Schlagwort: Polizeigesetz

  • Ein Jahr Polizeigesetz: Unsere Intervention sorgte für die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit

    Ein Jahr Polizeigesetz: Unsere Intervention sorgte für die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit

    Hierzu erklärt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Das neue Polizeigesetz war eine schwere Geburt. Der ursprünglich von der schwarz-gelben Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf war in wesentlichen Bereichen klar verfassungswidrig. 

    Wir haben dafür sorgen müssen, dass es mehr Sicherheit gibt, aber nicht zulasten des Rechtsstaates. Neben dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger hatte für uns dabei auch der Schutz unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten höchste Priorität. Sie sollten nicht zu Handlungen gezwungen werden, die verfassungsrechtlich zweifelhaft sind.

    So hat die Koalition eine ausufernde Vorverlagerung des Gefahrbegriffs aus ihrem ursprünglichen Entwurf gestrichen und auch unsere Anregung eines anwaltlichen Beistandes übernommen. In den bisher 29 Fällen des längeren Gewahrsams prüfte zunächst ein Gericht die Anordnung, und zugleich wurde den Betroffenen ein Anwalt garantiert.

    Darüber hinaus haben wir dafür gesorgt, dass die zulässige Höchstdauer der Ingewahrsamnahme zur Verhinderung von Straftaten auf grundsätzlich 14 Tage nach entsprechender richterlicher Entscheidung beschränkt wird. Nur nach einer weiteren richterlichen Entscheidung kann die Dauer ausnahmsweise einmalig um maximal 14 zusätzliche Tage verlängert werden.

    Das vor einem Jahr verabschiedete Gesetz trägt somit in zentralen Punkten die Handschrift der SPD. Damit wahrt NRW im Vergleich zu den bayerischen Änderungen im besonderen Maße die Prinzipien unseres Rechtsstaates, erhöht aber dennoch die Sicherheit für uns alle.“

  • Jugendlandtag ist für ein Pflichtfach Informatik und vergünstigte Nahverkehrstickets für Auszubildende und FSJ-ler

    Jugendlandtag ist für ein Pflichtfach Informatik und vergünstigte Nahverkehrstickets für Auszubildende und FSJ-ler

    „Wir als Jugendliche sollten uns dafür einsetzen, dass die jungen Menschen in unserem Land, die sich solch wichtigen Berufen beziehungsweise so wichtigen Tätigkeiten – wie einer Ausbildung als zum Beispiel Krankenpfleger oder ein FSJ – annehmen, mit allen Mitteln unterstützt werden.“, meinte Sophie Flüs nach dem Jugendlandtag. „Meiner Ansicht nach sind diese jungen Menschen, die so einen wichtigen Teil in unserer Gesellschaft ausmachen, bestmöglich zu unterstützen und verdienen dieses Ticket als Anerkennung ihrer Tätigkeit.“ 

    Drei Tage lang hatten die Jugendlichen aus ganz Nordrhein-Westfalen die Plenarsitzung in Fraktions- und Ausschusssitzungen sowie in Anhörungen von Sachverständigen vorbereitet.

    „Wir werden nun die Beschlüsse des Jugendlandtags in unseren Fachausschüssen diskutieren“, erklärte der Landtagsabgeordnete Sven Wolf, wie es mit den politischen Initiativen der Jugendlandtags-Abgeordneten weitergeht. „Ich bin froh, dass es diese Gelegenheit für Jugendliche von 16 bis 20 Jahren gibt, die Regeln der parlamentarischen Arbeit kennenzulernen. Ich glaube, dass das aktive Politikmachen viel Begeisterung weckt. Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer engagieren sich auch weiterhin politisch oder gesellschaftlich“.

    In einer Aktuellen Stunde hatten die jungen Abgeordneten außerdem über die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro sowie über einen Eilantrag zum Polizeigesetz NRW debattiert.

    Auf dem Parlamentarischen Abend trafen sich die jugendlichen Vertreterinnen und Vertreter mit den „echten Abgeordneten“ zum „Fachsimpeln“. Sophie Flüs sprach dabei mit Sven Wolf und dem Fraktionsvorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion Thomas Kutschaty.

    Website des Jugendlandtags NRW

     

  • Warnhinweise ernst nehmen – Landesregierung darf kein verfassungswidriges Polizeigesetz im Eiltempo durchpeitschen!

    Warnhinweise ernst nehmen – Landesregierung darf kein verfassungswidriges Polizeigesetz im Eiltempo durchpeitschen!

    Dazu erklärte Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die heutige Anhörung hat noch einmal verdeutlicht, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung insbesondere im Hinblick auf den neuen Begriff der ,drohenden Gefahr‘ und die Ausdehnung der Möglichkeiten zur präventiven Ingewahrsamnahme großen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Deshalb darf dieser Gesetzentwurf auch nicht im Eiltempo durch den Landtag gepeitscht werden, sondern bedarf einer sorgfältigen Beratung und einer verfassungskonformen Anpassung. Wir fordern Innenminister Herbert Reul dazu auf, die entsprechenden Ergebnisse der heutigen Sachverständigenanhörung im Innenausschuss nicht zu ignorieren.

    Unsere Polizei braucht ein Polizeigesetz, das die Sicherheit in unserem Land erhöht und nicht Unsicherheit schafft! Wenn im Innenausschuss des Landtags renommierte Sachverständige die Auffassung vertreten, dass der Gesetzentwurf von Innenminister Reul verfassungswidrig ist, müssen wir diese Warnhinweise unbedingt ernst nehmen! Wir dürfen unsere Polizeibeamtinnen und – beamte nicht mit einem  Gesetz auf Streife schicken, das gegen Grundprinzipien unserer Verfassung verstößt. Denn das schafft nur Unsicherheit, für die die Polizeibeamten letztendlich ihren Kopf hinhalten müssen.

    Die SPD-Fraktion ist bereit, alles mitzutragen, was die Sicherheit erhöht und unsere Verfassung achtet. Deshalb appellieren wir an Innenminister Reul, unser Gesprächsangebot anzunehmen. Wir arbeiten gerne an einem guten und mit unserer Rechtsordnung im Einklang stehenden Polizeigesetz mit.“