Schlagwort: Kinderschutz

  • NRW braucht ein eigenes Kinderschutzgesetz – und hat auch die Kompetenz dafür

    NRW braucht ein eigenes Kinderschutzgesetz – und hat auch die Kompetenz dafür

    Foto: Cheryl Holt auf Pixabay

    Über die Kompetenzen, die bezüglich einer Verbesserung dieser Situation landesseitig existieren, herrschte lange Unklarheit. Die SPD-Landtagsfraktion hat dazu ein Rechtsgutachten beim wissenschaftlichen Dienst des Landtags in Auftrag gegeben. Das Gutachten liegt nun vor.

    Hierzu erklärt Dennis Maelzer, Sprecher der SPD-Fraktion in der Kinderschutzkommission im Landtag NRW:

    „Wir dürfen uns nicht hinter Kompetenzfragen verstecken, sondern müssen als Land den bestmöglichen Beitrag zum Schutz unserer Kinder leisten. Als SPD-Fraktion waren wir immer der Auffassung, dass das Land hier über eine Fülle von Möglichkeiten verfügt. Die Ergebnisse des Gutachtens schaffen hier Klarheit – indem sie uns in unserer Auffassung recht geben. Das Land kann verbindliche Standards für die Personalbemessung, die Durchführung von Verfahren zur Kindeswohlgefährdung oder Anforderungen an Kinderschutzkonzepte landesrechtlich regeln. Weder das Bundesrecht, noch die kommunale Selbstverwaltung stellen dafür einen ausreichenden Hinderungsgrund dar.

    Der nächste Schritt muss jetzt sein, ein Kinderschutzgesetz für NRW zu erarbeiten, dass in ganz Nordrhein-Westfalen hohe, einheitliche Standards für den Schutz unserer Kinder festlegt. Darin wollen wir Mindestanforderungen für die personelle Ausstattung des Kinderschutzes vor Ort formulieren, Netzwerkstrukturen fördern und verbindlich aufstellen und den Kinderschutz als Pflichtmodul in der Ausbildung etwa von Erzieherinnen und Erziehern, Lehrerinnen und Lehrern sowie im Polizeibereich verankern. Rechtlich verfügt das Land über umfangreiche Befugnisse, den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen verbindlicher und besser zu regeln. Es kommt auf den politischen Willen an, diese Spielräume zu nutzen.“

     

  • SPD-Ostergruß für die Kinderschutzambulanz Bergisch Land

    SPD-Ostergruß für die Kinderschutzambulanz Bergisch Land

    Foto: Büro Sven Wolf 

    Aus dem sehr angenehmen und produktiven Gespräch mit Frau Köppe-Gaisendrees und Herrn Dr. Schliermann nehme ich viele wertvolle Anregungen mit nach Düsseldorf. Zu erfahren, mit welchen traurigen Schicksalen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinderschutzambulanz täglich beschäftigen, erschüttert mich immer wieder. Mein Wunsch wäre natürlich, dass es durch effektive Präventionsmaßnahmen und Frühwarnsysteme erst gar nicht zu solchen Fällen kommt. Da die Realität leider anders aussieht, bin ich sehr dankbar für die wichtige Arbeit der Kinderschutzambulanz. Sie kümmern sich um die Kinder, die unser aller Schutz am meisten verdient hätten, zu Hause aber Opfer von Gewalt und Missbrauch wurden.

    Die Basis der Arbeit der Kinderschutzambulanz bilden dabei ein ganzheitlicher Ansatz und die enge Kooperation mit verschiedenen Abteilungen des Sana-Klinikums Remscheid. „Wir arbeiten in enger Kooperation mit der Kinderklinik, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Frauenklinik und dem Sozialpädiatrischen Zentrum. Die Anfragen erreichen uns über die Jugendämter und Familiengerichte. Gerade in Fällen von körperlicher Gewalt spielt die Beweissicherung eine zentrale Rolle, damit überhaupt eine Chance besteht, dass die Kinder zu ihrem Recht kommen.“, so Thomas Schliermann.

    Gerade in diesem Punkt sieht Birgit Köppe-Gaisendrees dringenden politischen Handlungsbedarf: „Es ist teilweise schon frustrierend, was Entscheidungen an den Familiengerichten betrifft. Mir ist natürlich bewusst, dass der Schutz der Familie ein sehr wichtiges Grundrecht ist. Oft hat dies aber zur Folge, dass die Richterinnen und Richter für einen Verbleib in den Familien urteilen, obwohl aus unserer Sicht in manchen Fällen der Schutz des Kindes zunächst einmal durch eine Inobhutnahme besser und sicherer für das Kind gewesen wäre.“, sagte Birgit Köppe-Gaisendress.

    Leider fehle an dieser Stelle ein entsprechendes Gegengewicht in Form expliziter Kinderrechte im Grundgesetz. Was lange Zeit als Orchideenthema behandelt wurde, gewinnt – auch durch die Missbrauchsfälle von Lüdge – zunehmend an praktischer Bedeutung. Wir brauchen endlich ein Gegengewicht zum Recht der Eltern, dass es den Richterinnen und Richtern erlaubt, in solchen Fällen stärker für das Wohl der Kinder zu urteilen. Ein weiterer wichtiger Baustein ist aber auch die Pflicht zu regelmäßigen Fortbildungen, um die Richter und Staatsanwälte gezielt für das Thema zu sensibilisieren.

  • Thomas Kutschaty: „Den Kindern eine Stimme geben“

    Thomas Kutschaty: „Den Kindern eine Stimme geben“

    Dazu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW: 

    „Nach den erschütternden Meldungen zu den Missbrauchsfällen in Lügde und den aktuellen Fällen rund um den Missbrauchsring, der in Bergisch Gladbach entdeckt wurde, stellten wir uns alle die Frage: Wie konnte es dazu kommen? Haben Jugendämter und Ermittlungsbehörden mitsamt ihrer komplexen Struktur der Beratung, Aufsicht und Kontrolle versagt? Heute kann man sagen: Ja! Die Einzelheiten hierzu sind noch lange nicht in befriedigender Weise aufgeklärt. Diese Aufklärungsarbeit ist Aufgabe des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses IV, den der Landtag bereits im Sommer dieses Jahres eingerichtet hat.

    Es ist aber ein richtiger, wichtiger und konsequenter Schritt, denen einen Raum zu geben, die noch keine Möglichkeit haben, sich für ihre Belange einzusetzen. Diese Kommission ist dafür der geeignete Rahmen. Wir sind den anderen demokratischen Fraktionen ausdrücklich dankbar für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Umsetzung unseres Vorschlags. Denn eines ist klar: Bei der Frage des Kinderschutzes sollten wir bei allem Dissens im Detail immer versuchen, einen partei- und fraktionsübergreifenden Konsens zu erzielen, der dann auch das Zeug dazu hat, gesellschaftlich breit getragen zu werden.

    Die Kinderschutzkommission wird nun rasch ihre Arbeit aufnehmen und konkrete Vorschläge zum Schutz der Kinder erarbeiten. Dass dies dringend notwendig ist, beweisen leider die schrecklichen Verbrechen, die in den vergangenen Monaten aufgedeckt wurden. Kinderschutz ist eine umfassende gesellschaftliche Aufgabe. Wir müssen alles dafür tun, die körperliche Unversehrtheit der Kinder im umfassenden Sinne zu schützen, sie vor Verwahrlosung zu schützen und die Arbeit der Behörden und Institutionen so zu optimieren, dass sich die Geschehnisse der Vergangenheit nicht wiederholen.“