Schlagwort: Kriminalität

  • Schließung von Geldautomaten darf von kriminellen Banden nicht als Zurückweichen verstanden werden

    Schließung von Geldautomaten darf von kriminellen Banden nicht als Zurückweichen verstanden werden

    Zu den aktuellen Schließungen von Geldautomaten in Remscheid nach zwei Sprengungen binnen weniger Tage:

    „Wir dürfen vor Banden, die Geldautomaten in die Luft sprengen, nicht zurückweichen. Mit großer Sorge haben wir in den letzten Monaten im Innenausschuss diskutiert, dass die Zahl der Automatensprengungen steigt und die Täter immer skrupelloser vorgehen. Allein 2020 gab es 176 Sprengungen in NRW und damit einen neuen Rekordstand. Die Banden kommen nachts aus den Niederlanden nach NRW und flüchten dahin wieder zurück. Wir haben daher als SPD-Landtagsfraktion dringend die bessere Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Ermittlern in NRW und den Niederlanden gefordert.“

    „Gemeinsam mit vielen Expertinnen und Experten haben wir in einer Anhörung von Innen- und Rechtsausschuss über Lösungen diskutiert, wie den Einsatz besserer Technik, etwa das ‚Verkleben‘ von Geldbündeln, damit das Geld unbrauchbar wird. Aber auch die bessere Vernetzung der Ermittler über die Grenzen hinweg.

    In den Niederlanden ist das Problem kleiner geworden, denn dort übten die Ermittler immer mehr Druck auf die Banden aus. Der Nachteil: Jetzt weichen die Banden nach NRW aus. Besonders begehrt sind dabei Standorte, die nah an Autobahnen liegen, so dass die Täter sich schnell aus dem Staub machen können.

    Bessere Schutztechnik und immer mehr bargeldlose Zahlungen werden in Zukunft Sprengungen immer uninteressanter für Täter machen. Bis dahin muss aber gelten: Täter müssen konsequent verfolgt werden. Hier haben wir im Landtag klare Forderungen an die Landesregierung formuliert. Hier braucht es rasche Erfolge!“

    Antrag der SPD-Landtagsfraktion

    Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom Juni 2021

  • Sven Wolf: „Nordrhein-Westfalen benötigt ein umfassendes polizeiliches Lagebild“

    Sven Wolf: „Nordrhein-Westfalen benötigt ein umfassendes polizeiliches Lagebild“

    „Die heute bekanntgewordenen Zahlen für die Polizeiliche Kriminalstatistik 2019 (PKS 2019) weisen insgesamt ein erfreuliches Bild auf.  In fast allen Kriminalitätsfeldern setzte sich der Rückgang der Straftaten fort. Dies beweist, dass es oftmals einen Unterschied zwischen der objektiven Sicherheitslage und der ‚gefühlten Kriminalität‘ gibt. Für Panikmache oder Hysterie, wie sie rechte Hetzer betreiben, besteht kein Anlass. Der lange Atem beim Kampf gegen Wohnungseinbrüche seit 2010 mit dem Programm ‚Riegel vor‘ zahlt sich aus. Besonders bei Einbrüchen gehen die Zahlen stark zurück.

     

    Gleichwohl gibt es einzelne Bereiche, in denen es Gründe zur Besorgnis gibt.  So zeigt die von der SPD geforderte und nun erstmalig erfolgte statistische Erfassung der Angriffe mit Stichwaffen deutlichen Handlungsbedarf. Der Innenminister muss hier zeigen, welche Schritte er unternehmen will, denn Messerattacken sind Brandgefährlich. Andere Länder bringen Verbote für das Tragen von Messern ins Gespräch.

     

    Neben den nackten Zahlen müssen wir die gefühlte Sicherheit ernst nehmen. Mehr Präsenz statt Ausdünnung des Bezirksdienstes wäre hier richtig, genauso die Kommunen ins Boot zu holen oder vor Ort Angsträume zurückbauen. Heute noch verzerren Dunkelziffern und Anzeigeverhalten die Statistik. Dringend erforderlich ist deshalb die Einführung eines umfassenden polizeilichen Lagebilds für Nordrhein-Westfalen!“

  • SPD zu Gast im Haus des Jugendrechts

    SPD zu Gast im Haus des Jugendrechts

    Das Haus des Jugendrechts verfolgt das Ziel durch gezielte Bekämpfung der Kriminalität von jugendlichen Intensivtätern kriminelle „Karrieren“ frühzeitig zu unterbrechen. Dies soll insbesondere durch beschleunigte Reaktion des Rechtsstaats auf das Verhalten der Jugendlichen erfolgen. Dazu erklärt Sven Wolf als rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion NRW:

    „Durch zügige Verfahren wird den Jugendlichen schnell ein Zeichen gesetzt. Diese Zeichen wirken bis in das soziale Umfeld, dann gelingt auch eine Abschreckung anderer Jugendlicher. Die Beteiligten können in dem „Haus des Jugendrechts“ schnell und effektiv dem Jugendlichen die Konsequenzen seines Verhaltens aufzeigen und ihn auch auf dem Weg in ein straffreies Leben begleiten. Es darf nicht sein, dass erst Straftaten gesammelt werden müssen bis die Justiz tätig wird. Daher liegt die Betonung ganz klar auf effektiver Prävention durch die beteiligten Behörden. Die Arbeit unter einem Dach hebt unnötige Bürokratie auf und ermöglicht es den Mitarbeitern, sich intensiv mit der Situation der Betroffenen auseinander zu setzen

    Enge Kooperation mit freien Trägern

    Bemerkenswert ist das weitverflochtene Netzwerk des Hauses. Über die Einrichtungen der Justiz hinaus wird die enge Kooperation mit den freien Trägern der Jugendhilfe gepflegt. Die durchschnittliche Fallbearbeitungsdauer bei den Staatsanwaltschaften ist durch das Konzept erheblich reduziert worden.
    Die entlassenen Intensivtäter, die pro Jahr mindestens fünf Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten waren, haben nach der Entlassung weniger als drei Straftaten begangen. Die Zahl derer, die straffrei geblieben sind, hat sich sogar um 36% erhöht. Diesen Erfolgstrend können wir mit diesem Konzept stetig steigern. Der Weg, den die Koalition und die Landesregierung beschritten haben, fünf weitere Häuser in ganz NRW einzurichten, ist richtig und muss weiter verfolgt werden.“