Schlagwort: UNterhaltsvorschuss

  • Neuregelung beim Unterhaltsvorschuss hat in Remscheid zu deutlicher Mehrbelastung geführt

    Neuregelung beim Unterhaltsvorschuss hat in Remscheid zu deutlicher Mehrbelastung geführt

    Seit dem 1. Juli 2019 ist das Landesamt für Finanzen in NRW durch ein Gesetz von CDU und FDP zentral dafür zuständig, staatliche Unterhaltsvorschüsse bei säumigen Elternteilen wieder einzutreiben. Die Grundidee dabei: Größere Kapazitäten sollen zu einer schnelleren Bearbeitung der Anträge führen und die Zahlungsforderungen gegen säumige Eltern effektiver verfolgt werden. Das sollte vor allem die Städte und Gemeinden entlasten, die durch die Ausweitung des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss nicht mehr nur für Kinder bis zum 12., sondern nunmehr bis zum 18. Lebensjahr in Vorleistung gehen.

    Entgegen vollmundiger Behauptungen der Landesregierung hat die Neuregelung aber in fast allen Kommunen mit eigenem Jugendamt zu einer Mehrbelastung bei den kommunalen Ausgaben geführt. Das gilt auch für die Stadtverwaltung Remscheid: Lagen die kommunalen Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss 2016 hier noch bei 822.036,16 Euro, so sind sie im Jahr 2018 auf 1.211.979,75 Euro gestiegen.  

    Das geht aus der Antwort von Finanzminister Lutz Lienenkämper auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag NRW hervor. Hintergrund dabei ist die Einführung einer sogenannten „Altfallregelung“, durch die die Kommunen auf allen Fällen sitzen geblieben sind, die vor dem 1. Juli 2019 registriert worden sind. Noch im April hatte Lienenkämper in einer ersten Antwort jedoch behauptet, dass sich durch die Abwicklung bestehender Altfälle „bei den Kommunen weder Mehraufwand noch […] Mehrkosten“ ergeben hätten.

    Sven Wolf: „Diese Aussage ist schlichtweg unwahr. Wie aus der jetzt nachgereichten Aufstellung hervorgeht, sind bei den Kommunen Mehrkosten in Höhe von insgesamt 32 Millionen Euro entstanden. Für Remscheid sind die Kosten um rund 390.000 Euro gestiegen. Der Finanzminister hatte den Landtag ursprünglich also falsch informiert. Jetzt muss die Landesregierung zähneknirschend zugeben, dass die von ihr versprochene Entlastung in den meisten Fällen zu einer Mehrbelastung geworden ist. Die Fallzahlen und damit auch die Altfälle steigen durch die Leistungsausweisung eben deutlich an. Damit hat sich die Landesregierung selbst entlarvt.“

     

     

  • Widerspruchsverfahren baut Hürden für Bürger ab

    Widerspruchsverfahren baut Hürden für Bürger ab

    „Damit werden die bürokratischen Hürden für Betroffene abgebaut. Sie können sich nach einem Bescheid direkt bei einer Behörde beschweren, ohne gleich vor ein Verwaltungsgericht ziehen zu müssen“,  führt der Remscheider Landtagsabgeordnete Sven Wolf aus.

    „Wir werden das behördliche Widerspruchsverfahren dort wieder einführen, wo die Aussetzung zu Nachteilen für die Bürgerinnen und Bürger geführt hat. Antragsteller auf Wohngeld in Remscheid sind meist einkommensschwächere Menschen, die auf eine zügige Entscheidung angewiesen sind. Sie sind oft nicht in der Lage, langwierige Gerichtsverfahren zu finanzieren. Dagegen ist das Widerspruchsverfahren eine kostengünstige Möglichkeit, um Bedenken überprüfen zu lassen.

    Dies gilt auch für das Unterhaltsvorschussgesetz, von dem überwiegend Alleinerziehende betroffen sind, die über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen. Für all diese Menschen ist der Gang zum Verwaltungsgericht eine hohe Hürde. Viele schreckt das mit einem Prozess verbundene Kostenrisiko ab.

    Das Widerspruchsverfahren wird ab 2016 auch für Entscheidungen der Stadt Remscheid über Abgaben gelten. Das sind oft fehleranfällige Massenverfahren. Damit entlasten wir die Verwaltungsgerichte, und die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger kommen schneller zu ihrem Recht.“