Schlagwort: Ralf Jäger

  • Kein Wahlkampf des türkischen Präsidenten in NRW

    Kein Wahlkampf des türkischen Präsidenten in NRW

    Ich teile die Sorgen und lehne es strikt ab, dass die türkische Regierung versucht in Deutschland oder in NRW Wahlkampf für ein Referendum zu machen, dass die türkische Verfassung weiter von unseren europäischen Werten wegbewegen wird. Wird die Änderung beschlossen, dann verliert das türkische Parlament viele seiner Rechte und wird geschwächt. Das schwächt auch die Demokratie in der Türkei.

    Mein Landtagskollege Ralf Jäger hat sich hierzu für die NRW Landesregierung deutlich positioniert. Er sagte im Kölner Stadtanzeiger: „Die Freiheit der Meinungsäußerung hier darf nicht missbraucht werden, um für eine Verfassungsänderung in der Türkei zu werben, mit der Grundrechte eingeschränkt werden sollen. Wir müssen verhindern, dass innertürkische Konflikte bei uns ausgetragen werden.“

    Mein Kollege Ibrahim Yetim, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW warnt davor, dass solche Wahlwerbung Konflikte verschärfen würde. „Bereits frühere Auftritte in Deutschland haben dem Zusammenleben und den Integrationsbemühungen massiv geschadet.  Es ist zu befürchten, dass ein weiterer Auftritt Erdogans Konflikte in Familien und Freundeskreisen verschärfen und bei den deutschen Bürgerinnen und Bürgern für Unverständnis sorgen würde.“

    Ich begrüße es als Rechtspolitiker sehr, dass sich auch schon im vergangenen Jahr der Deutsche Juristentag in Essen deutlich positioniert hat und die Angriffe der türkischen Regierung auf die Unabhängigkeit der Justiz und die Grundsätze des Rechtsstaates abgelehnt hat. Es war eine selten und bemerkenswerte Positionierung der Deputation des Deutschen Juristentages, der sich in der vergangenen Jahren nur selten so klar zur Tagespolitik in einem anderen Land geäußert hat. Diese Erklärung findet auch weiterhin meine volle Unterstützung. Die Erklärung ist hier nachzulesen.

    Wer kann den Auftritt untersagen?

    Nun stellt sich die Frage, wer ist denn eigentlich für eine solche Entscheidung zuständig und wer kann den Auftritt des Präsidenten verhindern. Hierzu hat der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshof NRW, Dr. Michael Bertrams, klare und verständliche Ausführungen gemacht. Er ist der Ansicht, zwar könne sich in Deutschland jeder auf das Versammlungsrecht nach Art. 8 des Grundgesetzes berufen. Schutzzweck bleibe aber die Bürger hier im Land vor dem Zugriff des Staates zu bewahren. Dabei verweist er auf eine vom Bundesverfassungsgerichts bestätigte Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Münster, in dem das Versammlungsrecht auf solche Fragen keine Antworten geben könne. Im damaligen Leitsatz zur Frage der Videoübertragung einer Rede von Erdogan hieß es : „Das prinzipielle Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters aus Art. 8 I GG, die auf der Versammlung auftretenden Redner festzulegen, ist kein Instrument dafür, ausländischen Staatsoberhäuptern oder Regierungsmitgliedern ein Forum zu eröffnen, sich auf öffentlichen Versammlungen im Bundesgebiet in ihrer Eigenschaft als Hoheitsträger amtlich zu politischen Fragestellungen zu äußern.

    Darüber zu entscheiden ist allein Sache der Bundesrepublik Deutschland.“

    Michael Bertrams ist der Ansicht, hier müsse nun die Bundesregierung ein Besuch des türkischen Präsidenten unterbinden. In seiner Kolumne im Kölner Stadtanzeiger schreibt er zutreffend: „Es fällt in Merkels Zuständigkeit und nicht in die versammlungsrechtliche Zuständigkeit der Länder, einen Auftritt Erdogans in Deutschland durch unmissverständliche Verbalnoten an die Adresse der türkischen Staatsführung zu unterbinden.“ Der vollständige Beitrag von Dr. Michael Bertrams findet sich hier.

  • Land stellt die Verteilung im Stärkungspaktgesetz auf den Prüfstand – Remscheid kann mit höherer Landeshilfe rechnen

    Land stellt die Verteilung im Stärkungspaktgesetz auf den Prüfstand – Remscheid kann mit höherer Landeshilfe rechnen

    Minister Jäger geht darin unter anderem auch auf die unvollständige Berechnung des Verteilmaßstabs für die Stadt Remscheid ein. Das von einem Gutachter ermittelte sogenannte „strukturelle Defizit“ war für Remscheid zu niedrig ausgefallen, da ein zweistelliger Millionenbetrag nicht berücksichtigt wurde. Dabei scheint es sich nicht um einen Einzelfall gehandelt zu haben, denn – wie das Ministerium nun den Abgeordneten mitteilt – gibt es ähnliche Berechnungslücken auch in kreisangehörigen Gemeinden.

    Die Berechnungslücken führen zu einer Verzerrung der Anteile der einzelnen Gemeinden an der ersten Stufe des Stärkungspaktes, von der 34 Kommunen – darunter auch die Stadt Remscheid – betroffen sind. Im Falle Remscheids dürfte nach gegenwärtigem Kenntnisstand die Verzerrung am größten sein.

    „Ich begrüße es, dass nun allen 34 Kommunen die Möglichkeit gegeben wird, die Grunddaten zu überprüfen und im Dialog mit dem Ministerium und der Statistikstelle bei IT.NRW für alle Seiten nachvollziehbar festzuzurren. Damit kann wirksam ausgeschlossen werden, dass es zu – vom Gesetzgeber nicht beabsichtigten – Ungleichverteilungen kommt“ so Wolf in einer ersten Stellungnahme. Weiter sagte er: „Für Remscheid erhoffe ich mir, dass die gegenwärtige Landeshilfe von 9,7 Millionen Euro spürbar erhöht wird. Eine konkrete Zahl wird jedoch erst nach den Gesprächen zwischen Kommunen und Ministerium ermittelt werden können. Deshalb werde ich mich dafür einsetzen, dass diese Schritte zügig durchgeführt werden, um für die Kommunen und ihre Haushaltssanierungspläne eine verlässliche Planungsgrundlage zu haben.“

    Der Remscheider Landtagsabgeordnete erinnert daran, dass Remscheid bis zum 30. Juni bei der Bezirksregierung in Düsseldorf diesen Plan mit belastbaren Zahlen vorlegen müsse.

    „Die Landeshilfe ist hier eine wichtige Stellschraube. Wenn die Ergebnisse der Neuberechnung vorliegen, sind alle Fraktionen im Landtag im Interesse der Kommunen aufgefordert, durch Änderung des Stärkungspaktgesetzes den Weg frei zu machen, dass Remscheid ab diesem Jahr in den Genuss einer höheren Landeszuweisung kommt.“ Er hoffe – so Wolf weiter – dass CDU und LINKE, die sich gegen das Gesetz ausgesprochen haben, sich einer Änderung nicht in den Weg stellen werden.

    Wolf: „Es kann sicherlich nicht schaden, wenn die Kommunalpolitiker beider Parteien hier eine klare Forderung an ihre Parteifreunde im Land formulieren. Je schneller hier Einigkeit herrscht, desto besser ist das für die Kommunen – desto besser ist das auch für Remscheid.“

    Anlage:

    Vorlage des Ministeriums (PDF)

  • Orth strickt weiter an einer Legende

    Orth strickt weiter an einer Legende

    „Hierzu ist festzustellen, welche Person tatsächlich Spenden veranlasst hat, ist unklar. Fest steht nur, dass die Spenden von den Konten der Kanzlei überwiesen wurden. Wie dargestellt wurde, entstand durch Eingaben der vermeintlichen Spender eine Unklarheit darüber, ob sie der SPD spenden wollten. Wer die – dann rück abgewickelte – Spendenzahlung ursprünglich veranlasste, ist nicht bekannt. Da die Spenden jedoch klar Namen und Konten zuzuordnen waren – und damit nicht anonym waren – sind sie rückerstattet und die Spendenquittungen für nichtig erklärt worden.“

    Ausweislich der Kontoauszüge der SPD Duisburg sind am 19.12.2008 über 3.000 Euro eingegangen. Als Verwendungszweck ist angegeben „Spende von Stephan Jellacic“. Die Gutschrift kommt vom Kanzleikonto Lothar Vauth. Am 23.12. 2008 ging eine weitere Spende über 6.000 Euro ein. Hier war der ausgewiesene Verwendungszweck „Spende Rainer Wittmann an SPD Duisburg“. Hier ist ein anderes Konto der gleichen Kanzlei „Rechtsanwälte Vauth, Wittmann“ angegeben.

    Es ist bei Buchungen von Anwaltskanzleien nicht ungewöhnlich, dass die Partner einer Gesellschaft Zugriff auf Konten der gemeinsamen Kanzlei haben. Nach Stand vom März 2009 verfügte Rainer Wittmann über einen Geschäftsanteil von 23 Prozent und Stephan Jellacic über einen Geschäftsanteil von 17 Prozent bei der „Stöber, Oehring, Vauth & Partner Gesellschaft Bürgerlichen Rechts“. „Rechtsanwalt Orth müsste eigentlich wissen, wie eine Anwalts-Sozietät arbeitet“ stellt Sven Wolf fest.

    Besonders absurd ist, dass Orth jetzt behaupten will, Innenminister Jäger soll etwas verschwiegen habe. Schließlich hatte Innenminister Jäger Orth angeboten, die Überweisungsunterlagen in der Innenausschusssitzung einzusehen. Statt jedoch den simplen Zusammenhang zu klären, ist Herr Orth mit seinem vermeintlichen Skandal direkt zu Pressevertretern gegangen. Fazit von Sven Wolff: „Herr Orth stellt sich dümmer als er ist.“

    Auch die Frage, wie die SPD-Duisburg mit den Beschwerden umgegangen ist, ist im Innenausschuss bereits ausführlich beantwortet worden. Der Minister hatte ausgeführt, dass das Thema im geschäftsführenden Vorstand der Parteigliederung besprochen wurde und die Geschäftsstelle danach die Rückabwicklung vornahm und die Spendenquittungen entwertete. Das geschah unmittelbar nach den Beschwerden von Herrn Jellacic und Herrn Wittmann und eben genau nicht „erst zweieinhalb Monate später“ wie Herr Orth es jetzt falsch darstellen will.

    „Vermutlich will Herr Orth davon ablenken, dass er den Innenausschuss lange mit Fragen aufgehalten hat, die zuvor – ausweislich des Protokolls – bereits im Rechtsausschuss geklärt waren“ so das Fazit von Sven Wolf.

  • Besuch des “Haus Müngsten”

    Besuch des “Haus Müngsten”

    Wie kann man ein Freizeitareal schaffen, welches für Familien attraktiv ist und Arbeitsplätze für Menschen mit besonderem Förderbedarf schafft? Die Antwort auf diese Frage findet man im Müngstener Brückenpark (mehr Informationen), wo gerade das „Haus Müngsten“ seiner Fertigstellung entgegen läuft. Und da dieses Beispiel durchaus auch in anderen Städten Schule machen kann, hatte die Solinger Landtagsabgeordnete Iris Preuß-Buchholz den Stv. Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, Ralf Jäger, und  den Landtagskandidaten der SPD Remscheid, Sven Wolf nach Solingen eingeladen. Als Hausherr führte der Geschäftsführer der Solinger Lebenshilfe, Josef Neumann, durch den Rohbau und über das Gelände.

    Das durch die Regionale 2006 aus seinem Dornröschenschlaf erwachte Areal unter der Müngstener Brücke zwischen Remscheid, Solingen und Wuppertal wird in acht Wochen um eine Attraktion reicher sein. „Dann eröffnen wir hier!“ verspricht Josef Neumann. „Wir werden eine Mischung aus Ausflugsgastronomie und gutbürgerlicher Küche anbieten. Sowohl für den Biergartenliebhaber als auch für Familienfeiern werden wir das richtige Angebot haben!“

    Das Besondere am „Haus Müngsten“ wird sein, dass es ein „integrativer Gastronomiebetrieb“ sein wird. „Wir schaffen hier 15 Arbeitsplätze für Menschen mit besonderem Förderungsbedarf. Die Technik in diesem Haus ist auf die Fähigkeiten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgestellt, um ihre Fähigkeiten optimal zu unterstützen.“ so Josef Neumann.

    Sven Wolf zeigte sich überzeugt, dass der Müngstener Brückenpark durch das „Haus Müngsten“ weiter an Attraktivität gewinnt. „Der Brückenpark ist gerade für Familien mit Kindern ein beliebtes Ausflugsziel, weil man hier auch mit wenig Geld einen schönen Tag verbringen kann!

    Mit dem Haus am Hang, in dem typisch Bergische Produkte verkauft werden sollen, wird der Brückenpark außerdem zur Visitenkarte der regionalen Wirtschaft. Und wo könnten Sich Werkzeuge besser präsentieren lassen als unter der 113-jährigen Müngstener Brücke?“

    Der Gast aus Duisburg zeigte sich beeindruckt von der Konzeption des Hauses. „Das wäre auch etwas für den Landschaftspark Duisburg-Nord!“ gaben ihm die Bergischen Kollegen mit auf dem Weg.