Schlagwort: Verbraucherrechte

  • Die Verbraucherzentrale ist der zentrale Ansprechpartner für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Remscheid

    Die Verbraucherzentrale ist der zentrale Ansprechpartner für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Remscheid

    Foto: Jeremias Düring

    „Wir verstehen uns als verlässlichen Ansprechpartner für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Dabei stehen wir nicht in Konkurrenz zu anderen Einrichtungen mit ähnlichen Angeboten, sondern sehen unsere Aufgabe gerade auf kommunaler Ebene darin, durch ein breites Netzwerk im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher zu agieren. Hierzu bieten wir ein breites Portfolio an Beratungs- und Hilfsangeboten. Zunehmend spielen dabei die von uns bereitgestellten interaktiven Musterbriefe eine ergänzende Rolle zu unserem Kernangebot, den außergerichtlichen Rechtsberatungen und -vertretungen“, erklärte mir Lydia Schwertner.

    Durch die Corona-Pandemie wurde auch die Verbraucherzentrale Remscheid vor neue Herausforderungen gestellt. So wurde die persönliche Beratung vor Ort zunächst in Telefon- und Emailberatungen umgewandelt, bis das Infektionsgeschehen wieder eine Beratung vor Ort zuließ. Ausführliche Beratungen finden derzeit jedoch nur mit Termin und unter besonderer Berücksichtigung von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf statt. Zur Dynamik im Pandemiegeschehen passe auch die Themenentwicklung bei der Verbraucherzentrale, wie mir Martin Wulf erklärte: „Natürlich gab es vor der Pandemie auch Anfragen zu stornierten Flügen, Urlaubsreisen und Veranstaltungen, aber nicht in diesem Ausmaß wie in den letzten zwei Jahren.“ Hierzu ergänzte Lydia Schwertner:  „Ein weiteres Thema sind derzeit teure Handyspiele und vor allem hohe Stromnachzahlungen. Hier ist viel Bewegung im Markt.“

    Bezüglich der Frage, wie die Stromabrechnungen besser lesbar werden könnten, verwies Lydia Schwertner auf ein konstruktives Gespräch mit der Remscheider EWR. Ich finde, dass dies nur eines von vielen Bespielen für einen regen Austausch der lokalen Akteure mit der Verbraucherzentrale in Remscheid ist. Ich verweise nicht nur in meiner Tätigkeit als Landtagsabgeordneter gerne und regelmäßig auf die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale. Auch im Stadtrat nehmen wir die vielen Impulse, die von der Verbraucherzentrale kommen, gerne auf. So führte jüngst die Vortragsveranstaltung des städtischen Umweltamtes in Remscheid zum Thema Photovoltaik mit EWR und Verbraucherzentrale Remscheid im Rahmen des Solarstromsommers 2021 zu vielen Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Am Ende griffen die politischen Gremien dieses Thema auf und schlugen vor, die Einrichtung eines kommunalen Förderprogramms für sogenannte Balkon-Solaranlagen und kleine PV-Anlagen zu prüfen.

  • Absage an Musterfeststellungsklage – Mitte-Rechts schadet den Verbraucherinnen und Verbrauchern

    Absage an Musterfeststellungsklage – Mitte-Rechts schadet den Verbraucherinnen und Verbrauchern

    Dazu erklärt Lisa Kapteinat, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Absage der Mitte-Rechts-Koalition gegen die Einführung einer Musterfeststellungsklage ist ein herber Verlust für die Verbraucherinnen und Verbraucher in NRW. Die CDU konnte und wollte nicht einmal den Formulierungen aus der Koalitionsvereinbarung im Bund zur Musterfeststellungsklage zustimmen. Die CDU lässt sich damit einmal mehr in rechtspolitischen Fragen von der FDP vorführen.

    Mit der Musterfeststellungsklage soll den Menschen ein Instrument an die Hand gegeben werden, ihre Forderungen  gegenüber großen Unternehmen schneller geltend machen zu können. Deshalb sollen Verbraucherverbände in ihrem Namen gerichtlich tätig werden können.

    Wir werden ganz genau beobachten, ob das heutige Abstimmungsverhalten von Schwarz-Gelb auch zu einer Ablehnung im Bundesrat führen wird. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher wäre das fatal.

    Die Mitte-Rechts-Koalition verfährt im Rechtsausschuss zunehmend nach dem Motto: Ihr mögt recht haben, wir haben die Mehrheit.“

     

  • NRW stellt im Bundesrat Entschließungsantrag gegen die Abmahnabzocke

    NRW stellt im Bundesrat Entschließungsantrag gegen die Abmahnabzocke

    Die Bundesjustizministerin hat in dieser Legislaturperiode bereits fünf Mal öffentlich angekündigt, das Problem der „Abmahnabzocke“ kurz­fristig zu lösen. Zuletzt kündigte sie sogar einen Gesetzentwurf an, der am 6. Februar im Kabinett hätte beschlossen werden sollen. Auch die fünfte Ankündigung blieb ohne Ergebnis. Das Bundeskabinett hat sich am 6. Februar überhaupt nicht mit dem Thema befasst. Eine Begrün­dung für die erneute Verschiebung nannte die Bundesjustizministerin nicht. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat daher auf Vorschlag von Justizminister Thomas Kutschaty beschlossen, in der nächsten Sitzung des Bundesrates am 1. März einen Entschließungsantrag ein­zubringen, um den unstreitig bestehenden Abmahnmissbrauch einzu­dämmen.

    Die heutige Pressemeldung von Justizminister Thomas Kutschaty

    Antrag zur Bundesratssitzung

  • Es gilt in NRW wieder: Stadt und Land – Hand in Hand!

    Es gilt in NRW wieder: Stadt und Land – Hand in Hand!

    Sven Wolf MdL
    Sven Wolf MdL

    Bereits im Landtagswahlkampf schlug die SPD einen sogenannten Stärkungspakt Stadtfinanzen vor, um Städten mit einem großen Haushaltsdefizit durch Übernahme der Zinslast ein wenig Luft zu verschaffen. Wie stark die finanzielle Lage der Kommunen im Mittelpunkt des neugewählten Landtags stand, macht die in der Geschichte Nordrhein-Westfalens bisher einmalige Sondersitzung des Landesparlaments zur finanziellen Situation unserer Städte am 29. Oktober diesen Jahres deutlich. In einer Art „großen Koalition der Kommunalpolitiker“ forderte schließlich neben SPD und Bündnis ’90 / Die Grünen auch die CDU die schwarz-gelbe Bundesregierung auf, künftig die Hälfte aller Soziallasten – anstatt bisher nur ein Viertel – zu übernehmen. Die Verdopplung der Sozialausgaben der Kommunen in den vergangenen 20 Jahren ist eine der Hauptursachen für die finanzielle Krise unserer Städte. Jetzt wird sich zeigen müssen, wie durchsetzungsstark die nordrhein-westfälische CDU gegenüber ihren Parteifreunden auf der Bundesebene ist.

    Ein zweites für unsere Städte wichtiges Vorhaben wird in der letzten Sitzungswoche des Landtags auf der Tagesordnung stehen. Am 16. Dezember wird das nordrhein-westfälische Parlament einen Antrag von SPD und Bündnis ’90 / Die Grünen beraten, mit dem eine Revitalisierung des Gemeindewirtschafsrechts erreicht werden soll. Das Gemeindewirtschaftsrecht wird in §107 GO NRW wieder in den Stand vor der Gesetzesänderung im Jahr 2007 gebracht. Für die energiewirtschaftliche Betätigung einer Kommune wird eine neue Regelung als §107a hinter den bisherigen §107 GO NRW eingefügt. Der §108 GO NRW erfährt eine Änderung, die die effiziente Aufgabenerledigung der Kommunen erleichtert. Im Klartext heißt das, dass die Fesseln, die in der vergangenen Legislaturperiode der Kommunalwirtschaft in NRW angelegt wurden, wieder gelöst werden sollen. Insbesondere die Stadtwerke müssen wieder zu fairen Bedingungen in den Wettbewerb mit großen Energieunternehmen einsteigen dürfen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass eine Privatisierung öffentlicher Leistungen nicht zwangsläufig mehr Verbraucherrechte, preisgünstigere Angebote, höheres Qualitätsniveau oder höheren Gemeinwohlnutzen erzeugt. Im Gegenteil: wenn wenige große Unternehmen die Märkte beherrschen, bleiben Angebotsvielfalt und Wahlfreiheit für die Verbraucher meist auf der Strecke. In den vorliegenden Gesetzentwurf haben SPD und Grüne u.a. eine gemeinsame Formulierung des Verbandes kommunaler Unternehmen und des Handwerkstages aufgenommen. Damit wird den berechtigten Interessen von Handwerk und Stadtwerken gleichermaßen Rechnung getragen.

    Eine für Remscheid wichtige Entscheidung ist die Änderung des § 76 der Gemeindeordnung. Dadurch sollen die Fesseln in der Gemeindeordnung für die aktuell 137 NRW-Kommunen mit Nothaushalt gelockert werden. Bisher müssen Städte innerhalb von vier Jahren einen ausgeglichenen Haushalt nachweisen. Solange sie dies nicht schaffen, dürfen sie beispielsweise nicht an Förderprogrammen teilnehmen und es kann ihnen von der Bezirksregierung untersagt werden, auszubilden. Künftig gibt es keine pauschalen zeitlichen Vorgaben mehr für den verbindlichen Haushaltsausgleich. Stattdessen sollen die Bezirksregierungen mit jeder Stadt ein individuelles Sanierungskonzept erarbeiten. Wir sind hierfür in Remscheid dank der soliden Haushaltspolitik der Gestaltungsmehrheit gut aufgestellt.

    Im Rückblick auf das Jahr 2010 hat das Thema Kommunalfinanzen endlich den hohen Stellenwert erhalten, der diesem Thema auch zusteht. In NRW gilt jetzt wieder: Stadt und Land – Hand in Hand!