Schlagwort: Hartz IV

  • Kinderarmut muss bekämpft werden – wir brauchen endlich eine Kindergrundsicherung und Hilfen für Alleinerziehende

    Kinderarmut muss bekämpft werden – wir brauchen endlich eine Kindergrundsicherung und Hilfen für Alleinerziehende

    Anlässlich der heute veröffentlichten (22.07.2020) Bertelsmann-Studie zur Kinderarmut erklären Lisa-Kristin Kapteinat und Regina Kopp-Herr, beide stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die heute veröffentlichte Bertelsmann-Studie zur Kinderarmut zeigt, dass immer noch jedes 5. Kind in Deutschland in Armut lebt. Es kann nicht sein, dass in einem der reichsten Länder der Welt so viele Kinder von Armut betroffen sind. In einer solidarischen Gesellschaft dürfen die Schutzbedürftigen nicht unter dem Radar laufen. Daher fordert die SPD-Landtagsfraktion schon seit langem die Einführung einer Kindergrundsicherung. Kinder haben ein Recht auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard. Die Kindergrundsicherung kann einen wichtigen materiellen Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut leisten. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen und dürfen daher auch nicht so behandelt werden. Wir müssen sie endlich aus Hartz IV herausholen.

    Vor allem alleinerziehende Frauen und ihre Kinder haben nach wie vor ein hohes Armutsrisiko. Derzeit beziehen laut DGB rund 45 Prozent der Alleinerziehenden in NRW Hartz IV. Die bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten reichen hier bei Weitem nicht aus. Hier braucht es für die Betroffenen vor allem in den Bereichen Zeitsouveränität, Kinderbetreuung und Berufsperspektive deutliche Verbesserungen.

    Um Kinder- und Familienarmut wirksam zu bekämpfen und die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, ist zudem eine Reform des Leistungsdschungels erforderlich. Es ist an der Zeit, Kindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderzuschlag und andere Familienleistungen zu einer Kindergrundsicherung zusammenzuführen. Corona zeigt auch hier wieder, dass schon lang existierende Probleme durch Krisensituationen verstärkt werden. Daher ist eine gesetzlich festgelegte Kindergrundsicherung, die keine Altersgruppe ausspart, mehr als überfällig!“

     

  • Thomas Kutschaty: „Karlsruher Urteil gegen Hartz IV bestätigt uns: Wir brauchen ein neues Sozialsystem“

    Thomas Kutschaty: „Karlsruher Urteil gegen Hartz IV bestätigt uns: Wir brauchen ein neues Sozialsystem“

    Zu der Entscheidung aus Karlsruhe erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:  

    „Das Urteil ist der höchstrichterliche Beleg für unsere Position: Hartz IV muss weg und dringend durch ein zeitgemäßes und menschliches Sozialsystem ersetzt werden. Hartz IV behandelt Arbeitslosigkeit als individuelle Schuld, dieses alte System wird dem Thema soziale Sicherheit im digitalen Wandel nicht gerecht.

    Wir benötigen eine Diskussion nicht über Sanktionen, sondern über mehr Sicherheit, Leistungsgerechtigkeit und Selbstbestimmung. Eine soziale Gesellschaft wird nicht durch Furcht vor Strafe, sondern durch ein solidarisches Miteinander zusammengehalten. Wer länger eingezahlt hat, muss länger Arbeitslosengeld beziehen dürfen, niemand darf mehr Angst haben, sein Eigenheim oder sein Erspartes verscherbeln zu müssen.

    Dafür setzt sich die SPD-Fraktion im Landtag NRW seit Jahren ein. Das Urteil bestärkt uns in diesem Kampf.“

     

  • Wir brauchen einen Maßnahmenkatalog, um Alleinerziehende zu unterstützen

    Wir brauchen einen Maßnahmenkatalog, um Alleinerziehende zu unterstützen

    „Alleinerziehende können die Verantwortung für die Erziehung und für ein ausreichendes Einkommen mit einem anderen Elternteil teilen, sondern müssen oftmals alles allein stemmen. Das ist eine enorme Belastung. In der Regel sind es Frauen, die davon betroffen sind“, erläutert Stefanie Bluth, stellvertretende Parteivorsitzende der SPD Remscheid und Mitglied des Rats der Stadt Remscheid. „Sie sind meist auf eine Ganztagsbetreuung für die Kinder angewiesen, denn das ist eine wichtige Voraussetzung, um einer geregelten Arbeit nachgehen zu können und nicht SBG II-Leistungen beziehen zu müssen. Nach einer aktuellen Studie des DGB sind 45% der Alleinerziehenden hier bei uns in NRW auf Hartz IV angewiesen. Damit ist fast jede zweite Alleinerziehenden-Familie betroffen.“

    „Wer fast sein gesamtes Einkommen für die Lebenserhaltungskosten ausgeben muss, kann nichts zurücklegen und ist dann eher gefährdet, sich zu überschulden, wenn unerwartete Ausgaben dazukommen,“ so der Landtagsabgeordnete Sven Wolf.. „Viele alleinerziehende Mütter und Väter können ihren Kindern schon aus finanziellen Gründen nicht die gleichen Bildungsangebote und Freizeitbeschäftigungen ermöglichen wie das Elternpaare können. Alleinerziehende haben außerdem viele Vorteile nicht, die Ehepaaren rechtlich zustehen, wie das Ehegattensplitting zu nutzen oder sich beim Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung mitzuversichern. Hinzu kommt, dass unterm Strich meist weniger Zeit für das Zusammensein mit den Kindern bleibt.“

    „Der Antrag enthält viele gute Ansätze: Gutscheinsystem für haushaltsnahe Dienstleistungen, ergänzende Kinderbetreuung zuhause, Weiterbildung in Teilzeit, Programme zum Wiedereinstieg in den Beruf. Auch bei Väterelternzeit und Familienerholung kann noch mehr passieren, um präventiv vor Erschöpfung zu schützen. Denn fällt bei in einer Einelternfamilie dieses Elternteil krankheitsbedingt längerfristig aus, so hat das gravierende Konsequenzen auch für die Kinder.“, meint Stefanie Bluth, „Über die Hälfte der erwerbslosen Alleinerziehenden wollen gerne arbeiten. Dazu müssen aber die Bedingungen stimmen.“

    „Schlussendlich geht es auch darum, steuerliche Nachteile für Alleinerziehende auszugleichen und auf den Bund einzuwirken, eine Kindergrundsicherung einzuführen, die alle staatlichen Leistungen der Kinderförderung zu einer einheitlichen finanziellen Leistung zusammenführt. Die Landesregierung ist hier gefordert, sich auf Bundesebene für die vielen Alleinerziehenden in unserem Bundesland einzusetzen!“, betont Sven Wolf.

    Antrag der SPD-Landtagsfraktion

  • Nach dem BVerfG-Urteil zum Asyl muss auch der Bund die Kommunen stärker unterstützen

    Nach dem BVerfG-Urteil zum Asyl muss auch der Bund die Kommunen stärker unterstützen

    „Die Kritik von NRW-Innenminister Ralf Jäger an der Bundesregierung, die notwendige Reformen trotz dringenden Handlungsbedarfs aufgeschoben hat, ist völlig berechtigt“, meint der Remscheider Landtagsabgeordnete Sven Wolf. „Grundsätzlich begrüße ich das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sehr.“ Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Sozialleistungen für die rund 130.000 Flüchtlinge und geduldeten Ausländer in Deutschland als zu niedrig und verfassungswidrig beanstandet und gleiche Bedingungen für alle Menschen beim Existenzminimum eingefordert.

    Sven Wolf
    Sven Wolf

    Eine Überprüfung der veralteten Berechnungsgrundlage sei dringend geboten gewesen und die Kritik des Bundesverfassungsgerichts an den intransparenten Regelungen im Hartz-IV-Urteil vor zwei Jahren folgerichtig. Leider gehe diese Entscheidung einmal mehr zu Lasten der Kommunen, da der Bund anders als das Land in seinen Entscheidungen die Folgen für die Kommunen nicht berücksichtige.
    „Wir brauchen nicht nur in Düsseldorf, sondern auch in Berlin eine kommunalfreundliche Regierung. Die ganzen Sparanstrengungen in Remscheid und die Hilfe des Landes werden sonst verpuffen und von den galoppierenden Soziallasten aufgezehrt, für die der Bund gerade stehen müsste“, zeigt sich der Remscheider Landtagsabgeordnete Sven Wolf über die Politik der Bundesregierung verärgert. 

    Die SPD-Landtagsfraktion hat die Bundesregierung aufgefordert, mit den Ländern und Kommunen in Verhandlungen einzusteigen, um gemeinsam einen neuen Asylkompromiss auf den Weg zu bringen und auch die hohen Hürden für eine Arbeitsaufnahme von geduldeten Ausländern hinterfragt.

  • Für Remscheid 22,6 Millionen zusätzliche Entlastung aus Düsseldorf

    Für Remscheid 22,6 Millionen zusätzliche Entlastung aus Düsseldorf

    „Die längst überfällige Aktualisierung der statistischen Grundlagen für das sogenannte Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) hat die rot-grüne Landesregierung zügig vorgenommen und für das Jahr 2011 bereits berücksichtigt.

    Für Remscheid heißt das: deutlich mehr Geld – nämlich 22 Millionen Euro mehr als bei der letzten Zuweisung!“ beschreibt Sven Wolf, Mitglied des Kommunalpolitischen Ausschusses die erste Modellrechnung der Landesregierung, die nunmehr den Kommunen zur Stellungnahme vorgelegt wurde.

    Wolf weiter: „Die letzten Berechnungen des GFG 2003 gründeten auf veralteten Daten von 1999 – seither haben sich besonders im Bereich der Sozialleistungen gravierende Änderungen für viele Städte ergeben. Arbeitslosengeld II oder „Hartz IV“ kannte das GFG bisher überhaupt nicht. Turnusmäßig wäre eine Anpassung bereits 2008 dran gewesen – die damalige schwarz-gelbe Regierung hatte jedoch nicht reagiert.“

    „Die aktuelle Berechnung ist daher gerechter und der aktuellen Situation der Städte angemessener. Das Geld folgt dem Bedarf“, bewertet der Landtagsabgeordnete Sven Wolf (SPD) die aktuellen Zahlen. „Zudem hatte das Verfassungsgericht in Münster eine solche Entscheidung mehrfach angemahnt.“

    Sobald das GFG 2011 beschlossen ist, könnte sich das Haushaltsergebnis der Stadt Remscheid von 92 Mio. Defizit auf 75 Mio. verringern. Eine Gegenüberstellung des Gesamtfinanzhaushalts (Liquiditätsplan ohne Abschreibungen) macht die Entwicklung noch deutlicher. Nach dem bisherigen Entwurf ergab sich ein Verlust in Höhe von € 68 Mio. der durch Kassenkredite ausgeglichen werden muss. Dieser würde sich auf € 53 Mio. verringern. Ergo: Gut ein Viertel weniger Kreditbedarf als im Entwurf bisher geplant. Das reduziert auch die Zinsbelastung.

    „Wir sind damit zwar auch noch immer vom Ausgleich entfernt und dürfen in unseren eigenen Anstrengungen nicht nachlassen. Das Licht am Ende des Tunnels wird aber immer heller.“ so Wolf weiter, „jetzt muss sich auch noch der Bund stärker an den Soziallasten der Kommunen beteiligen!“

    Mit der Anpassung werden unter anderem die aktuellen Einwohnerzahlen sowie eine aktuellere Gewichtung der Soziallasten am Gesamtaufwand der Städte (Soziallastenansatz) verwendet. Aus der Anpassung der Grunddaten hat sich ein neuer Faktor für die Erstattung der Sozialaufwendungen ergeben. Ein Vergleich für Remscheid: Im Jahr 2000 beliefen sich die Transferaufwendungen auf rund 44,2 Mio. Im Jahr 2010 waren dies schon 68,7 Mio.

    Unabhängig hiervon stehen aber insgesamt allen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen 323 Millionen Euro (4,26%) mehr an Finanzmitteln zur Verfügung als im Jahr zuvor. Das GFG 2011 hat damit – trotz Wirtschaftskrise – das zweithöchste Volumen aller Zeiten.

    Zur Erinnerung: Im letzten Jahr wurde noch kurzfristig 300 Millionen zusätzlich zur Verfügung gestellt, hiervon erhielt Remscheid zusätzlich 1,4 Millionen.

    Eckdaten des Remscheider Haushalts gemäß aktuellem Haushaltsentwurf 2011 Gesamtergebnisplan (GuV) ohne Anpassung des GFG 2011: Gesamteinnahmen gesamt: 217 Mio., Gesamtausgaben (inkl. Abschreibung): 296 Mio., Defizit: 92 Mio.