Schlagwort: Vollstreckung

  • Es muss schnell Klarheit für Temposünder geschaffen werden

    Es muss schnell Klarheit für Temposünder geschaffen werden

    Es ist folgerichtig, dass die Vollstreckung von Fahrverboten und höheren Geldbußen erst einmal eingestellt wird, bis der Fehler korrigiert ist.

    Ich meine aber, dass alle Temposünder gleich behandelt werden sollten. Konsequent wäre es dann, in allen Fällen den alten Bußgeldkatalog anzuwenden. Wenn jemand, der versehentlich 6 km/h zu schnell war, mehr bezahlen muss als jemand, der 20 km/h zu schnell war, wäre das eine Ungleichbehandlung, die nicht gerecht ist.

    Die Landesregierung muss jetzt schnell Klarheit für die Oberbürgermeister und Bürgermeister schaffen.

     

  • NRW macht seine Hausaufgaben

    NRW macht seine Hausaufgaben


    Am 20. Februar 2013 berieten externe Sachverständige und der Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags über den rot-grünen Gesetzesentwurf zur Sicherungsverwahrung. Seit dem Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011 muss der Vollzug der Sicherungsverwahrung durch Bund und Länder bis zum 31. Mai 2013 neu geregelt werden.

    Das Ziel dürfe nicht die soziale Exklusion, sondern müsse die soziale Inklusion sein, machte Claudia Gelber als Vertreterin des Landesvollzugsbeauftragten NRW deutlich. Wichtig sei, dass das „Abstandsgebot“ eingehalten werde. Demnach muss sich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung von der der Strafhaft deutlich unterscheiden, wie das Bundesverfassungsgericht fordert.