Schlagwort: Untersuchungsausschuss

  • Klasse 9 b der Alexander-von-Humboldt-Schule beeindruckte beim Landtagsbesuch

    Klasse 9 b der Alexander-von-Humboldt-Schule beeindruckte beim Landtagsbesuch

    Themen waren sowohl weltweite Probleme wie auch regionale Vorhaben und Maßnahmen – die Inflation, die Klimakatastrophe, der Krieg in der Ukraine, die Arbeit im Untersuchungsausschuss, ein kostenloses Nahverkehrsticket, die Sorge, dass immer mehr Menschen die Tafeln aufsuchen müssen.

    Die Schülerinnen und Schüler waren mit dem gesamten neunten Jahrgang der Alexander-von-Humboldt-Schule am Donnerstag, dem 23.11.2022 im Landtag in Düsseldorf, um die Plenardebatte zu besuchen und mit Abgeordneten zu sprechen. Die Klasse 9 b war mit ihrem Klassenlehrer Herrn Freitag dabei.

    Wir hätten gerne noch weiter diskutiert – eine Stunde hat da gar nicht gereicht.  Es waren so viele Fragen, die wir noch in der Bürgerhalle beim Foto und vor nächsten Programmpunkt, dem Kuchen im Landtagsrestaurant, besprochen haben.

  • Feuerwehr im Landtag

    Feuerwehr im Landtag

    Am 01. April 2022 haben die Brandmeisteranwärter ihren Grundausbildungslehrgang bei der Berufsfeuerwehr Remscheid begonnen. 18 Monate werden sie im Bereich Brandschutz, Technische Hilfeleistung und Rettungsdienst ausgebildet und auf den Einsatz vorbereitet. Der für die Grundausbildung verantwortliche Lehrgangsleiter, Herr Brandoberinspektor Norman Zehlius, hatte sich für die 13 Brandmeisteranwärter und eine Brandoberinspektoranwärterin um den Besuch in Düsseldorf gekümmert.

    Dafür hatte die Gruppe auch detaillierte und berufsausbildungsspezifische Fragen an den Abgeordneten mitgebracht. Zu den Diskussionspunkten gehörten Fragen zur Beförderung, zur Laufbahngestaltung und zu Sonderzuschlägen. Auch die Finanzlage der Stadt Remscheid kam dabei zur Sprache. Deutlich wurde dabei das Anliegen der Feuerwehr, als Dienstherr im Ringen um die besten Kräfte am Markt gute Konditionen bieten zu können.

    Dazu habe ich gesagt, dass es wichtig ist, dass die neue Landesregierung schnell die Last der Altschulden löst. Meine Fraktion fordert das seit Jahren, um den Kommunen wieder mehr Sicherheit zu geben. Solche Planungssicherheit ist auch für anstehende Beförderungen wichtig. Zuletzt hatte Remscheids Stadtkämmerer eindringlich vor einer neuen Schieflage des städtischen Haushalts gewarnt. Neben Gehaltsfragen spielen aber Familienfreundlichkeit und Gesundheitsprävention eine Rolle.

    Ich freue mich immer, wenn mich die Feuerwehr im Landtag besucht. Das gibt mir Gelegenheit, über spannende Themen wie den Katastrophenschutz zu sprechen. Gerade habe ich die Aufgabe übernommen, den Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe zu leiten. Bereits in der letzten Wahlperiode gab es hier eine erste Aufarbeitung der tragischen Hochwasserkatastrophe, die so viele Opfer forderte. Es geht um bessere Warnsysteme, die Vernetzung von Krisenstäben und Einsatzkräften. Aber auch wir alle müssen verstehen und lernen, dass sich jeder selbst besser auf Katastrophen vorbereiten muss. Dabei ist die Expertise der Feuerwehr und der weiteren Hilfsorganisationen gefragt. Hier müssen wir im Rahmen des Untersuchungsausschusses Empfehlungen für künftige Hochwassersituationen erarbeiten.

     

  • Jahrestag der Hochwasserkatastrophe

    Jahrestag der Hochwasserkatastrophe

    Vor einem Jahr erschütterte die verheerende Flutkatastrophe das Land. In Nordrhein-Westfalen haben durch das Sturmtief „Bernd“ 49 Menschen ihr Leben verloren. Insgesamt sind durch die Katastrophe mehr als 180 Menschen gestorben.

    In großen Teilen des Landes hinterließ die Flut enorme Zerstörungen. Noch immer ist der Wiederaufbau nicht abgeschlossen – zu groß sind die Schäden. Es war die schwerste Naturkatastrophe in der 75-jährigen Geschichte von Nordrhein-Westfalen. Der Untersuchungsausschuss II gedenkt der Opfer und setzt die Aufklärung fort, um die Aufarbeitung zeitnah zu einem würdigen Abschluss zu bringen.

    „Die Hochwasserkatastrophe und ihre Folgen erschüttern uns weiter zutiefst. Es ist kaum in Worte zu fassen, welches Leid die Flut über so viele Menschen gebracht hat. Wir alle gedenken der vielen Opfer. Sie alle hinterließen Familien, Angehörige und Freunde. Unsere Pflicht ist es, die Erinnerung wach zu halten und die Hinterbliebenen nicht alleine zu lassen. Sie haben weiter unsere ganze Solidarität“, sagt Sven Wolf, Vorsitzender des Untersuchungsausschusses II (Hochwasserkatastrophe), im Namen aller Mitglieder des Ausschusses. „Wir werden aufklären und konkrete Vorschläge machen, um den Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen zu optimieren. Wir müssen die richtigen Schlüsse ziehen, damit sich so eine Katastrophe nie wiederholt. Das sind wir den Opfern schuldig. Dafür werden wir die Arbeit aus der vergangenen Wahlperiode nun zu einem würdigen Abschluss bringen.“

    Die betroffenen Regionen stehen auch angesichts der Sachschäden in Milliardenhöhe noch immer vor gewaltigen Herausforderungen. Der Landtag hat in seiner letzten Sitzung einstimmig den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II („Hochwasserkatastrophe“) eingesetzt, um die Arbeit des vorangegangenen Untersuchungsausschusses fortzusetzen und die Ereignisse von damals aufzuklären, Missstände aufzudecken und Möglichkeiten zur Verbesserung des Katastrophenschutzes aufzuzeigen. Der Ausschuss hat sich am gleichen Tag konstituiert und wird nun zeitnah seine inhaltliche Arbeit aufnehmen, Akten sichten sowie Sachverständige und Zeugen vernehmen. Ziel ist es, diese wichtige Arbeit mit der Vorlage eines Abschlussberichts möglichst zeitnah zu beenden. Der Untersuchungsausschuss II möchte Fehler aufklären und dem Parlament konstruktive Verbesserungsvorschläge im Katastrophenschutzrecht unterbreiten.

  • Vernehmung von Minister Reul im PUA Kleve: Reuls Versteckspiel muss ein Ende haben

    Vernehmung von Minister Reul im PUA Kleve: Reuls Versteckspiel muss ein Ende haben

    Dann aber wird der Minister dem Untersuchungsausschuss u.a. erklären müssen, warum er die Löschung des Datensatzes von Amad A. in den Fahndungssystemen des LKA (ViVA) und des BKA (INPOL-Z) nicht verhindert hat. Aus einem Schreiben des Ministers an den Ausschussvorsitzenden, über das der WDR heute berichtet, geht demnach hervor, dass es sehr wohl möglich gewesen wäre, die Daten von einer automatischen Löschung auszunehmen. Das hatte Minister Reul in der Vergangenheit jedoch anders dargestellt.

    Hierzu erklärt Sven Wolf, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Obmann der SPD-Fraktion im PUA III:

    „Minister Reul hat versprochen, alles dafür zu tun, was zur Aufklärung der Todesumstände von Amad A. beitragen kann. Das scheint aber offensichtlich doch nicht der Fall zu sein. Er hat seine Landesbehörden noch nicht einmal beim BKA nachfragen lassen, ob man eine Löschung der Daten hätte verhindern können. Das ist ein schweres Versäumnis, das er auch mit seinen abwehrenden Deutungsversuchen und Ausreden nicht schmälern kann. Für das Fahndungssystem des Landes (ViVA) hatte der Minister gegenüber dem Ausschuss noch erklärt, dass der Stopp einer automatischen Löschung des Datensatzes technisch und rechtlich unmöglich sein. Das BKA bewertet die Lage für das eigene Fahndungssystem jedoch anders. Hier steht nicht weniger als die Glaubwürdigkeit des Innenministers auf dem Spiel. Das gilt umso mehr, als dass er dem Ausschuss über Monate hinweg die Akten zu dem Vorgang vorenthalten hat. Dieses Versteckspiel muss endlich aufhören.

    Daran ändert auch der Versuch von CDU und FDP nichts, die Vernehmung von Herbert Reul mit ihrem Abstimmungsverhalten im Ausschuss aus dem Licht der Öffentlichkeit zu ziehen. Für Herbert Reul geht es in der heutigen Sitzung um viel. Er muss dem PUA nachweisen, dass er nicht nur ein ,Fehler-Gesteher‘, sondern auch ein Minister mit Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme ist.“

     

  • Ein enttäuschender und empathieloser Auftritt des Justizministers

     

    Hierzu erklärt Sven Wolf, Obmann der SPD-Fraktion im PUA III:

    „In der Tragödie um den Tod des jungen Syrers Amad A. hat der Rechtsstaat eine Vielzahl von Fehlern begangen, die sich leider nicht mehr rückgängig machen und nur noch im Nachhinein korrigieren lassen. Als Justizminister trägt Peter Biesenbach für diese Fehler im Vollzugsbereich politische Verantwortung. Diese Verantwortung zu übernehmen war er heute vor dem PUA aber nicht bereit. Eine Entschuldigung auszusprechen, war ihm heute – so wörtlich – zu ,banal‘. Er wisse auch nicht, wofür er sich entschuldigen solle. Das war beschämend und verstörend zugleich.

    Einen empathieloseren Auftritt eines politischen Verantwortungsträgers habe ich selten erlebt. Das ist angesichts des Todes eines unschuldigen jungen Mannes, der in der Obhut des Staates um sein Leben gekommen ist, sehr enttäuschend gewesen. Peter Biesenbach hätte heute das Vertrauen in die staatlichen Einrichtungen des Justizwesen wieder stärken können. Stattdessen hat er durch sein Verhalten gezeigt, worum es ihm in diesem tragischen Fall wirklich ging: die Verteidigung seines Ministerpostens.“

     

  • Reul wirft im Fall Amad A. Nebelkerzen

    Reul wirft im Fall Amad A. Nebelkerzen

    Hierzu erklärt Sven Wolf, Obmann der SPD-Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Kleve“ (PUA III):

    „Innenminister Reul hat heute versucht, Nebelkerzen zu werfen. Mit seiner Aussage, dass im Landessystem ViVA noch alle Daten da seien, will er bewusst davon ablenken, dass für den PUA auch das Datensystem INPOL des Bundes von entscheidender Bedeutung ist. Denn nur durch den Vergleich beider Datensätze lässt sich rekonstruieren, auf welcher Basis die im Einsatz befindlichen Beamten seinerzeit die Entscheidung zur Festnahme von Amad A. getroffen haben. Allein der Datenverlust im INPOL-System ist daher schon ein Skandal. Das ist er umso mehr, als dass Innenminister Reul bereits seit dem 26. Januar 2021 von der Löschung wusste und weder den PUA noch die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis gesetzt hat. Darüber hinaus konnte der Minister heute nicht darlegen, ob die Löschung technisch zu verhindern gewesen wäre und ob er überhaupt einen Versuch unternommen hat, das Bundeskriminalamt vor einer möglichen Löschung zu warnen.

    Einmal mehr drängt sich der Eindruck auf, als wolle die Landesregierung mit Halbinformationen mehr Dunkel als Licht in den tragischen Fall von Amad A. bringen. Dafür spricht auch die Tatsache, dass das Innenministerium dem PUA zuletzt im April 2020 Akten zur Verfügung gestellt hat. Von der Datenlöschung selbst haben wir nur über Akten aus dem Justizministerium erfahren. In der morgigen Sondersitzung des PUA muss Herbert Reul jetzt alle Karten auf den Tisch legen. Dabei erwarten wir vom Vorsitzendes des Untersuchungsausschusses, dass die Sitzung öffentlich und nicht hinter verschlossenen Türen stattfindet.“

     

  • Sondersitzung des PUA III: Der Innenminister muss den Datenverlust erklären

    Sondersitzung des PUA III: Der Innenminister muss den Datenverlust erklären

    Hierzu erklärt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW und Sprecher im PUA III:

    „Es stehen viele offene Fragen im Raum, denen sich der Innenminister in einer Sondersitzung sehr zeitnah stellen muss. Die Öffentlichkeit hat das Recht darauf zu erfahren, wieso beweiserhebliche Daten über die Inhaftierung von Amad A. vor Abschluss der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses gelöscht wurden.

    Der Innenminister wird erklären müssen, wieso seine eigenen Behörden gegen seinen Erlass aus dem Dezember 2018 verstoßen haben. Zum jetzigen Zeitpunkt ist außerdem unklar, ob beweiserhebliche Daten durch die Löschung endgültig weg sind oder ob sie vollständig rekonstruiert werden können. Das ist für die Frage relevant, ob jetzt ein externer, neutraler Datensachverständiger zur Prüfung eingeschaltet werden kann. Außerdem ergeben sich aus neueren Akten Hinweise, dass wir seitens des Innenministeriums und seiner Behörden bis heute immer noch nicht alle relevanten Akten erhalten haben. Auch hierzu wird er sich äußern müssen.“

    Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Kleve“ (PUA III) hat gleich zu Beginn seiner Arbeit die Landesregierung aufgefordert, alle relevanten Daten zum Fall des zu Unrecht inhaftierten Amad A. zu übermitteln. Das bedeutet selbstverständlich auch, dass Originaldaten nicht gelöscht werden dürfen.

    Dieser Aufforderung ist der Innenminister zunächst nachgekommen. Er ordnete am 3. Dezember 2018 bezogen auf die Sicherung der Daten des im Zellenbrand verstorbenen Amad A. an: „Im Hinblick auf die für den Sachverhalt potentiell relevanten Unterlagen ist sicher zu stellen, dass es nicht zu Löschungen kommt. Es ist insbesondere zu vermeiden, dass automatisierte Löschungen erfolgen. Falls Löschungen systembedingt nicht ausgesetzt werden können, müssen potentiell relevante Unterlagen gesichert werden.“

    Noch im September 2020 wurde im PUA III mitgeteilt, dass das Innenministerium eine Löschung verhindern werde. Nun wurde in der Sitzung des PUA III am 11. Mai 2021 bekannt, dass entgegen aller Zusagen dennoch Daten von Amad A. aus dem Fahndungssystem ViVA automatisiert gelöscht wurden. Dies hätte durch einen händischen Eingriff der Fachadministratoren im Verantwortungsbereich des Innenministers verhindert werden können und müssen.

  • Schwaches Brandgutachten der Staatsanwaltschaft lässt weiter Fragen offen

    Schwaches Brandgutachten der Staatsanwaltschaft lässt weiter Fragen offen

    In der gestrigen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Kleve“ (PUA III) wurden drei medizinische Sachverständige sowie die polizeilichen Opferschutzbeauftragen der Kreispolizeibehörde Kleve und des Polizeipräsidiums Krefeld gehört.

    Erneut wurde das erste Brandgutachten der Staatsanwaltschaft Kleve vom 26. Oktober 2018 besprochen. Die Kritik hieran wurde durch die Aussagen des Obduzenten des Brand-Leichnams und der beiden Rechtsmediziner bestätigt. Erst nach Berichterstattung in den Medien wurden grobe Unstimmigkeiten durch zwei Nachgutachten bis Januar 2019 nachgebessert.  

    Dazu erklärt Sven Wolf, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW im PUA III:

    „Insbesondere das Erstgutachten des Brandsachverständigen der Staatsanwaltschaft Kleve wies deutliche Schwächen auf. Im Sinne der rechtstaatlichen Notwendigkeit des ‚Checks and Balances‘ unserer Demokratie muss deswegen der gesamte Brandverlauf kritisch hinterfragt werden.

    Auch die ständige Wiederholung aus interessierten Kreisen macht es nicht richtig, dass wir die Vollzugsbediensteten der JVA Kleve in die Öffentlichkeit zerren wollen. Bei jeder Befragung haben wir deren mutigen Einsatz am Brandtag gelobt. Es bleibt bemerkenswert, dass bei der versuchten Rettung von Amad A. die Bediensteten ihre eigene Gesundheit und ihr eigenes Leben riskierten.“

    Bei der gestrigen Vernehmung der Opferschutzbeauftragten fiel außerdem auf: Der Vater von Amad A. hat am 04. Oktober 2018 durch die sozialen Medien vom Tod seines Sohnes erfahren. Die beiden befragten Opferschutzbeauftragten machten klar, dass die Familie sehr unter dem Tod des Amad A. litt. Problematisch erscheint daher, dass Ermittlungsbeamte der Polizei in Krefeld den Vater unmittelbar nach der Mitteilung über den Brandtod seines Sohnes kleinteilig zu seiner Identität und zu psychischen Problemen seines Sohnes befragten. Diese Befragung gipfelte schließlich darin, dass man ihn am Tag der Todesnachricht seines Sohnes fragte, ob dieser Drogen nahm. 

    Hierzu kommentiert Sven Wolf:

    „Wir danken dem engagierten Opferschutz für seine Bemühungen um die Familie. Der erste Kontakt des Vaters mit dem Ermittlungsbeamten des Polizeipräsidiums Krefeld, bei dem er kurz nach der Todesnachricht fast wie ein Verdächtiger behandelt wurde, bleibt problematisch.“

  • Der Fall Amad A. zeigt: Festgenommene rechtsstaatlich und menschenwürdig behandeln statt bloß zu verwalten

    Der Fall Amad A. zeigt: Festgenommene rechtsstaatlich und menschenwürdig behandeln statt bloß zu verwalten

    Foto: Büro Sven Wolf

    Die Vernehmungen waren wichtig für unsere Aufklärungsarbeit. Und die Schilderungen der früheren Mitgefangenen von Amad A. gingen unter die Haut. Ex-Mitgefangene von Amad A. schilderten anschaulich und bedrückend seine Versuche, in der JVA Kleve seine Unschuld klarzumachen.

    Rechtsstaatlich besonders bedenklich ist, dass Amad A. noch Wochen nach seiner Inhaftierung nicht wusste, warum genau er überhaupt einsaß. Niemand in Polizei und Justiz hielt es offenbar für nötig, ihn verständlich aufzuklären und auf seine Rechte hinzuweisen.

    Nachdem auch die Anstaltspsychologin, der sich Amad A. mit Fakten und deutlichen Hinweisen Anfang September 2018 anvertraute, nichts unternahm, gab Amad A. auf. Gegen diese Psychologin wurden heute weitere Vorwürfe erhoben. Hinzu kommen Hinweise, dass Amad A. damit gedroht wurde, nach Verbüßung der Unrechthaft nach Syrien abgeschoben zu werden.

     

    Innen- und Justizminister müssen sich nach ihrer politischen Verantwortung fragen lassen: Warum wurde ein Festgenommener bürokratisch verwaltet, anstatt rechtsstaatlich und menschenwürdig behandelt zu werden?

     

    Erstaunlich schnell gab es auf die Frage, warum Amad A. das Feuer legte, eine politische Antwort der Landesregierung. Von Amts wegen muss der Justizminister jedoch der Wahrer neutraler Ermittlungen sein.

    Bereits am 10. Oktober 2018 sagte Minister Biesenbach gegenüber dem Landtag, Amad A. habe die Gegensprechanlage zu einem Hilferuf aus seiner brennenden Zelle nicht verwendet. Minister Biesenbach wird deshalb erklären müssen, wieso er sich so früh und deutlich festgelegt hat. Denn der ermittelnde Polizeibeamte sagte vor dem Untersuchungsausschuss aus, dass die technische Auswertung zu diesem Zeitpunkt noch andauerte.

    Der Streit der Gutachter, den wir gestern im PUA III erlebt haben, hätte Justizminister Biesenbach verhindern können. Schon alleine wegen der besonderen Brisanz des Falls hätte er direkt ein Zweitgutachten in Auftrag geben müssen. So oder so muss die Objektivität und Neutralität der Gutachter gewahrt bleiben – Beeinflussung ist hier nicht akzeptabel.

    Besonders problematisch ist, dass der Sachverständige der Staatsanwaltschaft auch über die inneren Beweggründe von Amad A. spekuliert hat. Damit hat der offizielle Gutachter seine fachlichen Grenzen überschritten, wie er selbst einräumte. Bei seiner Befragung kam allerdings heraus, dass er die Vorgabe hatte, abweichend von dem sonst üblichen Prozedere nicht nur objektive Fakten, sondern auch Vermutungen aus den damals vorliegenden Zeugenangaben einzubeziehen.

    Wir fragen uns zudem, wann der Justizminister den eindringlichen Appell des Gutachters Prof. Dr. Goertz nach einem Notrufknopf in allen Hafträumen endlich umsetzt. Das kann Leben retten!

  • Defizite im Zusammenspiel der Behörden müssen endlich angegangen werden

    Defizite im Zusammenspiel der Behörden müssen endlich angegangen werden

    Foto: Matthis Mühlenbrock

    Zu der gemeinsamen Sondersitzung der Ausschüsse Innen, Recht sowie Familie, Kinder und Jugend zu den Fällen des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in Münster erklären Dr. Dennis Maelzer, Sprecher für Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher, Regina Kopp-Herr und Sven Wolf, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Ministerien haben heute zum Ablauf der Ermittlungen bei den Missbrauchsfällen in Münster ihre jeweilige Verwaltungslogik vorgetragen. Über das konkrete Zusammenspiel der Behörden haben wir in der gemeinsamen Ausschusssitzung aber zu wenig erfahren.

    Genau in diesem Zusammenspiel zwischen Polizei-, Justiz- und Jugendbehörden entstehen Defizite, die letztendlich leider mit dazu beigetragen haben, dass der Stiefsohn durch den Stiefvater weiter sexuell missbraucht werden konnte. Die Ermittlungserfahrungen aus weiteren erschreckenden Missbrauchsfällen der Vergangenheit zeigen: Dieses Muster an Defiziten wiederholt sich.

    Eine wirksame Zusammenarbeit der Behörden zum sexuellen Missbrauch in Münster angesichts bekannter Gefahrenszenarien hätte schon früher verdeutlicht, dass hier etwas nicht stimmt. Warum wurde in den Ämtern nicht sofort reagiert, als bei einem 2016 und 2017 einschlägig vorverurteilten Sexualstraftäter im Jahr 2019 erneut missbräuchliches Material gefunden wurde?

    Warum müssen missbrauchte Kinder erst sieben Erwachsene ansprechen, bis ihnen jemand glaubt und handelt? Wir dürfen kein Kind allein lassen. Der Schutz vor Missbrauch muss endlich besser werden. Da sind wir uns mit den Ministern auch einig.

    Doch die Kommunikationsdefizite zwischen Behörden sind zum wiederholten Male zentrale Ursache, dass Kindesmissbrauch zu langsam aufgedeckt wurde. Wir müssen aus diesen Kommunikationsdefiziten lernen und die Zusammenarbeit endlich verbessern.

    Die SPD-Landtagsfraktion wird deshalb beantragen, den Untersuchungsauftrag des zu diesen Fällen bereits eingesetzten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses um die Vorgänge in Münster und dem unter dem Namen Bergisch Gladbach bekannten Netzwerk zu erweitern.“