Schlagwort: Verlängerung

  • Verlängerung der Sonderzuschläge für die Feuerwehr muss kommen

    Verlängerung der Sonderzuschläge für die Feuerwehr muss kommen

    Foto: Danielle Behmenburg

    Die SPD-Fraktion hat daher auf meinen Hinweis noch einmal eine Berichtsanforderung auf die Tagesordnung des heutigen Innenausschusses gesetzt und die Landesregierung aufgefordert, dazulegen, was sie tun wird, um eine nahtlose Übergangsregelung zu schaffen. Kurz vor Toresschluss kündigte die Landesregierung nun an, hier eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit auch künftig höhere Zuschläge für Anwärterinnen und Anwärter gezahlt werden können. Bis es diese Regelung gibt, verspricht Minister Reul eine Übergangsregelung. Das ist wichtig, denn auch weiterhin gibt es bei den Feuerwehren in Remscheid den dringenden Bedarf nach engagierten neuen Feuerwehrleuten.

    Bei der Remscheider Feuerwehr nehmen auch Menschen eine Ausbildung auf, die bereits einige Zeit in anderen Berufen gearbeitet haben. Für diese Anwärterinnen und Anwärter ist es für eine Ausbildung bei der Feuerwehr wichtig, dass sie während ihrer Ausbildungszeit Sonderzuschläge erhalten.

    Außerdem sollte man prüfen, ob auch für weitere Laufbahngruppen Sonderzuschläge sinnvoll wären.

     

  • Stipendien für Gründungen werden verlängert und Kredite angeboten

    Stipendien für Gründungen werden verlängert und Kredite angeboten

    Gründerstipendien und Transferprogramme für Hochschulabsolventen, die eigentlich zwischen März und Ende Juni ausgelaufen wären, können um drei Monate verlängert werden. Unternehmen, die nicht älter als drei Jahre sind, können mit einem speziellen Start-up-Kredit der NRW.Bank ein Darlehen von bis zu 200 000 Euro mit einer Laufzeit von sechs Jahren beantragen. Außerdem sollen Eigenkapitalprogramme der NRW.Bank aufgestockt werden.

    Verlängerungen von Förderzeiträumen:

    • Gründerstipendien: Verlängerung von Stipendien um drei Monate: um drei Monate verlängert werden. Informationen unter: www.gruenderstipendium.nrw
    • Start-up-Transfer: Um Ausgründungen aus Hochschulen stärker zu unterstützen, verlängert das Land den Förderzeitraum für Projekte, die zwischen dem 01. März 2020 und dem 30. Juni 2020 auslaufen, um drei Monate. Für die Antragsrunde zum 30. April 2020 können die Unterlagen auch nachgereicht werden, damit trotz Schließung vieler Hochschulen und Universitäten der jeweilige Projektstart nicht verzögert wird.

    Förderangebote der NRW.BANK:

    • „NRW.Start-up akut“. Mit dem Wandeldarlehen erhalten Unternehmen, die nicht älter als drei Jahre sind, bis zu 200.000 Euro über eine Laufzeit von sechs Jahren. Das Darlehen ist endfällig oder kann zum Ende der Laufzeit bzw. mit Eintritt eines neuen Investors in Eigenkapital gewandelt werden.
    • NRW.SeedCap: Die NRW.BANK investiert jetzt bereits in einer Summe den Maximalbetrag von 200.000 Euro statt vorher 100.000 Euro pro Unternehmen und erweitert den Kreis der Antragsberechtigen: Startups können das Programm bis zu 36 Monate nach Gründung beantragen, wenn ein Business Angel die gleiche Summe drauflegt.
    • NRW.BANK.Venture Fonds: Beteiligungen von 0,25 bis 6,0 Mio. Euro sind jetzt auch in der späteren Wachstumsphase möglich. Ziel ist einerseits die Kompensation sich derzeit zurückhaltender Investoren, andererseits – im Sinne eines „Matching Fund“ – die Ergänzung derjenigen Investoren, die weiter bereit sind, NRW-Start-ups zu finanzieren.
    • Weitere Infos: www.nrwbank.de/corona

    Zur NRW-Soforthilfe 2020: www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020.