Kategorie: Rechtspolitik

Beiträge, Artikel und Pressemitteilungen zur Rechtspolitik.

  • Interessanter Besuch zur IT-Sicherheit in Bochum

    Interessanter Besuch zur IT-Sicherheit in Bochum

    IT-Sicherheit_03Auf der IT-Tour des Wirtschaftsministers Garrelt Duin schlossen sich die Abgeordneten Thomas Eiskirch, Alexander Vogt und Sven Wolf dem Besuch des Zentrums für IT-Sicherheit in Bochum an.

    Mobile Geräte und Computertechnologie sind fester Bestandteil unseres Alltags und die IT-Sicherheit ist daher eine zentrale Herausforderung für Wirtschaft und Gesellschaft. Bei seinem Besuch der IT-Unternehmen Horst Görtz Institut für IT-Sicherheit (HGI), ESCRYPT GmbH, G DATA Software AG und Sirrix AG sowie der Start-ups Bit Buckler und Kasper&Oswald GmbH in Bochum informierte sich Wirtschaftsminister Garrelt Duin über die Risiken durch die zunehmende digitale Vernetzung und die Möglichkeiten, Sicherheitslücken zu schließen.

    IT-Sicherheit_02„IT-Sicherheit ist existenziell für den Erfolg unserer Unternehmen“, erklärte Minister Duin. „Nordrhein-Westfalen steht an der Spitze bei der Erforschung und Weiterentwicklung von IT-Sicherheitssystemen. Jedes Unternehmen muss heute wissen, wie es Firmengeheimnisse schützt und Infrastrukturen absichert, damit es im Wettbewerb bestehen kann.“

    Bei der IT-Tour wurde deutlich, wie wichtig die kontinuierliche Weiterentwicklung von IT-Sicherheitssystemen ist. Nordrhein-Westfalen ist als Vorreiter hierbei auf einem guten Weg.

    Im Ruhrgebiet findet sich eine Vielzahl an Unternehmen aus dem Bereich IT-Sicherheitsdienstleistungen – auch für die Industrie 4.0. Die nordrhein-westfälische IT-Sicherheitsbranche trägt damit maßgeblich zum Strukturwandel in der Region und zur Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts NRW bei.

    zur Pressemitteilung des Ministeriums

  • Nadja Lüders/Sven Wolf: „Wir modernisieren den Strafvollzug“

    Dazu erklären Nadja Lüders, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, und der rechtspolitische Sprecher Sven Wolf:

    Nadja Lüders: „Die Anhörung hat eindeutig gezeigt, dass wir mit dem Entwurf der Landesregierung auf dem richtigen Weg sind, den Strafvollzug in unserem Land zu modernisieren und nachhaltig zu verbessern. Insbesondere das klare Bekenntnis zu einem aktivierenden Behandlungsvollzug wurde einhellig begrüßt. Die Regelungen zur opferbezogenen Vollzugsgestaltung wurden als positiv und vorbildlich gestaltet hervorgehoben. Sie trügen dazu bei, die Ängste der Opfer nach der Straftat zu überwinden oder wenigstens abzubauen.“

    Sven Wolf: „Wir werden im weiteren parlamentarischen Verfahren nun die Aufgabe haben, die Stellungnahmen der Sachverständigen im Einzelnen auszuwerten. Besonders wichtig sind uns hierbei auch die Ausführungen hinsichtlich eines effektiven, früh beginnenden Übergangsmanagements vom Strafvollzug in die Freiheit. Nur so können wir eine nachhaltige soziale (Re-)Integration gewährleisten.“

  • „Mit bleibenden Eindrücken und Erinnerungen kam ich zurück“

    „Mit bleibenden Eindrücken und Erinnerungen kam ich zurück“

    Gedenkstätte und Museum Yad Vashem

    Israel Hanses und Wolf
    Sven Wolf MdL und Dagmar Hanses MdL vor der Gedenkstätte Yad Vashem, Israel

    Obwohl uns allen die Fakten dieses auch heute noch unerklärlichen Verbrechens gegen die Menschlichkeit bekannt sind, entsteht bei einer Auseinandersetzung in der zentralen Gedenkstätte Yad Vashem nochmal ein anderer Blick auf den Holocaust. Die Architektur und das Konzept des Museums ergänzen sich in einer gelungenen Art und Weise, um die Zeit vor, während und nach dem Holocaust, darzustellen.

    Am Mittelpunkt des Rundgangs betraten wir einen Raum, in dem Filmaufnahmen der Befreiung des KZ-Auschwitz gezeigt wurden. Aufnahmen, die ich selbst schon häufig gesehen hatte und die immer wieder Beklemmung auslösen. Neben uns stand eine Gruppe junger Israelis, die verstört und erschrocken auf die Bilder der Leichenberge blickten, viele von ihnen weinten. Ich spürte den Kloß in meinem Hals und die Tränen in meinen Augen. In diesem kurzen Augenblick wurde mir nochmals deutlich: Auch wenn meine Generation keine Schuld trägt und die jungen Israelis selbst nicht mehr direkte Opfer waren, so bleibt doch eine enge Verbundenheit. So wie Johannes Rau mit bewegenden Worten vor der Knesset im Jahr 2000 um Vergebung bat – nicht nur für ihn und seine Generation, sondern um der Kinder und Kindeskinder willen, die er an der Seite der Kinder Israels sehen wollte. Bei der anschließenden Kranzniederlegung im Namen der Präsidentin des Landtags von Nordrhein-Westfalen war ich in Gedanken immer noch bei den Tränen der jungen Israelis, denen ich kurz zuvor begegnet war.

    Rechtliche und politische Fragen

    Auch wenn das zentrale Thema der israelischen Politik die Frage der Sicherheit bleibt, so spürten wir zu keinem Zeitpunkt ein Gefühl der Unsicherheit. Wie vielschichtig die Probleme zwischen Israel, den palästinensischen Gebieten und den arabischen Nachbarstaaten sind, erfuhren wir in den kommenden Tagen. Bereits der Bau einer Straßenbahn zwischen West- und Ost-Jerusalem hatte in den vergangenen Jahren heftige Debatten ausgelöst. Daneben blieb die Ambivalenz innerhalb des israelischen Staates nicht verborgen. Auf der einen Seite Tel Aviv, ein weltoffener und moderner Badeort, und auf der anderen Jerusalem, die heilige Stadt, in der sich auf engstem Raum Heiligtümer der drei Weltreligionen berühren.

    Israel oberstes Gericht
    Oberstes Gericht, Israel
    Knesset, Israel
    Knesset, Israel

    Am zweiten Tag standen für uns Besuche des obersten Gerichts und des israelischen Parlaments, der Knesset, die auf der Basis alttestamentarischer Überlieferung 120 Mitglieder vereint, auf der Tagesplanung. Unter den Abgeordneten sind auch muslimische und christliche Israelis. Einen interessanten Einblick in die Arbeit und Aufgaben des obersten Gerichts gab uns Richter Danziger, der vor seiner Berufung in das höchste Gericht als Anwalt tätig war. Aus ihm und seinen 14 Richterkolleginnen und Kollegen setzt sich das Gericht zusammen, das jährlich 10.000 Fälle aus dem Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht bearbeitet und als Verfassungsgericht fungiert. Das Gericht arbeitet im 1992 neu erbauten Gebäude in Sichtweite zum Parlament.

    Universität Tel Aviv, Israel
    Universität Tel Aviv, Israel

    Rechtlich bemerkenswert ist das fehlen einer Zivilehe, so dass Eheschließungen ausschließlich vor den jeweiligen religiösen Institutionen und somit nicht interreligiös erfolgen können. Scheidungen sind somit sowohl vor weltlichen als auch religiösen Gerichten möglich. Manches Mal dauern die Entscheidungen des obersten Gerichts bei der Überprüfung von Gesetzen der Knesset lange. In vielen Fällen nimmt das Gericht Rücksicht auf laufende parlamentarische Beratungen. Etwa bei der Frage der Privatisierung von Gefängnissen, die erst nach vier Jahren entschieden wurde. Das oberste Gericht urteilte, dass ein Teil des Strafvollzuges in staatlicher Hand bleiben müsse.

    Die Rechtsberater der Knesset erläuterten uns ihre Arbeit und eine für uns deutsche Parlamentarier unbekannte Institution. Die Rechsberater fungieren mit 45 Anwälten als unabhängige Dienstleister der Abgeordneten. Bei Gesprächen an der Universität Tel Aviv erfuhren wir, wie bereits Jurastudentinnen und Jurastudenten in verschiedenen Legal Clinics unter Anleitung von Anwältinnen und Anwälten praktische Erfahrungen schon während der Studienzeit sammeln können.

    HaSharon Gefängnis, Israel
    HaSharon Gefängnis, Israel

    Neben diesen großen Unterschieden bei rechtlichen und parlamentarischen Fragen, fanden wir beim Besuch des Jugendgefängnisses in HaSharon auch Ähnlichkeiten zu Vollzugsideen in NRW. Die intensive Arbeit mit den jugendlichen Gefangenen und die zahlreichen Bildungsangebote sind teilweise vergleichbar mit dem Resozialierungs- und Erziehungsgedanken des Jugendstrafvollzuges bei uns.

    Ein Tag in den palästinensischen Gebieten

    Bereits früh morgens starteten wir am letzten Tag unserer Reise zum wohl spannendsten Teil der Informationsfahrt in die palästinensischen Gebiete. Auch hier standen Gespräche mit Richtern, Menschenrechtsorganisationen und Abgeordneten des dortigen Legeslativrates auf dem Programm.

    Westbank, palästinensiche Gebiete
    Westbank, palästinensiche Gebiete

    Die Vertreterin des IHCR, der zuständig für die Überwachung der Menschenrechte in der Westbank und im Gaza Streifen ist, schilderte uns eindringlich die Schwierigkeiten, die mit der politischen Teilung der Gebiete entstanden waren. Die jährlichen Berichte werden unmittelbar Präsident Abbas vorlegt und veröffentlicht. Hierin werden Einzelfälle detailliert erläutert mit der Hoffnung, dass sich die Menschenrechtslage verbessert.

    Die Richter des höchsten Gerichts in Ramallah sehen sich ähnlich wie in Israel der Konkurrenz zwischen weltlichen und religiösen Gerichten ausgesetzt. Auch hier ist die Belastung der Gerichte mit Eingaben und Fällen ähnlich hoch wie am höchsten Gericht in Israel. Der Abgeordnete des Legislativrates warb in seinem Vortrag eindringlich für die Sichtweise der Palästinenser und prangerte mit deutlichen Worten den fortschreitenden Siedlungsbau Israels an.

    Oberstes Gericht, palästinensische Gebiete
    Oberstes Gericht, palästinensische Gebiete

    Es wurde gerade hier deutlich, wie schwer und sicherlich auch langwierig der Weg zu einem friedlichen Zusammenleben im Nahen Osten sein wird.

     

     

     

     

     

     

  • Düsseldorf wird Standort für eine Lokalkammer des einheitlichen europäischen Patentgerichts

    Bundesjustizministerium stärkt Justizstandort Düsseldorf nachhaltig

    „Ich freue mich sehr über die Entscheidung aus Berlin, die NRW-Landeshauptstadt zum Standort für eine Lokalkammer des europäischen Patentgerichts auszuwählen. Damit wird sichergestellt, dass der Gerichtsstandort Düsseldorf dank seiner hohen Kompetenz auch in Zukunft seinem Ruf als Weltpatentgericht gerecht werden kann“, freute sich Kutschaty. Die Lokalkammer wird im Gebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf tagen, das hierfür geeignete Räume bietet.

    Mit im Schnitt bis zu 600 Verfahren jährlich steht der Patentgerichtstandort Düsseldorf europaweit an der Spitze. Den Rest der insgesamt etwa 1.500 Verfahren teilen sich im Wesentlichen München, Mannheim, Hamburg, Den Haag, Paris und London. „Mit regelmäßig über 7.000 Patentanmeldungen jährlich ist Nordrhein-Westfalen einer der wichtigsten Patentstandorte im Bundesgebiet“, betonte der Justizminister. Neben vielen mittelständischen, häufig hier in Nordrhein-Westfalen angesiedelten Unternehmen, fechten auch zahlreiche internationale Konzerne aus verschiedensten Branchen, etwa aus dem Telekommunikations- und Pharmabereich, ihre Patentstreitigkeiten in Düsseldorf aus. Dabei bilden die jeweiligen Urteile häufig die Grundlage für den Abschluss eines weltweiten Vergleichs oder finden in ausländischen Parallelverfahren Berücksichtigung.

    Thomas Kutschaty: „Bereits mit der Schaffung einer dritten Patentstreitkammer beim Landgericht Düsseldorf und der Einrichtung eines zweiten Berufungssenats beim Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Landesregierung die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Gerichtsstandort Düsseldorf weiterhin europaweite Beachtung findet.“

    Außerdem werden die Entscheidungen in Düsseldorf meist binnen eines Jahres gefällt – für Patentrechtsverfahren ein sehr kurzer Zeitraum, der beiden Parteien größere Planungssicherheit bringt. Einer der bekanntesten Fälle der letzten Zeit war der Streit um „NoName”-Kaffeekapseln für Nespresso-Kaffeemaschinen, der hier in Düsseldorf ausgefochten wurde.

    Quelle: Justizministerium Nordrhein-Westfalen

  • „Es gibt keinen Skandal im NRW-Justizvollzug“

    „Es gibt keinen Skandal im NRW-Justizvollzug“

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen sieben Geboten zur Sicherungsverwahrung – unter anderem dem Therapiegebot und dem Abstandsgebot – den Gesetzgeber aufgefordert, Regelungen zu finden. Der Bundesgesetzgeber hat die Rahmenbedingungen dafür gesetzt. Wir in NRW haben sie verfassungskonform umgesetzt. Zur Stärkung der Sicherungs verwahrung wurden und werden die Justizvollzugsanstalten in Werl und Aachen personell und baulich gut ausgestattet.

    Der in der JVA Werl untergebrachte Inhaftierte, dessen Fall der CDU als Aufhänger ihrer fehlgeleiteten Skandalisierung diente, bleibt auch weiterhin in Sicherungsverwahrung. Das hat das OLG Hamm am 14. März 2014 so entschieden. Die Entscheidung begrüßen wir. Die JVA Werl hat dem Untergebrachten eine ausreichende therapieausgerichtete Betreuung im Sinne des Sicherungsverwahrungsvollzugs angeboten. Auch unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit ist die weitere Unterbringung verhältnismäßig.“

     

  • Bundesrat bringt nach NRW-Bundesratsinitiative Neuregelung zur Abgeordnetenbestechung auf den Weg

    Bundesrat bringt nach NRW-Bundesratsinitiative Neuregelung zur Abgeordnetenbestechung auf den Weg

    Justizminister Thomas Kutschaty erklärt hierzu: „Ich habe sehr für dieses Gesetz gekämpft. Doch fühle ich mich heute nicht persönlich als Gewinner. Vielmehr hat die deutsche Demokratie gewonnen. Denn in Zeiten, in denen einer Arbeitnehmerin gekündigt wird, weil sie eine Maultasche gegessen hat, die für den Müll bestimmt war, müssen wir als Volksvertreter auch für uns klare, transparente und völkerrechtskonforme Regeln schaffen, die wir übrigens für die freie Wirtschaft schon längst geschaffen haben und die dort auch keine Schwierigkeiten bereiten.“

    Nach der nunmehr beschlossenen Neufassung des § 108e StGB macht sich strafbar, wer als Abgeordneter einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder „ungerechtfertigte Vorteile“ annimmt oder sich dafür versprechen lässt, dass er Handlungen „im Auftrag oder auf Weisung“ vornimmt. Dies gilt nicht nur für Mitglieder des Bundes- und der Landtage, sondern auch für Gemeinderäte oder Mitglieder des Europaparlaments.

     

  • Sven Wolf weiterhin rechtspolitischer Sprecher der SPD Landtagsfraktion.

    Sven Wolf weiterhin rechtspolitischer Sprecher der SPD Landtagsfraktion.

    „Es ehrt mich, dass mir meine Kolleginnen und Kollegen des Arbeitskreises und die gesamte Landtagsfraktion erneut das Vertrauen ausgesprochen haben“ so der Remscheider Landtagsabgeordnete Sven Wolf in Düsseldorf.

    „Ich freue mich, mich auch weiterhin um die Anliegen des Strafvollzugs und der Justiz in NRW kümmern zu dürfen. Ich werde auch in diesem Jahr meine Besuche in den 37 Justizvollzugsanstalten des Landes fortsetzen, um mir möglichst in allen Einrichtungen einen eigenen Einblick vor Ort zu verschaffen.“

     

  • Auf dem Weg zu einem Unternehmensstrafrecht für Deutschland

    Auf dem Weg zu einem Unternehmensstrafrecht für Deutschland

    „neben zahlreichen Justizministerinnen und -ministern sprachen so renomierte Wissenschaftler wie Prof. Karsten Schmidt oder Prof. Udo di Fabio dort. Eine besondere Herausforderung als einfacher Anwalt und Abgeordneter dort zu sprechen. Nachfolgend finden sich gekürzte Auszüge aus meinem Beitrag:“

    Stand der Debatte

    Nordrhein-Westfalen hat bei der Justizministerkonferenz in Berlin den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden“ vorgestellt. Justizminister Thomas Kutschaty war zu Recht stolz darauf, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung einen der größten Gesetzentwürfe im Bereich des Strafrechts vorgelegt hat, den jemals ein Bundesland erarbeitete.

    Nicht nur im anglo-amerikanischen Rechtskreis, sondern auch in Kontinentaleuropa hat inzwischen so gut wie jeder Staat ein Unternehmensstrafrecht. Nur Deutschland nicht. Alle unsere Nachbarn in Kontinentaleuropa achten das Schuldprinzip genauso wie wir als Ausdruck der Menschenwürde. So geben es uns der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht auch vor. Daran ist nicht zu rütteln. Mit der Frage nach dem Unternehmensstrafrecht hat das aber rein gar nichts zu tun. Unternehmen haben zwar ein Persönlichkeitsrecht, das haben sie sich inzwischen vor den Zivilgerichten erstritten. Sie haben einen Anspruch auf ein faires Verfahren und auf Achtung ihrer Grundrechte im Rahmen der Verhältnismäßigkeit. Sie haben aber keine Menschenwürde.

    In Deutschland werden bislang Vergehen von Unternehmen im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts geahndet. So mancher Anwaltskollegen spricht von einer „Mogelpackung“, wenn es um das Recht der Ordnungswidrigkeiten geht. Strafverteidiger sind mit den Verteidigungsmöglichkeiten in Bußgeldverfahren nämlich alles andere als zufrieden und argumentieren, dass das Verfahrensrecht bei drohenden Millionenbußen nicht fair und angemessen sei. Sie verlangen für ihre Mandanten zumindest im Kartellverfahren denselben Schutz wie im Strafverfahren. Auch hier nähern sich Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht de facto längst einander an.

    Brauchen wir also ein Unternehmensstrafrecht? Was spricht dafür, was spricht dagegen?

    Lassen sich mich zunächst einige allgemeine Fragen an den Anfang stellen:  Wenn Banken Beihilfe zur Steuerhinterziehung zum Geschäftsmodell machen, wenn Bespitzelung und Produktpiraterie den Unternehmen und dem Standort Deutschland schaden, müssen wir uns schon fragen, wie wir als Staat darauf reagieren.

    Ein wesentlicher Einwand gegen ein neues Unternehmensstrafrecht ist dann auch: Wir haben doch unser Ordnungswidrigkeitenrecht. Das funktioniert prima. Das Bußgeld kann inzwischen bis zu 10 Millionen Euro betragen und neben die Gewinnabschöpfung treten. Daneben hat der Koalitionsvertrag im Bund vorgeschlagen, das Ordnungswidrigkeitengesetz auszubauen. Präventive Maßnahmen bis hin zur Betriebsschließung sind im Kapitalmarktrecht, Wettbewerbsrecht und Umweltrecht ausreichend vorhanden.  Dem ist aus mehreren Gründen entgegenzutreten.

    Wir bemessen Geldstrafen im Strafprozess aus guten Gründen an den persönlichen Verhältnissen der Beschuldigten. Bei Unternehmen scheuen wir davor zurück. 10 Millionen Euro sind für einen DAX-Konzern immer noch ein sehr überschaubares Risiko. Für den Mittelständler könnten sie hingegen existenzvernichtend sein. Klare Strafzumessungsregeln sucht man im Ordnungswidrigkeitenrecht für Wirtschaftsvergehen vergeblich. Ich meine, eine Sanktion muss ertragsbezogen, und zwar nach Tagessätzen berechnet werden, so wie im Strafrecht.

    Wie wirken die bisherigen Regelungen?

    Es gibt eine Kieler Dissertation aus dem Jahre 2011, für die Vertreter von 45 größeren deutschen Schwerpunktstaatsanwaltschaften aus den Bereichen Wirtschaft und Korruption zur Anwendung und Effizienz des § 130 OWiG befragt wurden. Ergebnis – ich zitiere:  „Von der Literatur als effektiv gepriesen zeigt die Rechtswirklichkeit dagegen, dass der Tatbestand des § 130 OWiG im Bereich der Wirtschaftsdelinquenz ein Schattendasein führt“.

    Modernes Strafrecht muss am Ende immer auf die Vermeidung von Straftaten zielen und nach Möglichkeit Anreize dazu setzen, Straftaten in Unternehmen aktiv vorzubeugen. Hier greift das Recht der Ordnungswidrigkeiten aus meiner Sicht deutlich zu kurz. In der Praxis werden Compliance-Programme, die erst während oder nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens eingeführt oder verschärft werden, nur in Ausnahmefällen bei der Bemessung der Bußgelder berücksichtigt. Das ist nicht sinnvoll, wenn man erreichen will, dass Prävention zum allgemeinen Bestandteil von Unternehmenskultur wird.

    Das Bußgeldrecht kennt – anders als das Strafrecht – nicht die Möglichkeit, gegen Auflagen und Weisungen von einer Sanktion abzusehen oder sich Sanktionen für eine Bewährungsfrist vorzubehalten. Warum soll ein Unternehmen nicht Gelegenheit bekommen, seine Präventionsinfrastruktur nachzubessern und das dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft nachzuweisen. Für Menschen gibt es Bewährungsauflagen, warum nicht auch für Unternehmen?

    Was plant der Bund?

    Es freut mich daher sehr, dass auch das Thema Unternehmensstrafrecht Einzug in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Hier heißt es, ich zitiere:  „Mit Blick auf strafbares Verhalten im Unternehmensbereich bauen wir das Ordnungswidrigkeitenrecht aus. Wir brauchen konkrete und nachvollziehbare Zumessungsregeln für Unternehmensbußen. Wir prüfen ein Unternehmensstrafrecht für multinationale Konzerne.“

    Fazit aus Österreich

    Ein Blick nach Österreich zeigt, welche weiten Auswirkungen die dortige Einführung des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes hatte. Das vorläufige Fazit aus Österreich: Verbesserte Selbststeuerung unabhängig von der Verfahrenshäufigkeit, in den Unternehmen mehr Einfluss für das Qualitätsmanagement, größere Vorsicht bei den Banken und in der Lebensmittelproduktion, sorgfältigere Logistik im Transportwesen, bessere Durchsetzbarkeit von Ansprüchen gegen Großunternehmen. Ich kann nichts Schlimmes daran finden! Die Österreicher offenbar auch nicht.

    Entwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung

    Im Entwurf der Landesregierung geht es im Wesentlichen um Folgendes:

    • Die Staatsanwaltschaften werden verpflichtet, Straftaten von Unternehmen aufzuklären und ggfs. anzuklagen. Er wird das Legalitätsprinzip festgeschrieben. Bei Vorliegen eines Anfangsverdachts muss die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten.
    • Die Gerichte können diese Taten flexibel und effektiv ahnden, indem sie einen Koffer mit breitgefächerten Sanktionsmöglichkeiten erhalten. Die Geldstrafen werden nach Tagessätzen berechnet, die von der Ertragskraft des Unternehmens abhängig sind. Die Obergrenze liegt bei 10 % vom Jahresumsatz. Mögliche Strafen sind auch der Ausschluss von Subventionen oder von öffentlichen Aufträgen und als ultima ratio natürlich auch die Auflösung des Unternehmens. Die Verurteilung kann auch öffentlich bekannt gemacht werden, wenn eine Vielzahl von Personen geschädigt wurde.
    • Unternehmen, die verlässliche Compliance-Strukturen schaffen, sollen davon profitieren, indem dies bei der Strafzumessung berücksichtigt wird. Das kommt insbesondere dann in Betracht kommt, wenn strukturelle Verbesserungen nachgewiesen werden und Schadenswiedergutmachung erfolgt. Dafür kann eine „Bewährungsfrist“ eingeräumt werden. Es kann sogar von einer Strafe abgesehen werden, wenn das Unternehmen Aufklärungshilfe leistet und ausreichende organisatorische oder personelle Maßnahmen eine Wiederholung ausschließen. Offene Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften ist also auch der beste Schutz eines betroffenen Unternehmens, wenn ein einzelner Mitarbeiter eine Straftat begeht.
    • Die rechtskräftige Verurteilung eines Unternehmens wird dazu beitragen, dass das geschädigte Unternehmen Schadensersatzansprüche einfacher als bislang realisieren kann, da das geschädigte Unternehmen auf die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft zurückgreifen kann.

    Wenn Sie diesen Gesetzentwurf betrachten, werden Sie feststellen, die Verfasser dieses Entwurfs wollen die Lobby der ehrlichen Unternehmen sein!

     

     

  • Dienstag im Leibniz-Gymnasium: Grundrechte und Menschenrechte

    Dienstag im Leibniz-Gymnasium: Grundrechte und Menschenrechte

    Die Klasse war durch ihren Lehrer Florian Reuters prima vorbereitet und hat mich bereits im Vorfeld mit kniffeligen Fragen gelöchert. Zur Vorbereitung habe ich dann sicherheitshalber einmal einen Blick in meine Lehrbücher von der Uni geworfen, um die Fragen auch richtig beantworten zu können.

    Warum gibt es Menschenrechte und Bürgerrechte im Grundgesetz?

    Keine leichte Frage, auf die es auch keine leichte Antwort gab. Das Grundgesetz unterscheidet nämlich zwischen Jedermannsrechten, die keine Eingrenzung in persönlicher Hinsicht enthalten. Wie Art. 2 (Allgemeine Persönlichkeitsrecht wie die freie Entfaltung der Person oder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) oder Art. 14 (Eigentum). Daneben gibt es aber auch ausdrücklich Deutschenrechte in unserer Verfassung wie Art. 8 (Versammlungsfreiheit) oder Art. 9 (Vereinigungsfreiheit).

    Eine Unterscheidung, die nicht nur von vielen Staats- und Verfassungsrechtlern, sondern auch von den Schülerinnen und Schülern kritisch gesehen wurde. In der Praxis heißt das aber nicht, dass Ausländer sich nicht auch auf die diese Grundrechte berufen dürfen, denn viele Grundrechte enthalten im Kern den Gedanken der Menschenwürde nach Art. 1, der für alle Menschen in unserem Land gilt. Daneben gibt es aber auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) z.B. ein Recht auf Versammlungsfreiheit.

    Strafe für Verletzung der Menschenrechte?

    Bei dieser Frage waren wir dann schon direkt bei der internationalen Politik und dem Völkerrecht, das sich nach dem Ende des kalten Krieges deutlich weiter entwickelt hat. Ein sichtbares Zeichen hierfür ist der Internationale Strafgerichtshof, der seit 2002 seiner Arbeit in Den Haag nachgeht. Dazu habe ich einige aktuelle Fälle geschildert, wie die Verurteilung der kongolesischen Armeeführers Thomas Lubange der Kindersoldaten in den Krieg schickte, die nicht älter waren als die Schülerinnen und Schüler der 8. Klasse.

    Daneben gibt es auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der sich um die Menschenrechtsverletzungen in Europa kümmert. Auch hier habe ich einen Fall vorgetragen der im Jahr 2003 sich in Frankfurt ereignete: die Entführung und Ermordung eines elfjährigen Bankierssohns. Der Entführer wurde gefasst, wollte aber das Versteck seines Opfers nicht preisgeben. Der Polizeivizepräsident sah sich in einer ausweglosen Situation und ließ dem Täter mit Gewalt drohen. Diese sagte sodann aus. Nach Urteil des Gerichtshofs war diese Drohung mit einer Misshandlung durch die Polizei ein Verstoß gegen die Menschenrechte und eine unmenschliche Handlung nach Art. 3 der EMRK.

    Was meinen Sie zur großen Koalition?

    FotoAber auch die aktuelle Politik kam nicht zu kurz. Den Schülerinnen und Schülern brannte natürlich die Frage nach meiner Meinung zur großen Koalition unter den Nägeln. Das war eine gute Gelegenheit, der Klasse meine Wahlunterlagen für die Mitgliederbefragung zu zeigen und zu erklären, warum ich mit ‚Ja‘ stimmen werde. Besonders zum Thema Rente mit 63 Jahren nach 45 Jahren im Beruf, gab es viele gute Beispiele der Schülerinnen und Schüler, wer bestimmt nicht mit 67 Jahren noch arbeiten sollte wie Feuerwehrleute, Altenpflegerinnen oder Polizisten.

    An dieser Stelle nochmals Dank an Herrn Reuters und die 8. Klasse des Leibniz, die mir mit ihren Fragen und der interessierten Art eine abwechslungsreiche Stunde bescherten.

  • Eine große Chance für die Demokratie

    Eine große Chance für die Demokratie

    Die Verfassungskommission des nordrhein-westfälischen Landtags hat ihre Arbeit aufgenommen. Für Hans-Willi Körfges, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtags-fraktion, bietet sie die Chance, die Verfassung behutsam zu reformieren:

    „Wir haben eine gute Verfassung, es bedarf keiner grundlegenden Änderung. Und doch sind punktuelle Änderungen richtig. Wir streben überparteiliche, einvernehmliche Lösungen an. In unserem Koalitionsvertrag mit den Grünen haben wir für uns wichtige Punkte benannt: die Stärkung des Parlamentarismus, die Einführung des Wahlalters 16 bei Landtagswahlen, die Stärkung der direkten Demokratie. Auch die Schuldenbremse wird ein wichtiges Thema in der Kommission sein. Nach unserer Ansicht kann es nicht darum gehen, die Bundesregelung unverändert in die Landesverfassung zu übernehmen. Auf Landesebene gibt es mit der Kommunalfinanzierung einen wesentlichen Punkt, den es so auf Bundesebene nicht gibt. Wir müssen einen Weg finden, der der Situation von Städten und Gemeinde gerecht wird. Wir werden alle Themen breit und konzentriert diskutieren. Allerdings streben wir auch eine zügige Einigung an. Wir würden gerne im Jahr 2015 Ergebnisse haben, die dann auch verabschiedet werden können.“