Schlagwort: Länder

  • „Unsere Ziele sind ein besserer Austausch und eine bessere Zusammenarbeit“

    „Unsere Ziele sind ein besserer Austausch und eine bessere Zusammenarbeit“

    Die Gelegenheit, mit dem Abgeordneten am Rande des Plenums zu diskutieren, nahmen diesmal 17 Remscheiderinnen und Remscheider wahr. Nach einer Schul-Debatte zur Frage des G8 und G9, die sie von der Tribüne aus miterleben konnten, kamen andere Politikfelder zur Sprache.

    Einen Bürger interessierte es, warum es nicht nur einen zentralen Untersuchungsausschuss zu den NSU-Anschlägen auf Bundesebene gebe – denn das sei doch ein Thema, das dorthin gehöre. Überdies seien mit den verschiedenen Untersuchungsausschüssen auf Länderebene ja auch Kosten verbunden.

    Sven Wolf erläuterte, dass die Untersuchungsaufträge der eingerichteten Untersuchungsausschüsse zu den Taten des NSU aufeinander aufbauten und thematisch miteinander verzahnt seinen und es einen regen Austausch zwischen den beteiligten Ebenen gebe. So seien die Ergebnisse des ersten Ausschusses auf Bundesebene in den Ländern aufgenommen worden, um hier schwerpunktmäßig weiter zu ermitteln in den Vorfällen, die in die Zuständigkeit der Polizei und Verwaltung des jeweiligen Bundeslandes und damit des dortigen Landesparlamentes fielen. Nicht nur Akten und Protokolle würden wechselseitig hinzugezogen, sondern es werde auch ein stetiger Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern der Ausschüsse fortgeführt. So seien auch Vorsitzende der Untersuchungsausschüsse der Länder als Experten auf Bundesebene hinzugezogen worden.

    „Während es in den Prozessen der Gerichte darum geht, Straffälligkeiten und die Zurechnung von Straftaten festzustellen, geht es bei uns in den Untersuchungsausschüssen vorrangig um Fragen der politischen Verantwortung, der Arbeitsverbesserung und der besseren künftigen Vernetzung,“ erläuterte Wolf.  Hierzu zähle auch, was einer der Gäste ansprach, die Frage einer zentralen Datenbank für die polizeiliche Ermittlungsarbeit. „Zur politischen Verantwortung gehört auch, dass wir uns mit den Opfern und den Tatorten befassen. Für die Opfer der Straftaten war es wichtig, dass wir wahrgenommen haben, wie mit Ihnen umgegangen worden ist, Ihnen Gehör geschenkt haben und dafür Sorge tragen, beteiligte Behörden für diese Aspekte für die zukünftige Arbeit zu sensibilisieren.“

  • Betreuungsgeld vom Bundesverfassungsgericht ausgebremst

    Betreuungsgeld vom Bundesverfassungsgericht ausgebremst

    „Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Betreuungsgeld wurde festgestellt, dass dieses für Familien wie Gesellschaft in die falsche Richtung führende Instrument auch verfassungswidrig ist. Der Landtag hatte mehrfach Beschlüsse gegen das Betreuungsgeld gefasst und die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für die ersatzlose Streichung des Betreuungsgeldes einzusetzen und stattdessen die Mittel in die frühkindliche Bildung zu investieren.

    Die Bundesmittel, die bisher jährlich in das Betreuungsgeld geflossen sind, müssen nun auf jeden Fall in den weiteren Ausbau des Betreuungsangebots und in qualitative Verbesserungen in den KiTas fließen – vor allem für eine bessere Personalausstattung. Jeder zusätzlich in strukturelle Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien investierter Euro ist ein gut angelegter Euro.

    Vertrauensschutz und Rechtssicherheit muss es natürlich geben für diejenigen, die bisher Betreuungsgeld bezogen haben. Dafür wird es eine Auslaufregelung geben müssen.“

     

  • NRW macht seine Hausaufgaben

    NRW macht seine Hausaufgaben


    Am 20. Februar 2013 berieten externe Sachverständige und der Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags über den rot-grünen Gesetzesentwurf zur Sicherungsverwahrung. Seit dem Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011 muss der Vollzug der Sicherungsverwahrung durch Bund und Länder bis zum 31. Mai 2013 neu geregelt werden.

    Das Ziel dürfe nicht die soziale Exklusion, sondern müsse die soziale Inklusion sein, machte Claudia Gelber als Vertreterin des Landesvollzugsbeauftragten NRW deutlich. Wichtig sei, dass das „Abstandsgebot“ eingehalten werde. Demnach muss sich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung von der der Strafhaft deutlich unterscheiden, wie das Bundesverfassungsgericht fordert.