Schlagwort: Sondersitzung

  • NRW im Abi-Super-Gau – Ministerin Feller muss katastrophales Kommunikationsverhalten in Sondersitzung erklären

    NRW im Abi-Super-Gau – Ministerin Feller muss katastrophales Kommunikationsverhalten in Sondersitzung erklären

    Foto: Taken auf pixabay

    Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin:

    „Was für ein Abi-Super-Gau der Schulministerin. Wie konnte man gestern eine ganze Schullandschaft so lange im Unklaren darüber lassen, wie es nach den Download-Schwierigkeiten weitergeht? Über Stunden war die Ministerin abgetaucht. Das war wirklich katastrophales Kommunikationsverhalten von Frau Feller. Von der viel zitierten Verwaltungserfahrung war gestern nicht viel zu spüren. Dass sie in dieser Krisensituation so lange ,auf stumm geschaltet‘ hat, ist mir wirklich ein Rätsel. Dabei müsste sie doch längst gelernt haben, dass in solchen Momenten nichts so wichtig ist wie eine schnelle und klare Information der Betroffenen.

    Ausbaden müssen es jetzt die Lehrkräfte und die Abiturienten. Im Übrigen insbesondere die Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens, die am Freitag das Zuckerfest feiern. Und ob bei dem angekündigten Bahn-Streik am Freitag überhaupt ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann, ist auch noch völlig offen. Das gilt auch für die Frage nach dem Umgang mit den gestern hoch geladenen Prüfungsaufgaben. Eigentlich können sie nicht mehr verwendet werden, da eine Geheimhaltung nicht hundertprozentig sichergestellt werden kann.

    Ich erwarte, dass die Ministerin umgehend in einer Sondersitzung des Schulausschusses dem Landtag erklärt, wie sie ein rechtssicheres Abitur gewährleisten will.“

  • Landesregierung ist bei Hochwasser-Katastrophe in Erklärungsnot – Verbindungsdaten offenlegen

    Landesregierung ist bei Hochwasser-Katastrophe in Erklärungsnot – Verbindungsdaten offenlegen

    Zu den aktuellen Erkenntnissen über das Krisenmanagement der Landesregierung in der Hochwasser-Katastrophe erklären André Stinka und Sven Wolf, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    André Stinka:

    „Seit Wochen konnte und wollte Ministerin Heinen-Esser nicht sagen, mit wem sie wann wegen der Flutkatastrophe innerhalb der Landesregierung Kontakt hatte. Jetzt kann sie sich wieder erinnern und soll nach eigener Aussage in der Nacht vom 13. auf den 14. Juli im Austausch mit der Staatskanzlei gestanden haben. Kein Wort mehr indes von einem Kontakt zum Ministerpräsidenten, den sie in der Sondersitzung des Umweltausschusses vom 9. August allerdings noch in den Raum gestellt hatte. Diese Erinnerungen werfen deshalb neue Fragen auf: Wen genau hat sie in der Staatskanzlei in der Nacht vom 13. auf den 14. Juli informiert – und worüber? Welche Handlungsempfehlungen hat sie der Staatskanzlei gegeben? Warum stand sie erst ab dem 14. Juli mit dem Chef der Staatskanzlei in Kontakt und hat ihm erst dann die Hochwasser-Lageberichte weitergeleitet? Und welche Schlüsse hat die Landesregierung aus diesem Austausch gezogen?

    Die Landesregierung muss sich auch weiterhin fragen lassen, was sie in dem Zeitraum vor dem 14. Juli mit den ihr vorliegenden Informationen gemacht hat. Schließlich ist das Märchen von der Unvorhersehbarkeit klar widerlegt. Bereits mit den Daten des European Flood Awareness Systems (EFAS) war seit dem 9. bzw. 10. Juli klar, dass ein schlimmes Unwetter mit großen Flutgefahren für weite Teile von NRW kommen würde und dass es selbst an kleinen Bächen zu gefährlichen Überschwemmungen kommen kann. Von da an war klar, dass eine Katastrophe kommen würde, ab diesem Zeitpunkt hätte die Landesregierung alarmiert sein müssen. Der hydrologische Lagebericht des Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) vom 13. Juli hat diese Gefahr fortgeschrieben und konkretisiert. Was seit dem 9. Juli noch eine sehr konkrete und düstere Prognose war, wurde am 13. Juli zu einer schrecklichen Gewissheit.

    Deshalb erwarten wir, dass jetzt alle rechtlichen und technischen Möglichkeiten ergriffen werden, damit alle Verbindungs- und sonstigen Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, SMS, WhatsApp) der Kabinettmitglieder im Zeitraum 9. bis 16. Juli gesichert werden. Wir müssen nachträglich lückenlos nachvollziehen können, wie das Krisenmanagement der Landesregierung genau abgelaufen ist und welche Versäumnisse es gab.

    Sven Wolf:

    „Laut eigenen Aussagen soll Innenminister Reul erst im Laufe des 14. Juli in Kontakt zum Ministerpräsidenten gestanden haben. In diesen Gesprächen sollen beide einvernehmlich entschieden haben, den Krisenstab des Landes nicht zu aktivieren. Wir wollen wissen, auf welcher Grundlage diese Entscheidung gefallen ist? Schließlich lagen dem Innenministerium laut eigener Aussage in der Sondersitzung des Innenausschusses vom 28. Juli die hydrologischen Lageeinschätzungen des LANUV gar nicht vor. Über welche Informationen hat der Innenminister also zu diesem Zeitpunkt verfügt? Wie hat er sich dazu konkret mit dem Ministerpräsidenten abgestimmt? Und warum hat er nicht von seiner Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Bevölkerung vor der bevorstehenden Katastrophe zu warnen?

    Innenminister Reul hat ja mittlerweile auf Druck einräumen müssen, dass es ein Fehler war, den Krisenstab nicht einberufen zu haben. Ein Vorwurf, der an den Ministerpräsidenten gerichtet sein muss, weil dieser dafür verantwortlich ist. Die Ursache dafür ist nach wie vor ungeklärt.“

  • SPD und Grüne beantragen Sondersitzung des Innenausschusses

    SPD und Grüne beantragen Sondersitzung des Innenausschusses

    Verena Schäffer / Hartmut Ganzke: „Die Flutkatastrophe in NRW muss aufgearbeitet werden“

    Zu der Beantragung erklären Verena Schäffer, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion, und Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    Verena Schäffer:

    „Die dramatische Flutkatastrophe hat viele Menschen hart getroffen. Wichtig ist, dass die Betroffenen schnelle und unbürokratische Hilfen bekommen. Es braucht noch Zeit, alle Abläufe und mögliche Fehler im Rahmen dieser Flutkatastrophe aufzuarbeiten und zu untersuchen. Allerdings muss die Landesregierung schon jetzt eine erste vorläufige Bilanz der Auswirkungen der Katastrophe ziehen. Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger zu Recht. Wir müssen der Frage nachgehen, warum die sehr eindeutigen Warnungen des Deutschen Wetterdienstes offenbar nicht zu entsprechenden Maßnahmen geführt haben. Dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, kann weder allein Aufgabe der Kommunen noch die der Bürgerinnen und Bürger sein.“

    Hartmut Ganzke:

    „Der Ausnahmezustand in den betroffenen Regionen dauert weiter an. Die Folgen der Flutkatastrophe werden Nordrhein-Westfalen noch lange begleiten. Umso wichtiger ist es jetzt, denjenigen, die am stärksten betroffen sind, so schnell und unbürokratisch wie möglich zu helfen. Dafür müssen alle Kräfte im Land zusammenstehen.

    Gleichzeitig müssen wir als Landtag dazu beitragen, dass die Menschen in dieser Krise nicht das Vertrauen in die Landespolitik verlieren. Sie müssen die Gewissheit haben, dass alles Menschenmögliche unternommen wird, um ihnen in ihrer Notlage zu helfen. Sie dürfen jetzt nicht im Stich gelassen werden.“

  • Reul wirft im Fall Amad A. Nebelkerzen

    Reul wirft im Fall Amad A. Nebelkerzen

    Hierzu erklärt Sven Wolf, Obmann der SPD-Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Kleve“ (PUA III):

    „Innenminister Reul hat heute versucht, Nebelkerzen zu werfen. Mit seiner Aussage, dass im Landessystem ViVA noch alle Daten da seien, will er bewusst davon ablenken, dass für den PUA auch das Datensystem INPOL des Bundes von entscheidender Bedeutung ist. Denn nur durch den Vergleich beider Datensätze lässt sich rekonstruieren, auf welcher Basis die im Einsatz befindlichen Beamten seinerzeit die Entscheidung zur Festnahme von Amad A. getroffen haben. Allein der Datenverlust im INPOL-System ist daher schon ein Skandal. Das ist er umso mehr, als dass Innenminister Reul bereits seit dem 26. Januar 2021 von der Löschung wusste und weder den PUA noch die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis gesetzt hat. Darüber hinaus konnte der Minister heute nicht darlegen, ob die Löschung technisch zu verhindern gewesen wäre und ob er überhaupt einen Versuch unternommen hat, das Bundeskriminalamt vor einer möglichen Löschung zu warnen.

    Einmal mehr drängt sich der Eindruck auf, als wolle die Landesregierung mit Halbinformationen mehr Dunkel als Licht in den tragischen Fall von Amad A. bringen. Dafür spricht auch die Tatsache, dass das Innenministerium dem PUA zuletzt im April 2020 Akten zur Verfügung gestellt hat. Von der Datenlöschung selbst haben wir nur über Akten aus dem Justizministerium erfahren. In der morgigen Sondersitzung des PUA muss Herbert Reul jetzt alle Karten auf den Tisch legen. Dabei erwarten wir vom Vorsitzendes des Untersuchungsausschusses, dass die Sitzung öffentlich und nicht hinter verschlossenen Türen stattfindet.“

     

  • Sondersitzung des PUA III: Der Innenminister muss den Datenverlust erklären

    Sondersitzung des PUA III: Der Innenminister muss den Datenverlust erklären

    Hierzu erklärt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW und Sprecher im PUA III:

    „Es stehen viele offene Fragen im Raum, denen sich der Innenminister in einer Sondersitzung sehr zeitnah stellen muss. Die Öffentlichkeit hat das Recht darauf zu erfahren, wieso beweiserhebliche Daten über die Inhaftierung von Amad A. vor Abschluss der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses gelöscht wurden.

    Der Innenminister wird erklären müssen, wieso seine eigenen Behörden gegen seinen Erlass aus dem Dezember 2018 verstoßen haben. Zum jetzigen Zeitpunkt ist außerdem unklar, ob beweiserhebliche Daten durch die Löschung endgültig weg sind oder ob sie vollständig rekonstruiert werden können. Das ist für die Frage relevant, ob jetzt ein externer, neutraler Datensachverständiger zur Prüfung eingeschaltet werden kann. Außerdem ergeben sich aus neueren Akten Hinweise, dass wir seitens des Innenministeriums und seiner Behörden bis heute immer noch nicht alle relevanten Akten erhalten haben. Auch hierzu wird er sich äußern müssen.“

    Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Kleve“ (PUA III) hat gleich zu Beginn seiner Arbeit die Landesregierung aufgefordert, alle relevanten Daten zum Fall des zu Unrecht inhaftierten Amad A. zu übermitteln. Das bedeutet selbstverständlich auch, dass Originaldaten nicht gelöscht werden dürfen.

    Dieser Aufforderung ist der Innenminister zunächst nachgekommen. Er ordnete am 3. Dezember 2018 bezogen auf die Sicherung der Daten des im Zellenbrand verstorbenen Amad A. an: „Im Hinblick auf die für den Sachverhalt potentiell relevanten Unterlagen ist sicher zu stellen, dass es nicht zu Löschungen kommt. Es ist insbesondere zu vermeiden, dass automatisierte Löschungen erfolgen. Falls Löschungen systembedingt nicht ausgesetzt werden können, müssen potentiell relevante Unterlagen gesichert werden.“

    Noch im September 2020 wurde im PUA III mitgeteilt, dass das Innenministerium eine Löschung verhindern werde. Nun wurde in der Sitzung des PUA III am 11. Mai 2021 bekannt, dass entgegen aller Zusagen dennoch Daten von Amad A. aus dem Fahndungssystem ViVA automatisiert gelöscht wurden. Dies hätte durch einen händischen Eingriff der Fachadministratoren im Verantwortungsbereich des Innenministers verhindert werden können und müssen.

  • Rechtsradikale Umtriebe bei der Polizei umfassend aufdecken – Sondersitzung des Innenausschusses erforderlich

    Rechtsradikale Umtriebe bei der Polizei umfassend aufdecken – Sondersitzung des Innenausschusses erforderlich

    Foto: Büro Sven Wolf

    Als wir von den rechtsradikalen Chat-Gruppen bei der Polizei erfahren haben, waren wir alle erschüttert. Die Polizei ist Wächter und Beschützer unseres demokratischen Rechtsstaats. Den guten Ruf unserer Polizistinnen und Polizisten dürfen wir nicht durch Extremisten in den Schmutz ziehen lassen. Sie haben in der Polizei schlichtweg nichts zu suchen.

    Der Bericht von Herrn Reichel-Offermann war für die weitere Aufklärungsarbeit deswegen sehr wichtig. Leider haben wir den bereits fertiggestellten schriftlichen Bericht zu den Vorwürfen der besonders betroffenen Essener Polizei noch nicht erhalten. Eine abschließende Bewertung dieses Sachverhalts war deshalb heute nicht möglich.

    Als SPD-Fraktion werden wir deswegen eine Sondersitzung des Innenausschusses beantragen, auf der diese Vorgänge noch einmal umfassend auf Grundlage des dann vorliegenden schriftlichen Berichts besprochen und ausgewertet werden sollen.

  • Defizite im Zusammenspiel der Behörden müssen endlich angegangen werden

    Defizite im Zusammenspiel der Behörden müssen endlich angegangen werden

    Foto: Matthis Mühlenbrock

    Zu der gemeinsamen Sondersitzung der Ausschüsse Innen, Recht sowie Familie, Kinder und Jugend zu den Fällen des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in Münster erklären Dr. Dennis Maelzer, Sprecher für Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher, Regina Kopp-Herr und Sven Wolf, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Ministerien haben heute zum Ablauf der Ermittlungen bei den Missbrauchsfällen in Münster ihre jeweilige Verwaltungslogik vorgetragen. Über das konkrete Zusammenspiel der Behörden haben wir in der gemeinsamen Ausschusssitzung aber zu wenig erfahren.

    Genau in diesem Zusammenspiel zwischen Polizei-, Justiz- und Jugendbehörden entstehen Defizite, die letztendlich leider mit dazu beigetragen haben, dass der Stiefsohn durch den Stiefvater weiter sexuell missbraucht werden konnte. Die Ermittlungserfahrungen aus weiteren erschreckenden Missbrauchsfällen der Vergangenheit zeigen: Dieses Muster an Defiziten wiederholt sich.

    Eine wirksame Zusammenarbeit der Behörden zum sexuellen Missbrauch in Münster angesichts bekannter Gefahrenszenarien hätte schon früher verdeutlicht, dass hier etwas nicht stimmt. Warum wurde in den Ämtern nicht sofort reagiert, als bei einem 2016 und 2017 einschlägig vorverurteilten Sexualstraftäter im Jahr 2019 erneut missbräuchliches Material gefunden wurde?

    Warum müssen missbrauchte Kinder erst sieben Erwachsene ansprechen, bis ihnen jemand glaubt und handelt? Wir dürfen kein Kind allein lassen. Der Schutz vor Missbrauch muss endlich besser werden. Da sind wir uns mit den Ministern auch einig.

    Doch die Kommunikationsdefizite zwischen Behörden sind zum wiederholten Male zentrale Ursache, dass Kindesmissbrauch zu langsam aufgedeckt wurde. Wir müssen aus diesen Kommunikationsdefiziten lernen und die Zusammenarbeit endlich verbessern.

    Die SPD-Landtagsfraktion wird deshalb beantragen, den Untersuchungsauftrag des zu diesen Fällen bereits eingesetzten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses um die Vorgänge in Münster und dem unter dem Namen Bergisch Gladbach bekannten Netzwerk zu erweitern.“

  • Hartmut Ganzke und Sven Wolf: Vorwürfe bedürfen angemessener Befassung im Parlament

    Hartmut Ganzke und Sven Wolf: Vorwürfe bedürfen angemessener Befassung im Parlament

    Fotos: NRW-Landtagsfraktion

    NRW-Justizminister Peter Biesenbach hat heute Annahmen zu neuen Verdachtsfällen zum Kindesmissbrauch in Bergisch Gladbach geäußert. Hierzu erklären Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher, und Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Der Justizminister hat heute bei einer Pressekonferenz zu den Ermittlungen zum Kindesmissbrauch in Bergisch-Gladbach die schier unglaubliche Anzahl von 30.000 unbekannten Tatverdächtigen in den Raum gestellt. Bei derartigen Ausmaßen erscheint eine politische Erörterung am Rande des laufenden Tagesgeschäfts oder lediglich auf Pressekonferenzen absurd und wird den Interessen der Opfer in keinem Fall gerecht. Es bedarf einer angemessenen parlamentarischen Befassung.

    Nach den Missbrauchsfällen in Lügde und Münster stellen sich erneut viele Fragen, wie es zu derartigen Fallzahlen kommen kann und welche politischen Maßnahmen für einen politischen Kinderschutz nun mit absoluter Priorität angegangen werden müssen. Peter Biesenbach darf sich mit derartigen schockierenden Annahmen nicht in den Sommerurlaub verabschieden. Es gilt jetzt, die tausenden Verdächtigen, von denen er spricht, zu ermitteln und der Strafverfolgung zuzuführen.

    Wir erwarten, dass er im Rahmen der morgigen gemeinsamen Sondersitzung der Ausschüsse Innen, Recht sowie Familie, Kinder und Jugend zum Missbrauch in Münster auch zu den neuen Erkenntnissen in Bergisch Gladbach Stellung nimmt. Dort braucht es eine umfangreichere Auskunft, wie diese Fallzahlen zustande kommen, als das heute im Rahmen einer Presseunterrichtung der Fall war.“

     

  • Uns fehlen die Handlungsoptionen für die zentralen Abschlussprüfungen

    Uns fehlen die Handlungsoptionen für die zentralen Abschlussprüfungen

    In der heutigen Sondersitzung des Schulausschusses tagten  die Parlamentarier gemeinsam mit Experten und diskutierten die Rahmenbedingungen, die Abschlussprüfungen ermöglichen sollen. Zu den Abschlussprüfungen an allen Schulformen erklärten Eva-Maria Voigt-Küppers, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Jochen Ott, schulpolitischer Sprecher SPD-Landtagsfraktion:

    „Alle Abschlussprüfungen sind verschoben worden und ein neuer Zeitplan wurde vorgelegt. Das haben wir ausdrücklich begrüßt. In Bezug auf das Regierungshandeln hat das Expertengespräch jedoch mehr offene Fragen als Antworten gegeben. Es gab viele wertvolle Hinweise aus den Reihen der Schülerschaft, der Eltern und der Verbände, die die Ministerin noch mit aufnehmen muss.

    Wir brauchen dringend Rechtssicherheit, damit keinem Schüler und keiner Schülerin in NRW Nachteile erwachsen. Einvernehmlich wurde festgestellt, dass natürlich der Gesundheitsschutz oberste Priorität hat. Das könnte auch bedeuten, dass Prüfungen ersatzlos gestrichen werden. Da die Schulministerin in der kommenden Wochen mitteilen will, wie es nach dem Ende der Schulferien weitergeht, haben wir  gemeinsam mit den Grünen eine Sondersitzung für nächste Woche beantragt. Es darf nicht vergessen werden, dass es eine Mammutaufgabe ist, alle Schulen im Land wieder hochzufahren. Deshalb ist es wichtig, auch Kommunen und Verkehrsbetriebe frühzeitig zu informieren.

    Wir als Parlamentarier machen Politik mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte. Das zeigt erneut, wie wichtig demokratische Prozesse in dieser Krisensituation sind.“

  • Landesregierung lässt sich Wohltaten von Kommunen teuer bezahlen

    Landesregierung lässt sich Wohltaten von Kommunen teuer bezahlen

    Um eine hohe Qualität und Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser sicherzustellen, ist eine ausreichende Finanzierung unerlässlich. Das Vorhaben der CDU/FDP-Koalition ist allerdings inakzeptabel. Sie verkauft der Öffentlichkeit hier auf unverfrorene Weise Wohltaten, die sie sich durch die Kommunen teuer bezahlen lässt, jedoch eigentlich durch das Land getragen werden müssten.

    Wir sorgen dafür, dass sich nun auch der zuständige Fachausschuss des Landtags mit den Plänen der Landesregierung beschäftigt. Den Griff in die städtischen Kassen können und werden wir der schwarz-gelben Landesregierung nicht durchgehen lassen. Es ist ein bislang beispielloser Vorgang, dass es sich eine Landesregierung so kurz nach ihrem Amtsantritt bereits mit den Kommunen verscherzt hat.

    Hintergrund:

    Die CDU/FDP-geführte Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 5. September 2017 den Entwurf des Nachtragshaushalts 2017 verabschiedet. Dort sind unter anderem
    250 Millionen Euro höhere Investitionsfördermittel für die Krankenhäuser vorgesehen. Diese an sich begrüßenswerte Maßnahme im Sinne der Krankenhausinfrastruktur führt zu einer Erhöhung der Krankenhausumlage für die Kommunen in Höhe von 100 Millionen Euro, die zudem noch in diesem Jahr ergebniswirksam wird. Nicht nur die Höhe der kommunalen Mitfinanzierung, sondern auch die Kassenwirksamkeit zu einem so späten Zeitpunkt in der Haushaltsausführung stellt eine besondere Belastung der Städte und Gemeinden dar, die das Handeln des Landes auch in rechtlicher Hinsicht problematisch macht.