Rettungspakt Steuergelder zur Hilfe bereitstellen.

    Unser Antrag „Städte und Gemeinden nicht im Stich lassen – Kommunen gehören unter den Rettungsschirm“