Schlagwort: SVVollzG NRW

  • Vollzug in NRW: Innovativer Jugendarrest und Sicherungsverwahrung mit intensiver Therapie

    Vollzug in NRW: Innovativer Jugendarrest und Sicherungsverwahrung mit intensiver Therapie

    Mit dem Gesetz zur Regelung des Jugendarrestvollzuges (JAVollzG NRW) setzt Rot-Grün auf eine intensive pädagogische Betreuung der jugendlichen Straftäter während ihrer teilweise sehr kurzen Arrestdauer. Betreuung und Erziehung geht vor Repression. Dafür soll es auch mehr Personal im Jugendarrestvollzug geben.

    Mit dem Gesetz zum Vollzug der Sicherungsverwahrung (SVVollzG NRW) setzt NRW auf intensive Therapie für die Straftäter, die ihnen nach der Sicherungsverwahrung einen Anschluss an ein Leben in Freiheit ermöglicht und orientiert sich damit an den Vorgaben der Verfassungshüter in Karlsruhe. Die Regelungen des neuen Gesetzes berücksichtigen das Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit. Der Opferschutz wird ausdrücklich festgeschrieben.

    Rede Plenum 2013-04-24 JAVollzG

    Rede Plenum 2013-04-24 SVVollzG