Schlagwort: Veranstaltungsgesetz

  • Sachverständige sprechen sich für Veranstaltungsgesetz aus

    Sachverständige sprechen sich für Veranstaltungsgesetz aus

    Ein neues Gesetz? Das klingt zunächst nach noch mehr Bürokratie. In der Anhörung im Landtag machte der Jurist Dr. Kapteina jedoch klar: Der aktuelle Orientierungsrahmen sei bürokratisch überfrachtet, schaffe aber keine klaren Regelungen. Ein Gesetz dagegen würde die Vorbereitung von Großveranstaltungen vereinfachen und einheitliche Regelungen schaffen.

    Auch die Feuerwehr drängt aus Sicherheitsgründen auf ein solches Gesetz. Vor allem Volksfeste und Konzerte auf Marktplätzen würden von höheren Sicherheitsstandards profitieren, war sich Thomas Hußmann von der Düsseldorfer Feuerwehr in der Anhörung sicher.

    Tobias Fuß, der in Xanten das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung leitet, sieht den Antrag der SPD- Fraktion ebenfalls positiv. Ihm zufolge führt die unklare Rechtslage momentan nicht nur zu Verunsicherung bei den Veranstaltern, sondern auch innerhalb der Behörden der Städte.

    „Wir haben große Schützenfeste, den Remscheider Sommer und vieles mehr. In Radevormwald gibt es unter anderem die Pflaumenkirmes, die von einem solchen Gesetz profitieren würde“, richtet Wolf den Blick aufs Bergische Land. „Verständliche Regeln und mehr Sicherheit für die Besucher wirken sich positiv für alle Beteiligten aus“.

    Nach dem Vorschlag der SPD-Landtagsfraktion sollen die gesetzlichen Regelungen zu keinen Mehrkosten vor Ort führen.

    „Wir können hier den Städten und Gemeinden und auch den Veranstaltern nicht mehr Kosten zumuten. Wir alle sollten vor allem den ehrenamtlichen Veranstaltern dankbar für ihr Engagement sein. Durch neue Regeln können wir ihnen die Arbeit erleichtern und unsere Wertschätzung ausdrücken“, findet Sven Wolf.

  • Sicherheit von größeren Veranstaltungen: NRW braucht ein Veranstaltungsgesetz

    Sicherheit von größeren Veranstaltungen: NRW braucht ein Veranstaltungsgesetz

    Es existiert vielmehr eine Zersplitterung von Zuständigkeiten, die der staatlichen Schutzpflicht für Besucherinnen und Besucher von Großveranstaltungen nicht gerecht wird.

    Für viele Vereine ist das eine komplizierte Materie, Abläufe und Zuständigkeiten sind von Stadt zu Stadt völlig unterschiedlich und die Genehmigungen mit Kosten verbunden, die für ehrenamtliche Vereinigungen oft an die Grenze des Belastbaren führen.

    Die zuständigen Behörden befinden sich in einen permanenten Zustand der Rechtsunsicherheit. Es gibt einen unübersichtlichen Wust aus Ordnungspflichten, Verkehrspflichten, Baupflichten, Anzeigepflichten und Genehmigungspflichten. Aus diesem Bürokratiewirrwarr klare Verantwortlichkeiten oder eine einheitliche Verwaltungspraxis herzuleiten, ist höchst schwierig.

    Die Rechtsgrundlagen für die Planung, Genehmigung und Durchführung von Großveranstaltungen müssen deshalb vereinheitlicht werden. Sowohl für die zuständigen Behörden als auch für die Veranstalterinnen und Veranstalter sollte es klare, verständliche und transparente Regelungen geben. Diese müssen eine reibungslose und unbürokratische Genehmigung und die sichere Durchführung von Großveranstaltungen ermöglichen.

    Wir haben hierzu im April-Plenum einen Antrag vorgelegt und die Landesregierung aufgefordert, ein Veranstaltungsgesetz zur Regelung der Zulassung und Überwachung von Großveranstaltungen vorzulegen. Jetzt ist der Antrag zur Beratung im Innenausschuss des Landtags, mitberatend sind auch der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen und der Rechtsausschuss. Wichtig ist uns: Die gesetzlichen Regelungen sollen nicht zu mehr Regeln oder zu höheren Kosten der Veranstalter wie z.B. der Schausteller, Karnevalsvereine und Schützenvereine führen.

    Antrag der SPD-Landtagsfraktion