Schlagwort: verfassungswidrig

  • Ein Jahr Polizeigesetz: Unsere Intervention sorgte für die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit

    Ein Jahr Polizeigesetz: Unsere Intervention sorgte für die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit

    Hierzu erklärt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Das neue Polizeigesetz war eine schwere Geburt. Der ursprünglich von der schwarz-gelben Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf war in wesentlichen Bereichen klar verfassungswidrig. 

    Wir haben dafür sorgen müssen, dass es mehr Sicherheit gibt, aber nicht zulasten des Rechtsstaates. Neben dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger hatte für uns dabei auch der Schutz unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten höchste Priorität. Sie sollten nicht zu Handlungen gezwungen werden, die verfassungsrechtlich zweifelhaft sind.

    So hat die Koalition eine ausufernde Vorverlagerung des Gefahrbegriffs aus ihrem ursprünglichen Entwurf gestrichen und auch unsere Anregung eines anwaltlichen Beistandes übernommen. In den bisher 29 Fällen des längeren Gewahrsams prüfte zunächst ein Gericht die Anordnung, und zugleich wurde den Betroffenen ein Anwalt garantiert.

    Darüber hinaus haben wir dafür gesorgt, dass die zulässige Höchstdauer der Ingewahrsamnahme zur Verhinderung von Straftaten auf grundsätzlich 14 Tage nach entsprechender richterlicher Entscheidung beschränkt wird. Nur nach einer weiteren richterlichen Entscheidung kann die Dauer ausnahmsweise einmalig um maximal 14 zusätzliche Tage verlängert werden.

    Das vor einem Jahr verabschiedete Gesetz trägt somit in zentralen Punkten die Handschrift der SPD. Damit wahrt NRW im Vergleich zu den bayerischen Änderungen im besonderen Maße die Prinzipien unseres Rechtsstaates, erhöht aber dennoch die Sicherheit für uns alle.“

  • Warnhinweise ernst nehmen – Landesregierung darf kein verfassungswidriges Polizeigesetz im Eiltempo durchpeitschen!

    Warnhinweise ernst nehmen – Landesregierung darf kein verfassungswidriges Polizeigesetz im Eiltempo durchpeitschen!

    Dazu erklärte Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die heutige Anhörung hat noch einmal verdeutlicht, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung insbesondere im Hinblick auf den neuen Begriff der ,drohenden Gefahr‘ und die Ausdehnung der Möglichkeiten zur präventiven Ingewahrsamnahme großen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Deshalb darf dieser Gesetzentwurf auch nicht im Eiltempo durch den Landtag gepeitscht werden, sondern bedarf einer sorgfältigen Beratung und einer verfassungskonformen Anpassung. Wir fordern Innenminister Herbert Reul dazu auf, die entsprechenden Ergebnisse der heutigen Sachverständigenanhörung im Innenausschuss nicht zu ignorieren.

    Unsere Polizei braucht ein Polizeigesetz, das die Sicherheit in unserem Land erhöht und nicht Unsicherheit schafft! Wenn im Innenausschuss des Landtags renommierte Sachverständige die Auffassung vertreten, dass der Gesetzentwurf von Innenminister Reul verfassungswidrig ist, müssen wir diese Warnhinweise unbedingt ernst nehmen! Wir dürfen unsere Polizeibeamtinnen und – beamte nicht mit einem  Gesetz auf Streife schicken, das gegen Grundprinzipien unserer Verfassung verstößt. Denn das schafft nur Unsicherheit, für die die Polizeibeamten letztendlich ihren Kopf hinhalten müssen.

    Die SPD-Fraktion ist bereit, alles mitzutragen, was die Sicherheit erhöht und unsere Verfassung achtet. Deshalb appellieren wir an Innenminister Reul, unser Gesprächsangebot anzunehmen. Wir arbeiten gerne an einem guten und mit unserer Rechtsordnung im Einklang stehenden Polizeigesetz mit.“

     

  • Betreuungsgeld vom Bundesverfassungsgericht ausgebremst

    Betreuungsgeld vom Bundesverfassungsgericht ausgebremst

    „Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Betreuungsgeld wurde festgestellt, dass dieses für Familien wie Gesellschaft in die falsche Richtung führende Instrument auch verfassungswidrig ist. Der Landtag hatte mehrfach Beschlüsse gegen das Betreuungsgeld gefasst und die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für die ersatzlose Streichung des Betreuungsgeldes einzusetzen und stattdessen die Mittel in die frühkindliche Bildung zu investieren.

    Die Bundesmittel, die bisher jährlich in das Betreuungsgeld geflossen sind, müssen nun auf jeden Fall in den weiteren Ausbau des Betreuungsangebots und in qualitative Verbesserungen in den KiTas fließen – vor allem für eine bessere Personalausstattung. Jeder zusätzlich in strukturelle Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien investierter Euro ist ein gut angelegter Euro.

    Vertrauensschutz und Rechtssicherheit muss es natürlich geben für diejenigen, die bisher Betreuungsgeld bezogen haben. Dafür wird es eine Auslaufregelung geben müssen.“