Schlagwort: Karnevalsvereine

  • Radevormwalder Dreigestirn beim „Närrischen Landtag“

    Radevormwalder Dreigestirn beim „Närrischen Landtag“

    Radevormwalder Dreigestirn mit Landtagsabgeordneten beim „Närrischen Landtag“

    Beim Empfang der närrischen Delegationen aus ganz Nordrhein-Westfalen überreichte Landtagsvizepräsidentin Carina Gödecke die Orden an die Radevormwalder Delegation. Gefeiert wurde dann ausgiebig mit viel Musik und Tanzgarden.

    Mit den beiden Abgeordneten feierten das Dreigestirn (Martina Bisterfeld, Simone Ennepert und Patricia Ebbinghaus), Hofmarschall Wilfried Betz, Standartenträger Michael Hacke und die Hofdamen Ulrike Hacke und Isabell Houben. Auch einen Blick in den Plenarsaal konnten die Gäste werfen und sich einmal an das Rednerpult der Abgeordneten stellen.

    „Ein wunderbarer Abend. Es ist gute Tradition, dass jährlich das Karnevalsbrauchtum mit dieser bunten Veranstaltung gewürdigt wird“, so Jens Nettekoven. „Ein schöner Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Karnevalsvereinen aus ganz NRW. Auch diesmal hat es wieder viel Spaß gemacht“, ergänzte Sven Wolf.

    „Wir freuen uns, dass Radevormwald mit dem Damen-Dreigestirn der RKG und den Begleiterinnen und Begleitern des Hofstaats ganz stark vertreten war und Bergischen Frohsinn mitgebracht hat“, betonten die beiden Abgeordneten.

    Wie Landtagspräsident Andre Kuper hervorhob, geht das Leben in den Vereinen weit über die närrische Session hinaus – hier sind Menschen füreinander da. Das wurde am gestrigen Abend einmal besonders gefeiert.

    1. Großen Karnevalsgesellschaft „Rot-Weiß“ e.V. von 1980 bei Facebook

  • Sicherheit von größeren Veranstaltungen: NRW braucht ein Veranstaltungsgesetz

    Sicherheit von größeren Veranstaltungen: NRW braucht ein Veranstaltungsgesetz

    Es existiert vielmehr eine Zersplitterung von Zuständigkeiten, die der staatlichen Schutzpflicht für Besucherinnen und Besucher von Großveranstaltungen nicht gerecht wird.

    Für viele Vereine ist das eine komplizierte Materie, Abläufe und Zuständigkeiten sind von Stadt zu Stadt völlig unterschiedlich und die Genehmigungen mit Kosten verbunden, die für ehrenamtliche Vereinigungen oft an die Grenze des Belastbaren führen.

    Die zuständigen Behörden befinden sich in einen permanenten Zustand der Rechtsunsicherheit. Es gibt einen unübersichtlichen Wust aus Ordnungspflichten, Verkehrspflichten, Baupflichten, Anzeigepflichten und Genehmigungspflichten. Aus diesem Bürokratiewirrwarr klare Verantwortlichkeiten oder eine einheitliche Verwaltungspraxis herzuleiten, ist höchst schwierig.

    Die Rechtsgrundlagen für die Planung, Genehmigung und Durchführung von Großveranstaltungen müssen deshalb vereinheitlicht werden. Sowohl für die zuständigen Behörden als auch für die Veranstalterinnen und Veranstalter sollte es klare, verständliche und transparente Regelungen geben. Diese müssen eine reibungslose und unbürokratische Genehmigung und die sichere Durchführung von Großveranstaltungen ermöglichen.

    Wir haben hierzu im April-Plenum einen Antrag vorgelegt und die Landesregierung aufgefordert, ein Veranstaltungsgesetz zur Regelung der Zulassung und Überwachung von Großveranstaltungen vorzulegen. Jetzt ist der Antrag zur Beratung im Innenausschuss des Landtags, mitberatend sind auch der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen und der Rechtsausschuss. Wichtig ist uns: Die gesetzlichen Regelungen sollen nicht zu mehr Regeln oder zu höheren Kosten der Veranstalter wie z.B. der Schausteller, Karnevalsvereine und Schützenvereine führen.

    Antrag der SPD-Landtagsfraktion