Schlagwort: Vollzug

  • Zahl der Gefangenen in den letzten Jahren gesunken

    Zahl der Gefangenen in den letzten Jahren gesunken

    37.294 verurteilte Strafgefangene haben im Jahr 2016 in den Gefängnissen in NRW eingesessen. Diese Zahl gab Justizminister Thomas Kutschaty in Düsseldorf bekannt: „Im vergangenen Jahr waren in Nordrhein-Westfalen 37.294 Menschen inhaftiert, ein großer Teil davon nur für wenige Monate, manche aber auch schon über 40 Jahre. In NRW gibt es insgesamt 36 Justizvollzugsanstalten mit derzeit 17.605 belegbaren Haftplätzen.

    Die Auslastungsquote beträgt mit Stand von heute 87 Prozent. Daraus folgt: Für jeden Gefangenen gibt es auch einen Haftplatz.

    Darüber hinaus halten wir am Standort Krefeld eine komplette Zweiganstalt als Reserve im Standby. Der Justizvollzug ist für die Aufgaben der Zukunft gut aufgestellt. Für einen reibungslosen Justizvollzug sorgen tagtäglich rund 8.650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das sind 457 Bedienstete mehr als noch vor sechs Jahren. Außerdem ist die Zahl der Mehrarbeitsstunden in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken.“

    Die Zahl der Gefangenen ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. Während im Jahr 2005 in den Haftanstalten durchschnittlich 17.711 Gefangene pro Monat einsaßen, waren es im Jahr 2016 noch 15.597 Personen.

    Neben dem geschlossenen Vollzug für Männer und Frauen gibt es in Nordrhein-Westfalen in den Anstalten spezielle Abteilungen für ältere Gefangene, Mutter-Kind-Abteilungen, sozialtherapeutische Abteilungen und ein eigenes Justizvollzugskrankenhaus in Fröndenberg.

    NRW hat bundesweit die meisten Gefangenen, die im offenen Vollzug auf ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorbereitet werden, darunter mit der JVA Bielefeld-Senne die größte Haftanstalt des offenen Vollzugs in Europa.

  • „Wenn es darauf ankommt, packt im Vollzug jeder mit an“

    „Wenn es darauf ankommt, packt im Vollzug jeder mit an“

    Diese kurzfristige Entscheidung hat dem gesamten Vollzug in NRW viel abverlangt. Bis auf 47 Insassen wurden alle Gefangenen in anderen Gefängnissen untergebracht. Das verdeutlicht, wir planen vorausschauend und selbst in Ausnahmesituationen hat der Vollzug ausreichend Kapazitäten, neue Häftlinge aufzunehmen. In NRW stehen pro Tag rund 1.000 freie Haftplätze zur Verfügung. Außerdem hat sich das neue Haftplatzmanagement bewährt. Der Vollzug kann hierdurch auf Knopfdruck feststellen, in welchen Anstalten noch Hafträume frei sind. Ein aufwendiges Abtelefonieren der Anstalten ist nicht mehr nötig.

    Besonders beeindruckt hat mich die Einsatzbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ohne das unglaubliche Engagement wäre die Verlegung nicht so reibungslos verlaufen. Darauf können wir stolz sein. Wir danken den Beschäftigen für die tolle Leistung.“

    Am 05. Juli hatte der landeseigene Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB), der unter anderem für die Verwaltung der Justizeinrichtungen in NRW zuständig ist, angekündigt, dass die JVA Münster kurzfristig geräumt werden müsse. Bereits seit 2012 sucht das Justizministerium gemeinsam mit dem BLB nach einem geeigneten Standort für den Nebau einer Ersatzanstalt in Münster. Die mehr als 150 Jahre alte Anstalt in Münster ist eine der ältesten Anstalten in NRW und kann nach intensiver Begutachtung nicht so renoviert werden, dass sie den Anforderungen an einen modernen Strafvollzug enstpricht. Dazu kam in den vergangenen Monaten eine intensive Überwachung der Statik am Gebäude, um eine Gefahr für Mitarbeiter und Insassen zu vermeiden. Darauf hatte das Justizministerum bereits im Herbst letzten Jahres einen Notfallplan erstellt, für den Fall, dass die Anstalt kurzfristig zu räumen sei. Dieser Plan musste nunmehr gezogen werden, nachdem der BLB neue Gutachten zur Statik ausgewertet hatte und daraufhin der Justiz des Landes die fristloste Kündigung des Mietvertrages erklärte.

    NRW Justizminister Thomas Kutschaty hatte hierzu erklärt, die Kündigung sei sehr kurzfristig und sehr überraschend gekommen. Er machte aber deutlich, es stünden ausreichend freie Haftplätze in anderen Anstalten zur Verfügung, wie etwa in den kleinern Anstalten wie Coesfeld oder in großen Anstalten wie Werl. Einige Räume in Münster konnten darüber hinaus weiter genutzt werden, so dass 47 in Münster verblieben. Das dortige pädagogische Zentrum, das alle Insassen in NRW mit Bildungsangeboten versorgt, wird künftig von Werl aus, seine Arbeit fortsezen.

     

     

  • Dienstrecht: Starkes Signal an die Beschäftigten im Justizbereich

    Dienstrecht: Starkes Signal an die Beschäftigten im Justizbereich

    Dazu erklärt Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

    „Nach vielen Jahren beenden wir eine jahrelange Ungleichbehandlung. Die Beamtinnen und Beamten in den Justizvollzugseinrichtungen unseres Landes erhalten künftig Gefahrenzulagen in gleicher Höhe wie bei Polizei und Feuerwehr. Wir werden die sogenannte ,Gitterzulage‘ daran angleichen und auf 130 Euro im Monat erhöhen. In Summe bedeutet dies bei 25 Jahren im Dienst rund 7.500 Euro mehr. Künftig gelten überall die gleichen Regeln für die Gefahrenzulagen. Die Zulage gibt es künftig erst nach den ersten zwei Jahren im Dienst. Dabei wird aber Bestandsschutz gewährt.“

    Als eine weitere Maßnahme haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, das Kleidergeld für Justizbeschäftigte auf 35 Euro pro Monat anzuheben. „Die Kolleginnen und Kollegen im Strafvollzug oder als Wachtmeister bei Gericht kaufen sich ihre Uniformen selbst. Eine Anhebung der Pauschale an die Preisentwicklung war bereits seit langem überfällig“, erklärt Wolf die Maßnahme.

    „Von den Änderungen für alle Besoldungsbereiche, wie der Abschaffung der niedrigsten Besoldungsstufen mit A3 und A4 und der Wiedereinführung der Jubiläumszulagen, profitieren auch Vollzug und Justiz. Mit den weiteren Maßnahmen zeigen wir nochmals unsere besondere Wertschätzung für die gute Arbeit der Kolleginnen und Kollegen.“

  • NRW macht seine Hausaufgaben

    NRW macht seine Hausaufgaben


    Am 20. Februar 2013 berieten externe Sachverständige und der Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags über den rot-grünen Gesetzesentwurf zur Sicherungsverwahrung. Seit dem Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011 muss der Vollzug der Sicherungsverwahrung durch Bund und Länder bis zum 31. Mai 2013 neu geregelt werden.

    Das Ziel dürfe nicht die soziale Exklusion, sondern müsse die soziale Inklusion sein, machte Claudia Gelber als Vertreterin des Landesvollzugsbeauftragten NRW deutlich. Wichtig sei, dass das „Abstandsgebot“ eingehalten werde. Demnach muss sich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung von der der Strafhaft deutlich unterscheiden, wie das Bundesverfassungsgericht fordert.